Wichtige Änderungen und Neuerungen bei der Sanierungsförderung im Jahr 2023

Die Sanierungsförderung in Deutschland hat sich im Jahr 2023 deutlich verändert. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Hauseigentümer:innen dabei, ihre Gebäude energieeffizienter zu sanieren und so langfristig Energiekosten zu senken. Diese Fördermaßnahmen sind ein zentraler Baustein in der deutschen Energie- und Klimaschutzstrategie und bieten neben finanzieller Unterstützung auch die Chance, den eigenen Wohnraum umweltfreundlicher und zukunftsfähiger zu gestalten.

In diesem Artikel werden die wichtigsten Änderungen, Neuerungen und Chancen der Sanierungsförderung 2023 im Detail vorgestellt. Ziel ist es, Hauseigentümer:innen, Sanierungsexperten und Planer:innen einen umfassenden Überblick über die aktuelle Förderlandschaft zu geben und dabei auf die konkreten Regelungen, Bonusprogramme und Anforderungen einzugehen.

Wichtige Änderungen in der Sanierungsförderung 2023

Im Jahr 2023 wurden mehrere grundlegende Änderungen in der Sanierungsförderung umgesetzt, die die Förderbedingungen für Hauseigentümer:innen deutlich verbessert haben. Dazu zählen unter anderem:

1. Zuschüsse für Eigenleistungen

Ein bedeutender Fortschritt ist die Einführung von Zuschüssen für Materialkosten, die im Rahmen einer Eigenleistung entstehen. Hauseigentümer:innen können beispielsweise bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten für Dämmmaterialien erhalten, sofern die Maßnahme fachgerecht durchgeführt wird. Besonders geeignet für Eigenleistungen gelten Maßnahmen wie die Dämmung der Kellerdecke oder der obersten Geschossdecke. Wichtig dabei ist, dass die Materialkosten von einer Energieeffizienz-Experten oder einem qualifizierten Fachbetrieb bestätigt werden müssen, um die Zulassung der Förderung zu gewährleisten.

2. Bonus für die Serielle Sanierung

Ein weiteres wichtiges Instrument ist der Bonus für die serielle Sanierung. Dieser wird insbesondere für Gesamtsanierungen von mehreren baugleichen Wohngebäuden gewährt. Der Bonus beträgt bis zu 15 Prozentpunkte und kann in Kombination mit der Sanierung zum Effizienzhaus genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist unter anderem die Nutzung von automatisiert vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen. Der Bonus ist auch Teil des so genannten "Worst-Performing-Building-Bonus", der für Gebäude mit besonders schlechten Energieeffizienz-Eigenschaften erhöht wurde.

3. Verbesserte Konditionen für Effizienzhäuser

Die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus setzt sich aus einem zinsverbilligten Kredit und einem Tilgungszuschuss zusammen. Die Vorteile sind besonders attraktiv, wenn das Gebäude umfassend saniert wird und in eine bessere Energieeffizienzklasse eingestuft wird. Zudem profitieren Eigentümer:innen, die ein Gebäude mit besonders schlechtem Energieverbrauch sanieren, von einem höheren Tilgungszuschuss, was die Finanzierung noch attraktiver macht.

4. Verschärfte Anforderungen an Wärmepumpen und Biomasseanlagen

Im Jahr 2023 wurden die Mindestanforderungen an Wärmepumpen und Biomasseanlagen verschärft. So müssen Geräuschemissionen von Wärmepumpen beispielsweise mindestens fünf Dezibel niedriger sein als nach der EU-Ökodesign-Verordnung vorgeschrieben. Ab 2026 soll diese Differenz auf zehn Dezibel erhöht werden. Zudem ist geplant, dass ab 2028 ausschließlich natürliche Kältemittel in Wärmepumpen verwendet werden dürfen. Bei Biomasseanlagen sind zudem die zulässigen Feinstaubwerte gesunken, was eine höhere technische Auslegung der Anlagen erfordert.

Die Förderprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die BEG gliedert sich in zwei Hauptprogramme: BEG EM (Einzelmaßnahmen) und BEG WG (Komplettsanierung zum Effizienzhaus).

