Einführung
Die Sanierung von Wohnhäusern ist ein entscheidender Schritt, um die Energieeffizienz zu steigern, den Wohnkomfort zu verbessern und langfristig Kosten zu senken. In den letzten Jahren hat sich in Österreich ein breites Angebot an Förderprogrammen etabliert, die Eigentümer*innen unterstützen, um energetische Sanierungen durchzuführen. Diese Förderungen sind sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene verfügbar und decken verschiedene Sanierungsmaßnahmen ab, von der Dämmung von Fassaden und Dächern bis hin zur Modernisierung von Heizungsanlagen.
Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Voraussetzungen, förderfähigen Maßnahmen, Kostenrahmen und Beratungsangebote im Zusammenhang mit Wohnhaussanierungen. Die Informationen basieren ausschließlich auf verfügbaren Quellen, wie z.B. den Landesprogrammen in Oberösterreich, Tirol, der Steiermark und Vorarlberg sowie den Bundesprogrammen wie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Voraussetzungen für die Förderung
Um von einer Sanierungsförderung profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese können je nach Bundesland und Förderprogramm leicht variieren, aber es gibt einige allgemeine Anforderungen, die überregional gelten.
Einkommensgrenzen und Eigentümerstatus
In vielen Förderrichtlinien, beispielsweise in Oberösterreich, gelten Einkommensgrenzen, insbesondere wenn das sanierte Eigenheim direkt von der Eigentümerin oder vom Eigentümer bewohnt wird. Die Person, die gefördert wird, muss den Anforderungen der "förderbaren Person" entsprechen. Dies bezieht sich auf die Wohnsituation, das Einkommen und die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. In der Steiermark wird hervorgehoben, dass die Förderungen nicht nur Energieeinsparungen fördern, sondern auch klimaschutzrelevante Aspekte und die Erhaltung von Arbeitsplätzen im Bau- und Baunebengewerbe berücksichtigen.
Alter des Gebäudes
Ein weiteres zentrales Kriterium ist das Alter des Gebäudes. In Oberösterreich ist beispielsweise die Erteilung der Baubewilligung für den ursprünglichen Bau mindestens 20 Jahre vor der Antragstellung zurückliegen. Bei Erweiterungen durch Einbau oder Zubau muss die Baubewilligung bereits 10 Jahre vorliegen. In Tirol gelten ähnliche Fristen, wobei die Förderung von Neuschaffungen in nicht-wohnlichen Gebäuden nicht von der Baubewilligungsfrist abhängig ist.
Rechnungen und Nachweise
Die Sanierungsmaßnahmen müssen von gewerblich befugten Unternehmen durchgeführt oder durch Materialrechnungen in Höhe von mindestens 150 Euro pro Rechnung nachgewiesen werden. In Tirol ist außerdem festgelegt, dass die Maßnahmen bestimmten technischen Standards entsprechen müssen, z.B. bei der Nutzung von Solarenergie oder bei der Schaffung von besseren Wärmeschutzmaßnahmen.
Förderbare Sanierungsmaßnahmen
Die förderfähigen Maßnahmen sind in den verschiedenen Bundesländern und Programmen unterschiedlich definiert. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen, die in den bereitgestellten Dokumenten genannt werden, folgt im Folgenden.
Energetische Sanierung
Die energetische Sanierung ist in den meisten Förderprogrammen der Schwerpunkt. Dazu gehören:
- Fassaden- und Dämmmaßnahmen: Eine ungedämmte Fassade kann bis zu ein Drittel der Heizenergie verlieren. In Vorarlberg wird beispielsweise ein Wärmedämmverbundsystem, eine Vorhangfassade oder Einblasdämmung als förderfähig genannt.
- Dämmung von Dach und Keller: Wärme steigt nach oben, weshalb die Dämmung von Dach und Keller entscheidend ist. In Vorarlberg wird erwähnt, dass bei einem ungenutzten Dachboden oft nur die Dämmung der obersten Geschossdecke ausreicht, während bei einem ausgebauten Dachgeschoss die Dämmung auf oder zwischen den Sparren erfolgen muss. Ein feuchter Keller muss vor der Dämmung trockengelegt werden.
