Einleitung
Die Eissporthalle Nordhorn, ein seit über 40 Jahren existierendes Kulturgut und Wirtschaftsfaktor im regionalen Eissport, stand im Fokus mehrerer Bürgerentscheide und politischer Debatten. Im Jahr 2021 sprachen sich knapp 75 Prozent der Stimmberechtigten in der Grafschaft Bentheim dafür aus, die Halle zu sanieren. Gleichzeitig entstand jedoch auch eine Kontroverse über die finanzielle Beteiligung der Stadt Nordhorn, die im Kreis und zwischen den Parteien kontrovers diskutiert wurde. Zudem führten die Bürgerinitiativen, die sich für den Erhalt der Eissporthalle einsetzten, zu weiteren Bürgerentscheiden und Rechtsverfahren, darunter auch Eilanträgen vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück.
Diese komplexe Situation spiegelt die zentralen Herausforderungen im Bereich der Sanierung von maroden Sportstätten, Bürgerbeteiligung in kommunalen Entscheidungsprozessen und Finanzierungsmodellen für kommunale Infrastruktur wider. Im Folgenden wird der aktuelle Stand der Sanierung der Eissporthalle Nordhorn vorgestellt, wobei auf die politischen, rechtlichen und finanziellen Aspekte aus den verfügbaren Quellen eingegangen wird.
Die Sanierungsdebatte und Bürgerentscheide
1. Erster Bürgerentscheid: Für die Sanierung
Der erste Bürgerentscheid fand am 21. März 2021 statt. Die Abstimmungsfrage lautete:
„Sind Sie dafür, dass der Landkreis Grafschaft Bentheim die Eissporthalle in Nordhorn in der zurzeit bestehenden Größe schnellstmöglich saniert?“
Das Ergebnis war eindeutig: 74,2 Prozent der Stimmberechtigten stimmten mit „Ja“. Zudem wurde die erforderliche Anzahl an Stimmen deutlich übertroffen, wodurch der Entscheidungsgewichtung des Bürgerentscheids zusätzliche Stärke verliehen wurde. Bürgermeister Thomas Berling von Nordhorn begrüßte das Ergebnis als Bestätigung für die positive Haltung der Stadt und ihrer Bevölkerung. Er hob hervor, dass der Bürgerentscheid in einer besonderen Situation abgehalten wurde – unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie, bei der ein klassischer Wahlkampf nicht durchführbar war. Dennoch zeigte sich ein hohes öffentliches Interesse am Thema, was als Erfolg der Beteiligung verstanden werden konnte.
2. Finanzielle Beteiligung der Stadt Nordhorn
Ein entscheidender Punkt in der Sanierungsdebatte war die Frage, ob die Stadt Nordhorn sich an den Sanierungskosten beteiligen sollte. Der Landkreis Grafschaft Bentheim hatte in mehreren Gesprächen mit der Stadt Nordhorn um eine gemeinsame Lösung gebeten. Ein politisches Angebot wurde von der Stadt Nordhorn gestellt, das unter mehreren Beratungsrunden ausgearbeitet wurde. Nach dem Vorschlag sollte die Stadt sich an den Sanierungskosten mit maximal 1,875 Millionen Euro beteiligen und zudem an den Betriebskosten mit maximal 133.000 Euro pro Jahr. Dieses Angebot war jedoch nicht im Kreistag beschlossen worden.
Stattdessen entschied sich der Landkreis, eine Sanierung über einen Bürgerentscheid durchzuführen. Nachdem die Stadt Nordhorn ihre finanzielle Beteiligung im Schreiben vom 4. Februar 2021 nicht wiederbestätigte, blieb der Kreis auf sich allein gestellt. Diese Situation führte zu Spannungen zwischen Stadt und Kreis, da die Stadt ihre ursprünglichen Beteiligungsangebote nicht mehr als aktuell betrachtete. Der Landkreis Grafschaft Bentheim kritisierte dies in einer Pressemitteilung und sprach von einer „überraschenden Rücknahme“ der finanziellen Beteiligung – eine Kritik, die die Stadt in ihrer Antwort deutlich wiedersprach.
3. Sanierungspläne und Kostenentwicklung
Die Kosten für die Sanierung der Eissporthalle entwickelten sich im Laufe der Zeit. Im Jahr 2019, als die Halle aufgrund ihres maroden Zustandes bereits geschlossen worden war, lag die Schätzung der Sanierungskosten bei 5,6 Millionen Euro. Mit Beginn der Planungen und Abstimmungen im Jahr 2021 stiegen die Kalkulationen auf bis zu 15,7 Millionen Euro für Sanierungsvarianten und bis zu 17,4 Millionen Euro für einen Neubau. Diese Kostensteigerung war nicht unüblich in der Bauplanung – sie reflektiert oft die Komplexität moderner Sanierungsprojekte und die Anpassung an neue bauliche Voraussetzungen sowie bauliche Sicherheitsstandards.
Die Kostenentwicklung zeigte, dass eine Sanierung zwar möglich, aber mit erheblichen finanziellen Mitteln verbunden war. Zudem stand die Frage im Raum, ob die bestehende Halle noch sinnvoll saniert werden konnte oder ob ein Neubau unter Berücksichtigung moderner Anforderungen eine bessere Lösung darstellte.
