Steuererklärung: Handwerkerkosten für Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen

Einführung

Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung bietet das deutsche Steuerrecht zahlreiche Möglichkeiten, um steuerlich begünstigte Ausgaben geltend zu machen. Eine solche Möglichkeit betrifft die Handwerkerkosten, die für Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der eigenen oder gemieteten Wohnung anfallen. Diese Kosten können bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr steuerlich abgesetzt werden, wodurch ein maximaler Steuernachlass von 1.200 Euro erzielt werden kann.

Die steuerliche Begünstigung ist insbesondere für Erhaltungsmaßnahmen, aber auch für Modernisierungsarbeiten an bestehenden Wohnungen relevant. Energetische Sanierungen können sogar über einen Zeitraum von drei Jahren verteilt abgesetzt werden, wodurch sich die steuerliche Vorteile erweitern können.

Dieser Artikel klärt, welche Handwerkerleistungen unter die steuerliche Förderung fallen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, wie die Rechnungen korrekt ausgewiesen sein müssen und welche Höchstbeträge gelten. Zudem wird auf die Besonderheiten bei Mieterinnen und Mietern, Vermieter sowie energetischen Sanierungen eingegangen.


Was sind steuerlich begünstigte Handwerkerleistungen?

Die steuerliche Begünstigung von Handwerkerleistungen ist im § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die in einem bestehenden Haushalt erbracht werden, um die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten oder sie zu modernisieren. Die Kosten für diese Leistungen können 20 Prozent der anfallenden Arbeitskosten, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr, steuerlich abgesetzt werden.

Beispiele für steuerlich absetzbare Handwerkerleistungen:

  • Maler- und Lackierarbeiten an Innen- und Außenwänden
  • Renovierung oder Austausch von Fenstern und Türen
  • Dach- und Fassadenarbeiten
  • Verlegung von Bodenbelägen (z. B. Fliesen, Parkett, Teppich)
  • Modernisierung von Badezimmern oder Küchen
  • Wartung und Reparatur von Heizungsanlagen
  • Reparaturen von Haushaltsgeräten (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler)
  • Schornsteinfegerkosten
  • Kontrollen von Blitzableitern
  • Pflasterarbeiten im Hof

Es ist wichtig zu beachten, dass Materialkosten in der Regel nicht steuerlich absetzbar sind. Die steuerliche Begünstigung gilt lediglich für die Arbeits- und Anfahrtskosten. Diese müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.


Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung

Damit Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Leistungen in einem bestehenden Haushalt

Die Handwerkerleistungen müssen für eine selbst genutzte oder gemietete Wohnung erbracht werden. Neubaumaßnahmen, die zu einer Erweiterung der Wohn- und Nutzfläche führen, sind nicht steuerlich begünstigt. Dies umfasst beispielsweise den Anbau eines Wintergartens, Garagen oder Carports, Dachbodenausbaus oder den Einbau einer Sauna.

2. Arbeitskosten müssen separat ausgewiesen sein

Die Rechnung des Handwerkers muss Arbeitskosten (Lohn, Anfahrtskosten) und Materialkosten klar voneinander trennen. Nur die Arbeitskosten sind steuerlich absetzbar. Eine korrekte Rechnung ist also eine Voraussetzung für die steuerliche Geltendmachung.

3. Elektronische Zahlung erforderlich

Barzahlungen sind vom Finanzamt nicht anerkannt, da sie keinen dauerhaften Beleg liefern. Zahlungen müssen per Überweisung oder Bankeinzug erfolgen. Dies ist auch bei Mieterinnen und Mietern der Fall, wenn sie beispielsweise Schönheitsreparaturen durchführen lassen.

4. Handwerkerleistungen müssen für Erhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sein

Die steuerliche Begünstigung gilt nicht für alltägliche Wartungsarbeiten, sondern ausschließlich für Leistungen, die der Instandhaltung, Renovierung oder Modernisierung der Wohnung dienen. Dies beinhaltet beispielsweise die Reparatur von Heizungsanlagen, Erneuerung von Badezimmern oder Renovierung von Wänden.


Steuerliche Begünstigung: Wie hoch ist der Nachlass?

Die steuerliche Begünstigung für Handwerkerleistungen ist auf 20 Prozent der anfallenden Arbeitskosten begrenzt. Dieser Prozentsatz gilt pro Jahr und beträgt maximal 1.200 Euro.

Beispielrechnung:

Position Betrag (Euro)
Arbeitskosten (Handwerker) 6.000
Steuerlicher Nachlass (20 %) 1.200

Wenn die Handwerkerkosten über 6.000 Euro liegen, besteht die Möglichkeit, die Arbeiten auf mehrere Jahre zu verteilen, um den Höchstbetrag vollständig zu nutzen. Dies ist insbesondere bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen sinnvoll.


Energetische Sanierungen: Steuerliche Vorteile

Energetische Sanierungen bieten zusätzliche steuerliche Vorteile, die über die reguläre Begünstigung hinausgehen. Diese Maßnahmen können über drei Jahre verteilt abgesetzt werden, wodurch sich der steuerliche Vorteil vergrößern kann.

