Sanierung und Modernisierung der Grundschule Alemannstraße in Hannover: Ein umfassender Fachbericht

Die Sanierung und der Ausbau historischer Schulgebäude zu modernen Ganztagsinstitutionen stellt eine komplexe Herausforderung für Bauherren, Planer und Kommunen dar. Ein prägnantes Beispiel für eine solche Großbaumaßnahme ist die Grundschule Alemannstraße in Hannover. Dieser Fachbeitrag beleuchtet die strategische Planung, die energetischen Anforderungen, die finanzielle Dimension sowie die baulichen Besonderheiten dieses Projekts, das den Denkmalschutz mit modernen pädagogischen Anforderungen verbindet.

Ausgangslage und Bedarf

Die Grundschule Alemannstraße befindet sich im Stadtbezirk Vahrenwald-List und ist eine vierzügige Ganztagsgrundschule. Laut der Schulstatistik des Jahres 2020/2021 besuchten 240 Schülerinnen und Schüler die Einrichtung. Prognosen der Stadt Hannover gehen davon aus, dass die Schülerzahlen im Einzugsbereich der Schule in den kommenden Jahren konstant bis leicht steigend bleiben werden. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die Schule langfristig als Versorgungseinrichtung des Stadtbezirks zu erhalten und zu erweitern.

Das Grundstück beherbergt aktuell vier separate Gebäudeteile: 1. Ein denkmalgeschütztes Hauptgebäude aus dem Jahr 1896 (nach anderen Angaben 1886). 2. Eine Sporthalle aus dem Baujahr 1963. 3. Eine Mensa mit Ganztagsbereich, die im ersten Bauabschnitt 2017 fertiggestellt wurde. 4. Einen Schulkindergarten, der als abgängig eingestuft wird und zeitnah aufgegeben werden soll.

Ziel der Gesamtmaßnahme ist der Ausbau zur Ganztagsschule, wodurch zusätzliche Nutzungen wie Freizeitbereiche und eine Mensa unterzubringen sind. Die Liegenschaft soll nach Abschluss der Sanierung moderne pädagogische Standards erfüllen.

Historische Bausubstanz und Denkmalschutz

Die Sanierung ist untrennbar mit der Historie des Gebäudes verbunden. Das Hauptgebäude steht unter Schutz des Denkmalschutzes. Während der Kernbau von 1896/1886 weitgehend erhalten blieb, erlitt das Gebäude im Zweiten Weltkrieg schwere Schäden. Hauptsächlich wurden das Dach und etwa ein Drittel des Hauptgebäudes zerstört, wobei die hofseitige Außenfassade intakt blieb.

Der erhaltene Gebäudeteil wurde nach dem Krieg schnell wieder ertüchtigt. Der stark zerstörte Teil wurde 1951 mit einer Neuplanung ergänzt, die sich stilistisch und konstruktiv vom Altbau abhebt und somit den Schadensverlauf ablesbar macht. Diese historischen Schichten sind für die Planung relevant, da sie unterschiedliche Anforderungen an die Sanierung stellen.

Bereits im Jahr 2006 wurde eine Vorarbeit geleistet: Die straßenseitige Fassade und die Stirnseiten wurden saniert. Dabei erfolgten eine Säuberung, Neuverfugung sowie Steinaustausch und -reparatur. Zudem wurden im Zuge dieser Maßnahme die Fenster des Ergänzungsbaus von 1951 ausgetauscht. Dennoch ist die Bausubstanz laut den vorliegenden Unterlagen als "anfällig" und "ständig von Reparaturen begleitet" einzustufen, was die Dringlichkeit der aktuellen Sanierung unterstreicht.

Strategische Planung und Projektmanagement

Die Landeshauptstadt Hannover hat als Bauherr hohe Anforderungen an das Projektmanagement definiert. Die Planung erfolgt auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie (Leistungsphasen 1-2 nach HOAI). Anschließend wurden die Leistungsphasen 2-9 gemäß § 33 HOAI 2009 beauftragt. Eine stufenweise Beauftragung, wie sie im haushaltsrechtlichen Rahmen üblich ist, bleibt hierbei vorbehalten.

