Förderprogramme für die Sanierung öffentlicher Bäder: Aktuelle Perspektiven und Handlungsempfehlungen

Einführung

Öffentliche Bäder – insbesondere Hallenbäder – spielen eine zentrale Rolle in der sozialen Daseinsvorsorge. Sie dienen nicht nur der Freizeitgestaltung, sondern auch der schulischen und sportlichen Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Gleichzeitig stehen sie vor erheblichen Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf Sanierung und Energieeffizienz. Die Sanierungsbedarfe sind hoch, die Ressourcen begrenzt, und die Förderlandschaft ist komplex. In diesem Zusammenhang sind spezifische Förderprogramme entstanden, die Kommunen dabei unterstützen sollen, die Sanierung ihrer Bäder nachhaltig zu planen und umzusetzen.

Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über die aktuellen Förderprogramme für die Sanierung öffentlicher Bäder, insbesondere in Bayern. Darin werden die Ziele, Voraussetzungen, Begrenzungen und Handlungsempfehlungen für Kommunen, Planer und Betreiber ausgearbeitet, basierend auf verfügbaren Informationen und Verordnungen. Ziel ist es, einen klaren Leitfaden zu bieten, der dabei hilft, die bestehenden Fördergelegenheiten optimal zu nutzen.


Aktuelle Förderprogramme in Bayern

Das Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF)

Das Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) ist ein zentraler Baustein der bayerischen Unterstützung für die Sanierung öffentlicher Bäder. Es wurde 2019 eingeführt und in der Sitzung des Ministerrats am 13. Juni 2023 erweitert. Ziel des Programms ist es, den Erhalt der kommunalen Bäder als Grundvoraussetzung für den Erwerb der Schwimmfähigkeit durch Kinder und Jugendliche zu sichern. Damit wird ein klarer sozialer Zweck betont: die Förderung von Schwimmkursen und Schulschwimmen.

Förderberechtigte Objekte sind kommunale Bäder, die über Schwimmbereiche mit mindestens 60 cm Wassertiefe verfügen. Zulässig sind auch zugehörige Bereiche wie Umkleiden, Duschbereiche, WC-Anlagen und Technikbereiche. Nicht förderfähig sind hingegen Bereiche wie Saunen, Gastronomie, Rutschenanlagen, Sprungtürme oder Planschbecken. Diese Ausschlusskriterien sind explizit in den bayerischen Förderbedingungen formuliert.

Zuwendungsempfänger können nur Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände sein. Kommunale Unternehmen im Privatrecht sind nicht direkt förderberechtigt. Allerdings ist es möglich, dass eine Kommune Fördermittel an ein kommunales Unternehmen oder einen Verein weiterleitet, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Flexibilität ist ein entscheidender Vorteil, da viele Hallenbäder in der Praxis von kommunalen Unternehmen oder Vereinen betrieben werden.

Das SPSF ist ohne Rechtsanspruch und orientiert sich an den verfügbaren Haushaltsmitteln. Die Programmlaufzeit wurde bis Ende 2026 verlängert, und der Bewilligungsrahmen für 2025 beträgt 20 Millionen Euro. Kommunen können Förderanträge jederzeit innerhalb der Laufzeit einreichen.

Fördergrenzen sind ebenfalls definiert: Die förderfähigen Ausgaben sind auf 16.890 Euro brutto je Quadratmeter Wasserfläche der förderfähigen Becken begrenzt, mit einem Maximalbetrag von 8.446.000 Euro brutto. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Kommunen reduzieren sich diese Beträge entsprechend. Diese Deckelung ist notwendig, um eine faire Verteilung der Mittel sicherzustellen, insbesondere da viele Kommunen um begrenzte Fördermittel konkurrieren.

Zusätzlich ist vorgesehen, dass Projekte, die in anderen staatlichen Förderprogrammen bereits unterstützt werden können, nicht parallel im SPSF gefördert werden. Das bedeutet, dass Kommunen prüfen müssen, ob die Maßnahmen bereits in anderen Programmen, wie z. B. der Sportstättenförderung oder dem RÖFE-Programm (Förderung von touristischen Infrastruktureinrichtungen), berücksichtigt werden können.


