Förderung der Sanierung denkmalgeschützter Immobilien: Finanzierungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile

Einführung

Die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien birgt sowohl kulturelle als auch wirtschaftliche Bedeutung. Aufgrund der besonderen baulichen und historischen Qualität dieser Gebäude erfordert ihre Sanierung oft hohe Investitionen und spezifische Vorgaben. Gleichzeitig bietet der Staat zahlreiche Förderungen, um den Erhalt und die Wiederaufwertung solcher Immobilien zu unterstützen. Diese reichen von zinsgünstigen Krediten über Tilgungszuschüsse bis hin zu steuerlichen Vorteilen.

Im Jahr 2025 wurden die Förderrichtlinien angepasst, um den Erwerb und die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden noch attraktiver zu gestalten. Ein Schwerpunkt dieser Neuregelungen ist die Förderung von Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen, die denkmalgeschützte Immobilien erwerben und sanieren möchten. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und weitere staatliche Organisationen bieten dabei umfangreiche Unterstützung an.

Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Fördervorgaben, Finanzierungsmodelle und steuerliche Vorteile für die Sanierung und den Kauf von denkmalgeschützten Immobilien. Zudem werden konkrete Beispiele, Förderbeträge und Anforderungen detailliert dargestellt.


KfW-Förderung für denkmalgeschützte Immobilien

Überblick der KfW-Förderprogramme

Die KfW bietet für denkmalgeschützte Immobilien verschiedene Förderprogramme an, darunter zinsgünstige Kredite, Tilgungszuschüsse und zusätzliche Boni. Diese Programme sind darauf ausgerichtet, die Sanierung historischer Gebäude wirtschaftlich attraktiver zu gestalten. Besonders hervorzuheben ist das Programm „KfW-Effizienzhaus Denkmal“, das bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit fördert.

Ein zentrales Element der KfW-Förderung ist der Tilgungszuschuss, der den rückzahlbaren Kreditbetrag reduziert und die Laufzeit verkürzt. Bei einem Kreditvolumen von 150.000 Euro kann ein Tilgungszuschuss von bis zu 15.000 Euro in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet, dass lediglich 135.000 Euro zurückgezahlt werden müssen. Der Tilgungszuschuss ist bei allen KfW-Denkmalschutz-Förderungen erhältlich.

Kombination der Förderungen

Ein weiterer Vorteil ist, dass mehrere Förderungen miteinander kombiniert werden können. Dies schafft zusätzliche finanzielle Spielräume. Beispielsweise können folgende Boni hinzugezogen werden:

  • EE-Bonus (Erneuerbare Energien): bis zu 5 % des Förderbetrags (max. 7.500 Euro)
  • iSFP-Bonus (Sanierungsfahrplan): ebenfalls bis zu 5 %, kombinierbar mit dem EE-Bonus

Außerdem sind 50 % der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung förderfähig, mit einem Höchstbetrag von 5.000 Euro. Diese Kombination ermöglicht es, bis zu 37.500 Euro an Fördergeldern für eine EE-/Nachhaltigkeits-Klasse-Immobilie in Anspruch zu nehmen.

Ein weiterer Bonus ist die Förderung von bis zu 24.000 Euro für förderfähige Kosten bis zu 120.000 Euro. Dies zeigt, dass es je nach Sanierungsumfang und Immobilientyp verschiedene finanzielle Hilfen gibt, die sich addieren lassen.


