Energetische Sanierung: Fördermaßnahmen, Voraussetzungen und Planungshinweise

Die energetische Sanierung von Gebäuden hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, insbesondere vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele und steigender Energiekosten. Sie beinhaltet bauliche Maßnahmen, die den Energieverbrauch eines Gebäudes reduzieren können, und ist sowohl aus finanzieller als auch aus ökologischer Sicht eine sinnvolle Investition. Der Bund und die Länder bieten hierfür umfassende Förderprogramme an, die den Heimbesitzern helfen, die hohen Investitionskosten zu stemmen.

In diesem Artikel wird ein Überblick über die verfügbaren Fördermaßnahmen, die förderfähigen Maßnahmen, die Voraussetzungen für den Empfang von Fördermitteln und die Bedeutung von Energieberatung und Fachplanung gegeben. Die Informationen basieren auf den aktuellen Verordnungen und Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Was ist eine energetische Sanierung?

Eine energetische Sanierung umfasst bauliche Maßnahmen, die den Energieverbrauch eines Gebäudes reduzieren. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung von Wänden, Dächern oder Geschossdecken, der Einbau von neuen Fenstern oder Türen, die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Installation von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Im Gegensatz zu einer allgemeinen Modernisierung zielt eine energetische Sanierung darauf ab, den Energiebedarf des Gebäudes nachhaltig zu senken.

Laut den bereitgestellten Informationen ist die energetische Sanierung besonders dann sinnvoll, wenn das Gebäude älter als zehn Jahre ist. Die Vorteile einer solchen Sanierung liegen in geringeren Heizkosten, einem verbesserten Wohnkomfort und einer Wertsteigerung der Immobilie. Allerdings sind die Investitionskosten oft hoch, weshalb staatliche Förderungen eine entscheidende Rolle spielen.

Förderprogramme für energetische Sanierungen

Die staatliche Förderung von energetischen Sanierungen wird hauptsächlich über zwei Institutionen abgewickelt: die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die KfW bietet Förderkredite und Tilgungszuschüsse an, während das BAFA direkt Investitionszuschüsse gewährt. Beide Programme sind darauf ausgerichtet, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den Klimaschutz zu unterstützen.

KfW-Förderung

Die KfW-Förderung umfasst verschiedene Programme, die je nach Art der Sanierung unterschiedlich ausgestaltet sind. Sie richtet sich hauptsächlich an Gesamtsanierungen, bei denen mehrere Maßnahmen kombiniert werden. Die Förderung erfolgt in Form von Krediten oder Tilgungszuschüssen. In einigen Fällen, insbesondere bei Komplettsanierungen, können Zuschüsse von bis zu 30 Prozent gewährt werden.

Ein zentraler Punkt der KfW-Förderung ist die Notwendigkeit einer sogenannten fachgerechten Planung. Dazu ist es erforderlich, dass ein zertifizierter Energieberater die Sanierungsmaßnahmen plant und begleitet. Die KfW legt besonderen Wert auf eine sorgfältige Planung, um Fehler zu vermeiden und die Fördermittel sicherzustellen.

BAFA-Förderung

Im Gegensatz zur KfW-Förderung bietet das BAFA direkt Investitionszuschüsse an. Diese sind in der Regel für Einzelmaßnahmen gedacht, z. B. der Einbau einer neuen Heizung oder die Dämmung von Wänden. Die Zuschüsse können bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. In einigen Fällen, insbesondere wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird, kann der Fördersatz um 5 Prozent erhöht werden.

Ein weiteres Angebot des BAFA ist die Förderung von Energieberatungen. Hier können bis zu 50 Prozent der Kosten für eine fachliche Beratung durch einen zertifizierten Energieberater erstattet werden. Diese Beratung ist bei vielen BAFA-Programmen eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung.

Förderfähige Maßnahmen

Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist umfassend und deckt nahezu alle Bereiche ab, die zur Reduktion des Energieverbrauchs beitragen können. Laut den bereitgestellten Informationen gehören folgende Maßnahmen dazu:

  • Wärmedämmung: Dämmung von Wänden, Dächern oder Geschossdecken.
  • Erneuerung von Fenstern oder Türen: Einbau von neuen Fenstern oder Türen mit verbessertem Wärmeschutz.
  • Lüftungsanlagen: Installation von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
  • Heizungserneuerung: Austausch der Heizung gegen eine energieeffizientere Variante.
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen: Sofern die Heizung älter als zwei Jahre ist, kann eine Optimierung gefördert werden.
  • Digitale Systeme zur Energieoptimierung: Einbau von digitalen Systemen, die den Energieverbrauch überwachen und optimieren.

Zusätzlich können auch Umfeldmaßnahmen gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise die Entfernung alter Bauteile, die Gerüstkosten oder notwendige Reparaturen an Putz und Mauerwerk. Diese Maßnahmen sind besonders dann relevant, wenn sie in Verbindung mit einer größeren Sanierung wie Fenstertausch oder Dämmung stehen.