- Fenster- und Türenaustausch: Alte Fenster sind oft Energiefresser. Der Austausch gegen moderne Fenster mit guter Wärmedämmung kann die Heizkosten erheblich senken.
- Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung: Solche Systeme tragen dazu bei, dass frische Luft in das Gebäude gelangt, ohne dass viel Wärme verloren geht. In Vorarlberg und im Finanztip-Darstellungsteil wird diese Maßnahme als förderfähig erwähnt.
Substanzerhaltende Maßnahmen
Zusätzlich zu den energetischen Maßnahmen können auch substanzerhaltende Sanierungen gefördert werden. In Oberösterreich ist beispielsweise die Trockenlegung von Dach, die Dämmung von Dach und Maßnahmen zur statistischen Sicherheit förderfähig. Diese Maßnahmen haben keine energetischen Anforderungen und können zusätzlich zur Einzelbauteil- oder umfassenden Sanierung in Anspruch genommen werden. Die maximale Förderhöhe liegt hier bei 5.000 Euro.
Schaffung von neuem Wohnraum
Die Schaffung von neuem Wohnraum durch Einbau oder Zubau ist in mehreren Bundesländern förderfähig. In Oberösterreich gelten folgende Kriterien:
- Einbau: Max. 200 Euro/m², höchstens 10.000 Euro insgesamt. Förderfähig sind Kosten für die Errichtung der neu geschaffenen Wohnnutzfläche, z.B. Zwischenwände, Elektroinstallation, Sanitär-Rohinstallation, Heizungsinstallation, bis zur fliesenfertigen Endoberfläche (z.B. Estrich, verputzte Wände).
- Zubau: Max. 500 Euro/m², höchstens 25.000 Euro insgesamt. Dieser Betrag kann auch bei kombiniertem Einbau und Zubau nicht überschritten werden.
- Gesamtregelung: Nach der Sanierung darf das Gebäude insgesamt maximal drei Wohnungen enthalten.
Umfeldmaßnahmen und Beratung
Neben den eigentlichen Sanierungsarbeiten können auch umfeldbezogene Maßnahmen gefördert werden. Dazu gehören z.B.:
- Entfernung alter Bauteile
- Gerüstkosten
- Reparaturen an Putz und Mauerwerk, die notwendig sind, um eine Sanierung durchzuführen.
Energieberatung ist ein weiterer förderfähiger Bereich. In Vorarlberg und im Finanztip-Darstellungsteil wird erwähnt, dass bis zu 50 Prozent der Kosten für eine Beratung mit individuellem Sanierungsfahrplan gefördert werden können. Diese Beratung ist oft Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln. Zudem ist eine Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten förderfähig, um sicherzustellen, dass die Sanierungsmaßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden.
Förderprogramme und Finanzierung
Die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen erfolgt in der Regel über zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen. In der Steiermark und in Vorarlberg wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genannt, die sich aus verschiedenen Teilprogrammen zusammensetzt. Ein zentrales Programm ist das KfW-Programm 261, das die Komplettsanierung von bestehenden Gebäuden zu Effizienzhäusern unterstützt.
Die Höhe der Tilgungszuschüsse und Kreditsummen hängt vom Erreichen bestimmter Effizienzstandards ab. Bei einer Komplettsanierung, bei der z.B. ein Effizienzhaus Standard Plus oder Standard erreicht wird, können höhere Tilgungszuschüsse gewährt werden.
Neben den Kreditprogrammen gibt es auch Härtezuschüsse oder Härtekredite, die in bestimmten Fällen eingeräumt werden können, z.B. wenn die Sanierungskosten über dem Einkommen der Eigentümer*innen liegen.
