Die Stadt Kirchhain hat in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen eingeleitet, um die Altstadt revitalisieren und den Strukturwandel meistern zu können. Ein zentraler Bestandteil dieser Bemühungen ist die Förderrichtlinie zum Erwerb und zur Sanierung leerstehender Gebäude. Ziel ist es, die historische Innenstadt mit ihrem denkmalgeschützten Gebäudebestand als lebendigen Wohn- und Einkaufsstandort zu erhalten und weiterzuentwickeln. In diesem Artikel wird die Förderrichtlinie der Stadt Kirchhain zum Erwerb und zur Sanierung leerstehender Gebäude genauer betrachtet, mit Fokus auf Zielgruppen, Förderhöhen, Voraussetzungen und weiterführende Beratungsangebote.
Einführung
Die Altstadt Kirchhains steht wie viele historische Innenstädte vor der Herausforderung, den Strukturwandel der städtischen Entwicklung zu bewältigen. Insbesondere der Rückgang des inhabergeführten Einzelhandels und der zunehmende Leerstand älterer Gebäude haben dazu geführt, dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die Innenstadt lebensfähig und attraktiv zu gestalten.
Durch das kommunale Förderprogramm „Lebendige Zentren“ und zusätzliche Förderrichtlinien, wie die für den Erwerb und die Sanierung leerstehender Gebäude, unterstützt die Stadt Kirchhain private Investoren darin, die Altstadt wiederbeleben und modernisieren zu können. Diese Maßnahmen sind Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Kirchhain 2030, das am 17.10.2022 beschlossen wurde.
Die Förderrichtlinie zum Erwerb und zur Sanierung leerstehender Gebäude richtet sich insbesondere an Eigentümer, die ein leerstehendes Gebäude im Altort erwerben und/oder sanieren möchten. Ziel ist es, die Beteiligung an der Innenentwicklung zu fördern und den Leerstand in der Altstadt nachhaltig zu reduzieren.
Zielgruppe der Förderrichtlinie
Die Förderrichtlinie ist explizit auf Personen ausgerichtet, die ein leerstehendes Gebäude im Altort Kirchhains erwerben oder sanieren möchten. Laut den veröffentlichten Richtlinien richtet sich das Förderprogramm an private Eigentümer, die ein älteres Gebäude sanieren, um es durch Anbau, Umbau oder Teilabriss attraktiver zu gestalten.
Im Kontext der Förderung durch das Kommunale Förderprogramm zur Innenentwicklung (siehe Quelle 3) wird betont, dass das Programm in erster Linie privaten Investoren ermöglichen soll, leerstehende Gebäude wieder in den Stadtraum einzubinden. Insbesondere bei der Sanierung solcher Gebäude werden zusätzliche Maßnahmen wie Bauschuttentsorgung oder die Einrichtung von Kinderfreundlichkeit durch einen Kinderbonus unterstützt.
Ein weiteres Ziel ist es, die Altstadt Kirchhains zu revitalisieren, indem leerstehende Gebäude in den städtischen Lebensraum integriert werden. Dies ist im Rahmen des ISEK Kirchhain 2030 ein zentraler Entwicklungsschwerpunkt. Die Förderrichtlinie ist somit ein Teil des größeren Bemühens, die Altstadt Kirchhains als lebendigen und attraktiven Lebens- und Wirtschaftsstandort zu sichern.
Förderhöhe und Förderbedingungen
Die Höhe der Förderung ist begrenzt, jedoch können zusätzliche Zuschüsse durch spezielle Boni erhöht werden. Laut den veröffentlichten Richtlinien beträgt die maximale Förderung für den Erwerb und die Sanierung leerstehender Gebäude 10.000 Euro. Dieser Betrag kann durch zwei zusätzliche Boni aufgestockt werden:
- Kinderbonus: Wenn das Projekt Familien mit Kindern betrifft, kann ein zusätzlicher Zuschuss gewährt werden. Die genaue Höhe des Bonuses ist in den veröffentlichten Dokumenten nicht konkret genannt, jedoch wird erwähnt, dass Familien mit Kindern bevorzugt berücksichtigt werden.
- Bauschuttentsorgung: Ein weiterer Bonus kann für die Kosten der Bauschuttentsorgung eingesetzt werden. Auch hier ist die genaue Höhe des Bonuses in den Dokumenten nicht ausdrücklich erwähnt.