Bundesweite Förderprogramme: SJK und BEG-Programm

Neben den bayerischen Fördermaßnahmen gibt es auch bundesweite Initiativen, die kommunale Bäder unterstützen. Ein prominentes Beispiel ist das SJK-Programm (Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur), das im Juni 2023 erneut um 400 Millionen Euro ausgeweitete Mittel bereitstellte.

Ziel des SJK-Programms ist es, den Sanierungsstau in kommunalen Einrichtungen, insbesondere in Hallenbädern, Sporthallen, Jugendzentren und Kulturhäusern, zu reduzieren. Die Sanierungen müssen dabei energetische Standards erfüllen, um CO₂-Einsparungen und eine langfristige Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Für Freibäder sind beispielsweise klimaneutrale Wärmeversorgung und effektive Wassereinsparung zentrale Anforderungen.

Antragstellung erfolgt über das Antragssystem easy-Online, und der Zeitraum für die Einreichung liegt zwischen dem 30. Juni und dem 15. September 2024. Kommunen müssen also rechtzeitig planen, um die Chance auf Förderung zu ergreifen. Die Zuständigkeit liegt beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).

Ein weiteres relevantes Programm ist das BEG-Programm (Bundesförderung für effiziente Gebäude), das insbesondere Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung fördert. Hierbei kann 15 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet werden, sofern die Maßnahmen den Vorgaben nach BEG EM entsprechen. Dieses Programm ist besonders relevant, wenn Kommunen gezielte Sanierungen wie Dämmung, Lüftungsoptimierung oder Heizungsmodernisierung planen, ohne sich auf umfassende Generalsanierungen zu verpflichten.

Für die Antragstellung ist ein Sanierungsfahrplan empfehlenswert, der als Werkzeug zur Planung und Bewertung von Sanierungsmaßnahmen dienen kann. In diesem Fahrplan wird beispielsweise eine Beratungsleistung durch einen Energieeffizienzexperten mit einbezogen, der über Erfahrung im Bäderbau verfügen sollte. Diese Expertise ist notwendig, da Hallenbäder besondere raumklimatische Anforderungen stellen und oft komplexere Energieflüsse aufweisen als andere Gebäudearten.

Zusätzlich werden im SJK-Programm auch Beratungsleistungen zur Bauwerksanalyse gefördert. Dies ist insbesondere bei bestehenden Hallenbädern von Vorteil, da hier oft erst eine umfassende Analyse der Substanz und der baulichen Zustände den Sanierungsbedarf aufzeigt. Die Bauwerksanalyse kann dabei auch Schwachstellen identifizieren, die nicht offensichtlich sind und erst durch Experten entdeckt werden.


Herausforderungen und Kritikpunkte

Trotz der zahlreichen Förderprogramme bestehen auch Hindernisse und Kritikpunkte, die in der Praxis oft auf Kommunen zutreffen. Eine zentrale Herausforderung ist die hohe Konkurrenz um Fördermittel, die bereits in einigen Fällen zu innerkommunaler Konkurrenz führt. Nicht immer können alle Projekte gefördert werden, was zu Priorisierungen und manchmal zu Frustration führt.

Ein weiteres Problem ist die Unübersichtlichkeit der Förderlandschaft. Viele Kommunen berichten, dass sie die verfügbaren Programme nicht vollständig kennen oder nicht wissen, wie sie sich am besten bewerben können. Dieses Phänomen ist auch in der Sanierungsbefragung 2024 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) dokumentiert worden, in der nur ein Fünftel der teilnehmenden Bäderbetriebe Fördermittel in Anspruch genommen haben. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die Förderinformationen besser zugänglich und verständlich zu machen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass spezifische Bäderarten, wie z. B. Lehrschwimmbecken, bislang nicht ausreichend in die Förderung einbezogen sind. Aktuell gibt es in Bayern noch keine Landesförderung für Lehrschwimmbecken, obwohl deren Bedeutung für die Schwimmunterrichtung an Schulen erheblich ist. In einigen Fällen wurden Fördermittel über die Sportstättenförderung vergeben, wie z. B. in Schwäbisch Hall, Breisach oder Biberach, doch eine systematische Förderung ist bislang noch nicht etabliert.

