Energetische Sanierung steuerlich absetzen: Voraussetzungen, Abzugshöhe und Fristen

Seit Anfang 2020 können Eigentümer von Wohneigentum in Deutschland steuerliche Vorteile nutzen, wenn sie ihre Immobilien energetisch sanieren. Die steuerliche Förderung ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung und soll dazu beitragen, den Energieverbrauch in den privaten Haushalten zu senken. Die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzung sind streng reguliert, und die Abzugshöhe hängt von der Art der Maßnahmen, der Dauer der Sanierung und der Nutzung der Immobilie ab. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte der steuerlichen Absetzung von energetischen Sanierungen im Detail vorgestellt.

Was ist unter einer energetischen Sanierung zu verstehen?

Eine energetische Sanierung beschreibt Maßnahmen, die den Energieverbrauch eines Gebäudes reduzieren. Dazu gehören beispielsweise die Verbesserung der Dämmung, der Austausch veralteter Fenster oder der Einbau moderner Heizungssysteme. Diese Maßnahmen tragen zur Senkung der CO₂-Emissionen bei und sind Teil der nationalen Klimaschutzziele. Der Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben aus dem Jahr 2021 alle relevanten Fragen zur steuerlichen Förderung beantwortet, was die Klarheit in der Umsetzung der Regelungen verbessert hat.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzung

Die steuerliche Absetzung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese sind in § 35c EStG (Einkommensteuergesetz) festgelegt. Die wichtigsten Bedingungen sind:

1. Nutzung des Gebäudes zu eigenen Wohnzwecken

Die Sanierung muss an einem Gebäude durchgeführt werden, das für den eigenen Wohnzweck genutzt wird. Das bedeutet, dass die Immobilie nicht vollständig vermietet werden darf. Wenn Teile der Immobilie beruflich genutzt werden, beispielsweise als häusliches Arbeitszimmer, gilt der Steuervorteil ausschließlich für den privat genutzten Bereich. Ebenso können Eigentumswohnungen oder Zweitwohnungen gefördert werden, sofern sie selbst genutzt werden.

Ausnahme: Ferienwohnungen, die nicht ausschließlich selbst genutzt, sondern vermietet werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. In Fällen, in denen Teile der Immobilie vermietet und der Rest selbst bewohnt wird, können die Sanierungskosten nur anteilig für den selbst genutzten Bereich abgesetzt werden. Dies gilt auch bei mehreren Miteigentümern.

2. Zeitliche Vorgaben

Die steuerliche Absetzung gilt nur für Sanierungsmaßnahmen, die nach dem 31.12.2019 begonnen wurden und bis spätestens 31.12.2029 abgeschlossen wurden. Die Frist ist daher begrenzt und es ist wichtig, die Sanierungsarbeiten rechtzeitig zu planen und durchzuführen. Diese Regelung ist Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030 und soll den Ausbau erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz in bestehenden Gebäuden fördern.

3. Alter der Immobilie

Das Gebäude muss vor Beginn der Sanierung mindestens 10 Jahre alt sein. Der Beginn der Herstellung ist entscheidend, d.h. das Datum der Bauantragsstellung oder der Einreichung der Bauunterlagen. Nur dann ist die Immobilie für die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung zugelassen.

4. Lage im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)

Neben Immobilien in Deutschland können auch Gebäude, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) liegen, gefördert werden. Dazu zählen beispielsweise Ferienhäuser in Frankreich, Spanien oder Italien, sofern alle erforderlichen Dokumente vorliegen und die Bedingungen erfüllt sind. Dies ist für Eigentümer mit Immobilien im Ausland eine zusätzliche Möglichkeit, von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Absetzungshöhe und Abrechnung

Die steuerliche Absetzung ermöglicht es, bis zu 40.000 Euro der Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren abzusetzen. Die Abzugshöhe beträgt 20 Prozent der Sanierungskosten. Diese können verteilt über drei Jahre mit der Steuererklärung geltend gemacht werden. Im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im folgenden Kalenderjahr kann ein Betrag von höchstens 7 Prozent der Aufwendungen (höchstens jeweils 14.000 Euro) abgesetzt werden. Im zweiten folgenden Kalenderjahr sind es 6 Prozent der Aufwendungen (höchstens 12.000 Euro).

Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerliche Absetzung nur dann möglich ist, wenn keine anderen Abzüge wie Werbungskosten oder Sonderausgaben bereits für die gleichen Kosten in Betracht gezogen wurden. Sofern die Sanierungskosten bereits als Werbungskosten oder Sonderausgaben berücksichtigt wurden, kann keine zusätzliche Steuerermäßigung nach § 35c EStG beansprucht werden.

Welche Maßnahmen lassen sich steuerlich absetzen?