Förderung bei Erwerb und Sanierung

Erwerb denkmalgeschützter Immobilien

Bis 2024 war der Erwerb denkmalgeschützter Immobilien im Rahmen des KfW-Programms „Jung kauft Alt“ nicht förderfähig, da diese Gebäude oft nicht den gleichen Energiestandards entsprechen wie nicht denkmalgeschützte Objekte. Dies hat sich zum 1. Januar 2025 geändert. Nun ist der Erwerb sanierungsbedürftiger denkmalgeschützter Gebäude explizit förderfähig.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, betont: „Durch die Ausweitung von 'Jung kauft Alt' können sich nun mehr Menschen den Traum vom Einfamilienhaus erfüllen.“

Die Fördervoraussetzungen für diesen Erwerb sind:

  • Der Käufer muss Familie mit minderjährigen Kindern sein.
  • Das Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro bei einem Kind (plus 10.000 Euro pro weiteres Kind) nicht überschreiten.
  • Die Immobilie muss selbst genutzt werden, nicht vermietet oder als Voreigentum genutzt werden.
  • Es sind Kreditlaufzeiten von 7 bis 35 Jahren sowie Zinsbindungen von 10 oder 20 Jahren möglich.

Die Förderbeträge sind abhängig von der Anzahl der Kinder:

  • 1 Kind: max. 100.000 Euro
  • 2 Kinder: max. 125.000 Euro
  • 3 oder mehr Kinder: max. 150.000 Euro

Sanierung von erworbenen Denkmalimmobilien

Auch bei der Sanierung bereits erworbenen Objekts kann eine KfW-Förderung beantragt werden, sofern die notwendigen Nachweise (z. B. Sanierungsplan) vorliegen. Idealerweise sollten diese im Kaufvertrag bestätigt werden, um spätere Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Die Beantragung erfolgt über ein Finanzinstitut der Wahl, also Banken, Bausparkassen, Sparkassen oder Versicherungen. Der Tilgungszuschuss kann dabei ebenfalls beantragt werden, was den Kreditdruck reduziert.


Steuerliche Vorteile

Denkmal-AfA

Neben den KfW-Förderungen gibt es auch steuerliche Vorteile. Eine zentrale Maßnahme ist die Denkmal-AfA, die die Sanierungskosten über einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren abschreiben lässt. Vermieter können die Kosten zunächst 8 Jahre lang mit 9 % und danach 4 Jahre lang mit 7 % absetzen. Selbstnutzer dürfen 10 Jahre lang 9 % der Sanierungskosten von der Steuer absetzen.

Die Denkmal-AfA kann in Kombination mit der linearen Abschreibung genutzt werden, was zu einer höheren Abschreibungsbasis führt. Wichtig ist, dass alle Kosten, die dem Denkmalpflege dienen, absetzbar sind. Dies schließt Maßnahmen wie die Erneuerung von Fenstern, Dämmung oder Heizungstechnik ein.

Steuergutschrift und Grundsteuerbefreiung

Ein weiterer Vorteil ist, dass 90 % des Kaufpreises inklusive Sanierungskosten von der Steuer abgesetzt werden können. Dies gilt sowohl für Einzelhauseigentümer als auch für Wohnungseigentümer.

Außerdem kann die Grundsteuer bei besonders schützenswerten Bauwerken unter bestimmten Bedingungen vollständig befreit werden. Voraussetzung hierfür ist:

  1. Die Immobilie muss in der Kulturdenkmalliste des jeweiligen Bundeslandes gelistet sein.
  2. Der Eigentümer muss in mindestens zwei von drei Jahren Verluste mit der Immobilie erzielt haben.

Diese Befreiung ist jedoch nur für den Erhalt der Immobilie relevant, nicht für den Erwerb. Sie ist somit eine zusätzliche Anreizmaßnahme, um die Sanierung und den Erhalt zu unterstützen.


Weitere Förderungen

Städtebauförderung

Wenn die denkmalgeschützte Immobilie in einem städtischen Sanierungsgebiet liegt, können zusätzliche Zuschüsse im Rahmen der Städtebauförderung beantragt werden. Diese sind meist auf 25.000 Euro begrenzt und können ebenfalls über Finanzinstitute abgerufen werden.

BAFA-Förderung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt ebenfalls Sanierungsmaßnahmen in Form eines Investitionszuschusses. Dieser ist besonders für energieeffiziente Maßnahmen wie Dämmung oder den Einbau erneuerbarer Energien vorgesehen.

