Energetische Sanierung kirchlicher Gebäude – Förderprogramme, Maßnahmen und Beratungsangebote

Die energetische Sanierung kirchlicher Gebäude hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, nicht zuletzt aufgrund steigender Energiekosten, gesetzlicher Vorgaben wie des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der allgemeinen Forderung nach Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Viele Kirchengemeinden stehen vor der Herausforderung, ihre Gebäude – darunter Kirchen, Pfarrhäuser, Kindertagesstätten und Gemeindezentren – auf einen energetisch effizienten Stand zu bringen. Glücklicherweise existieren zahlreiche Förderprogramme, die kirchliche Einrichtungen dabei unterstützen können. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über förderfähige Maßnahmen, relevante Programme und Beratungsmöglichkeiten im Kontext der energetischen Sanierung kirchlicher Gebäude.

Energie- und Klimaschutz in kirchlichen Einrichtungen

Der Gedanke an Energieeffizienz und Klimaschutz ist in kirchlichen Kreisen zunehmend verankert. Viele Kirchengemeinden verfolgen das Ziel, ihre Gebäude so umzubauen, dass sie langfristig treibhausgasneutral genutzt werden können. Dies ist sowohl aus ökologischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll. Steigende Energiekosten, der Klimawandel und die Notwendigkeit, kirchliche Einrichtungen für künftige Generationen zu erhalten, stehen im Fokus.

Ein zentraler Begriff in diesem Zusammenhang ist das sogenannte „Energiehilfspaket“. Es wurde von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und regionalen Kirchengemeinden initiiert, um kirchliche Einrichtungen bei der Sanierung zu unterstützen. So etwa hat die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKB) ein Energiehilfspaket ins Leben gerufen, das in mehreren Runden umgesetzt wird. In der zweiten Runde standen insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung, davon 3,5 Mio. Euro für (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsgebäude und 1,5 Mio. Euro für Gebäude im Eigentum der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (ELKB). Diese Mittel können für energetische Maßnahmen eingesetzt werden, die durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden.

Förderfähige Maßnahmen bei der energetischen Sanierung

Nicht alle Sanierungsmaßnahmen sind förderfähig. Es gibt klare Kriterien, die erfüllt sein müssen, um staatliche oder kirchliche Unterstützung zu erhalten. Ein zentraler Aspekt ist, dass das Gebäude voraussichtlich langfristig erhalten bleibt, also über das Jahr 2035 hinaus. Das bedeutet, dass kurzfristige Renovierungen oder vorübergehende Sanierungen nicht förderfähig sind. Stattdessen werden Maßnahmen gefördert, die einen dauerhaften Beitrag zur Energieeffizienz leisten.

Folgende Maßnahmen sind laut den zur Verfügung gestellten Quellen förderfähig:

Energetische Sanierungsmaßnahmen

  • Solarthermie: Der Einbau von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung kann gefördert werden.
  • Biomasse: Heizungen, die auf Biomasse wie Holzpellets oder Hackschnitzel basieren, sind förderfähig, insbesondere wenn sie mit einer Entstaubungsanlage ausgestattet sind.
  • Wärmepumpen: Erdwärmepumpen, Luftwärmepumpen, aber auch Kombinationen mit Brennwertkesseln sind förderungswürdig.
  • EE-Hybrid: Hybridanlagen, die mehrere Energiequellen kombinieren (z. B. Wärmepumpe + Solarthermie), können unterstützt werden.
  • EE-Hybrid mit Biomasseheizung: Eine Kombination aus erneuerbaren Energien und Biomasse ist ebenfalls förderfähig.
  • Gebäudenetzanschlüsse: Der Anschluss an Wärmenetze oder Stromnetze mit erneuerbaren Quellen ist förderungswürdig.
  • Gebäudenetz Errichtung/Erweiterung: Neue Wärmenetze oder Erweiterungen bestehender Anlagen können gefördert werden.