4. Zweiter Bürgerentscheid: Gegen den Neubau
Im Mai 2023 fand ein zweiter Bürgerentscheid statt. Die Frage lautete:
„Sind Sie dafür, dass der Landkreis Grafschaft Bentheim eine neue Eissporthalle am bestehenden Standort in Nordhorn errichtet?“
Dieses Mal stimmten 72,2 Prozent der Abstimmenden mit „Nein“. Nach diesem Ergebnis entschied der Kreistag am 15. Juni 2023, weder die Sanierung noch den Neubau der Eissporthalle fortzusetzen, sondern stattdessen die Halle zurückzubauen. Die Kosten für den Rückbau wurden auf ca. 460.000 Euro geschätzt.
Dieser Entscheid war politisch umstritten. Kritiker argumentierten, dass der Rückbau das Resultat einer langen Debatte war, in der verschiedene Finanzierungsmodelle und Planungsvorstellungen nicht zum Erfolg führten. Befürworter des Rückbaus hingegen vertraten die Ansicht, dass es nicht sinnvoll sei, weiterhin Ressourcen in eine Anlage zu investieren, die aufgrund ihres Alters und ihrer baulichen Probleme nicht mehr sinnvoll genutzt werden konnte.
5. Rechtsverfahren und Eilantrag
Einige Mitglieder der Bürgerinitiative, die sich für den Erhalt der Eissporthalle einsetzten, beantragten daraufhin ein Bürgerbegehren, um ein weiteres Abstimmungsverfahren zu initiieren. Dieses Bürgerbegehren wurde jedoch als nicht zulässig abgelehnt. Grundlage war § 32 Abs. 2 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), der eine Wiederholung von Bürgerentscheiden innerhalb eines zwei Jahre dauernden Zeitraums untersagt, sofern sie auf das gleiche Thema abzielen.
Die Antragsteller gingen daraufhin vor das Verwaltungsgericht Osnabrück und beantragten einstweiligen Rechtsschutz, um den Rückbau der Halle zu stoppen. Sie argumentierten, dass der Kreistag keine Stillhaltezusage abgegeben habe und dass somit die Rechte der Antragsteller gefährdet seien. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag am 17. Oktober 2023 jedoch ab. Die Kammer begründete dies damit, dass eine einstweilige Untersagung des Rückbaus nicht geboten sei, da die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bereits vorbestandskräftig entschieden worden sei.
6. Politische Haltung und zukünftige Planung
Der Kreistag hat sich mit dem Rückbaubeschluss letztlich für eine klare Kurskorrektur entschieden. Landrat Uwe Fietzek begründete diese Entscheidung mit der Notwendigkeit, sich an die Ergebnisse der Bürgerentscheide zu halten. Gleichzeitig betonte er, dass die Nutzung des Eissporthallengeländes weiterhin Sport- und Freizeitzwecken vorbehalten bleiben soll. Konkrete Pläne für die Nutzung des Geländes nach dem Rückbau sind noch in der Erarbeitung, wobei bis Ende des Jahres eine Entscheidung angestrebt wird.
Zudem betonte die Stadt Nordhorn in mehreren Kommunikationsweisen, dass sie sich weiterhin positiv zum Eissport und zur Nutzung des Geländes einsetzen werde. Gleichzeitig verwies sie auf die Notwendigkeit, dass der Landkreis als Eigentümer der Halle für die Entscheidungen verantwortlich bleibe. Diese Haltung wurde auch in mehreren politischen Beratungen im Kreistag und in Pressemitteilungen betont.
Fazit
Die Zukunft der Eissporthalle Nordhorn ist ein Beispiel für die Komplexität, die mit der Sanierung maroder kommunaler Infrastruktur einhergehen kann. Die Debatte zeigte, wie zentral Bürgerentscheide als Instrument der direkten Demokratie sind – und wie gleichzeitig politische Entscheidungswege und Finanzierungsmodelle entscheidende Faktoren für die Durchführbarkeit solcher Projekte bleiben.
Der erste Bürgerentscheid brachte zwar einen klaren Votum für die Sanierung, doch fehlten klare finanzielle Absprachen zwischen Stadt und Kreis, was die Umsetzung erschwerte. Der zweite Bürgerentscheid legte dann den Fokus auf den Neubau, der von der Bevölkerung abgelehnt wurde. Schließlich entschied der Kreistag mit dem Rückbaubeschluss für einen Schritt zurück – einen Schritt, der politisch umstritten blieb, aber letztlich auf dem Willen der Bevölkerung beruhte.
Die Eissporthalle Nordhorn ist nicht nur ein sportliches, sondern auch ein symbolisches Gebäude. Sie steht für die Identität der Region, die Wichtigkeit von Sporteinrichtungen und die Notwendigkeit der Beteiligung der Bevölkerung an Entscheidungsprozessen. Obwohl die Halle nicht erhalten bleibt, bleibt die Erinnerung an ihre Funktion und ihre Bedeutung – und die Diskussion über die Zukunft des Eissports in der Region wird weitergehen.
Quellen
- Reaktionen auf das Ergebnis des Bürgerentscheids zur Sanierung der Eissporthalle Nordhorn
- Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag wegen Untersagung des Abrisses der Eissporthalle Nordhorn ab
- Statement zum Bürgerentscheid
- Eissporthalle Nordhorn – Stadt nimmt Stellung
- Marode Eissporthalle in Nordhorn soll abgerissen werden
- Eissporthalle in Nordhorn – weiteres Bürgerbegehren laut Landkreis und Kreisausschuss unzulässig