Förderung der grünen Sanierung: Finanzierungsoptionen und Vorteile für Gebäudeeigentümer

Die energetische Sanierung von Gebäuden ist ein zentraler Bestandteil der Klimaschutzstrategien in Deutschland. Mit der Verpflichtung, Energieverbrauch und CO₂-Emissionen im Gebäudebereich zu reduzieren, gewinnt das Thema grüne Sanierungen zunehmend an Bedeutung. Zudem bietet die Bundesregierung eine Vielzahl von Förderprogrammen an, die Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden bei Investitionen in effizientere Gebäudehülle, Heizungsanlagen und Anlagentechnik unterstützen. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die aktuellen Förderungen im Kontext der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und weiterer Initiativen, die im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und anderer Regelungen zur Verfügung stehen.

Energiepolitische Grundlagen und Sanierungspflichten

Mit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2021 wurden klare Vorgaben für den Energieverbrauch und die Effizienz von Gebäuden festgelegt. Ein zentrales Ziel ist es, bis 2050 klimaneutrales Bauen und Sanieren zu ermöglichen. Die Vorgaben des GEG betreffen vor allem Altbauten und beinhalten obligatorische Maßnahmen wie:

  • Dämmung der obersten Geschossdecke unter unbeheizten Dachräumen
  • Isolierung von Heizungs- und Warmwasserrohren in unbeheizten Bereichen
  • Austausch von Heizanlagen, die älter als 30 Jahre sind (mit Ausnahmen für Niedertemperatur- und Brennwertkessel)

Für Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, gelten Sonderregelungen. Zudem sind Eigentümer, die ein Gebäude seit mindestens 31. Januar 2002 selbst nutzen, von bestimmten Sanierungspflichten ausgenommen, soweit die Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen, U- oder Anbauten kann es zudem zu weiteren Anforderungen gemäß GEG kommen.

Ein weiteres relevanter Faktor bei energetischen Sanierungen ist die sogenannte Lüftungspflicht. Wird beispielsweise mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht oder mehr als ein Drittel der Dachfläche oder Fassade gedämmt, ist ein Lüftungskonzept Pflicht. Dieses muss darauf abzielen, die Luftdurchlässigkeit und Feuchtigkeitsdynamik des Gebäudes zu optimieren, um Schäden durch Bauschäden oder gesundheitliche Risiken zu minimieren.

Förderprogramme im Überblick: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Instrument zur Unterstützung von Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebereich. Sie ist in drei Teilprogramme unterteilt:

  1. BEG EM – Einzelmaßnahmen
  2. BEG WG – Sanierung von Wohngebäuden
  3. BEG NWG – Sanierung von Nichtwohngebäuden

Innerhalb dieser Programme werden sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite angeboten. Die Beantragung erfolgt entweder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), je nach Art der Maßnahme und der Finanzierungsvariante.

BEG EM: Förderung von Einzelmaßnahmen

Die BEG EM-Richtlinien beinhalten Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Dazu zählen:

  • Heizungstausch (insbesondere von Gas-, Öl- und Nachtspeicherheizungen durch erneuerbare Technologien wie Wärmepumpen)
  • Dämmung von Fassade, Dach und Kellergeschossdecke
  • Einbau von Fenstern und Türen mit hohem Dämmwert
  • Einbau energieeffizienter Anlagentechnik (z. B. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung)
  • Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich, Einbau von Fußbodenheizungen)

Für die Beantragung von Förderungen müssen Anträge entweder über BAFA (für Zuschüsse) oder über KfW (für Kredite) gestellt werden. Ein besonderer Vorteil ist die Möglichkeit eines zinsgünstigen Ergänzungskredits, der in Kombination mit Zuschüssen genutzt werden kann.

Ein weiteres Plus ist der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Wird dieser von einem Energieeffizienz-Experten erstellt, erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozent. Der iSFP dient dazu, Sanierungsmaßnahmen in einer sinnvollen Reihenfolge zu planen und umzusetzen.

BEG WG: Sanierung von Wohngebäuden

Die BEG WG-Richtlinie ist auf die Sanierung ganzer Wohngebäude ausgerichtet. Hierbei ist es möglich, durch umfassende Maßnahmen an der Gebäudehülle und Heizungsanlagen die Effizienzklasse des Gebäudes deutlich zu verbessern. Ein besonderes Angebot ist der Worst-Performing-Building-Bonus für die ineffizientesten Häuser: Bei Altbauten, die vor 1958 errichtet wurden und deren Außenwände zu mindestens 75 Prozent unsaniert sind, oder bei Gebäuden mit der Effizienzklasse H, gibt es zusätzliche 10 Prozent Förderung.

Ein weiteres Modell ist die serielle Sanierung, bei der Fassadenteile, Dachelemente und Anlagenmodule vorgefertigt werden. Diese Methode ist besonders bei mehreren baugleichen Gebäuden wirtschaftlich und spart Zeit. Wird durch diesen Ansatz eine Effizienzhaus-Stufe 55 oder 40 erreicht, gibt es einen Bonus von 15 Prozent.

