Die energetische Sanierung von Gebäuden ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. In Niedersachsen hat das Land in enger Zusammenarbeit mit der EU eine Vielzahl von Förderprogrammen ins Leben gerufen, die unter anderem durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert werden. Für Eigentümer von Nichtwohngebäuden und private Hauseigentümer ergeben sich hierdurch bedeutende Chancen, um Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutz mit staatlicher Unterstützung zu realisieren. Der vorliegende Artikel klärt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Maßnahmen gefördert werden und wie die Beantragung erfolgt.
Einführung: Klimaschutz und Energieeffizienz als zentrale Förderthemen
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in den internationalen Klimaverträgen verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu sein. Ein entscheidender Schritt in diese Richtung ist die Sanierung des Gebäudebestands, insbesondere im Altbaubereich. Laut den veröffentlichten Förderdaten hat das Land Niedersachsen bislang über 91 Millionen Euro aus dem EFRE-Fonds und dem Landeshaushalt bereitgestellt, um Investitionen in Klimaschutz und Energieeffizienz zu ermöglichen. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren, Energiekosten zu senken und gleichzeitig die Wirtschaft zu stärken [1].
Im Fokus der Förderung steht dabei insbesondere die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Ebenso werden Investitionen in energieeffiziente Produktionsprozesse und erneuerbare Energien unterstützt [3]. Diese Maßnahmen ermöglichen es Unternehmen, Kommunen und Kultureinrichtungen, sich aktiv an den Klimazielen zu beteiligen, und gleichzeitig ihre wirtschaftliche Effizienz zu verbessern.
Förderziele und Voraussetzungen der EFRE-Förderung
Die Förderung der Richtlinie „Klimaschutz und Energieeffizienz“ wird durch das gemeinsame Instrument des Niedersächsischen Umwelt- und Kulturministeriums verwaltet. Ziel ist es, den fossilen Energieverbrauch zu reduzieren und den CO₂-Ausstoß zu senken. Die Richtlinie wurde am 16. November 2022 im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht [2].
Antragsberechtigte
Zu den antragsberechtigten Gruppen gehören: - Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, - Öffentliche Träger, - Kultureinrichtungen.
Alle Antragsteller müssen ihren Sitz in Niedersachsen haben. Besondere Voraussetzungen bestehen für KMU, die eine Betriebsstätte im Land unterhalten müssen [3].
Förderfähige Maßnahmen
Die EFRE-Förderung umfasst: - Investitionen in erneuerbare Energien wie Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen und Photovoltaik, - Energetische Sanierungen von Nichtwohngebäuden, über den gesetzlichen Standard hinaus, - Investitionen in energieeffiziente Produktionsprozesse und -anlagen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Einbindung erneuerbarer Energien bei Sanierungsmaßnahmen. So ist beispielsweise die Dämmung von Gebäuden, die Installation von Wärmepumpen oder die Errichtung von PV-Anlagen gefördert [3].
Förderhöhe und Finanzierungsmodalitäten
Die EFRE-Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die in der Regel bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. In den sogenannten „übergangenen Regionen“ (ÜR) kann die Förderung bis zu 60 Prozent erreichen. Ergänzende Mittel aus dem Landeshaushalt können bis zu 20 Prozent (in der SER) und 10 Prozent (in der ÜR) hinzukommen [3].
Ein weiteres wichtiges Instrument ist die Kombination mit Fördergeldern aus anderen Programmen. Beispielsweise können EFRE-Mittel mit KfW-Förderungen oder BAFA-Zuschüssen kombiniert werden, um die Investitionskosten weiter zu senken. Die KfW bietet zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse an, während das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) direkte Zuschüsse für Maßnahmen wie Dämmung oder Photovoltaik bereitstellt [5].
Erfolgreiche Projekte und Beispiele
Die Förderung ist bereits von einer Vielzahl von Antragstellern genutzt worden. Einige Beispiele aus dem Bereich der energetischen Sanierung sind:
- Ernst Hugo Stahlbau GmbH (Langenhagen): Energetische Optimierung des Produktionsprozesses durch Reduzierung von Arbeitsschritten und Einsatz moderner Technik. Förderung: 662.998,83 € [1].
- Gewerbepark Emmerke eG (Giesen): Energetische Sanierung mit Dämmmaßnahmen, Wärmepumpe und PV-Anlage. Förderung: 2.000.000,00 € [1].
- DRK Landesverband Nordrhein e.V. (Wittmund): Steigerung der Energieeffizienz durch den Austausch der Gasheizung durch eine Wärmepumpenanlage und Solarthermie. Förderung: 324.771,38 € [1].
Diese Projekte zeigen, wie EFRE-Förderung in der Praxis genutzt wird, um Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutz zu ermöglichen.
