Einführung
Niedersachsen hat sich in den letzten Jahren verstärkt auf die Themen Klimaschutz, Energieeffizienz und nachhaltige Stadtentwicklung konzentriert. Ein zentraler Schwerpunkt dabei ist die Sanierung landeseigener Gebäude sowie der Ausbau der Energieeffizienz in der öffentlichen und gewerblichen Infrastruktur. Um diese Ziele zu erreichen, hat die Landesregierung zahlreiche Förderprogramme ins Leben gerufen oder bestehende Instrumente ausgebaut. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren, die Energiekosten zu senken und gleichzeitig die Wohn- und Arbeitsqualität in der Region zu verbessern.
Diese Fördermaßnahmen adressieren vor allem die Sanierung von Nichtwohngebäuden, den Ausbau von erneuerbaren Energien, die Modernisierung von Wärmenetzen sowie die Optimierung der Flächen- und Energieeffizienz in der Landesverwaltung. Der Artikel beleuchtet die aktuellsten Programme, deren Finanzierungsstruktur, die Voraussetzungen für die Beantragung und die konkreten Sanierungsmaßnahmen, die gefördert werden.
Niedersächsische Städtebauförderung und Sanierung
Die Städtebauförderung in Niedersachsen wird durch verschiedene staatliche und europäische Programme unterstützt. Ein zentraler Ansatz ist die integrierte Stadtentwicklung, die unter Berücksichtigung der Herausforderungen wie Klimaschutz, Denkmalschutz und demografischer Wandel erfolgt. Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) spielt dabei eine zentrale Rolle. Sie unterstützt Städte und Gemeinden bei der Planung, Durchführung und Umsetzung von Bau- und Sanierungsprojekten in allen Projektphasen. Dies ist besonders wichtig, da die Vielzahl und Komplexität der Förderprogramme umfassende Kenntnisse und strategische Planung erfordert.
Die NLG ist zuständig für die Koordination der Förderprogramme und stellt sicher, dass die geförderten Projekte den gesetzlichen und klimapolitischen Vorgaben entsprechen. Insbesondere bei der Sanierung landeseigener Gebäude und der Ertüchtigung von Dächern für Photovoltaikanlagen hat die NLG eine Schlüsselrolle. Ein Beispiel hierfür ist die Sanierung dringend notwendiger Gebäude wie das Polizeikommissariat in Peine oder die Zentrale Polizeidirektion in Hannover, die aus einem Sondervermögen finanziert werden.
Klimaschutz und Energieeffizienz im Landesbau
Im Zuge der Klimaschutzpolitik hat Niedersachsen in den letzten Jahren die Mittel für Bauunterhaltung und energetische Sanierungen erheblich erhöht. So stiegen die Mittel für Bauunterhaltung in landeseigene Gebäude von 80 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 120 Millionen Euro im Jahr 2025. Hinzu kamen 7,5 Millionen Euro für energetische Sanierungen. Diese Investitionen dienen dazu, den Gebäudebestand nachhaltig zu sanieren und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.
Ein weiteres wichtiges Projekt ist das größte Investitions- und Kommunalstärkungspaket in der Geschichte des Landes, das im Haushalt 2026 vorgestellt wurde. Insgesamt sollen in diesem und den kommenden Jahren 14,45 Milliarden Euro zusätzlich mobilisiert werden. Davon sind rund 500 Millionen Euro als befristetes Sonderprogramm für die Sanierung von Landesliegenschaften vorgesehen, um den Stau bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen weiter abzubauen.
Für die Jahre 2026 bis 2029 ist zudem geplant, die Mittel für Bauunterhaltung von Landesgebäuden um jeweils 30 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen, um den Betrag auf 120 Millionen Euro pro Jahr zu halten. Weitere 250 Millionen Euro sind für die energetische Sanierung vorgesehen, wobei 100 Millionen Euro aus dem Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und 150 Millionen Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes stammen.
Zu den Maßnahmen gehören auch Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen, die sich im Eigentum des Antragstellers befinden. Dies ist ein zentraler Baustein der Klimaschutzstrategie Niedersachsens.