Landesprogramme

Zusätzlich bieten einzelne Bundesländer eigene Förderprogramme an. Diese können bis zu 30 % der Baukosten abdecken. Die konkreten Bedingungen und Förderhöhen variieren je nach Region. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig über die lokalen Förderungsangebote zu informieren.


Praktische Umsetzung: Voraussetzungen und Vorbereitung

Fachplanung

Eine zentrale Voraussetzung für die Beantragung von Förderungen ist die Fachplanung. Hierzu muss ein anerkannter Sachverständiger die Immobilie begutachten und ein Sanierungskonzept erstellen. Dieses dient als Grundlage für die Beantragung von KfW-Fördermitteln und anderen staatlichen Zuschüssen.

Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung sind 50 % förderfähig, mit einem Höchstbetrag von 5.000 Euro. Dieser Betrag kann sich lohnen, da er einen entscheidenden Beitrag zur Kreditkondition und zur Beantragung von Zuschüssen leistet.

Beantragungsschritte

  1. Projektidee konkretisieren

    • Definieren Sie, ob die Immobilie erworben oder bereits im Besitz ist.
    • Klären Sie, ob sie selbst genutzt oder vermietet werden soll.
    • Bestimmen Sie den Förderfähigen Gebäudetyp (z. B. Einzelhaus, Ensemble).
  2. Förderfähigkeit prüfen

    • Informieren Sie sich über die lokalen Förderprogramme.
    • Stellen Sie sicher, dass die Immobilie denkmalgeschützt ist.
    • Klären Sie, ob sie in einem Sanierungsgebiet liegt.
  3. Fachplanung einholen

    • Kontaktieren Sie einen anerkannten Sachverständigen.
    • Erstellen Sie ein Sanierungs- und Energiekonzept.
    • Stellen Sie sicher, dass das Konzept den KfW-Vorgaben entspricht.
  4. Finanzierung planen

    • Kombinieren Sie KfW-Darlehen, Tilgungszuschüsse und staatliche Zuschüsse.
    • Prüfen Sie die Kombinationsmöglichkeiten mit Landesprogrammen.
  5. Förderung beantragen

    • Reichen Sie den Antrag über ein Finanzinstitut ein.
    • Stellen Sie alle notwendigen Dokumente bereit (z. B. Sanierungsplan, Energiekonzept, Nachweise).

Fazit

Die Sanierung und der Erwerb denkmalgeschützter Immobilien erfordern zwar oft erhebliche Investitionen und planerische Vorbereitung, sind jedoch durch zahlreiche staatliche und bankenbasierte Förderprogramme gut finanziert. Besonders hervorzuheben sind die KfW-Förderprogramme, die durch zinsgünstige Kredite, Tilgungszuschüsse und zusätzliche Boni eine wirtschaftlich realisierbare Sanierung ermöglichen.

Zusätzlich bieten steuerliche Vorteile wie die Denkmal-AfA oder die Grundsteuerbefreiung weitere finanzielle Unterstützung. Bei der Kombination mit Landesprogrammen und BAFA-Zuschüssen kann der finanzielle Aufwand erheblich reduziert werden.

Für Interessenten ist es daher wichtig, frühzeitig mit einem anerkannten Sachverständigen zu kommunizieren und ein klar strukturiertes Sanierungs- und Finanzierungsmodell zu entwickeln. Mit der richtigen Planung und der Nutzung der Förderprogramme ist die Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie nicht nur kulturell wertvoll, sondern auch wirtschaftlich lohnenswert.


Quellen

  1. Denkmalschutz – Förderprogramme 2025
  2. KfW-Förderung bei Kauf und Sanierung
  3. KfW-Effizienzhaus Denkmal
  4. Förderung von Denkmalschutzimmobilien
  5. KfW-Fördermittel für Denkmalschutz
  6. Jung kauft Alt: Pressemitteilung vom 19.12.2024
  7. Förderung von Denkmalimmobilien: KfW-Kredite, Zuschüsse, Steuervorteile

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