Fördersituation für Gas-Brennwertkessel bei der Sanierung: Ein Überblick über KfW- und BAFA-Programme

Einleitung

Die Entscheidung für eine neue Heizung ist eine der wesentlichen Investitionen bei der Sanierung eines Bestandsgebäudes. In den letzten Jahren hat sich die Förderlandschaft für Heizungssysteme, insbesondere für Gas-Brennwertkessel, grundlegend gewandelt. Während Gasheizungen lange Zeit als vergleichsweise umweltfreundliche Alternative mit geringeren CO2-Emissionen galten und staatlich gefördert wurden, hat der Fokus der Energiewende hin zu regenerativen Energien zu einer deutlichen Veränderung der Förderrichtlinien geführt.

Dieser Artikel beleuchtet die aktuelle Fördersituation für Gas-Brennwertkessel im Zuge von Sanierungsmaßnahmen. Er basiert auf den offiziellen Informationen der zuständigen Förderinstitutionen, des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), sowie auf Analysen von Verbraucherzentralen und Fachportalen. Ziel ist es, Hausbesitzern, Sanierungsinteressierten und Fachplanern eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.

Die veränderte Förderlandschaft für Gasheizungen

Die Förderung von Heizungsanlagen wird in Deutschland maßgeblich durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geregelt. Im Zuge der Novellierung des Gebäudeenergie-Gesetzes (GEG) und der Anpassung der BEG-Richtlinien zum 1. Januar 2024 hat es signifikante Verschiebungen in der Zuständigkeit und den Fördersätzen gegeben.

Wegfall der direkten Förderung für reine Gas-Brennwertkessel

Eine zentrale Erkennis aus den vorliegenden Quellen ist, dass die direkte Förderung für den Einbau reiner Gas-Brennwertheizungen entfallen ist. Quelle [1] stellt klar, dass die Bundesregierung die bisherigen Förderungen für Gasbrennwert-Heizungen bei der KfW gestrichen hat. Das Ziel der Klimaneutralität soll ausschließlich durch den Einsatz regenerativer Energien erreicht werden, weshalb klassische Gasheizungen aus der direkten Förderung herausgenommen wurden. Auch Quelle [4] bestätigt, dass Gasbrennwertheizungen ohne die Einbindung eines erneuerbaren Wärmeerzeugers nicht förderfähig sind.

Neuordnung der Zuständigkeiten: KfW und BAFA

Seit 2024 ist die Zuständigkeit für die Heizungsförderung neu geregelt. Die KfW konzentriert sich auf die Förderung von Einzelmaßnahmen und Sanierungen zum Effizienzhaus, während das BAFA für spezifische Programme zur Heizungsoptimierung und Emissionsminderung zuständig ist. Quelle [2] erläutert, dass die KfW-Heizungsförderung für Eigentümer von mindestens fünf Jahre alten Gebäuden gedacht ist und attraktive Zuschüsse für förderfähige Systeme bietet. Die Verwaltung der Programme erfolgt durch die KfW als deutsche Förderbank, die zahlreiche Bundesprogramme verwaltet.

Förderfähige Systeme und Konditionen

Obwohl reine Gas-Brennwertkessel nicht mehr gefördert werden, gibt es Möglichkeiten, Gasheizungen im Kontext von Hybridsystemen oder innovativen Technologien zu fördern.

KfW-Förderung für förderfähige Heizungstechniken

Die KfW listet verschiedene Heizungstechniken auf, die förderfähig sind. Dazu gehören laut Quelle [3] solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Gas-Brennwertheizungen (nur die Investitionsmehrausgaben) und innovative Heizungstechniken. Wichtig ist, dass bei Einbau oder Nachrüstung dieser Anlagen die beheizten Wohnungen nach der Sanierung zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden müssen.

Für diese förderfähigen Anlagen bietet die KfW eine Grundförderung als Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dies gilt für Sanierungen in Bestandsgebäuden. Hinzu können verschiedene Bonus-Angebote treten, die den Fördersatz deutlich erhöhen können.