BEG NWG: Sanierung von Nichtwohngebäuden

Auch für Nichtwohngebäuden wie Industrie-, Büro- oder Bildungsgebäude gibt es Fördermöglichkeiten. Hierbei können Investitionen in die Gebäudehülle, Energieeffizienzmaßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden. Die Beantragung erfolgt über die KfW, wobei sowohl Zuschüsse als auch Kredite möglich sind.

Steuerliche Förderungen und Vorteile

Neben den direkt finanziellen Zuschüssen und Krediten bietet das steuerliche Instrumentarium weitere Vorteile. Insbesondere bei Einzelmaßnahmen wie Wärmedämmung oder Heizungsoptimierung können bis zu 20 Prozent der Investitionskosten über drei Jahre steuerlich geltend gemacht werden.

Für Einzelmaßnahmen gilt: - Maximale steuerliche Absetzung von 40.000 Euro über drei Jahre
- Basis: 20 Prozent der Investitionssumme, maximal 200.000 Euro pro Wohneinheit
- Geförderte Maßnahmen: Dämmung von Wänden, Decken und Dächern, Fenstertausch, Lüftungsanlagen, Heizungsmodernisierung

Diese steuerliche Förderung ist beiderseits attraktiv für Privatpersonen und Vermieter, da sie nicht nur die Sanierung finanziell entlastet, sondern auch die langfristigen Betriebskosten senkt.

Klima-Geschwindigkeitsbonus und weitere Boni

Ein weiterer relevanter Bonus ist der Klima-Geschwindigkeitsbonus, der für Heizungstauschmaßnahmen bis 2028 gilt. Wer bis zu diesem Datum eine neue Heizung einbaut, die mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird, kann zusätzliche 20 Prozent Förderung erhalten.

Einkommensabhängige Boni sind ebenfalls verfügbar: - Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro/Jahr: weitere 30 Prozent Förderung - Maximale kumulierte Förderung: 70 Prozent (bei maximalen Gesamtkosten von 30.000 Euro) - Maximale Fördersumme: 21.000 Euro

Diese Boni sind kumulierbar, sodass besonders günstige Konditionen für Haushalte mit niedrigem Einkommen entstehen. Zudem gibt es einen Zuschlag für Biomasseanlagen von bis zu 2.500 Euro, der die Nutzung erneuerbarer Energien weiter fördert.

Serielle Sanierung und Effizienzhaus-Stufen

Die serielle Sanierung ist ein innovativer Ansatz, der im Rahmen der BEG-Förderung besonders unterstützt wird. Durch die vorgefertigung von Fassadenteilen, Dachelementen und Anlagenmodulen lässt sich die Bauzeit deutlich verkürzen. Dies ist besonders bei Bestandsbauten mit ähnlichen Konstruktionen effizient und wirtschaftlich. Wird durch diese Maßnahmen eine Effizienzhaus-Stufe 55 oder 40 erreicht, gibt es zusätzliche 15 Prozent Förderung.

Für Neubauten gibt es eine separate Förderung unter BEG KfN (Klimafreundlicher Neubau). Hier müssen die Gebäude die Effizienzhaus-Stufe 40 und eine Nachhaltigkeitsklasse (NH) erfüllen. Die NH-Klasse setzt voraus, dass die Bauweise zertifiziert wird. Diese Förderung ist sowohl für den Neubau als auch für den Erwerb eines Effizienzhauses verfügbar.

Fazit

Die Förderung der grünen Sanierung ist ein entscheidender Faktor, um die energetische Effizienz von Gebäuden zu steigern und gleichzeitig Energiekosten zu senken. Die Bundesregierung bietet eine Vielzahl von Instrumenten an, darunter Zuschüsse, Kredite, steuerliche Vorteile und Bonusprogramme, die Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden bei Investitionen in erneuerbare Energien und effizientere Technologien unterstützen.

Durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird es möglich, auch für Haushalte mit geringeren Einkommen, Sanierungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen. Zudem werden innovative Ansätze wie serielle Sanierung und individuelle Sanierungsfahrpläne gefördert, um die Effizienz und Nachhaltigkeit von Sanierungsmaßnahmen zu erhöhen.

Die Kombination aus technischen Vorgaben im GEG, finanziellen Anreizen durch die BEG und steuerlichen Vorteilen macht die grüne Sanierung nicht nur umweltfreundlich, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Für Eigentümer ist es daher wichtig, die aktuellen Förderungen zu prüfen und gezielt in die Zukunftsfähigkeit ihres Gebäudes zu investieren.

Quellen

  1. Bau-Welt: Förderung bei Sanierung
  2. ADAC: Energetische Sanierung
  3. Vaillant: BEG-Ratgeber
  4. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Energetische Stadtsanierung
  5. NDR: Energetische Sanierung und Förderungen
  6. Baden-Württemberg: Energetische Förderprogramme für Gebäude

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