Energetische Sanierung in Deutschland: Förderprogramme, Ziele und aktuelle Entwicklungen

Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren verstärkt in Förderprogramme zur energetischen Sanierung investiert, um die Klimaziele zu erreichen und den Energieverbrauch in bestehenden Immobilien zu reduzieren. Gleichzeitig wird der Neubau klimafreundlicher Gebäude gefördert, um langfristig den CO₂-Ausstoß im Gebäudebereich zu minimieren. In diesem Zusammenhang spielen auch die Förderung von Wohneigentum und denkmalgeschützter Sanierung eine zentrale Rolle, insbesondere für Familien, die ein klimafreundliches Eigenheim bauen oder erwerben möchten.

Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die aktuellen Förderprogramme, Finanzierungsmodelle, Ziele der Bundesregierung und die Herausforderungen, mit denen sich die Sanierungspolitik in Deutschland aktuell konfrontiert sieht.

Energiepolitische Ziele der Bundesregierung

Laut den Angaben des Bundesbauministeriums ist der Gebäudebereich in Deutschland ein wesentlicher Verbraucher von Energie – etwa 35 Prozent des gesamten Energieverbrauchs entfallen auf das Wohnen, wovon ein großer Anteil auf Heizenergie entfällt. Um die Klimaziele bis 2050 zu erreichen, müssen bis dahin 80 Prozent der Heizenergie eingespart werden, wobei der Rest aus erneuerbaren Quellen bestritten werden soll.

Die Bundesregierung hat deshalb in den vergangenen Jahren mehrere Förderprogramme aufgelegt, um Immobilieneigentümer bei der energetischen Sanierung zu unterstützen. Ein zentrales Instrument ist die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG). Diese wurde in 2023 und 2024 überarbeitet, um den Fokus stärker auf Klimaschutz und Energieeffizienz zu legen.

Die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG)

Die BEG ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung zur Förderung von energetischen Sanierungen und Neubauten. Nach den Angaben der Bundesregierung wurden 2023 insgesamt 1,98 Milliarden Euro in die Neubauförderung investiert, wodurch rund 46.000 Neubauwohnungen gefördert wurden. Die Mittel für 2023 sind inzwischen ausgeschöpft, sodass Anträge auf Neubauförderung erst wieder ab 2024 gestellt werden können.

Die BEG sieht ab 2024 folgende Eckpunkte für Sanierungen vor:

  • Grundförderung: 15 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Bonus für Sanierungsfahrplan: 5 Prozent zusätzliche Förderung.
  • Maximale förderfähige Kosten: 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein Sanierungsfahrplan vorliegt. Ohne Sanierungsfahrplan sind maximal 30.000 Euro förderfähig.

Die Förderung ist dabei an das Erreichen bestimmter Energiestandards gebunden. Der Effizienzhausstandard 40 ist der Mindeststandard für förderfähige Maßnahmen. Bei Erreichen eines höheren Standards, wie z. B. dem Effizienzhaus 55 oder dem Qualitätsnachweis Nachhaltiges Gebäude (QNG), können zusätzliche Förderungen in Anspruch genommen werden.

Ein weiteres Ziel der BEG ist, den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden einzubeziehen. Dies umfasst nicht nur den Bau, sondern auch den Betrieb und den möglichen Rückbau. Ziel ist es, Treibhausgasemissionen über die gesamte Nutzungsdauer eines Gebäudes zu minimieren.

Serielle Sanierung: Innovative Methode zur Sanierung von Altbestand

Ein besonderes Augenmerk der Bundesregierung liegt auf der seriellen Sanierung, einer Methode, die sich insbesondere für den Altbestand eignet. Bei dieser Vorgehensweise werden vorgefertigte Fassaden- oder Dachelemente eingesetzt, um den handwerklichen Aufwand vor Ort zu reduzieren. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten.

Ein weiterer Vorteil der seriellen Sanierung ist, dass sie standardisierte Prozesse ermöglicht, die die Qualität der Sanierungsmaßnahmen verbessern. Zudem wird der Energiebedarf durch diese Methode deutlich reduziert.

Heizungstausch und Erneuerbare Energien

Ein weiterer Schwerpunkt der aktuellen Förderpolitik ist der Tausch alter Heizsysteme. Die Bundesregierung fördert den Wechsel auf erneuerbare Energien, insbesondere wenn mindestens 65 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Dies ist Bestandteil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das in Kraft ist.

Für den Heizungstausch ist eine Grundförderung von 30 Prozent möglich. Zusätzlich gibt es Bonuses für einen schnellen Tausch und für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Insgesamt kann die Förderung bis zu 70 Prozent der Investitionskosten abdecken.

Diese Maßnahmen sind wichtig, um den Primärenergiebedarf bestehender Gebäude zu reduzieren und so langfristig Kosten für Energieeinsparungen zu senken. Alte Fenster, Türen und Heizungsanlagen sind laut den Angaben der Bundesregierung besonders energieintensive Faktoren, die durch Sanierungsmaßnahmen ersetzt werden sollten.

Wohneigentumsförderung: „Jung kauft Alt“

Ein weiteres zentrales Förderprogramm ist „Jung kauft Alt“, das Familien bei der Erwerbung oder dem Bau eines klimafreundlichen Eigenheims unterstützt. Dieses Programm wurde 2024 erweitert und hat in den letzten Monaten verbesserte Konditionen erhalten, um die Hemmschwelle für eine umfassende Sanierung zu verringern.