Energieeinsparung durch effizientes Flächenmanagement
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Energieeinsparung in Niedersachsen ist das Flächenmanagement. Das Land verfügt über etwa 6,4 Millionen Quadratmeter Nutzfläche, von denen rund 5,3 Millionen Quadratmeter im Landeseigentum liegen. Ein großer Teil davon wird von der Landesverwaltung genutzt. Um Energie zu sparen, hat die Landesregierung Maßnahmen zur Optimierung der Flächen- und Energieeffizienz ergriffen.
Ziel ist es, bis 2030 eine Reduzierung der Büroflächen um 10 Prozent der Gesamtnutzfläche zu erreichen. Arbeitsmodelle wie mobiles Arbeiten, Telearbeitsplätze und die Digitalisierung der Arbeitsabläufe tragen dazu bei, die Flächen effizienter zu nutzen. Jeder Quadratmeter, der durch Landesbehörden genutzt wird, verbraucht durchschnittlich mehr als 150 Kilowattstunden pro Jahr an Energie. Durch die Reduktion der Büroflächen können also erhebliche Energieeinsparungen erzielt werden, ohne die Qualität der Arbeit zu beeinträchtigen.
Außerdem wird durch diese Vorgehensweise die Nutzung endlicher oder energieaufwändiger Materialressourcen wie Zement, Sand und Gips reduziert. Die Investitionen in die Anpassung der räumlichen Strukturen verbessern zudem die Gesamteffizienz des Gebäudebestandes.
Energetische Sanierung und erneuerbare Energien
Die Sanierung landeseigener Gebäude ist ein zentraler Punkt der Klimaschutzstrategie. Die Landesregierung hat Kriterien erarbeitet, um Baumaßnahmen zu priorisieren und damit die begrenzten Mittel sinnvoll einzusetzen. Ein zentraler Baustein der Sanierung ist der Einsatz von Anlagen mit regenerativen Energieträgern. So hat die Landesregierung festgelegt, dass bei Neubaumaßnahmen künftig ausschließlich Wärmeversorgungsanlagen mit regenerativen Energien genutzt werden. Auch bei Bestandssanierungen hat der Einsatz solcher Anlagen Priorität.
Ein Beispiel hierfür ist die Sanierung von Dächern, die im Rahmen der Photovoltaik-Offensive ertüchtigt werden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, den Stromverbrauch der Gebäude zu reduzieren und gleichzeitig den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen.
Förderung von Wärmenetzen und Klimaschutznetzwerken
Neben der Sanierung von Gebäuden spielt auch die Entwicklung von Wärmenetzen eine wichtige Rolle in der Klimaschutzpolitik Niedersachsens. Wärmenetze dienen der Versorgung von Gebäuden in räumlicher Nähe zu der die Abwärme erzeugenden Anlage. Sowohl das Grundstück als auch die versorgten Gebäude müssen sich im Eigentum des Antragstellers befinden. Wärmenetze werden nur im Zusammenhang mit Förderungen unter den Nummern 2.1.1 oder 2.1.2 gefördert. Anlagen und Komponenten, die die Auskopplung der Abwärme ermöglichen, sind ebenfalls zulässig.
Ein weiteres Förderziel ist die Organisation betrieblicher Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerkeprojekte in Niedersachsen. Ziel ist es, in den beteiligten Betrieben die Energieeffizienz zu steigern und die CO₂-Emissionen zu reduzieren. Diese Netzwerke bieten eine Plattform für den Austausch von Erfahrungen, Best Practices und Innovationen im Bereich Energie- und Klimaschutz.
Klimaschutz und CO₂-Einsparungen
Die Landesregierung hat mit der Koalitionsvereinbarung beschlossen, eine Vorbildfunktion im Bereich CO₂-Einsparungen und Effizienz im Energiesektor zu übernehmen. Diese Vorbildfunktion ist auch im Niedersächsischen Klimaschutzgesetz verankert. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen der Landesverwaltung zu reduzieren und gleichzeitig die Energieeffizienz zu steigern.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Treibhausgasbilanz der Landesverwaltung Niedersachsen, die als Ausgangsbasis für das Konzept einer klimafreundlichen Landesverwaltung dient. In diesem Konzept werden Potenziale, Ziele, Maßnahmen und Kosten ermittelt. Die Treibhausgasbilanz ist ein entscheidender Indikator für die Erfolgskontrolle der klimapolitischen Maßnahmen.
