Sanierung und Neubau am Hafermarkt in Flensburg: Ein städtebaulicher Meilenstein für den Stadtteil Sandberg

Die Entwicklung von Stadtquartieren unterliegt stetigen Veränderungen, die durch wirtschaftliche, soziale und städtebauliche Faktoren beeinflusst werden. Ein aktuelles Beispiel für eine solche Transformation ist der Hafermarkt in Flensburg. Dieser historische Knotenpunkt befindet sich derzeit im Fokus umfangreicher Sanierungs- und Neubaumaßnahmen, die darauf abzielen, den Standort als zentrales Wohn- und Einzelhandelsquartier aufzuwerten. Basierend auf den vorliegenden Informationen aus öffentlichen Berichten und städtischen Veröffentlichungen beleuchtet dieser Artikel die Hintergründe des Projekts, die historische Bedeutung des Areals sowie die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Städtebauförderung, die für solche Vorhaben in Flensburg eine entscheidende Rolle spielt.

Der Hafermarkt: Historische Entwicklung und städtebauliche Bedeutung

Der Hafermarkt ist historisch betrachtet ein wesentlicher Knotenpunkt in Flensburg. Bereits im Mittelalter trafen hier wichtige Verkehrswege zusammen, obwohl zu dieser Zeit noch keine Bebauung vorhanden war. Das Areal lag damals vor der Stadtbefestigung Flensburgs, konkret vor der Stadtmauer und dem Johannistor. Erstmals erwähnt wurde der Hafermarkt im Jahr 1764.

Eine entscheidende Zäsur in der Entwicklung des Areals war die Aufhebung eines strikten Bauverbots im Jahr 1796. Zuvor durften zwar landwirtschaftliche Betriebe vor den Stadttoren bauen, jedoch keine Handwerks- oder Handelsbetriebe, um Konkurrenz zur Innenstadt zu vermeiden. Diese Beschränkung wurde aufgehoben, was die Entwicklung eines Wohnquartiers für die sogenannten „kleinen Leute“ ermöglichte. Bis ins letzte Viertel des 19. Jahrhunderts behielt der Hafermarkt seine Funktion als Marktplatz, auf dem Bauern aus der Region Angeln ihr Korn verkauften.

Die verkehrstechnische Bedeutung des Platzes verstärkte sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Mit der Einweihung der Marineschule Mürwik im Jahr 1910 stieg der Bedarf an Verbindungsstraßen in den aufstrebenden Stadtteil Mürwik. Daraufhin entstanden die Bismarckstraße und als Fortführung die Kaiser-Wilhelm-Straße (heute Mürwiker Straße), die direkt auf den Hafermarkt treffen. Der Platz liegt am Rande des Johannisviertels (Stadtteil Jürgensby), gehört offiziell jedoch zum Stadtteil Sandberg. Er trifft auf die Angelburger Straße, die Johannisstraße, die Glücksburger Straße, die Kappelner Straße sowie die Heinrichstraße.

Das aktuelle Neubauprojekt: Planungen und Zielsetzung

Das derzeitige Sanierungsvorhaben am Hafermarkt betrifft den Geschäfts- und Einzelhandelskomplex zwischen Angelburger Straße und Johannisstraße. Die Gebäude stammen aus den 1980er-Jahren und stehen seit einigen Jahren überwiegend leer. Ziel des Projekts ist es, den maroden Komplex durch einen modernen Neubau zu ersetzen und damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Quartiers zu leisten.

Bauinhalt und Nutzungsplanung

Laut den Planungen soll in dem neuen Gebäudekomplex eine Mischung aus Einzelhandel und Wohnen entstehen: * Einzelhandel: Im Erdgeschoss sind ein Lidl-Markt, ein Drogerie-Markt und ein Bäcker vorgesehen. * Wohnen: In den Obergeschossen sollen 36 Wohnungen entstehen. Davon sind 15 Prozent (also fünf Wohnungen) als öffentlich gefördert mit reduzierter Miete geplant. In anderen Berichten wird von mindestens sechs öffentlich geförderten Wohnungen gesprochen. Diese Wohnungen tragen dazu bei, den sozialen Mix im Quartier zu sichern. * Tiefgarage: Die Stellplätze sollen überwiegend in einer neuen Tiefgarage untergebracht werden. Die Tiefgarage ist als Ersatz für die vorherige Tiefgarage auf dem Areal konzipiert.

Ökologische und verkehrstechnische Aspekte

Besondere Aufmerksamkeit wird den Mobilitätsangeboten gewidmet. Der Discounter Lidl plant im Rahmen des Neubaus die Installation von E-Lademöglichkeiten. Konkret sind Ladesäulen für zwei Elektroautos und sechs Fahrräder sowie Stellplätze für elf Lastenräder vorgesehen. Diese Maßnahmen spiegeln den modernen Standard wider, der an Wohn- und Einzelhandelsquartiere gestellt wird.