Ein zentraler Aspekt der Planung ist die Kostensicherung. Für die Gesamtmaßnahme wurde eine Kostenberechnung (HU-Bau) erstellt, die bereits vor Beginn des ersten Bauabschnitts abgeschlossen sein musste. Dies dient der Transparenz und Steuerung der Finanzen. Das Gesamtinvestitionsvolumen wird auf rund 10 Mio. EUR brutto (verteilt auf die Kostenarten KG 200 bis 700) geschätzt. Die Realisierung ist zwingend in mehrere Bauabschnitte unterteilt, um den Schulbetrieb weitestgehend aufrechterhalten zu können.

Energetische Sanierung und Nachhaltigkeit

Ein Kernpunkt der Modernisierung ist die energetische Aufwertung der Gebäudehülle. Die Landeshauptstadt Hannover stellt hierbei explizit hohe Anforderungen: Sanierte Bauteile müssen 30 % unter der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) liegen. Neubauten im Rahmen der Erweiterung sollen den Passivhausstandard erreichen.

Im ersten Bauabschnitt, der 2017 abgeschlossen wurde, entstand ein Neubau für die Mensa und den Ganztagsbereich. Für den zweiten Bauabschnitt, der nun folgt, ist die Sanierung der Gebäudehülle des denkmalgeschützten Hauptgebäudes prioritär. Ziel ist es, die "anfällige" Substanz zu schützen und zu erhalten. Konkret umfasst die Maßnahme: * Die energetische Sanierung und konstruktive Ertüchtigung des Dachs. * Die Sanierung der noch offenen Ostfassade zum Hof. * Den Austausch der verbliebenen, zu sanierenden Fenster im Ursprungsteil des Hauptgebäudes.

Besonders hervorzuheben ist die Behandlung des Dachgeschosses (3. OG). Dieses soll anteilig in einen nutzbaren Zustand versetzt werden, was eine Aufwertung der gesamten Gebäudehülle bedeutet und potenziell neue Nutzflächen schafft.

Technische und funktionale Anforderungen

Neben der energetischen Optimierung stehen funktionale Anforderungen im Vordergrund, die für eine moderne Schule unerlässlich sind. Ein zentrales Element ist die Barrierefreiheit. Die Dokumentationen weisen darauf hin, dass der Innenausbau und die Wiederinbetriebnahme der Aula erst dann möglich sind, wenn die barrierefreie Erreichbarkeit über einen geplanten Aufzug gewährleistet ist. Dies zeigt die Integration von Inklusionsstandards in die Sanierung.

Ein weiteres Beispiel für die gelungene Verbindung von Alt und Neu ist die im ersten Bauabschnitt fertiggestellte Mensa. Sie wird als "neues Herz der Schule" beschrieben und ergänzt das Ensemble aus Altbau und Sporthalle funktionär und architektonisch. Die Integration solcher neuer Nutzungen in das historische Umfeld erfordert eine sorgfältige bauphysikalische und statische Planung.

Finanzielle Aspekte und Haushaltsrecht

Finanziell ist das Projekt ein Gewichtsrieser. Wie in den Quellen dargestellt, ist die Finanzierung komplex geregelt. Für die Sanierung der Gebäudehülle allein (Teilfinanzhaushalt 19) wurden bereits Mittel in Höhe von 3.350.000 € beantragt und freigegeben.