Die steuerliche Absetzung umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die zur energetischen Sanierung beitragen. Dazu gehören unter anderem:

  • Dachsanierung: Die Verbesserung der Dämmung des Daches ist eine effektive Maßnahme, um Wärmeverluste zu reduzieren.
  • Neuinstallation von Fenstern und Türen: Der Austausch alter Fenster durch energieeffiziente Modelle kann den Heizbedarf erheblich senken.
  • Heizungsoptimierung oder Heizungstausch: Der Einbau moderner Heizsysteme, wie beispielsweise Wärmepumpen oder Brennwerttechnik, ist förderungsfähig.
  • Dämmung von Wänden, Kellern oder Böden: Eine umfassende Wärmedämmung ist eine der effektivsten Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs.
  • Lüftungsanlagen: Der Einbau oder die Erneuerung von Lüftungsanlagen trägt zur Verbesserung der Energieeffizienz bei.
  • Digitalisierung der Heizungssteuerung: Der Einbau digitaler Steuerungs- und Optimierungssysteme kann ebenfalls steuerlich abgesetzt werden.

Es ist wichtig, dass die Maßnahmen durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden, das die entsprechenden Qualifikationen nachweist. Zudem ist eine Energieberatung durch einen zertifizierten Energieberater erforderlich, um die Planung der Sanierungsmaßnahmen zu optimieren und den steuerlichen Abzug zu ermöglichen.

Wichtige Besonderheiten und Einschränkungen

Die steuerliche Absetzung unterliegt einigen wichtigen Einschränkungen, die im Voraus berücksichtigt werden sollten:

  • Einmaliger Abzug: Sanierungskosten können nur einmal geltend gemacht werden. Wenn die Steuerermäßigung nach § 35c EStG genutzt wird, sind keine weiteren Abzüge wie Werbungskosten oder Sonderausgaben möglich.
  • Keine Kombination mit anderen Förderungen: Die steuerliche Absetzung ist nicht kombinierbar mit anderen Förderprogrammen wie KfW- oder BAFA-Förderungen. Der Eigentümer muss sich entscheiden, welche Förderung er in Anspruch nimmt.
  • Nachweis der Maßnahmen: Die Durchführung der Maßnahmen muss durch eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster nachgewiesen werden. Diese wird vom Fachunternehmen oder vom Energieberater ausgestellt und ist ein zentraler Bestandteil der steuerlichen Antragstellung.
  • Rechnung und Zahlung: Die Rechnungen für die durchgeführten Maßnahmen müssen nachweisbar und zeitgerecht abgerechnet werden. Die Zahlung ist ein weiterer wichtiger Nachweis für die steuerliche Absetzung.

Steuerliche Absetzung für vermietete Immobilien

Für vermietete Immobilien gibt es keine direkte Steueranrechnung, wie sie für selbst genutzte Immobilien besteht. Allerdings können die Kosten für die energetische Sanierung als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Vermieter können neben dem Werbungskostenabzug parallel auch eine staatliche Förderung beantragen. Dies ist besonders attraktiv, da die Kosten für die Sanierung so doppelt genutzt werden können: einmal als Werbungskosten und einmal als steuerliche Förderung.

Praktische Tipps und Empfehlungen

Um von der steuerlichen Absetzung optimal zu profitieren, sind einige Schritte vorab besonders wichtig:

  1. Energieberatung einholen: Eine professionelle Energieberatung hilft, die Sanierungsmaßnahmen gezielt zu planen und den maximal möglichen steuerlichen Abzug zu erreichen.
  2. Planung der Sanierungsarbeiten: Die Maßnahmen sollten so geplant werden, dass sie innerhalb der Fristen (2020 bis 2029) durchgeführt und abgeschlossen werden.
  3. Qualifizierte Unternehmen beauftragen: Die Sanierungsarbeiten sollten von Fachunternehmen durchgeführt werden, die die notwendigen Qualifikationen nachweisen können.
  4. Dokumentation sichern: Alle Rechnungen, Berichte und Bescheinigungen sollten sorgfältig archiviert werden, um sie bei der Steuererklärung vorlegen zu können.
  5. Steuerberater konsultieren: Ein Steuerberater kann helfen, die steuerliche Absetzung optimal zu nutzen und mögliche Fehler zu vermeiden.

Fazit

Die steuerliche Absetzung von energetischen Sanierungen ist eine attraktive Möglichkeit für Eigentümer, Kosten zu reduzieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Mit einer steuerlichen Absetzung von bis zu 40.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren kann ein erheblicher finanzieller Vorteil erzielt werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen in der Zeit von 2020 bis 2029 durchgeführt werden, die Immobilie mindestens zehn Jahre alt ist und sie für den eigenen Wohnzweck genutzt wird.

Zudem ist es wichtig, dass die Maßnahmen durch qualifizierte Fachunternehmen durchgeführt werden und eine Energieberatung durchgeführt wird. Der steuerliche Abzug ist nicht kombinierbar mit anderen Förderungen, weshalb eine sorgfältige Planung der Sanierungsmaßnahmen erforderlich ist. Mit der richtigen Vorbereitung und Planung kann die steuerliche Absetzung eine wertvolle Unterstützung für die Finanzierung der energetischen Sanierung sein.

Quellen

  1. 42watt.de - Energetische Sanierung steuerlich absetzen
  2. energie-experten.org - Energetische Sanierung
  3. heizung.de - Steuerliche Förderung für den Heizungstausch
  4. steuern.de - Energetische Sanierung
  5. immobilien-bewertung-finanzierung.de - Energetische Sanierung steuerlich absetzen
  6. haufe.de - Energetische Sanierung: Steuerliche Förderung
  7. finanzamt-muenchen.de - Energetische Gebäude sanierung

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