Auch bei der Antragsbearbeitung gibt es Kritik. Einige Kommunen befürchten, dass bei der Übertragung der Antragsverwaltung an die L-Bank höhere Vergütungen für die Bank entstehen könnten, was letztlich auf das Kultusministerium abgebucht werden müsste. Dies könnte langfristig die Finanzierung der Förderprogramme beeinträchtigen.


Handlungsempfehlungen für Kommunen und Betreiber

Um die bestehenden Förderangebote optimal zu nutzen, sind mehrere Handlungsempfehlungen zu beachten:

1. Frühzeitige Planung und Abstimmung

  • Kommunen sollten die Sanierungspläne frühzeitig entwickeln und mit den zuständigen Stellen (z. B. Bezirksregierungen oder BBSR) abstimmen.
  • Ein Sanierungsfahrplan kann dabei helfen, die Maßnahmen strukturiert zu planen und die Förderfähigkeit zu prüfen.

2. Beratungsleistungen nutzen

  • Eine Bauwerksanalyse durch Energieeffizienzexperten mit Bäderbauerfahrung ist besonders sinnvoll, um den Sanierungsbedarf und die Förderfähigkeit zu beurteilen.
  • Diese Expertise kann in der Praxis oft entscheidend sein, um die richtigen Maßnahmen zu identifizieren.

3. Kombination von Programmen

  • Kommunen sollten prüfen, ob mehrere Förderprogramme kombiniert werden können. Ein Beispiel ist die Kombination des BEG-Programms mit dem SJK-Programm.
  • Dabei ist Vorsicht geboten, um doppelte Förderung zu vermeiden, was oft nicht erlaubt ist.

4. Transparenz und Kommunikation

  • Kommunen sollten sicherstellen, dass die Förderinformationen für Bäderbetreiber und Vereine transparent und zugänglich sind.
  • Informationsveranstaltungen oder Workshops können dabei helfen, die Kommunen über die Förderlandschaft zu sensibilisieren.

5. Langfristige Wartungskonzepte

  • Da Hallenbäder langfristig genutzt werden, ist es wichtig, Wartungskonzepte zu entwickeln, die auch den Standsicherheitsanforderungen entsprechen.
  • Die Bauministerkonferenz zu Hallenbauten hat hierzu klare Vorgaben gemacht, die in die Sanierungsplanung einfließen sollten.

Fazit

Die Sanierung öffentlicher Bäder ist eine Herausforderung, die sowohl finanzielle als auch planerische Kompetenzen erfordert. In Bayern und auf Bundesebene existieren zahlreiche Förderprogramme, die Kommunen dabei unterstützen können, diese Herausforderungen zu bewältigen. Die Sonderprogramme, wie das Sonderprogramm Schwimmbadförderung (SPSF) und das SJK-Programm, sowie Einzelmaßnahmenförderungen wie das BEG-Programm, bieten dabei wertvolle Möglichkeiten, um Sanierungen energieeffizient und nachhaltig umzusetzen.

Dennoch bleibt die Förderlandschaft komplex und manchmal schwer durchschauend. Kommunen, Planer und Betreiber sollten sich deshalb frühzeitig mit den Förderangeboten beschäftigen und ggf. Experten hinzuziehen, um den bestmöglichen Nutzen aus den Programmen zu ziehen. Zudem ist es wichtig, langfristige Planungen zu entwickeln, die nicht nur die Sanierung, sondern auch die dauerhafte Nutzung und Wartung der Bäder berücksichtigen.

Die Sanierung öffentlicher Bäder ist nicht nur eine Aufgabe der Kommunen, sondern auch eine Investition in die Lebensqualität, Gesundheit und soziale Inklusion der Bevölkerung. Mit der richtigen Planung und der Nutzung der verfügbaren Fördermittel können diese Ziele langfristig gestärkt werden.


Quellen

  1. Bayernportal – Sonderprogramm Schwimmbadförderung
  2. Treffpunkt Kommune – Fördermöglichkeiten für die Sanierung von Hallenbädern
  3. Staatsanzeiger – Das Land gibt 60 Millionen Euro für Schwimmbäder
  4. DGfdB – Startschuss für weitere 400 Mio. € für die Sanierung der sozialen Infrastruktur
  5. Ministerium für Umwelt und Gesundheit Bayern – Sonderprogramm Schwimmbadförderung

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