Gefahrstoffe in der Sanierung: Gefahren erkennen, Maßnahmen planen, Recht einhalten

Die Sanierung von Bestandsgebäuden stellt Bauherren, Handwerker und Planer vor eine besondere Herausforderung: das unsichtbare Erbe vergangener Bauweisen und Nutzungen. Gefahrstoffe sind in vielen älteren Gebäuden allgegenwärtig und stellen ein ernstzunehmendes Risiko für Gesundheit und Umwelt dar. Ob Asbest in Fassadenplatten, PCB in alten Dichtmassen, Schimmelpilz durch Feuchtigkeitsschäden oder Schwermetalle in Anstrichen – die Bandbreite der Kontaminationen ist groß. Eine Sanierung ohne die vorherige Identifizierung und fachgerechte Entsorgung dieser Stoffe ist undenkbar und illegal. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Gefahrstoffe in der Baubranche, die rechtlichen Rahmenbedingungen nach der novellierten Gefahrstoffverordnung und die notwendigen Schutzmaßnahmen für eine sichere Sanierung.

Gefahrstoffe im Bestand: Eine unsichtbare Gefahr

Beim Bauen im Bestand sind Beschäftigten unterschiedlichsten Gefahrstoffen ausgesetzt. Dazu zählen Produkte wie Farben und Lacke, Kleb- und Dichtstoffe, Expoxidharze, Abbeizer sowie Reinigungsmittel. Aber auch Gefahrstoffe, die bei Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden, wie beispielsweise Staub, Asbest, Motorabgase, Bitumendämpfe oder Schweißrauche, sind zu beachten. Die Gesundheitsgefahren sind vielfältig: Reiz- und Ätzwirkungen, Allergien und Krebserkrankungen sind mögliche Folgen einer Exposition. Neben Gefährdungen der Gesundheit sind auch Brand- und Explosionsgefährdungen sowie Umweltgefahren zu berücksichtigen.

Die Gefahrstoffe lassen sich grob in chemische und biologische Gefährdungen unterteilen. Zu den chemischen Gefährdungen mit großem gesundheitsschädigendem Potenzial zählen:

  • Holzschutzmittel: Früher weit verbreitet, enthalten diese oft Lindan, DDT, PCB oder PCP.
  • Kohlenwasserstoffe: Hierunter fallen Mineralöle, Benzin, Teer-PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) und Bitumen.
  • Farben und Lacke: Besonders bleihaltige Anstrichstoffe und Formaldehyde stellen ein Risiko dar.
  • Schwermetallablagerungen: Diese stammen oft aus der Gebäudenutzung (z. B. Arsen, Quecksilber, Blei) oder aus alten Baustoffen (Chrom VI, Cadmium).
  • Künstliche Mineralfasern (KMF): Glaswolle oder Steinwolle aus älteren Baujahren können lungengängige Fasern freisetzen.
  • Asbest: Der bekannteste Gefahrstoff, der früher häufig in Baustoffen verwendet wurde.

Zu den biologischen Gefährdungen gehören: * Schimmelpilze: Entstehen durch Feuchtigkeit und können die Bausubstanz und die Gesundheit massiv beeinträchtigen. * Tierische Hinterlassenschaften: Taubenkot oder Kadaver können Krankheitserreger übertragen. * Insekten und Kleinnager: Milben, Zecken, Mäuse und Ratten stellen ebenfalls ein Gesundheitsrisiko dar.

Asbest: Der Klassiker unter den Gefahrstoffen

Asbest wurde früher häufig in Baustoffen verwendet – heute wissen wir um seine Gefährlichkeit. Asbestfasern können bei der Freisetzung eingeatmet werden und zu schweren Lungenerkrankungen führen. Bei Verdacht auf Asbestbestand ist eine professionelle Probenahme und Analyse unerlässlich. Sanierungsfachbetriebe sichern betroffene Bereiche und entfernen Asbest nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 inklusive fachgerechter Entsorgung und Freimessung.

Künstliche Mineralfasern (KMF)

KMF wie Glaswolle oder Steinwolle aus älteren Baujahren können ebenfalls lungengängige Fasern freisetzen. Die Sanierung von KMF ist in der TRGS 521 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“ umfassend beschrieben. Zertifizierte Fachkräfte erkennen und entfernen diese Gefahrstoffe unter strengen Sicherheitsvorkehrungen.

Schimmelpilze

Schimmelpilze entstehen durch Feuchtigkeit und können die Bausubstanz und insbesondere die Gesundheit massiv beeinträchtigen. Eine Sanierung erfordert nicht nur die Entfernung des Pilzbefalls, sondern vor allem die Beseitigung der Ursache (z. B. undichte Stellen, Kondensationsprobleme).

Rechtliche Rahmenbedingungen: Die novellierte Gefahrstoffverordnung

Der Umgang mit Gefahrstoffen in Bestandsgebäuden wird durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. Im August 2024 hat das Bundeskabinett eine Novellierung verabschiedet, die wesentliche Neuerungen bringt. Ziel der Änderung ist es, den Schutz von Arbeitnehmern zu verbessern und gleichzeitig die Praxis zu entlasten.