Heizungsoptimierungen

  • Hydraulischer Abgleich: Der Abgleich der Heizkreise zur Optimierung des Energieverbrauchs ist förderfähig.
  • Pumpentausch: Der Einbau von Hocheffizienzpumpen ist sinnvoll und kann unterstützt werden.
  • Thermostat- und Regeltechnik: Der Einbau voreinstellbarer Thermostatventile, Strangventile oder Regeltechnik zur Volumenstromregelung ist förderungswürdig.

Dämmmaßnahmen

  • Wanddämmung: Die Dämmung von Außenwänden trägt wesentlich zur Reduktion von Wärmeverlusten bei und kann gefördert werden.
  • Dachdämmung: Die Dämmung von Dächern, insbesondere bei der obersten Geschossdecke, ist förderfähig.
  • Fenstertausch: Der Einbau von energieeffizienten Fenstern ist sinnvoll und kann unterstützt werden.
  • Kellerdeckendämmung: Die Dämmung der Kellerdecke ist ebenfalls förderungswürdig.

Energieberatung

Die Bundesförderung für Nichtwohngebäude (Modul 2) schließt kirchliche Gebäude nicht aus. Kirchen können Energieberatung gemäß DIN V 18599 in Anspruch nehmen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann erstellt werden, um zusätzliche Zuschüsse zu erhalten. Dieser Fahrplan ist ein detaillierter Plan, der alle notwendigen Sanierungsmaßnahmen auflistet und deren Kosten sowie Einsparpotenziale darstellt.

Photovoltaik und Speicher

Der Einbau von Photovoltaikanlagen (PV) und Batteriespeichern ist förderfähig. Solarenergie ist eine zentrale Säule der Energiewende und wird daher von staatlichen Förderprogrammen stark unterstützt.

Weitere Maßnahmen

  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung: Diese Anlagen tragen zur Reduktion von Heizkosten bei und können gefördert werden.
  • LED-Beleuchtung: Der Austausch von herkömmlichen Lampen durch LED-Leuchten ist förderungswürdig.
  • Monitoring-Systeme: Anlagen zur Überwachung und Optimierung des Energieverbrauchs können unterstützt werden.
  • Wärmezählern: Der Einbau von Wärmemengenzählern und Zwischenzählern ist förderfähig.
  • Sitzkissenheizungen und Infrarot-Strahler: Bei alternativen Heizmethoden, insbesondere in Gottesdiensten, können kirchliche Gebäude auch Unterstützung erhalten.

Kirchenspezifische Förderprogramme

Neben den staatlichen Förderprogrammen existieren auch kirchenspezifische Finanzierungsangebote. Ein Beispiel dafür ist das Programm „Klimaneutrale Pfarrheime und Gemeindezentren“ im Bistum Aachen. Hier steht ein Sonderbudget in Höhe von 25 Mio. Euro zur Verfügung, um Pfarrheime und Gemeindezentren auf einen klimaneutralen Stand zu bringen. Kirchengemeinden können bis zu 80 % der Sanierungskosten durch dieses Programm ersetzt bekommen. Begleitet werden die Maßnahmen von Energieeffizienzexperten.

Ein weiteres Beispiel ist der Energie-Fonds des Bistums Aachen. Dieser Fonds wird aus kirchlichen Mitteln finanziert und unterstützt energetische Sanierungsmaßnahmen an pastoral genutzten Gebäuden und Kindertagesstätten. Zudem bietet das Bistum auch eine Förderung von alternativen Wärmequellen an, z. B. Infrarot-Strahlern oder beheizbaren Sitzkissen, die im Gottesdienst eingesetzt werden können.

Der „Förderwegweiser“ – Ein zentraler Ansprechpartner

Ein zentrales Instrument, das kirchliche Einrichtungen bei der Suche nach Fördermitteln unterstützt, ist der „Förderwegweiser“, der von einer Gemeinschaftsinitiative von 13 Landeskirchen und Bistümern entwickelt wurde. Der Wegweiser ist unter der Adresse www.kirche-umwelt.de zu finden und bietet einen umfassenden Überblick über öffentliche und kirchliche Förderprogramme. Die Plattform ist kostenlos und wird laufend aktualisiert, um den schnellen Veränderungen in der Energiepolitik gerecht zu werden.