Voraussetzungen für die Förderung

Um Fördermittel in Anspruch zu nehmen, sind eine Reihe von Voraussetzungen zu beachten. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Eigentumsnachweis: Das Gebäude oder die Wohnung muss seit mindestens zehn Jahren im Eigentum des Antragstellers sein.
  • Wohnungsnutzung: Das Objekt muss bewohnt sein. Bei Mietwohnungen ist eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erforderlich.
  • Planung und Ausführung: Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt und bescheinigt werden. Die Bescheinigung ist für die Beantragung der Förderung erforderlich.
  • Energieberatung: Für die Beantragung von Fördermitteln ist in der Regel eine fachliche Planung durch einen zertifizierten Energieberater erforderlich. Dies gilt insbesondere für KfW-Förderungen, bei denen die Anträge nur mit einer technischen Projektbeschreibung (TBP) bearbeitet werden können.

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) legt fest, wie eine Sanierung ordnungsgemäß durchgeführt werden muss. Zudem ist darauf zu achten, dass nur ein Antrag bei entweder KfW oder BAFA gestellt wird, da die Förderung durch beide Institutionen in der Regel nicht kombinierbar ist.

Energieberatung und Fachplanung

Die Bedeutung von Energieberatung und Fachplanung kann nicht genug betont werden. Laut den bereitgestellten Informationen ist eine fachliche Planung nicht nur Voraussetzung für viele Förderprogramme, sondern auch ein entscheidender Faktor, um Fehler zu vermeiden und die Fördermittel sicherzustellen. Ein zertifizierter Energieberater analysiert das Gebäude und plant gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Ein weiterer Vorteil der Energieberatung ist die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Dieser Fahrplan listet alle Sanierungsmöglichkeiten, Kosten und zeitlichen Abläufe auf und hilft so, die Maßnahmen optimal zu planen. Der iSFP ist auch für die Beantragung der BAFA-Förderung relevant, da er den Fördersatz um 5 Prozent erhöhen kann.

Neben der Planung ist auch eine Baubegleitung durch einen Energieberater sinnvoll. Diese Begleitung sorgt dafür, dass die Maßnahmen fachgerecht umgesetzt werden und dass die Förderbedingungen erfüllt werden. Nur so können die Maßnahmen als förderfähig gelten.

Energetische Stadtsanierung

Ein weiteres Programm, das im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen steht, ist die Energetische Stadtsanierung. Dieses Programm ist insbesondere für Kommunen und kommunale Unternehmen gedacht und zielt darauf ab, Quartiere nachhaltig und energieeffizient zu entwickeln. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die bis zu 75 Prozent der Kosten betragen können. In Haushaltsnotlagen sind sogar Zuschüsse von bis zu 90 Prozent möglich.

Das Programm ist ein wichtiger Baustein, um in den kommenden Jahren die Umsetzung der Wärmeplanung voranzubringen. Es ermöglicht es Kommunen, ihre Stadtquartiere so zu sanieren, dass sie nicht nur energetisch effizient sind, sondern auch eine hohe Lebensqualität bieten. Die Finanzierung erfolgt über die KfW, und für das Jahr 2025 sind 75 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden.

Fazit

Energetische Sanierungen sind eine sinnvolle Investition, die langfristig zu erheblichen Energieeinsparungen führt und den Wert der Immobilie steigert. Die staatliche Förderung durch die KfW und das BAFA macht diese Investition für viele Haushalte finanzierbar. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen oder Krediten und ist in der Regel an eine fachgerechte Planung durch einen zertifizierten Energieberater gebunden.

Die förderfähigen Maßnahmen sind vielfältig und reichen von der Dämmung von Wänden und Dächern bis hin zur Erneuerung der Heizungsanlage. Zusätzlich können auch Umfeldmaßnahmen wie die Entfernung alter Bauteile oder die Reparatur von Putz und Mauerwerk gefördert werden. Energieberatungen und individuelle Sanierungsfahrpläne spielen eine entscheidende Rolle bei der Beantragung der Förderung.

Neben den KfW- und BAFA-Programmen gibt es auch Förderungen für Kommunen und kommunale Unternehmen durch das Programm „Energetische Stadtsanierung“. Dieses Programm ermöglicht es, Quartiere nachhaltig und energieeffizient zu sanieren.

Wer eine energetische Sanierung in Betracht zieht, sollte daher frühzeitig eine Energieberatung in Anspruch nehmen, um die förderfähigen Maßnahmen zu planen und die Voraussetzungen für die Beantragung der Förderung zu prüfen. Nur so lässt sich die Sanierung optimal nutzen und die staatliche Unterstützung voll ausschöpfen.

Quellen

  1. Energieberatung Richter – Förderung energetische Sanierung
  2. Energie-Experten – Altbausanierung und Förderung
  3. Finanztip – Förderung energetischer Sanierung
  4. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – Energetische Stadtsanierung
  5. Bundesfinanzministerium – Steuerliche Förderung energetischer Gebäude-sanierungen
  6. NDR – Energetische Sanierung: Welche Förderungen gibt es?
  7. ADAC – Spartipps zur energetischen Sanierung

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