Die energetische Sanierung von Gebäuden bietet nicht nur ökologische Vorteile, sondern auch steuerliche Vorteile für Eigentümer. In Deutschland kann man bestimmte Sanierungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dieser Artikel erklärt detailliert, wie Sie Ihre Sanierungsmaßnahmen steuerlich abrechnen können, insbesondere über das ELSTER-Programm. Die Informationen basieren auf aktuellen und vertrauenswürdigen Quellen, die sich auf das Bundesministerium der Finanzen, Steuerberaterportale und Nutzerforen beziehen.
Einführung: Energetische Sanierung und Steuererleichterungen
Energetische Sanierungen sind Maßnahmen, die den Energieverbrauch eines Gebäudes reduzieren. Beispiele hierfür sind der Einbau von Fenstern, die Dämmung von Wänden oder Dächern, die Modernisierung der Heizungsanlage oder die Installation von Solaranlagen. In der Steuererklärung können solche Maßnahmen unter bestimmten Bedingungen geltend gemacht werden, um Steuererleichterungen zu erhalten.
Der Bundesfinanzhof hat klare Regeln definiert, unter welchen Umständen Sanierungsmaßnahmen steuerlich abgesetzt werden können. Dazu gehören unter anderem, dass die Maßnahmen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein müssen, dass das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist und dass die Arbeiten von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt wurden. Zudem müssen alle relevanten Dokumente wie Rechnungen und Bescheinigungen korrekt vorliegen und der Steuererklärung beigelegt werden.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit
Damit eine Sanierungsmaßnahme steuerlich abgesetzt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Zeitliche Grenzen: Die Sanierungsarbeiten müssen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein. Dies gilt laut der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV).
Alter des Gebäudes: Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein. Dieser Aspekt ist entscheidend, da das Klimaschutzprogramm 2030, das diese Regelung ins Leben gerufen hat, ältere Gebäude besonders fördern möchte.
Qualifizierte Ausführung: Die Sanierungsarbeiten müssen von einem qualifizierten Fachunternehmen ausgeführt werden. Nach der ESanMV kann ein Fachunternehmen in Bereichen wie Mauer- und Betonbauarbeiten, Stukkateurarbeiten, Maler- und Lackierungsarbeiten, Zimmer- und Tischlerarbeiten, Wärme- und Schallschutzarbeiten und mehr tätig sein. Die Arbeiten dürfen nicht über den Fachbereich hinausgehen. Ein Dachdecker darf beispielsweise nicht auch Heizungsanlagen ersetzen.
Bescheinigung durch das Fachunternehmen: Das ausführende Unternehmen muss eine Bescheinigung ausstellen, die bestätigt, dass die Sanierungsmaßnahmen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Diese Bescheinigung ist eine Voraussetzung für die steuerliche Absetzung und muss zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.
Dokumentation der Kosten: Alle Rechnungen müssen korrekt ausgestellt und bis zum Eingang des Steuerbescheids aufbewahrt werden. Quittungen sind vom Finanzamt nicht anerkannt. Ebenso sind die Materialkosten in der Regel nicht steuerlich absetzbar, mit Ausnahme von Vermieter*innen, die solche Kosten als Werbungskosten ansetzen können.
Wie funktioniert die Abrechnung über das ELSTER-Programm?
Das ELSTER-Programm ist die offizielle Software der Finanzverwaltung, die verwendet wird, um Einkommenssteuererklärungen abzugeben. Es ermöglicht es Steuerpflichtigen, ihre Einnahmen, Ausgaben und steuerliche Vorteile digital zu erheben. Für energetische Sanierungen gibt es in ELSTER eine spezielle Anlage, die als "Anlage Energetische Maßnahmen" bezeichnet wird.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Aktuelle ELSTER-Version herunterladen: Das ELSTER-Programm muss für das jeweilige Jahr heruntergeladen werden. Es ist in der Regel ab dem Frühjahr verfügbar.
Vorbereitung der Dokumente: Vor dem Start der Eingabe sollten alle notwendigen Dokumente vorliegen:
- Rechnungen für die Sanierungsarbeiten
- Bescheinigungen vom Fachunternehmen
- Energieausweis des Gebäudes
- Steueridentifikationsnummer
Eingabe der Daten in ELSTER: Nach dem Start des Programms und der Eingabe der persönlichen Daten (Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer) gelangen Sie zur Hauptseite der Steuererklärung. Hier wählen Sie die Option, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.
Anlage "Energetische Maßnahmen" öffnen: Im ELSTER-Programm gibt es eine separate Anlage, die Sie öffnen müssen, um die Sanierungsmaßnahmen einzutragen. Diese Anlage ist meist als "Anlage Energetische Maßnahmen" bezeichnet und kann in der Regel über die Menüführung gefunden werden.
