Die Pflege, Sanierung und Instandsetzung von Kriegsgräberstätten sind nicht nur symbolisch bedeutsam, sondern auch rechtlich verankert. Kriegsgräberstätten dienen als Mahnmale für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft und sind zudem Orte, an denen Trauer, Erinnerung und Friedensarbeit zusammenfließen. In Deutschland ist die Erhaltung dieser Stätten gesetzlich geregelt, und Kommunen, kirchliche oder private Träger können staatliche Fördermittel beantragen, um die notwendigen Arbeiten durchzuführen. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über förderfähige Kosten, rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzungsmöglichkeiten bei der Sanierung von Kriegsgräberstätten in Deutschland.
Einführung in das Thema
Kriegsgräberstätten sind über das gesamte Bundesgebiet verstreut und betreffen Soldaten, Zivilisten, Zwangsarbeiter, Häftlinge und Opfer von Gewaltherrschaft aus beiden Weltkriegen. In Deutschland existieren mehrere tausend solcher Stätten, die von kirchlichen, kommunalen oder privaten Trägern verwaltet werden. Nach dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) ist es Ziel, diese Gräber dauerhaft zu erhalten, und zudem die Erinnerung an die Schrecken des Krieges wach zu halten.
Die Sanierung solcher Stätten umfasst eine Vielzahl an Kosten, darunter Pflegemaßnahmen, Grabpflege, Grabinschriften, landschaftsgärtnerische Arbeiten, Umbaumaßnahmen und die Sicherung von Grabanlagen. Da diese Arbeiten oft aufwendig und langfristig sind, bieten verschiedene Bundes- und Landesförderprogramme finanzielle Unterstützung. Im Folgenden wird detailliert aufgezeigt, welche Kosten förderfähig sind, welche Förderer durch das Bundes- und Länderrecht bestehen und wie der Antrag auf Förderung gestaltet werden kann.
Rechtliche Grundlagen: Das Gräbergesetz und weiterführende Vorschriften
Die rechtliche Grundlage für die Pflege und Sanierung von Kriegsgräberstätten ist das Gräbergesetz (GräbG). Es wurde am 1. Juli 1965 verabschiedet und ist bis heute eine zentrale Rechtsgrundlage. Das Gräbergesetz wurde am 16. Januar 2012 in Kraft getreten und legt fest, dass alle Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft dauerhaft bestehen bleiben. Zudem wird den Ländern und Trägern die Pflicht auferlegt, diese Gräber zu erhalten, anlegen, sanieren und pflegen. Dazu zählen auch Grabzeichen, Grabflächen und Grabanlagen.
Neben dem Gräbergesetz existiert eine Verwaltungsvorschrift (GräbVwV), die im September 2007 erlassen wurde und ergänzende Vorgaben zur Durchführung des Gesetzes macht. Zudem bestehen bilaterale Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten, die ebenfalls die Pflege und Erhaltung von Kriegsgräberstätten regeln.
Die Länder sind verpflichtet, die Kriegsgräberlisten zu aktualisieren und den Trägern über die Rechte und Pflichten der Gräberinhaber zu informieren. Die Pflege und Sanierung der Gräber wird finanziell durch den Bund unterstützt, da er die Kosten für die Erhaltung übernimmt. Die Kommunen, kirchlichen Träger oder private Eigentümer müssen jedoch beantragen, dass sie für die Sanierungsmaßnahmen Fördermittel erhalten.
Förderfähige Kosten bei der Sanierung von Kriegsgräberstätten
Die Sanierung von Kriegsgräberstätten umfasst eine Vielzahl an Kosten, die je nach Zustand der Anlage und Art der Maßnahme variieren können. Im Folgenden wird ein Überblick über förderfähige Kosten gegeben, die im Rahmen der Gräbergesetz-Förderung berücksichtigt werden können:
1. Laufende Pflegemaßnahmen
Diese umfassen alltägliche Pflegearbeiten, die erforderlich sind, um die Gräberstätten in einem sorgfältigen Zustand zu halten. Dazu zählen:
- Mähen von Grünflächen und Wegrändern
- Beseitigung von Laub und Blättern
- Unkrautbekämpfung
- Grabpflege wie Reinigung und Entfernung von Schimmel oder Algen
- Sicherstellung der Verkehrssicherheit durch Grabpflege (z. B. Grabsteinverankerung)
In Thüringen beispielsweise fließen zwei Drittel der Bundesmittel für solche laufenden Pflegemaßnahmen. In anderen Bundesländern wie Sachsen oder Berlin sind ähnliche Strukturen vorhanden.
2. Grabsicherung und Grabinschriften
Gräber, die durch Witterung oder Vandalismus beschädigt wurden, müssen instand gesetzt werden. Förderfähig sind:
- Sanierung oder Neuanfertigung von Grabsteinen
- Reparatur oder Reinigung von Grabinschriften
- Grabsteinverankerungen
- Erneuerung von Grabkreuze oder Gedenksteine
In einigen Fällen ist auch die Digitalisierung der Grabinschriften förderfähig, insbesondere wenn dadurch die Erinnerung an die Opfer in digitalen Archiven gesichert wird.
3. Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Um Kriegsgräberstätten in einen harmonischen und würdevollen Zustand zu versetzen, sind oft umfangreiche Landschaftsgärtnerische Arbeiten erforderlich. Dazu zählen:
- Neuanlage von Grünflächen
- Anpflanzung von Bäumen oder Sträuchern
- Einschlag und Entfernung von toten Bäumen
- Erbauung oder Sanierung von Wegen und Terrassen
- Hydrologische oder Drainagearbeiten
Diese Arbeiten sind besonders in älteren Anlagen erforderlich, in denen sich der ursprüngliche Charakter verloren hat oder der Zustand durch Wetter oder Umweltbedingungen beeinträchtigt wurde.
4. Energieeffizienzmaßnahmen
In einigen Fällen, insbesondere bei der Pflege und Beleuchtung von Kriegsgräberstätten, können auch Energieeffizienzmaßnahmen förderfähig sein. Dazu zählen:
- Einsatz von LED-Beleuchtung
- Sanierung von Stromleitungen
- Installation von solarbetriebener Beleuchtung
- Optimierung von Energieverbrauch durch intelligente Steuerungssysteme
In Sachsen wird beispielsweise explizit erwähnt, dass Maßnahmen zur Sanierung und Erhaltung von Kriegsgräberstätten gefördert werden können, wobei auch die Energieeffizienz ein Kriterium ist.
5. Kulturelle und pädagogische Maßnahmen
Neben physischen Sanierungsarbeiten können auch kulturelle und pädagogische Maßnahmen als förderfähig gelten, insbesondere wenn sie im Rahmen von Friedensarbeit, Gedenkveranstaltungen oder Bildungsprogrammen stattfinden. Dazu zählen:
- Anschaffung von Gedenkmaterialien (z. B. Flyer, Broschüren)
- Finanzierung von Gedenkveranstaltungen oder Friedensworkshops
- Einsatz von multimedialen Gedenkprojekten (z. B. interaktive Grabkarten, digitale Archive)
In Berlin beispielsweise wird betont, dass die Gräberlisten nicht nur für die Pflege, sondern auch für die pädagogische Nutzung wichtig sind. Zudem ist die Erstellung von Erinnerungsmaterialien förderfähig, sofern sie im Rahmen der Gedenkkultur stattfinden.
6. Grabverlegungen und Neuanlagen
In einigen Fällen müssen Kriegsgräberstätten verlegt oder in neu angelegte Grabflächen integriert werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn:
- Gräber in unübersichtlichen oder zerstörten Zustand sind
- Gräber auf Bauplätzen oder in bebauten Gebieten liegen
- Gräber nicht mehr zugänglich oder sichtbar sind
In Berlin beispielsweise wird explizit erwähnt, dass verstreut liegende Opfergräber in Einzellagen zu einheitlichen Grabanlagen zusammengefügt werden. Solche Grabverlegungen sind förderfähig, sofern sie in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Gräbergesetzes und der Verwaltungsvorschrift erfolgen.
7. Kommunikations- und Informationsmaßnahmen
Um die Erinnerung an Kriegsgräberstätten lebendig zu halten, sind auch kommunikative und informatorische Maßnahmen förderfähig. Dazu zählen:
- Anschaffung von Informationsplakaten oder Gedenktafeln
- Digitalisierung von Gräberlisten
- Einsatz von QR-Codes oder interaktiven Gedenkportalen
- Finanzierung von Gedenkveranstaltungen oder Friedensprojekten
In Sachsen wird beispielsweise erwähnt, dass auch grenzübergreifende Projekte wie Städtepartnerschaften gefördert werden können, sofern sie sich auf die Pflege und Erhaltung von Kriegsgräberstätten konzentrieren.
Förderprogramme und Bewilligungsverfahren
Die Sanierung von Kriegsgräberstätten wird primär durch Bundes- und Landesförderprogramme ermöglicht. Im Folgenden werden die wichtigsten Förderer und Bewilligungsbehörden vorgestellt:
1. Bundesmittel nach dem Gräbergesetz
Der Bund übernimmt die Kosten für die Pflege und Sanierung der Kriegsgräberstätten, sofern die Träger (Kommunen, kirchliche oder private Eigentümer) die Arbeiten durchführen und die Kosten nachweisen. Die Bundesmittel werden an die Länder weitergegeben und von diesen an die Träger weiterverteilt. In Thüringen beispielsweise fließen 700.000 Euro jährlich an Fördermittel in die Sanierung von Kriegsgräberstätten.
2. Landesförderprogramme
Neben den Bundesmitteln bieten viele Bundesländer eigene Förderprogramme, die ergänzend eingesetzt werden können. Beispiele:
- Sachsen: Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert Investitionen in die Erinnerungskultur. Der Fördersatz kann bis zu 90 % betragen. Die Antragsformulare sind auf der Website der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – erhältlich.
- Berlin: Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist zuständig für die Durchführung des Gräbergesetzes. Sie prüft die ordnungsgemäße Mittelverwendung und verteilt die Fördermittel an die Kommunen.