Ein weiteres Kriterium ist, dass das Gebäude im Altort Kirchhains liegen muss. Eine genaue Definition des Altortes ist in den Quellen nicht vollständig ersichtlich. Allerdings wird erwähnt, dass in einigen Städten wie Gerach lediglich eine Bauberatung angeboten wird, was indirekt darauf hindeutet, dass der Altort geografisch begrenzt ist. Es ist ratsam, vor der Antragstellung zu prüfen, ob das jeweilige Grundstück im Altort liegt.
Voraussetzungen für die Förderung
Um an der Förderung teilzunehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind in den veröffentlichten Richtlinien beschrieben:
- Erwerb oder Sanierung eines leerstehenden Gebäudes: Die Förderung ist nur für Gebäude vorgesehen, die leerstehen oder in einem schlechten Zustand sind und durch Sanierung wieder in den städtischen Lebensraum eingebunden werden.
- Nutzung des Gebäudes nach Sanierung: Es ist erforderlich, dass das Gebäude nach der Sanierung eine sinnvolle Nutzung erhält, z. B. als Wohnraum, Geschäftsfläche oder Kultur- und Bildungseinrichtung.
- Beteiligung an der Innenentwicklung: Die Förderung zielt darauf ab, die Altstadt Kirchhains lebendiger und attraktiver zu gestalten. Daher muss das Projekt einen Beitrag zur Innenentwicklung leisten.
- Mindestinvestitionsvolumen: Obwohl für die Sanierung der Gebäude keine expliziten Mindestinvestitionen genannt werden, wird in anderen Förderrichtlinien (z. B. für klimagerechte Sanierungsmaßnahmen) ein Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 Euro für Gebäude und 5.000 Euro für Freiflächen angesetzt. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein ähnliches Kriterium auch für die Sanierung leerstehender Gebäude gilt.
Vorgehensweise bei der Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der zuständigen Gemeinde. Im Fall der Stadt Kirchhain ist der zuständige Ansprechpartner Felix Henneberger, der für die Umsetzungsbegleitung verantwortlich ist. Die Kontaktdaten und weitere Informationen sind in den veröffentlichten Dokumenten enthalten.
Bevor ein Antrag gestellt wird, ist es ratsam, das Informationsblatt zu prüfen und zu überprüfen, ob das infrage kommende Grundstück tatsächlich im Altort liegt. Bei Fragen kann man sich an Felix Henneberger wenden, der auch bei der Antragstellung Unterstützung bietet.
Die Anträge können in der Regel über das Internet gestellt werden. Die entsprechenden Formulare, wie der Antrag, das Informationsblatt und der Verwendungsnachweis, sind in den Quellen genannt und können heruntergeladen werden. Es ist wichtig, dass der Antrag vollständig ausgefüllt wird, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
Beratungsangebote und Unterstützung
Die Stadt Kirchhain bietet verschiedene Beratungsangebote, um den Erwerb und die Sanierung leerstehender Gebäude zu unterstützen. Insbesondere im Kontext der Förderrichtlinie zum Erwerb und zur Sanierung leerstehender Gebäude werden kostenlose Beratungsleistungen angeboten.
Ein zentraler Ansprechpartner ist das Stadtbauamt der Stadt Kirchhain, das für Fragen zur Altstadtgestaltung und zum Gestaltungsleitfaden zuständig ist. Darüber hinaus hat die Stadt drei Büros beauftragt, als Quartiersarchitekten tätig zu sein:
- Integrale Planung (Marburg / Lahn): Ansprechpartner für umfassende Planungsleistungen.
- Atelier Spitzner (Kirchhain): Lokale Unterstützung bei der Gestaltung und Sanierung.
- Ingenieurbüro Carsten Groß (Wetter): Beratung zu baulichen und technischen Aspekten.
Diese Angebote sind kostenlos und können im Rahmen der Antragstellung in Anspruch genommen werden. Die Stadt Kirchhain betont, dass die Beratung und Planung kostenlos sind, um den Investoren die nötige Unterstützung zu gewährleisten.
Integration in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
Die Förderrichtlinie zum Erwerb und zur Sanierung leerstehender Gebäude ist ein wichtiger Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Kirchhain 2030. Das ISEK ist der Leitfaden für die Stadtentwicklung in der Altstadt Kirchhains und wurde am 17.10.2022 beschlossen.
