Einführung
Die Erweiterung des Zweibrücken Fashion Outlets hat in den letzten Jahren sowohl in der Region als auch in den politischen und wirtschaftlichen Kreisen intensiv diskutiert. Mit einer geplanten Vergrößerung der Verkaufsfläche von 21.000 auf 29.500 Quadratmeter soll das Einkaufszentrum in Zweibrücken seine Position als eines der größten Outlets in Deutschland stärken. Die rheinland-pfälzische Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat in mehreren Verfahren entschieden, dass die Erweiterung genehmigt wird – unter Auflagen. Gleichzeitig haben saarländische Kommunen wie Homburg, Saarbrücken und Neunkirchen sowie Wirtschaftsverbände starken Widerstand gegen die Pläne geäußert, da sie Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Innenstädte in der Region hegen.
Die aktuelle Diskussion um die Erweiterung des Outlets bietet eine Vielzahl von Einsichten in planungsrechtliche Prozesse, wirtschaftliche Auswirkungen und regionale Zusammenarbeit. Für Eigentümer, Architekten, Planer und Kommunalpolitiker ist diese Thematik besonders relevant, da sie die Ausbau- und Bauplanung, öffentliche Beteiligung und regionale Wettbewerbsbedingungen beleuchtet.
Genehmigungsverfahren und Planung der Erweiterung
Zustimmung durch die SGD Süd
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd hat in drei Verfahren entschieden, dass die Erweiterung des Fashion Outlets genehmigt wird. Im Zentrum standen Widersprüche, die von den Städten Homburg, Saarbrücken und Neunkirchen eingelegt wurden. Die SGD Süd kam zu dem Schluss, dass diese Widersprüche nicht zulässig seien, da die Kommunen keine Widerspruchsbefugnis hätten. Damit ist der Weg für die weitere Planung und Bauplanung freigemacht.
Die genehmigte Erweiterung sieht eine Ausdehnung der Verkaufsfläche um 8.500 Quadratmeter vor. Darüber hinaus sollen etwa 40 neue Läden entstehen, hauptsächlich für Luxus- und Premiummarken, sowie ein großes Restaurant. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Ausweitung der Parkmöglichkeiten: über 900 zusätzliche Stellflächen sind vorgesehen, und Parkdecks sind zulässig.
Öffentlichkeitsbeteiligung und Bebauungsplan
Der Bebauungsplan für den Erweiterungsbereich wurde Anfang November 2023 veröffentlicht und ist in der Zweibrücker Rathaus, online und in der Geschäftsstelle des Zweckverbands Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken (Zef) einsehbar. Das Dokument umfasst mehr als 1.600 Seiten, was unterstreicht, wie komplex und detailliert die Planung ist.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft in zwei Phasen. Die erste Phase dauert bis zum 20. Dezember 2023. Danach folgt eine zweite Phase, und das Verfahren ist für Mitte bis Ende 2025 abgeschlossen. Nach Abschluss können die Betreiber des Outlets, Via Outlets, eine Baugenehmigung beantragen.
Kritische Bewertung der Auflagen
Die SGD Süd hat im Zielabweichungsverfahren einige Auflagen gemacht. So ist beispielsweise vorgeschrieben, dass maximal 22.000 Quadratmeter für Bekleidung und 4.200 Quadratmeter für Schuhe und Lederwaren zur Verfügung stehen. Diese Regelung soll verhindern, dass das Outlet typische Innenstadtwaren übermäßig dominiert. Allerdings teilen nicht alle Kritiker diese Einschätzung. So moniert die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz und das Saarland, dass die Auflagen nicht ausreichen, um die regionale Wettbewerbsfähigkeit der Innenstädte zu sichern.
Kritik und Widerstand gegen die Erweiterung
Bedenken der saarländischen Städte
Die Städte Homburg, Saarbrücken und Neunkirchen haben sich vehement gegen die Erweiterung ausgesprochen. Sie befürchten, dass das Einkaufsverhalten sich weiterhin von den Innenstädten weg bewegt und dass mehrere Geschäfte leer bleiben. Homburg hat sogar angekündigt, die Entscheidung der SGD Süd überprüfen zu lassen, was rechtliche Schritte im Raum stehen lässt.
Die Stadt Saarbrücken hat zudem auf Vergleichsargumente verwiesen. In der Vergangenheit seien eigene Planungsentscheidungen in der Stadt dazu geführt haben, dass lokale Einzelhandelsgeschäfte geschlossen haben. Diese Entwicklungen hätten zur Vorschädigung beigetragen, was der SGD Süd in ihren Begründungen anerkannt hat.