- Nordrhein-Westfalen: Die Bezirksregierung Arnsberg ist zuständig für die Verteilung der Bundesmittel und die Bearbeitung von Anträgen auf Ruherechtsentschädigung.
3. Förderinitiativen und Projekte
In einigen Fällen gibt es zusätzliche Förderinitiativen, die von Bundesministerien oder Stiftungen initiiert werden. Beispiele:
- Förderinitiative 2014 in Baden-Württemberg: In einem Schreiben an Kommunen wurde eine Initiative zur Instandsetzung von Kriegsgräberstätten gestartet. Eine Liste von Städten und Gemeinden, die Anträge gestellt haben, ist ebenfalls in den Dokumenten enthalten.
- Stiftung Gedenken und Frieden: Diese Stiftung fördert die Sicherung von Kriegsgräberstätten, insbesondere in Osteuropa, wo der Neubau von Sammelfriedhöfen im Vordergrund steht. Jährlich fließen mehr als 20 Millionen Euro in die Fürsorge für Kriegsgräberstätten.
Praktische Umsetzung: Wie kann man Fördermittel beantragen?
Die Beantragung von Fördermitteln für die Sanierung von Kriegsgräberstätten erfolgt in mehreren Schritten und setzt eine sorgfältige Planung voraus. Im Folgenden sind die Hauptphasen des Antragsverfahrens dargestellt:
1. Vorbereitung und Konzeptentwicklung
Vor der Beantragung ist ein konzeptionelles Papier zu erstellen, das die Zielsetzung, den Stand der Anlage, die geplanten Maßnahmen und die Kostenschätzung enthält. Dazu zählen auch:
- Kurzbeschreibung der Kriegsgräberstätte
- Aktueller Zustand der Anlage (Fotos, Beschreibung)
- Geplante Sanierungsmaßnahmen
- Kostenschätzung (detailliert nach Kategorien)
- Zeitplan der Maßnahmen
Dieses Konzept ist der Grundstein für den Antrag und wird oft von der Bewilligungsbehörde zur Prüfung herangezogen.
2. Antragstellung
Der Antrag wird in der Regel an die zuständige Bewilligungsbehörde gestellt, je nach Bundesland. In Sachsen ist dies beispielsweise die Sächsische Aufbaubank – Förderbank, in Berlin die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. In vielen Fällen sind Musterformulare verfügbar, die auf den Webseiten der zuständigen Behörden zu finden sind.
3. Prüfung und Bearbeitung
Nach der Antragstellung prüft die Bewilligungsbehörde:
- Ob die Anlage unter das Gräbergesetz fällt
- Ob die geplanten Maßnahmen förderfähig sind
- Ob die Kostenschätzung plausibel ist
- Ob das Projekt in Übereinstimmung mit den Vorgaben steht
Dabei kann es zu Anfragen oder Anpassungswünschen kommen, bevor der Antrag bewilligt wird.
4. Bewilligung und Durchführung
Nach der Bewilligung der Fördermittel wird der Träger gebeten, die Maßnahmen nach Plan durchzuführen. Wichtig ist, dass alle Kostennachweise ordnungsgemäß erfasst und archiviert werden, da die Kostenkontrolle Teil der Förderbedingungen ist.
5. Abrechnung und Nachweiskette
Nach Abschluss der Maßnahmen ist eine Abrechnung vorzunehmen. Dazu gehören:
- Rechnungen der ausführenden Unternehmen
- Zeitnachweise
- Fotos vor und nach den Arbeiten
- Berichte über die Durchführung der Maßnahmen
Diese Dokumente werden an die Bewilligungsbehörde übermittelt, die sie auf Plausibilität und Übereinstimmung mit dem Antrag prüft.
Fazit
Die Sanierung von Kriegsgräberstätten ist eine besondere Form der Pflege und Erinnerung, die durch rechtliche Vorgaben und staatliche Förderung ermöglicht wird. Die Kosten für Pflege, Grabinschriften, Grabverlegungen, landschaftsgärtnerische Arbeiten, kulturelle und pädagogische Maßnahmen sind in den meisten Fällen förderfähig, sofern sie sich im Rahmen des Gräbergesetzes bewegen. Kommunen, kirchliche oder private Träger können Bundes- und Landesmittel beantragen, um diese Arbeiten durchzuführen. Die Antragstellung erfolgt in mehreren Schritten und erfordert detaillierte Planung sowie eine sorgfältige Abrechnung. Die Erhaltung von Kriegsgräberstätten ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch eine moralische Verpflichtung, um die Erinnerung an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft wach zu halten.
Quellen
- Landesverwaltungsamt Thüringen – Pflege von Kriegsgräberanlagen
- Bundesverband für Soziale Sicherung Sachsen – Kriegsgräberfürsorge
- Stiftung Gedenken und Frieden – Sicherung der Kriegsgräberstätten
- FragDenStaat – Förderinitiative für die Instandsetzung von Gräbern der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft 2014
- Bezirksregierung Arnsberg – Kriegsgräberfürsorge
- Land Berlin – Pflege und Erhalt der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
- Bundesministerium für Bildung und Forschung – Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft