Einführung
Die Stadt Nienburg hat sich in den letzten Jahren verstärkt dem Thema Sanierung und Energetik gewidmet. Im Jahr 2019 wurde sie in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen, wodurch der Bund und das Land Niedersachsen jeweils ein Drittel der Kosten für Sanierungsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet übernehmen. Diese Unterstützung ermöglicht die Umsetzung umfassender Modernisierungsprojekte, die sowohl die bauliche Substanz als auch die Energieeffizienz der Gebäude verbessern.
Gleichzeitig hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) wieder aufgenommen. Ziel dieses Programms ist es, Kommunen und ihre Partner bei der Dekarbonisierung bestehender Stadtquartiere zu unterstützen, wodurch ein entscheidender Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 geleistet werden kann.
Für private Eigentümer und Bauherren bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die KfW zahlreiche Fördermöglichkeiten an, die z. B. die Dämmung von Dächern, die Modernisierung von Heizungsanlagen oder den Einbau von Photovoltaikanlagen beinhalten. Zudem sind steuerliche Abschreibungen möglich, die den finanziellen Aufwand für umfassende Sanierungsmaßnahmen erheblich reduzieren können.
Im Folgenden werden die aktuell verfügbaren Förderprogramme und deren Einsatzmöglichkeiten in Nienburg detaillierter beschrieben. Dabei werden sowohl die Rahmenbedingungen für kommunale Förderungen als auch private Förderoptionen betrachtet, um einen umfassenden Überblick über die Chancen des energetischen Umbaus zu geben.
Kommunale Sanierungsmaßnahmen in Nienburg
Überblick über die Sanierungsmaßnahme „Innenstadt“
Im Jahr 2019 trat Nienburg in das Städtebauförderungsprogramm ein, das die Modernisierung innerstädtischer Gebiete durch staatliche Unterstützung fördert. Laut den Vorgaben des Bundesbaugesetzes (BauGB) werden die Sanierungsmaßnahmen gemäß den §§ 152 bis 156 a BauGB durchgeführt, was bedeutet, dass sie in einem umfassenden Verfahren geplant und umgesetzt werden müssen.
Das Sanierungsgebiet umfasst 19,1 Hektar und ist in der Lange Straße, dem Weserwall, dem Posthof und dem Stockturm angesiedelt. Die Finanzierung erfolgt zu gleichen Teilen durch den Bund, das Land Niedersachsen und die Stadt Nienburg. Das Fördervolumen ist mit mehreren Millionen Euro angegeben, wodurch eine Vielzahl von Maßnahmen im integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) umgesetzt werden können.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören:
- Die Umgestaltung der Langen Straße, die zur Verbesserung der Verkehrsführung und der Aufenthaltsqualität beitragen soll.
- Private Modernisierungsmaßnahmen, die von Eigentümern durchgeführt werden, wobei sie staatliche Unterstützung in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten erhalten.
- Der Weserwall ist ein weiterer Schwerpunkt, der durch Sanierungsarbeiten beispielsweise barrierefreier und sicherer gemacht werden soll.
- Das Posthof- und Stockturmmöbelprojekt zielt darauf ab, denkmalgeschützte Gebäude neu zu nutzen und gleichzeitig den Energieverbrauch zu senken.
Die Sanierungsmaßnahme ist bis zum 31.12.2039 abgeschlossen, was bedeutet, dass sie über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren durchgeführt wird. Diese Planung erlaubt eine schrittweise Umsetzung und bietet zudem langfristige Planungssicherheit für Beteiligte.
Energetische Stadtsanierung – Kommunale Förderung durch KfW
Im November 2025 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Wiederaufnahme des Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) bekannt gegeben. Dieses Programm unterstützt Kommunen dabei, ihre Stadtquartiere klimafreundlich umzubauen und damit langfristig energieeffizienter zu gestalten.
Die Förderung umfasst:
- Finanzierung von Konzepten für die energetische Sanierung und die Dekarbonisierung der Energieversorgung.
- Begleitendes Sanierungsmanagement, das bei der Umsetzung dieser Konzepte unterstützt.
- Verbesserungen bei der Förderung: Finanzschwache Kommunen erhalten nun 90 Prozent der förderfähigen Kosten, der Förderzeitraum für das Sanierungsmanagement wurde auf bis zu fünf Jahre verlängert, und der Höchstbetrag wurde auf 400.000 Euro erhöht.
Diese Maßnahmen ermöglichen Kommunen, ihre Quartiere zukunftsfähig zu gestalten und gleichzeitig lokale Wirtschaftskreisläufe zu stärken. Die Wiederaufnahme des Programms ist zudem ein Signal für die Bedeutung der kommunalen Wärmewende, die als entscheidender Schritt zur Reduktion von Treibhausgasen angesehen wird.
Private Förderprogramme für die energetische Sanierung
Überblick über staatliche und regionale Förderangebote
Neben kommunalen Fördermaßnahmen bieten auch staatliche und regionale Förderprogramme private Eigentümer an, um den energetischen Umbau ihrer Immobilien finanziell zu entlasten. Dazu zählen insbesondere die Förderungen der KfW und des BAFA, die in Kombination genutzt werden können, um maximale Unterstützung zu erzielen.
KfW-Förderprogramme
Die KfW bietet verschiedene Programme für energetische Sanierungen an, wobei besonders das KfW-Kreditprogramm 261 und der Zuschuss „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) hervorzuheben sind.
KfW-Kreditprogramm 261:
- Ziel: Unterstützung für umfassende Sanierungen, die den Effizienzhausstandard erreichen.
- Finanzierung: Zinsgünstiger Kredit mit Kreditsummen bis zu 150.000 Euro.
- Tilgung: Möglichkeit zur Teilkonditionierung der Schuld je nach Energieeinsparung.
- Voraussetzung: Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, der die Sanierung begleitet.
KfW-Zuschuss „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432):
- Ziel: Finanzierung von Konzepten für die energetische Sanierung und Dekarbonisierung in Quartieren.
- Finanzierung: Zuschüsse für Planung und Umsetzung von Maßnahmen.
- Voraussetzung: Kommunale Planung und Zusammenarbeit mit beteiligten Akteuren (z. B. Eigentümer, Stadtwerke).
KfW 358 (Ergänzungsfinanzierung):
- Ziel: Ergänzung von Zuschüssen des BAFA oder der KfW.
- Finanzierung: Kredit über Banken mit günstigen Konditionen.
- Voraussetzung: Vorhandene Zuschussgenehmigung.
BAFA-Förderprogramme
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien durch Zuschüsse. Dazu gehören:
- Solarkollektoren und Biomasseanlagen, die je nach Ausbauumfang gefördert werden.
- Energieberatungen vor Ort, die durch zertifizierte Beratungsstellen durchgeführt werden und ebenfalls durch Zuschüsse unterstützt werden.
Für die Beantragung ist es erforderlich, dass die Sanierungsmaßnahmen vor Vertragsschluss beantragt werden. Ein Vertrag darf erst nach Bewilligung der Förderung abgeschlossen werden, da ansonsten der Zuschuss verloren geht. Die einzige Ausnahme hierzu ist die steuerliche Förderung, die unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge genutzt werden kann.
Steuerliche Förderung
Ein weiteres Instrument, das im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung genutzt werden kann, ist die steuerliche Förderung. Hierbei kann ein 20-prozentiger Abschreibungsbetrag für Sanierungsmaßnahmen über drei Jahre abgesetzt werden. Der Höchstbetrag beträgt 200.000 Euro, wobei auch mehrere Maßnahmen über die Jahre verteilt durchgeführt werden können, um diesen Betrag zu erreichen.
Diese Förderung ist besonders vorteilhaft, wenn andere Zuschüsse bereits ausgeschöpft wurden oder wenn die Sanierungsmaßnahmen über die Kostengrenzen des BAFA liegen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Sanierungsmaßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen und dass eine Steuererklärung abgegeben wird, in der die Kosten geltend gemacht werden.
Wichtige Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Förderungen
Antragstellung und Fristen
Für die Beantragung von Förderungen ist es entscheidend, dass die Anträge vollständig und inhaltlich korrekt gestellt werden. Dazu zählt auch die Einhaltung der Fristen, die in den jeweiligen Förderbedingungen festgelegt sind.
Im Allgemeinen gilt:
- Zuschüsse: Die Beantragung muss vor Vertragsabschluss erfolgen.
- KfW-Kredite: Die Beantragung muss vor Beginn der Arbeiten erfolgen.
- Auszahlung: Die Fördermittel werden in der Regel nach Umsetzung der Maßnahmen an den Antragsteller ausbezahlt.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Beispielsweise ist die steuerliche Förderung nachträglich nutzbar, wodurch sie eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Förderungen darstellt.
Rolle des Energieeffizienz-Experten
Ein weiterer zentraler Aspekt bei der Inanspruchnahme von Förderungen ist die Beteiligung eines Energieeffizienz-Experten. Dieser hat die Aufgabe, die Sanierungsmaßnahmen zu begleiten, zu überwachen und sicherzustellen, dass die geförderten Maßnahmen die vorgeschriebenen Energieeffizienz-Standards erfüllen.
Die Vorgaben sind in der Regel strenger als die gesetzlichen Mindestanforderungen, was bedeutet, dass die Maßnahmen überdurchschnittlich dämmend oder energieeffizienter ausgeführt werden müssen. Dies hat zwar zur Folge, dass die Kosten für die Sanierung steigen können, führt aber auch zu höheren Energieeinsparungen nach Fertigstellung.
Ein Energieeffizienz-Experte ist zwingend erforderlich für:
- BAFA-Zuschüsse (außer bei Heizungsförderung)
- KfW-Zuschüsse
- Baubegleitung bei KfW-Krediten
Kombination von Förderprogrammen
Eine sinnvolle Strategie ist es, mehrere Förderprogramme miteinander zu kombinieren, um den finanziellen Aufwand für eine Sanierung möglichst stark zu reduzieren. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wobei jedoch auch klare Regelungen gelten, die beachtet werden müssen.
Einige Kombinationen sind beispielsweise:
- BAFA-Zuschuss + KfW-Kredit
- KfW-Zuschuss + BAFA-Beratung
- Steuerliche Abschreibung + KfW-Zuschuss
Es ist jedoch wichtig, dass die Anträge in der richtigen Reihenfolge gestellt werden und dass keine Vorauszahlungen ohne Genehmigung erfolgen. Die Kombination erfordert daher eine sorgfältige Planung und ggf. auch die Beratung durch Experten, die sich auf die jeweiligen Förderbedingungen spezialisiert haben.
Fördertipps für die Praxis
Wichtige Schritte bei der Beantragung
Um die Förderungen optimal zu nutzen, ist es empfehlenswert, folgende Schritte zu beachten:
Beratung einholen: Vor Beginn der Planung ist es sinnvoll, eine Energieberatung vor Ort durchzuführen. Diese kann durch das BAFA gefördert werden, vorausgesetzt sie wird durch eine zertifizierte Beratungsstelle durchgeführt.
Sanierungsplan erstellen: Auf Grundlage der Beratung kann ein detaillierter Sanierungsplan erstellt werden, der alle Maßnahmen sowie deren Kosten beinhaltet. Dieser Plan ist Voraussetzung für viele Förderungen.
Förderungsbedingungen prüfen: Es ist wichtig, die Förderkriterien der jeweiligen Programme genau zu prüfen und sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen den Vorgaben entsprechen.
Förderantrag stellen: Die Beantragung muss vollständig und inhaltlich korrekt erfolgen. Dazu zählt auch die Einreichung der erforderlichen Dokumente, wie z. B. Verträge oder Gutachten.
Baumaßnahmen durchführen: Nach Bewilligung der Förderung können die Arbeiten beginnen. Wichtig ist, dass die Maßnahmen innerhalb der gegebenen Fristen umgesetzt werden.
Nachweis der Maßnahmen: Nach Abschluss der Arbeiten müssen die Maßnahmen durch Beweismittel (z. B. Rechnungen, Fotos) nachgewiesen werden, um die Auszahlung der Fördermittel zu ermöglichen.
Empfehlungen für Eigenheimbesitzer
Für Eigenheimbesitzer, die eine Sanierung planen, gibt es einige Empfehlungen, die den Erfolg der Maßnahmen sichern:
- Frühe Planung: Die Inanspruchnahme von Förderungen sollte frühzeitig erfolgen, um Planungssicherheit zu gewinnen.
- Energieeffizienz-Experte einbinden: Die Beteiligung eines Experten ist oft zwingend erforderlich und sollte daher in die Planung einbezogen werden.
- Kombination von Förderungen: Die Kombination von Zuschüssen, Krediten und steuerlichen Abschreibungen kann den finanziellen Aufwand erheblich reduzieren.
- Langfristige Planung: Da sich die Einsparungen bei den Heizkosten erst nach einiger Zeit bemerkbar machen, ist eine langfristige Betrachtung der Sanierungsmaßnahmen sinnvoll.
Fazit
Die Stadt Nienburg hat sich mit der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm und der Wiederaufnahme des KfW-Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“ auf den Weg gemacht, um die Energieeffizienz ihrer Stadtquartiere zu verbessern. Die verfügbaren Förderprogramme – sowohl kommunal als auch staatlich – bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Sanierungsmaßnahmen zu planen, durchzuführen und zu finanzieren.
Für private Eigentümer sind insbesondere die Förderungen der KfW und des BAFA von Bedeutung, da sie den finanziellen Aufwand für energetische Sanierungen erheblich reduzieren können. Dabei ist es entscheidend, dass die Anträge vollständig und rechtzeitig gestellt werden und dass die geplanten Maßnahmen den Vorgaben entsprechen.
Ein zentraler Aspekt ist die Beteiligung von Energieeffizienz-Experten, die nicht nur die Beantragung der Förderungen begleiten, sondern auch sicherstellen, dass die Maßnahmen die geforderten Energieeffizienz-Standards erfüllen. Zudem ist die Kombination verschiedener Förderprogramme eine sinnvolle Strategie, um den finanziellen Aufwand zu minimieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Förderungen in Nienburg eine wichtige Rolle bei der Realisierung von Sanierungsmaßnahmen spielen und sowohl die bauliche Substanz als auch die Energieeffizienz der Gebäude verbessern können. Wer sich frühzeitig informiert und die Vorgaben berücksichtigt, kann von diesen Chancen profitieren.
Quellen
- Innenstadt Nienburg – Sanierungsmaßnahme
- Landkreis Nienburg – Energiesparmaßnahmen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – Energetische Stadtsanierung
- KfW – Wiederaufnahme der Zuschussförderung
- Finanztip – Energetische Sanierung und Förderung
- Architekt Nienburg – Förderprogramme