Innerhalb des ISEK sind verschiedene Maßnahmen definiert, die Schritt für Schritt umgesetzt werden sollen. Dazu gehören beispielsweise die Entwicklung der Fußgängerzone, die Neugestaltung des Marktplatzes und die klimagerechte Neugestaltung des Dörfchens. Die Förderrichtlinie ist somit ein Teil der umfassenden Strategie, die Altstadt Kirchhains lebendig und attraktiv zu halten.
Ein weiteres zentrales Element des ISEK ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Durch verschiedene Beteiligungsformate wurden die Wünsche und Anregungen der Bevölkerung erfasst und in die Gestaltungsleitlinien integriert. Die Förderrichtlinie zum Erwerb und zur Sanierung leerstehender Gebäude ist somit auch ein Instrument, um die Bürgerinnen und Bürger an der Stadtentwicklung zu beteiligen.
Vorteile der Förderrichtlinie
Die Förderrichtlinie bietet verschiedene Vorteile für die Investoren und die Stadt Kirchhain:
- Finanzielle Unterstützung: Die Förderung von bis zu 10.000 Euro und zusätzliche Boni ermöglichen es, Investitionen in leerstehende Gebäude zu realisieren, die andernfalls nicht möglich wären.
- Revitalisierung der Altstadt: Durch die Sanierung leerstehender Gebäude wird die Altstadt Kirchhains revitalisiert und lebendiger gemacht.
- Beteiligung an der Innenentwicklung: Die Förderrichtlinie ermöglicht es, an der Innenentwicklung teilzunehmen und den städtischen Lebensraum mitzugestalten.
- Beratungsangebote: Die kostenlosen Beratungsleistungen sorgen für eine reibungslose Planung und Umsetzung der Projekte.
- Langfristige Stabilität: Durch die Förderung wird langfristig eine Stabilisierung der Altstadt Kirchhains gewährleistet, was auch für die Wirtschaft und den Wohnungsmarkt von Vorteil ist.
Herausforderungen und Kritik
Trotz der positiven Aspekte der Förderrichtlinie gibt es auch Herausforderungen und Kritikpunkte, die nicht unterschätzt werden dürfen:
- Begrenzte Förderhöhe: Die Förderung von bis zu 10.000 Euro ist begrenzt und kann für umfassende Sanierungen nicht ausreichen. Insbesondere bei alten Gebäuden, die umfassende bauliche Maßnahmen erfordern, kann die Förderung nicht ausreichen, um alle Investitionskosten zu decken.
- Voraussetzungen: Die Voraussetzungen für die Förderung können für manche Investoren schwierig zu erfüllen sein. Insbesondere die Vorgabe, dass das Gebäude im Altort Kirchhains liegen muss, kann eine Hürde darstellen.
- Langfristige Nachhaltigkeit: Die Förderrichtlinie ist Teil einer umfassenden Strategie, jedoch muss sichergestellt werden, dass die Maßnahmen langfristig nachhaltig sind und nicht nur kurzfristige Erfolge erzielen.
- Beteiligung der Bevölkerung: Obwohl die Stadt Kirchhain Wert auf die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger legt, bleibt die Frage, ob die Maßnahmen tatsächlich auf die Bedürfnisse der Bevölkerung abgestimmt sind.
Fazit
Die Förderrichtlinie der Stadt Kirchhain zum Erwerb und zur Sanierung leerstehender Gebäude ist ein zentrales Instrument, um die Altstadt revitalisieren und lebendig zu halten. Mit der Förderung von bis zu 10.000 Euro und zusätzlichen Boni wird es Investoren ermöglicht, leerstehende Gebäude sanieren und in den städtischen Lebensraum integrieren.
Die Förderrichtlinie ist Teil des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Kirchhain 2030, das am 17.10.2022 beschlossen wurde. Ziel ist es, die Altstadt Kirchhains als lebendigen und attraktiven Lebens- und Wirtschaftsstandort zu sichern.
Die Voraussetzungen für die Förderung sind klar definiert, jedoch ist die Förderhöhe begrenzt und kann in einigen Fällen nicht ausreichen. Dennoch bietet die Förderrichtlinie eine wertvolle Unterstützung für Investoren, die an der Innenentwicklung Kirchhains teilnehmen möchten.
Mit den kostenlosen Beratungsleistungen und der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird gewährleistet, dass die Maßnahmen auf die Bedürfnisse der Bevölkerung abgestimmt sind. Die Förderrichtlinie ist somit ein wichtiger Schritt in Richtung einer lebendigen und nachhaltigen Stadtentwicklung.