Energetische Sanierung in der Steuererklärung korrekt eintragen – Voraussetzungen, Anlage und Vorteile

Die energetische Sanierung einer Immobilie ist nicht nur eine Investition in die Zukunft und die Nachhaltigkeit, sondern auch in die eigenen Finanzen. In Deutschland bietet das Finanzamt Steuerermäßigungen an, um Immobilienbesitzern zu helfen, die Kosten für energetische Maßnahmen zu reduzieren. Diese Steuerermäßigung kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn die energetische Sanierung korrekt in der Steuererklärung eingetragen wird. In diesem Artikel werden die notwendigen Schritte, Voraussetzungen und Vorteile der Steuerermäßigung bei energetischer Sanierung detailliert erläutert, basierend auf den verfügbaren Informationen.

Einleitung

Die energetische Sanierung einer Immobilie – ob Eigenheim oder Mietobjekt – ist in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus gerückt. Grund dafür sind steigende Energiekosten, Klimaschutzzielen und staatliche Förderprogramme. Besonders relevant ist hier, dass die Finanzverwaltung Steuerermäßigungen für energetische Sanierungen gewährt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Steuerermäßigung kann jedoch nur beantragt werden, wenn die Maßnahmen korrekt in der Steuererklärung dokumentiert werden. Dazu gehört die ordnungsgemäße Ausfüllung der Anlage „Energetische Maßnahmen“, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung abgegeben wird. In den folgenden Abschnitten werden die Schritte, Voraussetzungen und Vorteile detaillierter beschrieben.

Was ist eine energetische Sanierung?

Eine energetische Sanierung bezeichnet Maßnahmen an einer Immobilie, die deren Energieeffizienz verbessern. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren und somit Energiekosten einzusparen. Typische Maßnahmen einer energetischen Sanierung umfassen:

  • Dämmung der Fassade, des Daches und der Kellerdecke
  • Erneuerung der Fenster und Türen
  • Einbau oder Erneuerung von Lüftungsanlagen
  • Modernisierung der Heizungsanlage
  • Installation einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage

Diese Maßnahmen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um steuerlich geltend gemacht zu werden. Dazu zählen unter anderem das Alter des Gebäudes, der Beginn und das Abschlussdatum der Maßnahmen sowie die Einhaltung von baulichen Vorgaben.

Voraussetzungen für die Steuerermäßigung bei energetischer Sanierung

Um die Steuerermäßigung in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, wie mehrere Quellen betonen:

  1. Gebäudealter: Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein. Dieses Kriterium ist entscheidend, da es den Nachweis erfordert, dass es sich um eine Sanierung handelt und nicht um einen Neubau.

  2. Geografische Lage: Die Immobilie muss sich in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befinden.

  3. Zeitraum der Sanierung: Die energetischen Maßnahmen müssen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen worden sein.

  4. Durchführung durch Fachunternehmen: Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmers in amtlich vorgeschriebenem Muster ist Pflicht und muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.

  5. Beweise für die Durchführung: Neben der Bescheinigung des Fachunternehmers sind eine Rechnung und ein Nachweis über die getätigte Zahlung erforderlich.

  6. Nicht-Kombinierbarkeit mit anderen Förderungen: Die Steuerermäßigung darf nicht mit anderen Förderungen wie Zuschüssen oder Darlehen der KfW oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kombiniert werden.

Diese Voraussetzungen sind in mehreren Quellen ausführlich dargelegt und betonen die Notwendigkeit, alle Dokumente ordnungsgemäß zu führen und die Maßnahmen korrekt durchzuführen.

Wie trägt man die energetische Sanierung in die Steuererklärung ein?

Die Eintragung der energetischen Sanierung in die Steuererklärung erfolgt über die Anlage „Energetische Maßnahmen“, die in der Einkommensteuererklärung abgegeben wird. In dieser Anlage müssen verschiedene Angaben gemacht werden, die je nach Zeile unterschiedlich sind. Die folgenden Schritte sind besonders wichtig:

1. Persönliche Angaben (Zeile 1–3)

In den ersten drei Zeilen der Anlage sind persönliche Daten wie Nachname, Vorname und Steuernummer einzutragen. Diese Angaben sind notwendig, um die Steuererklärung eindeutig zu identifizieren.

2. Angaben zum Gebäude (Zeile 4–8)

In Zeile 4 bis 8 sind Angaben zum Gebäude erforderlich, darunter die Adresse, die Gesamtfläche und das Baujahr. Besonders wichtig ist hier die korrekte Angabe zum Herstellungsbeginn des Gebäudes, da das Gebäude mindestens zehn Jahre alt sein muss, um steuerliche Vorteile in Anspruch zu nehmen.

3. Angaben zu bereits bestehenden Förderungen (Zeile 9)

Wenn bereits Förderungen für die energetische Sanierung beantragt wurden, ist dies in Zeile 9 anzugeben. Wichtig ist zu wissen, dass eine steuerliche Erleichterung nicht möglich ist, wenn bereits eine Förderung bewilligt wurde.

4. Angaben zum Sanierungsbeginn (Zeile 10)

In Zeile 10 ist das Datum des Baubeginns der Maßnahmen anzugeben. Eine steuerliche Absetzung ist nur für Sanierungsmaßnahmen möglich, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurden und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind.

5. Angaben zu den Sanierungskosten (Zeile 11–22)

In Zeile 11 bis 22 sind die Kosten der energetischen Sanierung zu erfassen. Dazu gehören konkrete Aufwendungen für Wärmedämmungen, Fenstererneuerungen und Heizungsoptimierungen. Es ist wichtig, dass alle Kosten korrekt erfasst und dokumentiert werden.