BAFA-Förderung für Heizungsoptimierung und Emissionsminderung

Das BAFA vergibt Zuschüsse für Programme, die sich auf die Optimierung bestehender Anlagen konzentrieren. Quelle [2] und [5] nennen die BAFA-Förderung zur Heizungsoptimierung, die in Form von Zuschüssen von 15 Prozent (oder 20 Prozent mit individuellem Sanierungsfahrplan) gewährt wird. Ein spezielles Segment ist die "Emissionsminderung von Biomasseheizungen", für die eine Förderung von 50 Prozent der Kosten möglich ist, sofern die Staubemissionen um mindestens 80 Prozent reduziert werden.

Spezialfälle: Hybridheizungen und "Renewable Ready"

Für Hausbesitzer, die aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder Übergangslösungen auf Gas setzen wollen oder müssen, gibt es spezielle Fördermodelle.

Gas-Hybridheizungen

Eine zentrale Möglichkeit, eine Gasheizung zu fördern, ist die Errichtung einer Gas-Hybridheizung. Quelle [4] definiert Gas-Hybridheizungen als Systeme, die eine neue Gasheizung mit einem oder mehreren Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien (Solar, Biomasse oder Wärmepumpe) über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungstechnik kombinieren. Die Förderung für Gas-Hybridheizungen beträgt laut Quelle [4] bis zu 20 % der förderfähigen Kosten.

Ein wichtiger Aspekt ist hierbei die sogenannte "Renewable Ready"-Gas-Brennwertheizung. Hierbei wird zunächst nur der Gasbrennwertkessel installiert, jedoch mit der Verpflichtung, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme eine erneuerbare Energiequelle nachzurüsten. Quelle [4] betont, dass hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik für den künftigen erneuerbaren Teil des Heizsystems mit verbaut werden muss. Die Nachrüstung muss innerhalb von zwei Jahren erfolgen und wird durch das BAFA überwacht. Der Nachweis der Nachrüstung ist fristgerecht zu führen, typischerweise über einen erneuten Förderantrag für den erneuerbaren Wärmeerzeuger.

Austauschprämie für Ölheizungen

Besonders attraktiv ist die Förderung, wenn eine alte Ölheizung ausgetauscht wird. Quelle [4] beschreibt eine Austauschprämie: Wird eine Ölheizung durch eine förderfähige Hybridheizung, Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage ersetzt, erhöht sich der gewährte Fördersatz um 10 Prozentpunkte. Dies kann in Kombination mit der Grundförderung und anderen Boni zu erheblichen Zuschüssen führen.

Bonusmodelle der KfW

Die KfW bietet verschiedene Bonusmodelle an, um die Förderung für Sanierer attraktiver zu gestalten. Quelle [2] listet folgende Optionen auf, die die Grundförderung von 30 Prozent erhöhen können:

  • Wärmepumpen-Bonus: Erhöhung um 5 Prozent, wenn ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird oder eine Sole-/Wasser-Wärmepumpe installiert wird.
  • Emissionsminderungs-Zuschlag: Einmaliger Zuschlag von 2.500 Euro für den Einbau von Heizkesseln für feste Biomasse, die nicht mehr als 2,5 mg/m³ Staub ausstoßen.
  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus: Erhöhung um 20 Prozent. Voraussetzungen sind, dass Antragsteller selbstnutzende Eigentümer sind, eine funktionstüchtige Öl-, Gas-, Biomasse-, Kohle- oder Stromheizung ausgetauscht wird und die Gaszentral- und Biomasseheizungen mind. 65 % EE-Anteil aufweisen (laut Quelle [2] in der Tabelle erwähnt, aber in der Beschreibung leicht abweichend; die Quelle [3] bestätigt den 65%-EE-Anteil als Bedingung für förderfähige Techniken).

Es ist jedoch zu beachten, dass der EE-Bonus bei der KfW-Förderung für Heizung und Sanierung in der Konstellation mit einem reinen Gasbrennwertkessel (ohne Hybrid) nicht in Anspruch genommen werden kann, da dieser nicht förderfähig ist.

Weitere Förderprogramme und Kombinationsmöglichkeiten

Neben der direkten Heizungsförderung gibt es weitere Programme, die im Zuge einer Sanierung genutzt werden können.