Diese Freigabe durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss, ist ein Beispiel für die haushaltsrechtlichen Vorschriften, die bei öffentlichen Bauvorhaben zu beachten sind. Die Kosten werden nicht nur durch die reine Bausumme bestimmt, sondern auch durch Folgekosten. Die Unterlagen enthalten eine detaillierte Aufstellung der jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen für diese Investition:

  • Bauliche Unterhaltung: Gemäß Richtwert der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) 1,2 % von 3.350.000 € = 40.200 €.
  • Abschreibungen: 3 % von 3.350.000 € = 100.500 €.
  • Kalkulatorische Zinsen: 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme von 3.350.000 € = 50.300 €.

Diese Berechnungen verdeutlichen, dass die jährlichen Belastungen durch die interne Leistungsverrechnung und Nutzungsentgelte indirekt zu erhöhten Aufwendungen im Produkt 21102 (Grundschulen) führen. Für Bauherren und Projektverantwortliche in der öffentlichen Hand bietet dies eine transparente Methode zur Kalkulation der Gesamtkosten über die Lebensdauer einer Immobilie.

Umsetzung und Bauabschnitte

Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt schrittweise. Der erste Bauabschnitt (Mensa/Ganztagsbereich) ist 2017 abgeschlossen worden. Der zweite Bauabschnitt konzentriert sich auf die Sanierung des denkmalgeschützten Hauptgebäudes. Eine Besonderheit hierbei ist die Koexistenz von Sanierung und Schulbetrieb. Die Planung muss sicherstellen, dass der Unterricht während der Baumaßnahmen möglichst ungestört weiterlaufen kann.

Die Quellen geben auch Einblick in die pädagogische Entwicklung der Schule im Zuge der Sanierung. Die Schule setzt stark auf Sport und Bewegung („sportliches Du“), was sich auch in der Personalstruktur widerspiegelt (23 Lehrkräfte, davon 4 ausgebildete Sportlehrkräfte). Geplant sind zudem Angebote für Freiwilligendienste (FSJ/Bufdi) im Sportbereich, die durch externe Seminare (z.B. bei ASC Göttingen, Landesturnschule Melle) qualifiziert werden. Dies zeigt, dass Sanierung nicht nur physische Infrastruktur schafft, sondern auch pädagogische Profile schärft.

Fazit

Die Sanierung der Grundschule Alemannstraße in Hannover ist ein Musterbeispiel für die Modernisierung historischer Bildungsbauten. Das Projekt vereint mehrere zentrale Aspekte der Bauwirtschaft:

  1. Denkmalschutz: Erhalt der historischen Bausubstanz von 1896 unter Berücksichtigung der Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs und der Ergänzungen von 1951.
  2. Energetische Effizienz: Zielvorgaben von 30 % unter EnEV und Passivhausstandard für Neubauten.
  3. Funktionale Erweiterung: Ausbau zur Ganztagschule mit Mensa, Freizeitbereichen und barrierefreier Erschließung durch Aufzüge.
  4. Finanzielle Steuerung: Transparente Kostenplanung mit hohem Volumen (ca. 10 Mio. EUR) und detaillierter Kalkulation der Folgekosten (Unterhalt, Abschreibung, Zinsen).
  5. Städtebauliche Integration: Aufwertung des Standorts durch Erhalt und Ergänzungsbauten.

Für Bauherren und Entscheider ähnlicher Projekte lässt sich festhalten, dass eine detaillierte Vorplanung (Machbarkeitsstudie, HU-Bau) und die schrittweise Umsetzung (Bauabschnitte) essenziell sind, um sowohl die Kosten als auch die Funktionalität während der Bauphase zu sichern. Die Maßnahmen an der GS Alemannstraße zeigen auf, wie durch strategisches Planen und investieren die Lebensdauer von Immobilien signifikant verlängert und an moderne Anforderungen angepasst werden kann.

Quellen

  1. Mercell - Gebäudeplanung für die Sanierung, Modernisierung und Umbau der Grundschule Alemannstraße in Hannover
  2. e-government.hannover-stadt.de - Haushaltsunterlage Bau GS Alemannstraße
  3. gkks.de - Essen ist fertig!
  4. gsalemannstrasse.de - Startseite

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