Ursprünglich war ein sogenannter „Asbest-Generalverdacht“ für Gebäude geplant, die vor dem 31. Oktober 1993 gebaut wurden. Dieser hätte etwa drei Viertel des deutschen Wohngebäudebestands betroffen und wäre nur durch eine aufwändige technische Erkundung widerlegbar gewesen. Dieser Plan stieß auf erhebliche Kritik. In der aktuellen Fassung der Verordnung wurde der Asbest-Generalverdacht wieder fallen gelassen.

Statt einer generellen Erkundungs- oder Beprobungspflicht für alle Bauherren liegt die Verantwortung nun hauptsächlich bei den Handwerksbetrieben. Diese müssen lediglich im Vorfeld über vorhandene Gefahrstoffe, das Baujahr und die Nutzungsgeschichte des Gebäudes informiert werden, um entsprechende Schutzmaßnahmen treffen zu können. Öffentliche Auftraggeber bleiben jedoch weiterhin verpflichtet, eine gründliche Erkundung und Beprobung durchzuführen.

Ein zentraler Aspekt der Novellierung ist das neue „Veranlasser-Prinzip“. Der Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen, die Gefahrstoffe enthalten können, wird als Norm-Adressat aufgenommen und in die Pflicht genommen. Dies gilt bereits dann, wenn Gefahrstoffe enthalten sein können („zu vermuten sind“), ihr Vorhandensein also noch nicht feststeht. Dem Veranlasser werden entsprechende Mitwirkungs- und Informationspflichten übertragen. Eine sachgerechte Planung der Arbeiten ist nun essenziell, um die Schutzmaßnahmen auf ein angemessenes Maß zu bringen.

Schutzmaßnahmen und Planung

Die Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist eine gemeinsame Aufgabe. Der Bauherr bzw. Auftraggeber trägt eine besondere Verantwortung, die sich bereits aus der Baustellenverordnung ergibt. Die VDI-Richtlinie 6202 Blatt 1 „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen“ beschreibt die Bauherrenaufgaben als wesentliche Voraussetzung für sichere Tätigkeiten im Bestand.

Für die Durchführung von Sanierungsarbeiten gelten folgende Anforderungen:

  • Sachkundige Koordination: Die Arbeitsabläufe müssen durch fachkundige Personen koordiniert werden.
  • Qualifizierte Firmen: Arbeiten müssen durch Firmen mit Sachkunde für Arbeiten zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen gemäß DGUV Regel 101-004 bzw. Fachkunde gemäß TRGS 524 durchgeführt werden.
  • Spezifische Anforderungen bei Asbest: Bei Tätigkeiten mit Asbest sind die Anforderungen der TRGS 519 umzusetzen. Dies erfordert Sachkunde und zugelassene Sanierungsfachbetriebe, insbesondere im Bereich des hohen Risikos (Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenem Asbest).

Zertifizierung und Dienstleister

Die Auswahl eines zertifizierten Partners für die Gefahrstoffsanierung ist entscheidend. Professionelle Unternehmen verfügen über die notwendigen Zulassungen (z. B. BT 11, BT 17.67, BT30, BT37, BT40, BT57 für emissionsarme Verfahren) und arbeiten nach den aktuellen technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Sie bieten eine fundierte Gebäudeuntersuchung zur Erstellung eines individuellen Sanierungskonzepts an. Dienstleistungen umfassen typischerweise:

  • Schimmelpilz-, Asbest- und PCB-Sanierungen
  • Sanierung von PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) und KMF
  • Brandschadensanierung
  • Sanierung von Schwermetallbelastungen (Chrom VI, Cadmium) und Zyaniden

Ein professioneller Dienstleister identifiziert belastete Bereiche und führt eine sorgfältige Beseitigung durch, wobei er Richtlinien und technische Regeln für Gefahrstoffe einhält.

Fazit

Die Sanierung von Bestandsgebäuden ist ohne die Berücksichtigung von Gefahrstoffen nicht möglich. Die Gefahren durch Asbest, KMF, Schimmelpilz und chemische Kontaminationen sind real und erfordern ein hohes Maß an Sorgfalt, Fachwissen und rechtlicher Compliance. Die novellierte Gefahrstoffverordnung schafft einen modernen Rahmen, der die Verantwortung in die Handwerksbetriebe legt und auf eine risikobasierte Herangehensweise setzt. Für Bauherren und Planer bedeutet dies: Die frühzeitige Einbindung von Fachpersonal, eine detaillierte Planung und die Beauftragung zertifizierter Sanierungsfachbetriebe sind die einzigen sicheren Wege, um Gesundheit und Substanz zu schützen. Nur durch die konsequente Anwendung der TRGS und der DGUV-Regeln können Sanierungsarbeiten sicher und ohne gesundheitliche Risiken für die Beteiligten durchgeführt werden.

Quellen

  1. GIW GmbH & Co. KG - Leistungen
  2. Gross Abbruch - Schadstoffsanierung und Gefahrstoffsanierung
  3. San-Expertus - Gefahrstoffsanierung
  4. Bauportal BGBau - Gebäudeschadstoffe beim Bauen im Bestand
  5. VDI - Gefahrstoffverordnung novelliert: Erleichterungen für Sanierungen in Bestandsgebäuden
  6. DGUV - Gefahrstoffe, biol. Arbeitsstoffe im Bauwesen
  7. Sifa Sibe - Sanierung von Bestandsgebäuden
  8. BGBau - Gefahrstoffe beim Bauen, Renovieren und Reinigen

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