Voraussetzungen für die Teilnahme an „Jung kauft Alt“

Um an diesem Programm teilzunehmen, müssen die folgenden Voraussetungen erfüllt sein:

  • Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt.
  • Das zu versteuernde Einkommen darf je nach Anzahl der Kinder bestimmte Grenzen nicht überschreiten:
    • Mit 1 Kind: max. 90.000 Euro
    • Mit 2 Kindern: max. 100.000 Euro
    • Mit 3 Kindern: max. 110.000 Euro
    • Für jedes weitere Kind kommen jeweils 10.000 Euro dazu.

Finanzierungsmodelle

Die KfW vergibt im Rahmen von „Jung kauft Alt“ zinsverbilligte Kredite, deren Höhe vom Anzahl der Kinder abhängt:

  • Bei einem Kind: bis zu 100.000 Euro
  • Bei zwei Kindern: bis zu 125.000 Euro
  • Bei drei und mehr Kindern: bis zu 150.000 Euro

Die Kreditlaufzeiten reichen von 7 bis 35 Jahren, wobei eine Zinsbindung von bis zu 20 Jahren möglich ist.

Zinssätze und Zinsvorteile

Ein entscheidender Vorteil des Programms ist der reduzierte Zinssatz. Ab dem 23. Oktober 2025 gilt ein Endkundenzinssatz von 1,12 Prozent bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren. Vorher lag der Zinssatz bei 1,71 Prozent, was bedeutet, dass der KfW-Zinssatz rund 2,5 Prozentpunkte niedriger ist als bei einem vergleichbaren Hausbankdarlehen.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Vorteile: Eine Familie mit zwei Kindern erhält einen Kredit von maximal 125.000 Euro. Bei einem Zinssatz von 1,71 Prozent spart sie über die Laufzeit ca. 18.000 Euro im Vergleich zu einem normalen Hausbankdarlehen. Ab dem 23. Oktober 2025 ist der Zinssatz noch günstiger, wodurch die Ersparnisse weiter steigen.

Besondere Vorteile für denkmalgeschützte Gebäude

Auch denkmalgeschützte Gebäude können im Rahmen von „Jung kauft Alt“ gefördert werden, allerdings mit abgeschwächten Anforderungen. Für diese Gebäude gilt der Energiestandard „Effizienzhaus Denkmal EE“, bei dem der Primärenergiebedarf auf maximal 160 Prozent des Referenzwertes begrenzt ist.

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist, dass keine komplette Förderung verlorengeht, wenn bestimmte energetische Maßnahmen aufgrund konstruktiver Grenzen nicht durchgeführt werden können. Dies soll den Einstieg in eine umfassende Sanierung erleichtern.

Herausforderungen bei der Energetischen Sanierung

Trotz der zahlreichen Förderprogramme und finanziellen Anreize ist die Sanierungsrate in Deutschland nach wie vor zu niedrig, um die Klimaziele zu erreichen. Laut einer Berichterstattung von Deutschlandfunk (Quelle 3) heizt Deutschland weiterhin die Straße – also wird viel Energie verschwendet, statt in den Gebäuden effizient genutzt zu werden.

Die Hauptgründe dafür sind:

  • Unzureichende Anreize seitens der Politik.
  • Fehlende Transparenz bei den Kosten und der Rückzahlung von Sanierungskosten.
  • Sorge vor Mietaufschlägen, insbesondere bei Mietobjekten.
  • Hohe Investitionskosten für umfassende Sanierungsmaßnahmen.

Laut Barbara Metz von der Deutschen Umwelthilfe ist die Sanierung oft nur dann lohnenswert, wenn sie zusammen mit anderen notwendigen Arbeiten wie Fassadensanierung oder Dachdämmung durchgeführt wird. Dies würde die Kosten je Einzelmaßnahme senken und den Nutzen erhöhen.

Fazit

Die Bundesregierung hat mit der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG), der Wohneigentumsförderung „Jung kauft Alt“ und der Unterstützung beim Heizungstausch zahlreiche Instrumente geschaffen, um die Energieeffizienz im Gebäudebestand zu steigern. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren, Energiekosten langfristig zu senken und die Klimaziele bis 2050 zu erreichen.

Die aktuelle Förderpolitik legt einen Schwerpunkt auf standardisierte Sanierungsmaßnahmen, wie die serielle Sanierung, und finanzielle Anreize, die insbesondere Familien mit Kindern erreichen. Zudem wurde die Zinsspanne für Kredite deutlich reduziert, um die Investitionsbereitschaft zu steigern.

Trotz der positiven Entwicklungen bleibt jedoch die Sanierungsquote in Deutschland zu niedrig. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen weitere Anreize geschaffen werden, die sowohl Immobilieneigentümer als auch Mieter motivieren, in eine klimafreundliche Zukunft zu investieren.

Quellen

  1. Bundesregierung – Bundesförderung für effiziente Gebäude
  2. Haufe.de – KfW-Förderprogramm für Familien
  3. Deutschlandfunk – Energetische Sanierung und Klimaziele
  4. Nachhaltiges-Zuhause.de – Förderung beim Kauf eines Altbaus

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