6. Angaben zur Hybridisierung (Zeile 23–24)

In den Zeilen 23 und 24 sind spezifische Angaben zu machen, insbesondere zu Hybridisierungen von Gas-Brennwertgeräten. Diese Angaben sind erforderlich, um die steuerliche Absetzung zu ermöglichen.

7. Anteile an der Steuerermäßigung (Zeile 38–53)

In Zeile 38 bis 53 ist festzulegen, ob die Steuerermäßigung gesondert oder einheitlich abgezogen wird. Hier müssen Angaben zu den Anteilen gemacht werden, die auf das Jahr entfallen.

Wie hoch ist die Steuerermäßigung?

Die Steuerermäßigung beträgt bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten, wobei der Höchstbetrag 40.000 Euro pro Immobilie beträgt. Dies bedeutet, dass Eigentümer bis zu 40.000 Euro Steuern sparen können, je nach Höhe der Sanierungskosten. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass die Steuerermäßigung nicht automatisch verfällt, wenn die Sanierungskosten höher sind. Stattdessen ist der Höchstbetrag von 40.000 Euro die Obergrenze.

Ein weiteres Detail, das in einer der Quellen erwähnt wird, ist, dass die Steuerermäßigung in drei Teilen über drei Jahre abgezogen werden kann, vorausgesetzt die Voraussetzungen bestehen weiterhin. Das bedeutet, dass die Eintragung in der Steuererklärung für drei aufeinanderfolgende Jahre erfolgen muss, sofern die Maßnahmen weiterhin bestehen und keine anderen Förderungen in Anspruch genommen werden.

Vorteile der Steuerermäßigung

Die Steuerermäßigung bietet mehrere Vorteile für Eigentümer, die in energetische Sanierungen investieren:

  1. Finanzielle Entlastung: Die Steuerermäßigung kann erheblich zu einer finanziellen Entlastung beitragen, da bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich abgesetzt werden können.

  2. Langfristige Einsparungen: Durch die Verbesserung der Energieeffizienz entstehen langfristig Einsparungen in den Energiekosten, was die Investition in die Sanierung rechtfertigt.

  3. Nachhaltigkeit und Klimaschutz: Energetische Sanierungen tragen zur Reduktion von CO₂-Emissionen bei und unterstützen Klimaschutzziele.

  4. Steigerung der Marktwert der Immobilie: Eine gut durchgeführte energetische Sanierung kann den Marktwert der Immobilie erhöhen und die Attraktivität für Mieter oder Käufer steigern.

  5. Zugleich steuerliche Vorteile: Der Staat unterstützt durch die Steuerermäßigung die Investition in energieeffiziente Immobilien, was für Eigentümer attraktiv ist.

Welche Maßnahmen sind steuerlich absetzbar?

Nicht jede Renovierung oder Modernisierung ist steuerlich absetzbar. Nur Maßnahmen, die den Energieverbrauch der Immobilie reduzieren, sind förderungswürdig. Dazu gehören unter anderem:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dächern oder Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Installation einer Lüftungsanlage
  • Modernisierung der Heizungsanlage
  • Einbau einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage

Diese Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und eine Bescheinigung in amtlich vorgeschriebenem Muster vorliegen. Darüber hinaus müssen die Sanierungsmaßnahmen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen worden sein.

Wie wichtig ist die Beratung?

Energetische Sanierungen und deren steuerliche Absetzbarkeit sind komplexe Themen. Die Finanzverwaltung hat klare Vorgaben erlassen, und die Einhaltung dieser Vorgaben ist entscheidend, um die Steuerermäßigung in Anspruch zu nehmen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, sich vor Beginn der Sanierung beraten zu lassen.

Eine erste Anlaufstelle ist die Energieberatung der Verbraucherzentrale, die kostenlos Beratung anbietet. Ein Gebäude-Check kostet beispielsweise 30 Euro und ist für einkommensschwache Haushalte kostenlos. Der Energieberater kann nicht nur zur Sanierung beraten, sondern auch zur Wahl der richtigen Förderung.

Alternativ kann man sich auch von einem Energieeffizienz-Experten beraten lassen, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der KfW zugelassen ist. Diese Beratung ist kostenpflichtig, bietet jedoch oft umfangreichere Informationen und Unterstützung.

Fazit

Die Eintragung der energetischen Sanierung in die Steuererklärung ist ein entscheidender Schritt, um von der staatlichen Steuerermäßigung zu profitieren. Durch die ordnungsgemäße Ausfüllung der Anlage „Energetische Maßnahmen“ kann bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich abgesetzt werden, wodurch sich die Investition in eine energetische Sanierung finanziell lohnt. Wichtig ist jedoch, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Maßnahmen korrekt durchgeführt und dokumentiert werden. Wer sich unsicher ist, sollte sich fachlichen Rat einholen, um Fehler zu vermeiden und die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen.

Energetische Sanierungen tragen nicht nur zur Verbesserung der Energieeffizienz bei, sondern auch zur Reduzierung der Energiekosten und zum Schutz des Klimas. In Verbindung mit den steuerlichen Vorteilen bietet sich eine Investition in eine energetische Sanierung als sinnvolle Maßnahme an, die sowohl ökonomisch als auch ökologisch sinnvoll ist.

Quellen

  1. INCITA – Energetische Sanierung in der Steuererklärung
  2. DasFinanzen – Energetische Sanierung in der Steuererklärung eintragen
  3. BUHL – Energetische Sanierung und Steuern
  4. Finanzamt NRW – Steuerermäßigungen für Gebäude
  5. Steuer.de – Anlage Energetische Maßnahmen
  6. Finanztip – Sanierungskosten absetzen

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