Sondervermögen und Investitionsprogramme
Um die Sanierungsmaßnahmen finanzieren zu können, hat die Landesregierung ein Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen durch energetische Sanierung und Infrastruktursanierung von Landesvermögen eingerichtet. Dieses Sondervermögen stand bis 2017 jährlich rund 7 Millionen Euro für Energiesparmaßnahmen im landeseigenen Gebäudebestand zur Verfügung. Die Laufzeit des Sondervermögens betrug von 2014 bis 2017.
Zusätzlich werden die Mittel des Sondervermögens in den Einzelplänen 20 (allgemeiner Landesbau) und 06 (Hochschulbau) zur Verfügung gestellt. Dies ermöglicht eine koordinierte und effiziente Planung und Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.
Förderprogramme für Wirtschaftsnahe Infrastruktur
Niedersachsen fördert auch die Entwicklung und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten. Dieses Förderprogramm richtet sich an Gewerbegebietsentwicklungen innerhalb der folgenden Gebietskulisse: Landkreise Celle, Emsland, Gifhorn, Grafschaft Bentheim, Harburg, Hildesheim, Lüneburg, Peine, Stade, Vechta, Verden und Wolfenbüttel, Region Hannover sowie kreisfreie Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg.
Für Gewerbegebietsentwicklungen in den weiteren Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen liegen im Zielgebiet der GRW (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur). Ziel ist es, die wirtschaftliche Struktur der Regionen zu stärken und Arbeitsplätze zu schaffen. Dies geschieht durch die Erschließung, den Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten.
Tourismus und Klimaanpassung
Auch im Bereich Tourismus wird Niedersachsen aktiv. Tourismusorganisationen der Reiseregionen werden bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützt. Dies umfasst beispielsweise die Entwicklung von klimatisch resilienten touristischen Angeboten oder die Schaffung von Infrastruktur, die den Anforderungen des Klimawandels entspricht.
Transformationsberatung für Automobilzulieferer
Um die Wettbewerbsfähigkeit niedersächsischer Unternehmen in der Automobilzulieferung zu steigern, können sich betreffende Unternehmen über ein Förderprogramm beraten lassen. Die Beratungen erfolgen durch akkreditierte Beratungsunternehmen und zielen darauf ab, die Unternehmen bei der Transformation in die Zukunft hin zu unterstützen. Dies ist insbesondere in der aktuellen Umbruchsituation der Automobilindustrie, wie der Übergang zur Elektromobilität, von großer Bedeutung.
Fazit
Niedersachsen hat sich in den letzten Jahren intensiv mit den Themen Klimaschutz, Energieeffizienz und Sanierung beschäftigt. Zahlreiche Förderprogramme wurden ins Leben gerufen oder bestehende Instrumente ausgebaut, um die Sanierung landeseigener Gebäude zu ermöglichen und die Energiekosten zu senken. Die Landesregierung hat dabei klare Prioritäten gesetzt, wie die Reduktion der Treibhausgasemissionen, die Erhöhung der Energieeffizienz und die Stärkung der Infrastruktur.
Durch die Einrichtung von Sondervermögen, die Erhöhung der Mittel für Bauunterhaltung und energetische Sanierungen sowie die Entwicklung von Wärmenetzen und Klimaschutznetzwerken hat Niedersachsen eine solide Grundlage für nachhaltige Entwicklung geschaffen. Zudem werden auch Maßnahmen im wirtschaftlichen Bereich, wie die Förderung von Gewerbegebieten oder die Unterstützung von Automobilzulieferern, gezielt unterstützt.
Die Umsetzung dieser Projekte erfordert jedoch auch eine enge Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung, den Kommunen, den Unternehmen und den Bewohnern. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Förderprogramme ihre Ziele erreichen und Niedersachsen als ein Vorreiter im Bereich Klimaschutz und nachhaltiger Entwicklung wahrgenommen wird.