BEG EM - Sanierungsförderung des BAFA

Quelle [5] informiert über die Sanierungsförderung des BAFA für die Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung (BEG EM). Hier sind Zuschüsse von 15 bis 20 Prozent für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Lüftung möglich. Die Förderfähigen Kosten werden jährlich mit 30.000 Euro (ohne Sanierungsfahrplan) bzw. 60.000 Euro (mit Sanierungsfahrplan) begrenzt. Dies zeigt, dass eine ganzheitliche Sanierung, bei der die Heizung nur ein Teil ist, sinnvoll ist, um höhere Förderquoten zu erreichen.

Ergänzungskredite und Finanzierung

Für die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen steht der "Ergänzungskredit zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen" (Programm "Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude 358/359") zur Verfügung. Quelle [5] nennt hier einen Förderkredit von maximal 120.000 Euro, der zusätzlich zur zugesagten Zuschussförderung von KfW und BAFA genutzt werden kann. Dies ist insbesondere für größere Investitionen relevant.

KfW-Förderung für Effizienzhäuser

Die KfW bietet auch Kredite für die Sanierung zum Effizienzhaus an (Programm "Wohngebäude Kredit 261"). Hier stehen zinsgünstige Kredite bis zu 150.000 Euro zur Verfügung, ergänzt durch Tilgungszuschüsse, deren Höhe vom erreichten Effizienzhaus-Standard abhängt. Diese Programme sind zwar nicht primär auf die Heizung ausgerichtet, aber die Heizung ist ein integraler Bestandteil der Gesamtsanierung.

Programm "Jung kauft Alt"

Ein spezielles Programm für Familien ist "Jung kauft Alt - Wohneigentum für Familien Bestandserwerb (308)". Quelle [5] beschreibt, dass Familien hier günstige Förderkredite für den Kauf eines Altbaus (Energieeffizienzklasse F, G oder H) erhalten, der dann innerhalb von 54 Monaten mindestens zum Effizienzhaus 85 EE oder Denkmal EE saniert werden muss.

Antragsverfahren und wichtige Hinweise

Das Beantragen von Fördermitteln erfordert Sorgfalt und Einhaltung von Fristen.

Vor Beginn der Maßnahme beantragen

Ein fundamentaler Grundsatz bei fast allen Förderprogrammen ist, dass der Antrag vor dem Beginn der Sanierungsmaßnahme gestellt werden muss. Quelle [5] betont dies explizit für die BEG EM-Förderung. Ein Verstoß gegen diese Regelung führt zum Verlust des Anspruchs auf Förderung. Als "Beginn" gilt in der Regel der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags.

Sperrfristen und neue Anträge

Quelle [5] weist auf eine wichtige Regelung hin, die seit dem 1. Januar 2025 gilt: Wenn ein Antragsteller eine Förderzusage der KfW ablehnt oder zurückzieht, kann ein neuer Antrag für das gleiche Vorhaben erst nach Ablauf von sechs Monaten gestellt werden. Dies gilt auch für einen Wechsel von der alten BAFA-Heizungsförderung zur neuen KfW-Heizungsförderung. Diese Sperrfrist ist bei der Planung unbedingt zu berücksichtigen.

Nachweis der Nachrüstung bei "Renewable Ready"

Wie in Quelle [4] dargelegt, muss die Nachrüstung des erneuerbaren Wärmeerzeugers bei "Renewable Ready"-Gas-Brennwertheizungen fristgerecht gegenüber dem BAFA nachgewiesen werden. Dies geschieht im Regelfall über einen erneuten Förderantrag für den erneuerbaren Wärmeerzeuger. Das BAFA mahnt die Nachrüstung vor Fristablauf an und weist auf die Folgen bei Fristablauf hin. Bei Nichteinhaltung können Fördermittel zurückgefordert werden.