In Tirol ist außerdem eine Objektförderung an Eigentümergemeinschaften möglich, was bedeutet, dass auch in Mehrfamilienhäusern die Sanierungsmaßnahmen gemeinschaftlich gefördert werden können.
Beratung und Planung
Eine gründliche Planung und Beratung ist vor jeder Sanierung von großer Bedeutung. In mehreren Bundesländern und Förderprogrammen wird eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan als förderfähig genannt. In Oberösterreich ist beispielsweise ein Beratungsgespräch und die Erstellung eines energetischen Befunds durch den OÖ Energiesparverband kostenlos und kann die Bearbeitung der Förderanträge beschleunigen.
In Vorarlberg bietet das Energieinstitut Vorarlberg eine individuelle, produktneutrale Erstberatung an, die bei Fragen rund um das Sanierungsprojekt hilft. Dazu gehören auch Informationen zu:
- Voraussetzungen für die Sanierungsförderung
- Antragstellung und deren Schritte
- Einkommensgrenzen
- Größenbegrenzungen der Wohneinheit
- Energetische Anforderungen
- Kreditkonditionen
Diese Beratung ist oft ein erster Schritt, um den Überblick über die möglichen Förderungen zu gewinnen und die Sanierungsmaßnahmen gezielt zu planen.
Praktische Umsetzung und Antragstellung
Die Antragstellung ist ein entscheidender Schritt im Sanierungsprozess. In Oberösterreich muss der Antrag über ein spezielles Formular (SGD-Wo/E-49) an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung gestellt werden. In Tirol ist der Antrag an die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder den Stadtmagistrat zu richten, je nachdem, in welchem Bezirk das Gebäude liegt.
In Vorarlberg ist ein Upload-Portal verfügbar, über das der Förderungsantrag inklusive der benötigten Unterlagen eingesendet werden kann. Für die Beantragung ist es wichtig, alle notwendigen Dokumente vorzubehalten, wie:
- Baubewilligungsbescheid
- Materialrechnungen ab 150 Euro
- Energieberatungsgutachten
- Energieausweis (ggf. vor und nach Sanierung)
- Bankbestätigung
Ein weiteres wichtiges Dokument ist das Endabrechnungsformular, das nach Abschluss der Sanierung vorgelegt werden muss. In einigen Bundesländern ist es auch möglich, eine Prüfung der Fördervoraussetzungen vorab durchzuführen, um sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen förderfähig sind.
Fazit
Die Sanierung von Wohnhäusern ist ein zentraler Baustein in der Entwicklung einer nachhaltigen, energieeffizienten und leistbaren Wohnraumversorgung. In den bereitgestellten Dokumenten wird deutlich, dass Österreich ein breites Angebot an Förderprogrammen bereitstellt, die Eigentümer*innen unterstützen, um energetische Sanierungen durchzuführen. Die Voraussetzungen sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich, aber sie haben gemeinsam, dass sie Einkommensgrenzen, das Alter des Gebäudes und die Art der Sanierungsmaßnahmen berücksichtigen.
Die förderfähigen Maßnahmen reichen von der Dämmung von Fassaden, Dach und Keller über den Austausch von Fenstern und Türen bis hin zur Schaffung von neuem Wohnraum und zur substanzerhaltenden Sanierung. Zudem ist eine Beratung und Baubegleitung förderfähig, was zeigt, dass es nicht nur um die Maßnahmen an sich geht, sondern auch um eine sorgfältige Planung und Umsetzung.
Die Antragstellung erfordert eine gute Vorbereitung, da mehrere Dokumente und Nachweise erforderlich sind. In einigen Bundesländern ist es möglich, einen Beratungsgespräch vor der Sanierung durchzuführen, um den Antrag erfolgreich zu bewerben.
Insgesamt bietet die Wohnhaussanierung nicht nur ökologische Vorteile, sondern auch ökonomische. Durch die Kombination von Bundes- und Landesprogrammen können Eigentümer*innen ihre Sanierungsprojekte kostengünstig umsetzen und langfristig Energiekosten sparen.