Der „Förderwegweiser“ ist besonders hilfreich, da kirchliche Gebäude oft besondere Anforderungen erfüllen müssen. So können beispielsweise Kirchengemeinden, die ein Projekt für die Sanierung ihres Gemeindehauses planen, direkt nach Förderungen suchen, die speziell für diese Art von Gebäude gelten. Ebenso können sie sich über Maßnahmen informieren, die für Kindertagesstätten, Pfarrhäuser oder Kirchengebäude relevant sind.

Beratungsangebote und Unterstützung

Um kirchliche Einrichtungen bei der Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen, gibt es zahlreiche Beratungsangebote. Ein Beispiel hierfür sind die „Energie-Sprechstunden“, die von der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands (EKM) angeboten werden. Diese Sprechstunden sind kostenlos und können online oder telefonisch wahrgenommen werden. Vor-Ort-Termine sind nach Absprache ebenfalls möglich.

Bei diesen Sprechstunden können Themen wie: - Die Umsetzung von GEG-Anforderungen - Mögliche finanzielle Förderungen (Bundesförderung für effiziente Gebäude, kirchliche Programme, Landesprogramme) - Energetische Sanierung der Gebäudehülle - Heizungserneuerung und -optimierung - Installation von Photovoltaikanlagen - Energieeinsparung durch Veränderungen im Nutzungsverhalten

besprochen werden. Die Beratungen werden von Energieberatungsbüros durchgeführt und sind für kirchliche Akteure kostenlos.

Ein weiteres Angebot ist die Energieberatung durch Energie-Effizienz-Experten, die beispielsweise im Zusammenhang mit der Sanierung kirchlicher Wohnhäuser oder Pfarrhäuser angeboten wird. Hierbei kann ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt werden, der als Grundlage für Förderanträge dienen kann. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Kirchen nicht als Unternehmen im engeren Sinne gelten und daher nicht von den üblichen Einschränkungen betroffen sind, die für gewerbliche Einrichtungen gelten. Kirchen können also grundsätzlich auch staatliche Förderungen in Anspruch nehmen.

Zusammenhang zwischen GEG und kirchlicher Förderung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, welche Vorgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden gelten. Kirchliche Gebäude, insbesondere kirchliche Wohnhäuser, fallen unter das GEG, sofern sie über einen bestimmten Zeitraum beheizt werden. Es gibt Ausnahmen für Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind. Dies gilt jedoch in der Regel nicht für Pfarrhäuser oder Gemeindezentren. Deshalb gelten für diese Gebäude die gleichen Anforderungen wie für andere Gebäude. Kirchengemeinden müssen also sicherstellen, dass ihre Sanierungsmaßnahmen den Vorgaben des GEG entsprechen, um staatliche Förderungen in Anspruch nehmen zu können.

Fazit

Die energetische Sanierung kirchlicher Gebäude ist eine Herausforderung, aber auch eine Chance, um Energiekosten zu senken, den Klimaschutz zu fördern und kirchliche Einrichtungen für die Zukunft zu sichern. Zahlreiche Förderprogramme – sowohl staatlich als auch kirchlich – stehen zur Verfügung, um diese Maßnahmen zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Sanierungsmaßnahmen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und langfristig angelegt sind. Kirchengemeinden können sich über die „Förderwegweiser“-Plattform, Energieberatungsdienste und spezifische kirchliche Förderprogramme umfassend informieren und Planungshilfen erhalten. Mit den richtigen Maßnahmen und der Unterstützung durch staatliche und kirchliche Förderungen ist es möglich, kirchliche Gebäude auf einen klimaneutralen und energieeffizienten Stand zu bringen.

Quellen

  1. Energie & Kirche – Fördermaske
  2. Förderung energetischer Sanierungen
  3. Förderwegweiser der Landeskirche Hannovers
  4. Energieberatung für kirchliche Gebäude
  5. Energie-Sprechstunden der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands
  6. Förderung klimaneutraler Pfarrheime im Bistum Aachen

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