Technische Mindestanforderungen und Listen

Die Förderfähigkeit ist an technische Mindestanforderungen geknüpft. Quelle [4] erwähnt, dass Anlagen, die diese Anforderungen erfüllen, in Listen geführt werden. Dies betrifft effiziente Wärmepumpenanlagen, Biomasseheizungen (Hackschnitzel, Scheitholz, emissionsarme Scheitholzvergaserkessel) und andere förderfähige Technologien. Für Fachplaner und Installateure ist es essenziell, diese Listen zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die geplante Anlage auch tatsächlich förderfähig ist.

Bezüglich der Biomasseheizungen nennt Quelle [4] spezifische Anforderungen: Gefördert werden Anlagen zur thermischen Nutzung von Hackschnitzeln und Scheitholz sowie besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel ab 5 kW Nennwärmeleistung. Auch die Nachrüstung von Sekundärbauteilen zur Partikelabscheidung oder Brennwertnutzung wird gefördert.

Zusammenfassung der Fördersätze

Um einen schnellen Überblick zu geben, lassen sich die wichtigsten Fördersätze aus den Quellen zusammenfassen:

Maßnahme / Technologie Förderinstitut Fördersatz (Grundförderung) Hinweise
Reine Gas-Brennwertheizung - 0 % Nicht förderfähig.
Gas-Hybridheizung KfW Bis zu 20 % Kombination aus Gasbrennwertkessel und erneuerbarer Energiequelle (Solar, Biomasse, Wärmepumpe).
"Renewable Ready" Gas-BW KfW Bis zu 20 % Verpflichtende Nachrüstung innerhalb von 2 Jahren.
Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse KfW 30 % + Boni Grundförderung 30%, additional bonuses possible (e.g., Wärmepumpen-Bonus 5%, Klima-Geschwindigkeits-Bonus 20%).
Heizungsoptimierung BAFA 15 % (20 % mit iSFP) Maßnahmen zur Optimierung bestehender Anlagen.
Emissionsminderung Biomasse BAFA 50 % Reduzierung der Staubemissionen um mind. 80%.

Hinweis: Die genannten Prozentsätze beziehen sich auf die förderfähigen Kosten. Es können Obergrenzen für die förderfähigen Kosten gelten (z.B. 30.000 € oder 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr).

Fazit

Die Fördersituation für Gas-Brennwertkessel bei der Sanierung hat sich drastisch verändert. Eine direkte Förderung für reine Gasheizungen existiert nicht mehr. Stattdessen setzt der Staat auf die Förderung von erneuerbaren Energien und Hybridlösungen.

Für Hausbesitzer bedeutet dies: 1. Reine Gasheizungen sind nicht mehr förderfähig. Wer eine neue Heizung einbauen möchte, sollte auf Systeme umsteigen, die erneuerbare Energien nutzen oder zumindest hybridfähig sind. 2. Hybridlösungen bieten einen Weg, eine Gasheizung im Rahmen der Förderung zu realisieren. Die Kombination mit Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpe ist hierfür zwingend erforderlich. Die "Renewable Ready"-Variante bietet eine Übergangslösung mit verbindlicher Nachrüstpflicht. 3. Die Grundförderung für erneuerbare Systeme beträgt 30 %, kann aber durch diverse Boni (z.B. Klima-Geschwindigkeits-Bonus, Wärmepumpen-Bonus) erheblich aufgestockt werden. 4. Das BAFA fördert die Optimierung bestehender Anlagen und speziell die Emissionsminderung bei Biomasseheizungen mit hohen Sätzen. 5. Vor Beginn der Maßnahme ist der Antrag zu stellen. Die Einhaltung der Fristen und Verfahren ist entscheidend für den Erhalt der Förderung.

Eine sorgfältige Planung unter Einbeziehung der aktuellen Förderrichtlinien ist unerlässlich, um die finanzielle Belastung durch eine notwendige Heizungssanierung zu minimieren und gleichzeitig die Vorgaben der Energiewende einzuhalten.

Quellen

  1. Heizsparer.de - Gasheizung Förderung
  2. Heizung.de - BAFA und KfW Förderung der Heizung ab 2020
  3. Verbraucherzentrale.de - Heizungsförderung für Bestandsgebäude
  4. Bafa.de - Heizen mit Erneuerbaren Energien
  5. Energie-fachberater.de - Förderung für Heizung und Sanierung 2025

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