Europäische Bankensanierung und -abwicklung: Rechtsrahmen und praktische Umsetzung

Die Jahre nach der Finanzkrise 2008 haben deutlich gemacht, dass herkömmliche Insolvenzmechanismen für Banken unzureichend sind, um die Stabilität des Finanzsystems und der Realwirtschaft zu gewährleisten. Die damals diskutierten Liquiditätsengpässe, die staatlichen Rettungspakete und die zügige Notwendigkeit zur Aufsichtsanpassung zeigen, dass ein rechtsstaatliches Konzept zur Risikobegrenzung und zur Ordnung des Marktaustritts notwendig war. Daraus entstand das europäische Sanierungs- und Abwicklungsregime, welches seit 2015 auch in Deutschland rechtlich verankert ist. Die neue Regelung zielt darauf, Bankkrisen frühzeitig abzuwenden (Sanierung) und, sollten diese nicht vermeidbar sein, sicherzustellen, dass die Abwicklung geordnet stattfindet und keine negativen Folgen für das Gesamtsystem und das Vertrauen im Finanzsystem entstehen (Abwicklung).

Für Privatpersonen, Handwerker und Bauherren, die mit Grundstücken, Immobilien und Finanzierung verbunden sind, ist das Thema Sanierung und Abwicklung relevant, da die Bonität von Finanzinstituten das Risiko von Krediten beeinflusst. Bei Immobilienkauf, Renovierung oder Finanzierung ist die Stabilität der finanzierenden Banken somit ein zentraler Faktor für ein sorgfältiges Planen.

Im Folgenden wird das europäische Sanierungs- und Abwicklungsregime (SAG) detailliert erläutert, wobei sowohl europäische Voraussetzungen als auch die deutschen Umsetzungsschritte sowie praktische Anforderungen an Sanierungspläne thematisiert werden.

Die Vorgaben des Financial Stability Board und die BRRD

Seit 2009 hat das Financial Stability Board (FSB) im Rahmen der globalen Finanzstabilität die „Key Attributes“ entwickelt. Diese bezeichnen die zentralen Elemente eines effektiven Abwicklungsregimes für Finanzunternehmen. Die Key Attribute fordern unter anderem, dass:

  • Finanzinstitute vorab Sanierungspläne erstellen müssen,
  • die Rechte der Gläubiger, insbesondere bei Abwicklung, klar reguliert sein sollten,
  • die Vermeidung staatlicher Rettungsmaßnahmen durch geordnete Abwicklungsverfahren angestrebt wird,
  • Marktdisziplin gestärkt wird, indem institutionelle Risiken verringert werden, und
  • Einzelhandelsinhaber – beispielsweise Verbraucher – bei Abwicklungsverfahren abgesichert sind.

Die genannten Forderungen wurden 2015 durch die Europäische Union in der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) und der Single Resolution Mechanism Regulation (SRM-VO-E) verankert. Das Ziel lag hierbei in der Schaffung eines einheitlichen europäischen Verfahrens, das eine Abwicklung ohne Schäden für das Finanzsystem ermöglicht und den Einsatz öffentlicher Mittel reduziert.

Umsetzung in der Bundesrepublik: Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)

Die deutsche Rechtsordnung hat das BRRD-Regime in das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) umgesetzt, das mit Beginn des Januar 2015 in Kraft trat. Die Vorgaben des SAG wurden flankiert durch entsprechende Verordnungen und Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Ein zentraler Aspekt des SAG ist die Erstellung und Regelmäßigkeit der Sanierungspläne durch Kreditinstitute.

Wesen und Aufgaben der Sanierungspläne

Sanierungspläne dienen nach § 12 SAG dazu, vorausschauend Handlungsmöglichkeiten für Institute zu definieren, um im Krisenfall eigenständig zu reagieren. Dabei ist vorgesehen, dass Institute sogenannte „Recovery-Pläne“ entwerfen und bei der Deutschen Bundesfinanzaufsichtsbehörde (BaFin) einreichen. Die Sanierungspläne enthalten strategische Maßnahmen, wie etwa Kapitalerhöhungen, Konsolidierungen, Neuausrichtung des Geschäfts oder die Reduktion riskanter Kreditvergabe. Ziel ist es, eine Sanierung ohne staatlichen Eingriff und möglichst ohne größeren Einfluss auf das Finanzsystem zu erreichen.

Die rechtlichen Grundlagen für Sanierungspläne ergeben sich aus dem SAG, der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1075 und der MaSanV (Mindestanforderungen an Sanierungspläne). Letztgenannte konkretisiert rechtliche Standards und ist direkt anwendbar. Im Juli 2023 haben die EBA-Leitlinien zur Gesamtsanierungskapazität einen weiteren Regelungsrahmen geschaffen, der bei der Planung und Bewertung von Sanierungsstrategien herangezogen wird.

Besonders wichtig ist die Szenarioplanung. Institutionen müssen in verschiedenen, kritischen Wirtschaftsszenarien (z. B. Zinshochphasen, Arbeitsmarktkrisen) die Machbarkeit ihrer Krisenbewältigungsstrategien beweisen. Auch der Kapitalbestand und die Kreditvergabequalität müssen vorab analysiert werden, um die Notwendigkeit einer Sanierung realistisch zu beurteilen.

