Die energetische Sanierung kommunaler Gebäude und Quartiere gewinnt im Rahmen der Klimaschutzziele immer größere Bedeutung. Mit der Wiederaufnahme des Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet sich ein entscheidender Impuls für Kommunen, um den Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Stadtentwicklung aktiv voranzutreiben. Zudem fördern auch regionale Initiativen wie das Rheinische Revier gezielt Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung im kommunalen Gebäudebestand. In diesem Artikel wird ein Überblick über die aktuelle Förderlandschaft, die Voraussetzungen, die geförderten Maßnahmen und die praktischen Umsetzungsmöglichkeiten gegeben.
Energetische Stadtsanierung: Wiederaufnahme und Ziele
Mit dem Neustart des Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) ab dem 26. November 2025 steht Kommunen erneut eine zentrale Finanzierungsquelle zur Verfügung, um klimafreundliche Quartiere zu entwickeln. Das Programm war zuvor aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Ende des Jahres 2023 gestoppt worden, doch mit der aktuellen Wiederaufnahme signalisiert die Bundesregierung klare Prioritäten im Bereich der Klimaneutralität.
Die Förderung zielt darauf ab, Kommunen und ihre Partner bei der Sanierung von Stadtquartieren zu unterstützen. Der Fokus liegt auf der Entwicklung energieeffizienter Quartiere, der Dekarbonisierung der Energieversorgung und der Begleitung der Sanierungsmaßnahmen durch ein strukturiertes Sanierungsmanagement. Ziel ist es, bis 2045 die Klimaneutralität im Gebäudebereich zu erreichen.
Förderhöhe und Voraussetzungen
Kommunen, kommunale Unternehmen und weitere Akteure können Zuschüsse für ihre Projekte erhalten. Die Höhe der Förderung ist dabei abhängig von der finanziellen Lage der Kommune:
- Für Kommunen ohne besondere Haushaltsnotlagen beträgt die Förderung bis zu 75 % der förderfähigen Kosten.
- Für Kommunen in Haushaltsnotlagen kann die Förderung bis zu 90 % betragen.
Insgesamt stehen für das Jahr 2025 75 Millionen Euro bereit, und für 2026 wird dies unter Vorbehalt des Haushaltsentscheidungsprozesses vorausgesetzt.
Zusätzlich wurden Verbesserungen eingeführt, um die Umsetzung der Sanierungsprojekte zu erleichtern:
- Der Förderzeitraum für das Sanierungsmanagement wurde auf bis zu fünf Jahre verlängert.
- Der Höchstbetrag für das Sanierungsmanagement wurde auf 400.000 Euro erhöht.
- Die Fördersätze für finanzschwache Kommunen wurden auf 90 % angehoben.
Diese Anpassungen machen das Programm attraktiver und ermöglichen eine langfristigere Planung der Sanierungsmaßnahmen.
Kommunale Gebäude: Energetische Sanierung als Schlüssel zur Klimaneutralität
Neben der Sanierung ganzer Quartiere spielt auch die energetische Modernisierung kommunaler Gebäude eine zentrale Rolle. Kommunen sind oft Eigentümer vieler Gebäude, die nicht für wirtschaftliche Zwecke genutzt werden, wie z. B. Rathäuser, Schulen, Kindertagesstätten, Sport- und Kulturstätten. Diese Gebäude sind in der Regel besonders energieintensiv und tragen in Summe erheblich zum CO₂-Ausstoß bei.
Das Rheinische Revier hat hier ein eigenes Förderprogramm etabliert, das Kommunen bei der Sanierung ihrer Gebäude unterstützt. Dieses Programm ist besonders interessant, da es sich auf die Sanierung von nicht-gewerblichen Gebäuden konzentriert, die im öffentlichen Nutzen stehen.
Voraussetzungen für die Förderung
Um einen Antrag auf Förderung für kommunale Gebäude zu stellen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Das Gebäude darf nicht für wirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden.
- Es muss mindestens 50 % der Primärenergieeinsparung im Vergleich zum Ist-Zustand erreichen.
- Der Gebäudebestand muss in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
- Die Sanierungsmaßnahmen müssen durch einen Fachplaner begutachtet werden.
Gefördert werden dabei sowohl Investitionen wie Wärmedämmung, Fenstertausch oder Einbau von Heizungsanlagen als auch nicht-investive Leistungen, wie Energiekonzepte, Planungsleistungen oder Bestandsuntersuchungen.
Beispiele förderfähiger Gebäude
Folgende Gebäudearten sind explizit in der Förderung enthalten:
- Rathäuser und Kreishäuser
- Bauhöfe und Feuerwachen
- Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen
- Kindertagesstätten
- Kulturelle Einrichtungen wie Theaters, Museen, Bibliotheken
- Sporthallen und Schwimmbäder (sofern sie für den schulischen oder sportlichen Wettkampfbetrieb genutzt werden)
Nicht förderfähig sind hingegen:
- Freibäder
- Gebäude, die für wirtschaftliche Zwecke genutzt werden
- Sanierungen, die nicht zur Erreichung der Primärenergieeinsparung von 50 % führen
Diese Kriterien sind entscheidend, um die förderfähigen Projekte einzugrenzen und sicherzustellen, dass nur solche Sanierungen unterstützt werden, die einen klaren Beitrag zur Klimaneutralität leisten.
Innovative Sanierungsansätze und Quartierskonzepte
Die „Energetische Stadtsanierung“ geht weit über die rein technische Modernisierung hinaus. Das Programm fördert auch ganzheitliche Quartierskonzepte, die den Energieverbrauch senken und gleichzeitig die Lebensqualität der Bewohner verbessern. Dazu zählen:
- Serielles Sanieren: Mehrere Gebäude werden in einer Serie saniert, was die Effizienz steigert und Kosten senkt.
- Nahwärmenetze: Durch zentral geplante Wärmeversorgungen können Ressourcen effizienter genutzt werden.
- Abwärmenutzung: Wärme, die in Industrie- oder Gewerbebereichen entsteht, kann in nahegelegene Quartiere weitergeleitet werden.
- Klimaanpassung: Maßnahmen, die den Quartieren helfen, sich besser auf Klimaveränderungen einzustellen, wie z. B. der Ausbau von Stadtgrün oder die Anpassung von Dachflächen.
- Digitale Technologien: Der Einsatz von Smart-Home-Systemen oder Energiemanagementsystemen kann die Energieeffizienz weiter steigern.
Diese Ansätze zeigen, dass die energetische Sanierung nicht nur eine technische Herausforderung ist, sondern auch ein städtebauliches, soziales und ökologisches Projekt. Die Bundesregierung hat dies in ihrem Koalitionsvertrag betont und den Quartiersansatz als zentralen Baustein zur Erreichung der Klimaziele festgelegt.
Finanzierung und regionale Kombinationsmöglichkeiten
Die Förderung durch die KfW ist zwar eine zentrale Säule, doch sie kann durch regionale Förderprogramme ergänzt und verstärkt werden. Viele Bundesländer und Kommunen bieten zusätzliche Finanzierungsangebote an, die sich oftmals mit den staatlichen Programmen kombinieren lassen. Einige Beispiele:
- Regionale Zuschüsse: Diese können den Zuschussanteil der KfW ergänzen oder zusätzliche Anreize für bestimmte Sanierungsmaßnahmen bieten.
- Voraussetzungen zur Kombination: Manche regionale Programme verlangen, dass der Antragsteller auch ein KfW-Förderprogramm in Anspruch nimmt. Dies ist besonders im Falle von Baumaßnahmen wie der Installation von Wärmepumpen oder der Sanierung von Altbaudenkmälern der Fall.
- Bafa-Förderung: In einigen Fällen ist es sinnvoll, auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BfA) in Betracht zu ziehen, insbesondere bei Projekten mit energieeffizienten Fahrzeugen oder Mobilitätslösungen.