BEG EM – Zuschüsse für Einzelmaßnahmen

Das BEG EM-Programm unterstützt Einzelmaßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen. Dazu gehören unter anderem:

  • Der Tausch von Fenstern und Haustüren
  • Die Dämmung von Wänden, Dächern oder Fassaden
  • Der Austausch der Heizung
  • Die Sanierung von Gebäudenetzen

Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen liegen je nach Art der Maßnahme zwischen 10 und 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die förderfähigen Kosten sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr begrenzt. Zudem kann ein Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung in Höhe von 50 Prozent (max. 2.500 Euro) beantragt werden. Diese Zuschüsse werden einheitlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt.

Ein Energieberater ist bei Einzelmaßnahmen nicht zwingend erforderlich, doch eine fachgerechte Planung und Umsetzung sind entscheidend, um die förderfähigen Kriterien zu erfüllen.

BEG WG – Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus

Das BEG WG-Programm richtet sich an Eigentümer:innen, die ihr Gebäude umfassend sanieren und in ein Effizienzhaus überführen möchten. Die Förderung umfasst einen zinsverbilligten Kredit sowie einen Tilgungszuschuss, der je nach Energieeffizienzklasse des Gebäudes variiert. Besonders vorteilhaft ist dies für Gebäude, die in die Effizienzklasse H eingestuft sind, da sie vom sogenannten "Worst-Performing-Building-Bonus" profitieren können.

Zusätzlich bietet die KfW auch Kredite für die Sanierung an, die sich besonders für Projekte eignen, die über die Zuschüsse hinausfinanziert werden müssen. Die Konditionen dieser Kredite sind zinsgünstig, was die langfristige Finanzplanung für Eigentümer:innen erleichtert.

Besondere Förderungen für Photovoltaik, Barrierefreiheit und Sicherheit

Neben der klassischen Sanierungsförderung gibt es in 2023 auch gezielte Förderungen für andere Aspekte der Gebäudeverbesserung:

1. Förderung für Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher

Photovoltaik-Anlagen werden 2023 durch bessere Rahmenbedingungen gefördert. So können Eigentümer:innen Photovoltaik-Anlagen über das KfW-Programm "Erneuerbare Energien – Standard, 270" finanzieren. Zudem bieten einige Bundesländer zusätzliche Förderungen für Solarstromspeicher und Ladestationen an. Die finanzielle Unterstützung ist insbesondere durch das EEG 2023 und steuerliche Erleichterungen verbessert worden, was den Einbau von Photovoltaikanlagen attraktiver macht.

2. Förderung für Barrierefreiheit

Die KfW fördert Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Wohnräumen. Dazu gehören unter anderem:

  • Der Bau eines altersgerechten Bads
  • Die barrierefreie Gestaltung von Hauseingängen
  • Der Umbau ganzer Häuser

Zu den Förderoptionen gehören Zuschüsse und zinsgünstige Kredite. Diese Maßnahmen tragen nicht nur zur Energieeffizienz bei, sondern auch zur Verbesserung der Lebensqualität, insbesondere für Senior:innen oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

3. Förderung für Einbruchschutz

Im Jahr 2023 gibt es keine direkten Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz. Alternativ bieten die KfW und andere Finanzierer zinsgünstige Kredite an, um Investitionen in Sicherheitstechnik zu finanzieren. Ein Beispiel hierfür ist das KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit, 159", das auch zur Finanzierung von Einbruchschutzmaßnahmen genutzt werden kann.

Der Neustart der "Energetischen Stadtsanierung"

Ein weiterer Schwerpunkt der Sanierungsförderung 2023 ist die "Energetische Stadtsanierung", ein Programm, das nach einem Förderstopp am Ende des Jahres 2023 neu gestartet wurde. Ziel ist es, Kommunen und ihre Partner im klimafreundlichen Umbau von Stadtquartieren zu unterstützen und so zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 beizutragen.

Förderziele und -bedingungen

Das Programm fördert Konzepte für energetische Sanierungen sowie die Dekarbonisierung der Energieversorgung im Quartier. Ein zentraler Bestandteil ist das Sanierungsmanagement, das die Umsetzung der Maßnahmen begleitet. Kommunen können Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent erhalten, wobei in Haushaltsnotlagen bis zu 90 Prozent gefördert werden können.

Das Programm ist ein entscheidender Schritt in Richtung nachhaltigerer und klimafreundlicherer Städte. Es ermöglicht es, Quartiere so umzubauen, dass sie nicht nur energieeffizienter, sondern auch lebenswerter und attraktiver für die Bewohner:innen werden.