Kernaufgaben und Instrumente im Abwicklungsfall

Falls Sanierungsmaßnahmen nicht erfolgreich sind, schreitet die Abwicklung ein. Während der Normalabwicklung erfolgt die Schließung des Instituts gemäß der bestehenden Verträge. Im Fall einer gesetzlichen, von der BaFin beantragten Abwicklung („Resolution“) kommen die sogenannten „Resolution Tools“ zum Einsatz:

  • Liquidity Coverage Ratio (LCR) und Capital Conservation Buffer als präventive Mittel, um Kapital und Flüssigkeit stets aufrechtzuerhalten.
  • Loss-absorbing Instruments: Bei Abwicklung müssen bestimmte Anteils- und Schuldverschreibungen in Kapital umgewandelt werden. Diese Anleihen müssen entsprechend den BRRD-Vorgaben „bail-infähig“ sein.
  • Pensionspfandrecht (LiP): Ermöglicht die Abwicklung einer Bank durch Übertragung der Einlagen auf ein geordnetenes Institut, was einen Zusammenbruch des Zahlungsverkehrs verhindert.
  • Firma- und Vermögensteiler-Verfahren (FVT): Ein Instrument, das den Marktaustritt durch Trennung von Vermögen, Verbindlichkeiten und Kunden ermöglicht, wobei geschuldetes Vermögen isoliert und die kritische Kette beendet wird.

Bezüglich Abwicklungsverfahren ist das Ziel, marktwirksame Abwicklungsansätze anzuwenden, die möglichst ohne den Einsatz steuerfinanzierter Gelder auskommen. Zudem sollen Systemrelevanz und institutionelle Stabilität besonders bedacht werden.

Auswirkungen auf Ratings und Finanzierungskonditionen

Die Einführung der BRRD und SAG-Normen hat nicht nur die Sanierungspläne verändert, sondern auch den Ratingsumfass von Banken nachhaltig beeinflusst. Ratingagenturen wie Moody’s, S&P und Fitch haben ihre Bewertungsmodelle angepasst, um die Abwicklungswahrscheinlichkeit und das Risiko für Gläubiger zu berücksichtigen. Bei Abwicklungsverfahren entsteht ein höheres Ausfallrisiko, was bei Unternehmens- und Privatkrediten in Form stärkerer Bonitätsprüfung oder durch höhere Verzinsung zum Ausdruck kommt.

In der Praxis bedeutet das für Bauherren, Immobilienkäufer oder Renovierende, dass Bankkredite sorgfältiger geprüft werden müssen, da die Ausfallwahrscheinlichkeit von Finanzinstituten höher ist als vor 2015. Gleichzeitig wird durch die Einführung einer klaren Abwicklungsordnung die Marktdisziplin gestärkt, was wiederum langfristig positive Effekte auf stabile Kreditkonditionen haben kann.

Kritische Beobachtungen der Rechtslage

Trotz der grundsätzlichen Rechtfertigung des Sanierungs- und Abwicklungsregimes gibt es in fachlichen Kreisen Kritikpunkte. So wurde in wissenschaftlichen Arbeiten darauf hingewiesen, dass die Abwicklungsinstrumente in der Praxis nicht vollständig probat bewiesen seien. Insbesondere wird die Anwendbarkeit in komplizierten Unternehmensgruppen oder bei grenzübergreifender Tätigkeit infrage gestellt. Zudem bleibt fraglich, ob die notwendige „Bail-in-Disziplin“ tatsächlich in der Marktwirklichkeit entsteht.

Kritik wurde auch an der Komplexität des SAG und der damit verbundenen Vorgaben geübt, was die planerische Gewissheit für Banken vermindert. Hinzu kommt, dass die Abwicklung nur bei systemrelevanten Institutionen grundsätzlich durchsetzbar ist, was die Rechtsfolgen der neuen Vorschrift in der Praxis beschränkt.

Ausblick

Die Regularien zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten werden in den nächsten Jahren weiterentwickelt. Die Erfahrungen mit der Corona-Krise und andere wirtschaftliche Krisenszenarien zeigen, dass das System höhere Anpassungsfähigkeit und Resilienz braucht. Die Europäische Zentralbank, die BaFin und andere Institutionen arbeiten daran, Szenarien zur Abwicklung und zur Krisenprävention zu verbessern und zu testen.

Vor allem in der Finanzbranche und im Bauwesen (mit Kreditaufnahmen und Immobilienfinanzierung) hat sich der Wissensstand dazu verschoben. Wer heute Kredit aufnimmt, muss sich nicht nur um Zinsen und Tilgung kümmern, sondern auch um die Bonität der Kreditgeber und wie diese bei Schieflagen reagieren. Transparenz, Klarheit und vorausschauende Finanzplanung gewinnen auch deshalb an Bedeutung.

Fazit

Das europäische Sanierungs- und Abwicklungsregime für Banken stellt einen Meilenstein in der Bankenaufsicht und Finanzmarktstabilisierung dar. Mit dem SAG wurde in Deutschland ein klarer rechtlicher Auftrag zur Krisenbewältigung festgelegt, der sowohl Vorsorge als auch die Anwendung von geordneten Abwicklungsmechanismen vorsieht. Die neuen Voraussetzungen fordern Banken und Kunden gleichermaßen dazu auf, Risiken frühzeitig zu erkennen und Kredite verantwortungsvoll einzusetzen.

Für Bauherren, Immobilienkäufer und Renovierende ist die Entwicklung wichtiger, als es auf den ersten Blick erscheint. Kreditfinanzierung ist auf eine stabile Bankenwelt angewiesen. Das Verständnis der neuen Regularien ermöglicht es, Finanzentscheidungen besser abzusichern und langfristig nachhaltig zu planen. Der Prozess der Finanztransparency und Bankenregulierung wird fortdauern, und die Vorgaben der Key Attributes und BRRD/Abwendungsgesetze stellen hier den aktuellsten Stand der Finanzmarktwirklichkeit da.

Quellen

  1. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
  2. Wieland, A.: Die neuen Regeln zur Bankensanierung und -abwicklung und deren Einfluss auf das Rating von Banken
  3. Bundesbank: Sanierung und Abwicklung – Einzelaspekte

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