Voraussetzungen:

  • Die Wohnung muss mindestens zehn Jahre alt sein.
  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen im Rahmen der Energiesparverordnung liegen.
  • Eine Bescheinigung durch den ausführenden Handwerker oder Energieberater ist zwingend erforderlich.

Begünstigte Maßnahmen:

  • Wärmedämmung an Dach und Fassade
  • Erneuerung von Fenstern
  • Austausch der Heizungsanlage
  • Einbau von Entlüftungsanlagen
  • Erneuerung der Isolierung

Bei energetischen Sanierungen sind nicht nur die Arbeitskosten, sondern auch Anschaffungskosten für Materialien steuerlich absetzbar. Dies gilt für Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro, wodurch sich eine Steuerersparnis von bis zu 40.000 Euro erzielen lässt.


Wie werden Handwerkerkosten in der Steuererklärung geltend gemacht?

Die Geltendmachung von Handwerkerkosten erfolgt in der Einkommensteuererklärung in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“. Hier werden die Arbeitskosten der Handwerkerleistungen unter dem Punkt „Haushaltsnahe Beschäftigungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen“ eintragen.

Wichtige Hinweise:

  • Barzahlungen sind nicht anerkannt.
  • Materialkosten sind nicht steuerlich absetzbar.
  • Vorauszahlungen gelten im Jahr der Zahlung, nicht im Jahr der Rechnungserstellung.
  • Neubaumaßnahmen sind nicht begünstigt.

Besonderheiten bei Mieterinnen und Mietern

Auch Mieterinnen und Mieter können Handwerkerkosten steuerlich geltend machen, sofern die Leistungen zur Pflege oder Erhaltung der Wohnung dienen. Dies gilt beispielsweise für Schönheitsreparaturen, Reparaturen von Haushaltsgeräten oder Nebenkosten, die in der Nebenkostenabrechnung enthalten sind.

Ein Beispiel: Wenn eine Mieterin eine Wand streichen lässt, können die Arbeitskosten der Handwerkerleistung steuerlich abgesetzt werden, sofern die Rechnung per Überweisung beglichen wurde und Arbeitskosten separat ausgewiesen sind.


Besonderheiten bei Vermieter:in

Vermieterinnen und Vermieter haben zusätzliche steuerliche Möglichkeiten, da Renovierungskosten in viele Fällen als Werbungskosten abgesetzt werden können. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Renovierungen zum Erzielen von Mieteinnahmen dienen.

Beispiele:

  • Modernisierung einer Wohnung
  • Renovierung von Badezimmern oder Küchen
  • Energetische Sanierungen

Diese Maßnahmen können vollständig als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, was steuerliche Vorteile erzeugt.


Praxis-Tipps für die steuerliche Geltendmachung

Um die steuerliche Begünstigung optimal zu nutzen, gibt es einige wichtige Tipps:

  1. Elektronische Zahlungen durchführen:
    Zahlungen müssen per Überweisung erfolgen, da Barzahlungen nicht anerkannt werden.

  2. Korrekte Rechnungen einfordern:
    Die Rechnung muss Arbeitskosten und Materialkosten klar voneinander trennen.

  3. Bescheinigungen für energetische Sanierungen einholen:
    Diese sind zwingend erforderlich, um die Maßnahmen steuerlich geltend zu machen.

  4. Vorauszahlungen beachten:
    Vorauszahlungen gelten im Jahr der Zahlung, nicht im Jahr der Rechnungserstellung.

  5. Arbeitskosten auf mehrere Jahre verteilen:
    Wenn die Kosten über 6.000 Euro liegen, kann es sinnvoll sein, die Arbeiten auf mehrere Jahre zu verteilen, um die steuerliche Begünstigung vollständig zu nutzen.

  6. Nebenkosten nicht vergessen:
    Kosten für Gärtner, Schornsteinfeger oder Hausreinigung können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden.


Fazit

Die steuerliche Geltendmachung von Handwerkerkosten bietet eine wertvolle Möglichkeit, um die Einkommensteuer zu reduzieren. Insbesondere Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen können bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr und einem maximalen Steuernachlass von 1.200 Euro geltend gemacht werden.

Für energetische Sanierungen gelten zusätzliche Regelungen, die es ermöglichen, die Kosten über drei Jahre zu verteilen. Zudem können Mieterinnen und Mieter sowie Vermieter von steuerlichen Vorteilen profitieren, sofern die Leistungen zur Erhaltung oder Modernisierung der Wohnung beitragen.

Um die steuerliche Begünstigung zu nutzen, ist es wichtig, dass Arbeitskosten separat ausgewiesen sind, Rechnungen elektronisch beglichen werden und Bescheinigungen für energetische Sanierungen eingeholt werden. Mit diesen Voraussetzungen ist es möglich, die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und so die Einkommensteuerlast zu reduzieren.


Quellen

  1. Finanztip – Handwerkerkosten
  2. LBS – Renovierung und Steuern
  3. Steuererklärung Finanzleser – Handwerkerleistungen 2025
  4. Haufe – Handwerkerleistungen und Steuererklärung
  5. Schwäbische – Steuern sparen durch Handwerkerleistungen
  6. Bühl – Renovierung und Steuerabzug

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