Praktische Anwendung und Vorteile

Die "Energetische Stadtsanierung" erlaubt es, mehrere Maßnahmen gleichzeitig umzusetzen, wie beispielsweise den Austausch von Heizsystemen, die Dämmung ganzer Quartiere oder die Errichtung von Nahwärmenetzen. Zudem kann Abwärme aus benachbarten Gewerbebereichen genutzt werden, was den Energieverbrauch weiter reduziert.

Die Minderung von CO2-Ausstoß ist das zentrale Ziel, aber auch städtebauliche, denkmalpflegerische, wohnungswirtschaftliche und soziale Aspekte werden berücksichtigt. Maßnahmen zur Klimaanpassung, der Ausbau von Stadtgrün oder der Einsatz digitaler Technologien können ebenfalls in das Programm einfließen.

Praktische Tipps für Hauseigentümer:innen

Für Hauseigentümer:innen, die sich für die Sanierung ihres Wohngebäudes entscheiden, gibt es mehrere praktische Tipps, die die Planung und Umsetzung erleichtern können:

1. Klarheit über förderfähige Maßnahmen

Bevor mit der Sanierung begonnen wird, ist es wichtig, sich über die förderfähigen Maßnahmen und die jeweiligen Voraussetzungen zu informieren. Dazu eignet sich beispielsweise die Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (www.energie-effizienz-experten.de), die eine Liste von Energieeffizienz-Experten zur Verfügung stellt. Diese Expert:innen können fachgerechte Planung und Beratung anbieten und zudem den notwendigen TPN (Technischer Prüfbericht nach Fertigstellung der Maßnahme) ausstellen.

2. Kombination von Maßnahmen

Hauseigentümer:innen können mehrere Maßnahmen kombinieren, um die Energieeffizienz ihres Hauses zu steigern. Beispielsweise können Dämmungsmaßnahmen mit einem Heizungstausch kombiniert werden. Allerdings ist zu beachten, dass die Kombination der Effizienzhaus-Förderung mit der Einzelmaßnahmenförderung nur möglich ist, wenn die Maßnahmen zeitlich voneinander getrennt durchgeführt werden.

3. Vorbereitung der Anträge

Die Beantragung der Förderungen erfolgt entweder über das BAFA oder die KfW, je nach Art der Maßnahme. Um die Antragstellung zu erleichtern, empfiehlt sich die frühzeitige Vorbereitung der notwendigen Dokumente. Dazu gehören beispielsweise der Energieausweis, detaillierte Planungsunterlagen und eine Kostenschätzung.

4. Nutzung von Online-Tools

Zur Unterstützung bei der Planung und Finanzierung bietet das BAFA diverse Online-Tools an, darunter auch ein Verwendungsnachweis-Portal, über das der Bearbeitungsstatus der Anträge überwacht werden kann. Zudem gibt es umfangreiche Informationsmaterialien, die auf der BAFA-Website abrufbar sind.

Fazit

Die Sanierungsförderung 2023 bietet Hauseigentümer:innen, Planer:innen und Bauunternehmen zahlreiche Chancen, um energetische Sanierungsmaßnahmen finanzieren zu können. Durch die Einführung von Zuschüssen für Eigenleistungen, die Einführung des Bonussystems für die serielle Sanierung und die Unterstützung von Effizienzhäusern wird die Sanierung attraktiver und zugänglicher.

Zudem tragen die Förderprogramme wie die "Energetische Stadtsanierung" dazu bei, dass ganze Quartiere energieeffizienter gestaltet werden können. Die Kombination von finanzieller Unterstützung, technischer Beratung und praxisnahen Maßnahmen macht die Sanierung zu einer lohnenswerten Investition – nicht nur für die Eigentümer:innen, sondern auch für die Umwelt und die Zukunft der Städte.

Mit der richtigen Planung und Beratung ist es möglich, von den neuen Förderbedingungen optimal zu profitieren und so den eigenen Wohnraum nachhaltig und energieeffizient zu gestalten.

Quellen

  1. Gebäude-Energiewende: Sanierungsförderung: Wichtigste Änderungen in 2023
  2. Sanierungsförderung des Bundes: Änderungen in 2023
  3. Energetische Stadtsanierung: Pressemitteilung vom 26.11.2025
  4. Förderung für die Sanierung 2023
  5. Förderprogramm im Überblick

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