Die Kombination verschiedener Förderquellen kann helfen, die Finanzierungslücke zu schließen und die Sanierungsmaßnahmen noch attraktiver zu gestalten. Es ist daher empfehlenswert, sich nicht nur auf die KfW-Konzepte zu verlassen, sondern auch die regionalen Angebote aktiv zu prüfen.
Voraussetzungen für die Antragstellung
Um einen Antrag auf Förderung zu stellen, müssen Kommunen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Förderfähige Projekte: Die Sanierungsmaßnahmen müssen im Einklang mit den Zielsetzungen der Klimaneutralität und der Energieeffizienz stehen.
- Fachplanung: Die Maßnahmen müssen durch einen qualifizierten Fachplaner begutachtet werden.
- Sanierungsmanagement: Die Kommune muss ein strukturiertes Sanierungsmanagement einsetzen, das die Planung, die Umsetzung und die Nachkontrolle der Maßnahmen begleitet.
- Haushaltsplanung: Die Kommune muss sich innerhalb der finanziellen Möglichkeiten halten und nachweisen, dass die Mittel auch tatsächlich für die Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden.
Diese Voraussetzungen sind entscheidend, um die Qualität der Sanierungsprojekte zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Mittel effektiv genutzt werden.
Begleitende Maßnahmen: Beratung und Baubegleitung
Neben den eigentlichen Sanierungsarbeiten können auch begleitende Maßnahmen gefördert werden, die die Qualität und Effizienz der Sanierungen erhöhen. Dazu gehören:
- Energieberatung: Eine individuelle Beratung kann helfen, den richtigen Sanierungsfahrplan zu entwickeln und die sinnvollen Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge umzusetzen. Bis zu 50 % der Kosten für eine Energieberatung können gefördert werden.
- Umfeldmaßnahmen: Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Sanierung stehen, wie z. B. die Entfernung von alten Bauteilen oder der Einbau von Gerüsten, können ebenfalls gefördert werden.
- Baubegleitung durch Experten: Die fachliche Begleitung der Sanierungsarbeiten durch Energieeffizienz-Experten gewährleistet, dass die Maßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden und die geplanten Effizienzsteigerungen erreicht werden.
Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Qualität der Sanierungen zu sichern und sicherzustellen, dass die Projekte ihre Ziele erreichen.
Fazit
Die Förderung kommunaler Sanierungsprojekte ist ein entscheidender Baustein im Kampf gegen den Klimawandel und auf dem Weg zur Klimaneutralität. Mit dem Neustart des Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“ und ergänzenden regionalen Programmen wie dem des Rheinischen Reviers bietet sich Kommunen ein breites und attraktives Angebot an Finanzierungsmöglichkeiten. Zudem werden nicht nur die technischen Sanierungsmaßnahmen unterstützt, sondern auch ganzheitliche Quartierskonzepte, die die Lebensqualität der Bewohner verbessern und den städtebaulichen Charakter der Quartiere stärken.
Um von diesen Programmen zu profitieren, ist es wichtig, sich frühzeitig über die Voraussetzungen und Antragsmodalitäten zu informieren. Zudem lohnt es sich, regionale Förderangebote aktiv zu prüfen, um die Finanzierungslücke zu schließen und die Sanierungsmaßnahmen noch effektiver umzusetzen.
Die Kombination von staatlicher und regionaler Förderung, begleitender Beratung und fachlicher Baubegleitung ermöglicht es Kommunen, nicht nur energieeffiziente, sondern auch lebenswerte Quartiere zu schaffen – ein zentraler Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Städte.
Quellen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – Energetische Stadtsanierung
- Rheinisches Revier – Förderprogramm Energetische Sanierung kommunaler Gebäude
- KfW – Pressemitteilung: Energetische Stadtsanierung
- Solarserver – KfW nimmt Förderung Energetische Stadtsanierung wieder auf
- bbu – Beiträge: Neustart der Energetischen Stadtsanierung
- Finanztip – Energetische Sanierung: Förderung