Stellungnahmen des Eurodistrict SaarMoselle
Auch der Eurodistrict SaarMoselle, ein grenzübergreifender Wirtschafts- und Kulturverband, hat sich gegen die Erweiterung ausgesprochen. In einer Resolution, die im November 2023 verabschiedet wurde, wird argumentiert, dass das Outlets die Entwicklung der Innenstädte in der Region gefährde. Der Vizepräsident des Eurodistricts, Oberbürgermeister Uwe Conradt, betonte, dass es mehr Abstimmung zwischen den Kommunen braucht, um riesige Projekte wie das Fashion Outlet nachhaltig zu planen.
Position der Industrie- und Handelskammern
Die IHKs für die Pfalz und das Saarland haben sich in Pressemitteilungen klar gegen die Erweiterung ausgesprochen. Sie bezeichnen die Genehmigung als „Schlag ins Gesicht der Innenstädte“ und monieren, dass das Outlet erneut einen massiven planungsrechtlichen Wettbewerbsvorteil erhalte, diesmal ohne regionalen Konsens. Die Kammern fordern, dass die umliegenden Kommunen in Rheinland-Pfalz und im Saarland rechtliche Schritte einleiten, um die Entscheidung der SGD Süd überprüfen zu lassen.
Wirtschaftliche Auswirkungen und Perspektiven
Für und Wider der Erweiterung
Die SGD Süd hat in ihrem Raumordnerischen Entscheid auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt. Die Erweiterung des Outlets könnte Arbeitsplätze schaffen, Investitionen anziehen und Tourismus fördern. Gleichzeitig wird argumentiert, dass das Outlet bereits positive Auswirkungen auf den Einzelhandel in der Region gehabt habe. Allerdings kann nicht belegt werden, dass die umschädigten Innenstädte in der Region davon profitieren.
Ein weiterer Punkt ist die Transparenz der Umsätze. Die SGD Süd bedauert, dass der Betreiber des Outlets keine genauen Umsatzzahlen veröffentliche, was die Diskussion über wirtschaftliche Auswirkungen erschwere. Einige Gutachten, die von der SGD Süd herangezogen wurden, sprechen sich dafür aus, dass detaillierte Umsatzzahlen den Streit um die wirtschaftliche Relevanz des Outlets entschärfen könnten.
Auswirkungen auf Luxus- und Premiummarken
Ein weiterer Schwerpunkt im Erweiterungsplan ist die Nutzung des neuen Raums für Luxus- und Premiummarken. Diese Zielgruppe hat ein hohes Kaufvermögen und könnte neue Kundenkreise anziehen. Allerdings ist die Formulierung in den Planungen kritisch bewertet. Kritiker argumentieren, dass die Formulierungen zu vage seien und nicht eindeutig definiert, was unter „hochpreisigen Luxus- und Premiumsegmenten“ verstanden wird.
Fazit
Die Erweiterung des Zweibrücken Fashion Outlets ist ein komplexes Projekt, das sowohl wirtschaftliche Chancen als auch regionale Herausforderungen mit sich bringt. Die genehmigte Erweiterung durch die SGD Süd unter Auflagen zeigt, dass planungsrechtliche Entscheidungen in solchen Fällen hohe Transparenz und klare Begründung erfordern. Gleichzeitig hat der Widerstand aus der Region, insbesondere aus den saarländischen Kommunen, gezeigt, dass regionale Wettbewerbsbedingungen und Innenstädteffekte nicht unterschätzt werden dürfen.
Für Eigentümer, Architekten, Planer und Kommunalpolitiker ist die Erweiterung des Outlets ein Beispiel für die Herausforderungen, die bei der Planung großer Einkaufsflächen auftreten können. Die Öffentlichkeitsbeteiligung, Auflagen, wirtschaftliche Auswirkungen und regionale Koordination sind entscheidende Faktoren, die in der Zukunft weiter beobachtet werden müssen.
Quellen
- Zweibrücker Fashion Outlet darf erweitert werden
- Outlet-Ausbau in zwei Wochen kann jeder in die Pläne reinsehen
- Outlet-Center Zweibrücken: Geplante Erweiterung stößt auf Kritik
- Eurodistrict gegen Outlet-Erweiterung in Zweibrücken
- Fashion-Outlet will wachsen: Das ist der Stand der Dinge
- Zweibrücken: Fashion-Outlet – Was in der Ausbau-Genehmigung steht
- Geplante Erweiterung des FOC Zweibrücken: Widerspruchsbescheide sind bestandskräftig