Eingabe der Sanierungsmaßnahmen: In dieser Anlage tragen Sie die einzelnen Maßnahmen ein. Jede Maßnahme muss mit folgenden Angaben versehen sein:
- Name und Anschrift des Fachunternehmens
- Bezeichnung der Maßnahme
- Datum der Durchführung
- Kosten der Maßnahme
- Bescheinigung des Fachunternehmens
Plausibilitätsprüfung durchführen: Vor der Abgabe der Steuererklärung ist es wichtig, eine Plausibilitätsprüfung durchzuführen. Diese Funktion überprüft, ob alle Eingaben korrekt sind und keine Widersprüche bestehen.
Absenden der Steuererklärung: Nach der Prüfung kann die Steuererklärung über das ELSTER-Programm abgesendet werden. Dabei ist es wichtig, dass alle Dokumente wie Rechnungen und Bescheinigungen als Anlagen beigefügt werden.
Spezielle Regeln für bestimmte Sanierungsmaßnahmen
Nicht alle Sanierungsmaßnahmen können auf die gleiche Weise abgesetzt werden. Einige Aspekte differieren je nach Art der Maßnahme:
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Reparaturen, Instandhaltungsarbeiten und Erhaltungsmaßnahmen im Haushalt können unter "haushaltsnahen Dienstleistungen" abgesetzt werden. Hier werden nur die Lohnkosten geltend gemacht, nicht die Materialkosten. Beispiele hierfür sind Putzleistungen, Hausmeisterdienste oder Reparaturen an Haushaltsgeräten.
Große Sanierungsmaßnahmen: Sanierungen wie die Renovierung einer Fassade oder der Bau eines Anbaus fallen nicht unter "haushaltsnahe Dienstleistungen". Diese Maßnahmen werden im Hauptvordruck unter dem Punkt "Ermäßigung für Handwerkerleistungen" eingetragen. Hier können die gesamten Kosten der Rechnung geltend gemacht werden, da das Finanzamt die Rückerstattung berechnet.
Absetzen in Raten: Wenn die Rechnung für die Sanierungsarbeiten in Raten gezahlt wird, können die Kosten erst dann geltend gemacht werden, wenn die letzte Rate gezahlt ist. Alternativ ist es möglich, die Lohnkosten jährlich als Handwerkerkosten abzusetzen. Dies ist jedoch nur einmalig möglich, und bereits abgesetzte Kosten dürfen nicht noch einmal als Sanierungskosten geltend gemacht werden.
Materialkosten: In der Regel sind Materialkosten nicht steuerlich absetzbar, außer bei Vermieter*innen, die diese als Werbungskosten ansetzen können. Dies bedeutet, dass Eigentümer, die ihre Immobilien selbst nutzen, nur die Lohnkosten als Handwerkerleistungen geltend machen können.
EWR-Immobilien und steuerliche Absetzbarkeit
Die steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen gilt nicht nur für deutsche Immobilien, sondern auch für Immobilien im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Der EWR umfasst die Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Schweiz und Großbritannien zählen nicht dazu.
Wenn Sie eine Immobilie in einem EWR-Land sanieren lassen, müssen Sie darauf achten, dass die Dokumente (z. B. Rechnungen, Bescheinigungen und Nachweise über das Alter des Gebäudes) in beglaubigter Übersetzung vorliegen. Dies ist wichtig, um die steuerliche Absetzbarkeit sicherzustellen. Im Gegensatz zu deutschen Immobilien müssen EWR-Immobilien nicht zwingend zehn Jahre alt sein, um förderungsfähig zu sein.
Rolle des Steuerberaters bei Sanierungen
Die Planung und Abwicklung von Sanierungsmaßnahmen kann für Laien komplex sein. Ein Steuerberater kann eine wertvolle Unterstützung sein, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit erfüllt sind. Ein Steuerberater kann unter anderem folgende Aufgaben übernehmen:
- Prüfung der steuerlichen Voraussetzungen
- Beratung zur Auswahl des richtigen Fachunternehmens
- Unterstützung bei der Erstellung der Bescheinigungen
- Prüfung der Dokumentation
- Begleitung bei der Erstellung der Steuererklärung
Ein professioneller Steuerberater kann zudem sicherstellen, dass die Abrechnung über das ELSTER-Programm korrekt durchgeführt wird und dass keine Fehler gemacht werden, die später zu Problemen mit dem Finanzamt führen könnten.
Fazit
Die steuerliche Absetzbarkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen kann eine wertvolle Unterstützung für Eigentümer sein, die ihre Immobilien modernisieren möchten. Durch die richtige Planung und Dokumentation kann man nicht nur Steuervorteile nutzen, sondern auch den Wert der Immobilie nachhaltig steigern. Die Abrechnung über das ELSTER-Programm ist dabei ein entscheidender Schritt, um die Kosten geltend zu machen. Es ist wichtig, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und dass die Dokumentation ordnungsgemäß erfolgt. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alles korrekt abläuft.