Querschnittsziele und Verpflichtungen
Neben den rein wirtschaftlichen Voraussetzungen müssen auch Querschnittsziele berücksichtigt werden. Dazu gehören: - Gleichstellung und Chancengleichheit - Nachhaltige Entwicklung - Gute Arbeit - Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung
Die Einhaltung dieser Ziele ist verpflichtend und muss im Projektplan entsprechend berücksichtigt werden [3]. Zudem sind Maßnahmen zu ergreifen, um die Grundsätze der EU-Grundrechtecharta, des Pariser Klimaabkommens und des „Do no significant harm principle“ (DNSH) zu beachten.
Förderungsbedingungen und Ausschlusskriterien
Nicht jede Organisation oder jede Maßnahme ist förderfähig. Es gibt klare Ausschlusskriterien, die beachtet werden müssen:
- Förderung nach der EEG-Vergütung: Unternehmen, die bereits unter dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, können keine zusätzliche Unterstützung nach dieser Richtlinie erhalten, es sei denn, sie verzichten rechtsverbindlich auf die EEG-Förderung [3].
- Rückforderungspflichten: Unternehmen, die frühere Zuwendungen nicht ordnungsgemäß abgerechnet haben, sind von der Förderung ausgeschlossen [3].
- Unternehmen in Schwierigkeiten: Diese sind laut AGVO von einer Förderung ausgeschlossen [3].
Förderungsablauf und Beantragung
Die Beantragung der EFRE-Förderung erfolgt in mehreren Schritten:
- Projektplanung: Das Vorhaben muss klar definiert werden, einschließlich der zu realisierenden Maßnahmen und der Kosten.
- Vorabklärung: Eine Vorabklärung über die Förderfähigkeit ist sinnvoll, um frühzeitig zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Formulare ausfüllen: Die für die Beantragung erforderlichen Formulare sind internetbasiert und müssen vollständig ausgefüllt werden [3].
- Zuwendungsempfänger informieren: Der Antragsteller muss sich verpflichten, die Einhaltung der Querschnittsziele und der Förderbedingungen sicherzustellen.
- Zuwendung beantragen: Der förmliche Antrag wird bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht. Dabei müssen alle erforderlichen Dokumente wie Projektkostenplan, Nachweise über Eigenschaften des Gebäudes und Nachhaltigkeitskonzepte vorgelegt werden [3].
Für private Hauseigentümer: Weitere Förderungen
Für private Hauseigentümer, die energetische Sanierungen durchführen, sind weitere Förderungen über KfW und BAFA verfügbar. Beispielsweise:
- KfW-Förderungen: Zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse für energetische Sanierungen. Je besser der erreichte Energiestandard, desto höher die Förderhöhe.
- BAFA-Förderungen: Direkte Zuschüsse für Dämmung, Wärmepumpen oder Photovoltaik. Die Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen wurde bis Ende 2023 gestrichen, was die Attraktivität dieser Maßnahme steigert [5].
Diese Förderungen können in Kombination mit EFRE-Mitteln genutzt werden, um die Investitionskosten weiter zu reduzieren. Für die richtige Kombination ist jedoch eine genaue Planung erforderlich, um Überschneidungen und Begrenzungen zu vermeiden.
Fazit
Die EFRE-Förderung in Niedersachsen bietet Eigentümern von Nichtwohngebäuden und privaten Hauseigentümern bedeutende Chancen, um Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutz mit staatlicher Unterstützung zu realisieren. Mit Förderhöhen von bis zu 60 Prozent der Kosten und zusätzlichen Mitteln aus anderen Programmen wie KfW und BAFA sind energetische Sanierungen finanziell gut umsetzbar.
Zentrale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderung sind: - Ein Sitz in Niedersachsen, - Die Einhaltung der Querschnittsziele, - Die Einbeziehung erneuerbarer Energien bei Sanierungsmaßnahmen, - Die Abklärung über die Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen.
Für Eigentümer ist es daher empfehlenswert, frühzeitig mit der Projektplanung zu beginnen, Förderfähigkeit zu prüfen und die erforderlichen Dokumente vorzubereiten. Mit der richtigen Vorbereitung und Planung kann die EFRE-Förderung einen entscheidenden Beitrag zur Modernisierung und Klimaneutralität der Gebäudebestände leisten.
Quellen
- Niedersachsen fordert Klimaschutz und Energieeffizienz – fast 100 Millionen Euro Zuschüsse für Unternehmen und Kommunen
- Förderprogramm Klimaschutz und Energieeffizienz
- Förderprogramm Klimaschutz und Energieeffizienz – Niedersachsen
- EFRE und ESF+ – Europa für Niedersachsen
- Förderung energetische Sanierung – Stadt Hannover