Stand der Planung und Genehmigungen

Die Planungen für das Vorhaben sind weit fortgeschritten. Der Gestaltungsbeirat der Stadt Flensburg hat sich am 8. November 2021 mit der Vorhabenplanung befasst und die Umsetzung eines vorgestellten Entwurfs empfohlen. Es fanden öffentliche Informationsveranstaltungen statt, auf denen der aktuelle Entwurf vorgestellt wurde und Anwohner Fragen stellen konnten.

Trotz der fortgeschrittenen Planungen verzögert sich der Abriss des bestehenden Komplexes. Zum Stand der Dinge besitzt die Stadtverwaltung bereits eine Abbruchgenehmigung, die seit September 2021 vorliegt. Ebenso existiert eine Baugenehmigung, die bis Mai 2026 gültig ist. Da es sich jedoch um ein privates Bauvorhaben handelt, ist der genaue Startzeitpunkt ungewiss. Die Verantwortlichen von Lidl-Immobilien sind derzeit laut Berichten nicht zu erreichen, was die Unsicherheit über den exakten Zeitplan erhöht.

Rechtlicher und Finanzieller Rahmen: Städtebauförderung in Flensburg

Obwohl das konkrete Projekt am Hafermarkt ein privates Vorhaben ist, ist es in einen übergeordneten städtebaulichen Kontext eingebunden. Die Stadt Flensburg betreibt aktuell Sanierungen in vier großflächigen Stadtgebieten. Diese werden durch die sogenannte „Städtebauförderung“ von Bund und Land finanziert, die einen Großteil der Kosten trägt.

Ziele der Städtebauförderung

Die Förderung verfolgt klare Ziele, die auch für die Entwicklung des Hafermarktes relevant sind: 1. Stärkung von Zentren: Innenstädte und Ortszentren sollen in ihrer städtebaulichen Funktion gestärkt werden, unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes. 2. Nachhaltige Strukturen: Es sollen nachhaltige städtebauliche Strukturen in Gebieten hergestellt werden, die unter Funktionsverlusten leiden, wie z. B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten. 3. Behebung sozialer Missstände: Städtebauliche Maßnahmen sollen dazu beitragen, soziale Missstände zu beheben.

Finanzierung und Ausgleichszahlungen

Die Sanierung der rechtskräftigen Sanierungsgebiete erfolgt durch ein Drei-Komponenten-Modell: * Städtebauförderung von Bund und Land. * Investitionen der Stadt Flensburg. * Privates Engagement der Eigentümer.

Ein zentraler rechtlicher Aspekt bei Sanierungsmaßnahmen ist die sogenannte Ausgleichszahlung. Gemäß § 154 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) haben Grundstückseigentümer einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde zu zahlen, wenn durch die Sanierung der Bodenwert des Grundstücks erhöht wird. Dieser Betrag soll die Wertsteigerung widerspiegeln, die durch die öffentlichen Maßnahmen erzielt wurde. Die Stadt Flensburg stellt hierzu Informationsblätter zur steuerlichen Abschreibung und zu den Ausgleichsbeträgen bereit.

Durchführung: Der Sanierungsträger

Als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Flensburg fungiert die Flensburger Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (FGS), auch bekannt als „IHR Sanierungsträger“. Diese Gesellschaft betreut Sanierungsgebiete mit Programmen der Städtebauförderung. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Revitalisierung von Stadtteilen, die von Fehlentwicklungen, städtebaulichen Missständen, sozialen Brennpunkten, Funktionsdefiziten, strukturellen Unzulänglichkeiten und Imageproblemen betroffen sind.

Die Bedeutung für Eigentümer und Anwohner

Für die Eigentümer von Immobilien in Sanierungsgebieten ergeben sich sowohl Pflichten als auch Chancen. Die Pflicht zur Zahlung eines Ausgleichsbetrags an die Gemeinde ist eine direkte Folge der Werterhöhung durch die Sanierung. Gleichzeitig profitieren die Eigentümer von der Aufwertung ihrer Immobilien und der gesamten Infrastruktur.

Für Anwohner und Gewerbetreibende, wie den in den Berichten erwähnten Fahrradhändler Peter Petersen („Peter Rad“), der seit drei Generationen direkt am Hafermarkt ansässig ist, verspricht der Neubau eine spürbare Aufwertung der Lebensqualität. Die Ansiedlung von Filialen wie Lidl, einem Drogeriemarkt und einem Bäcker stärkt die Nahversorgung. Die Schaffung von Wohnraum, insbesondere mit öffentlich geförderten Wohnungen, fördert zudem den sozialen Zusammenhalt im Quartier.

Fazit

Die Entwicklung am Hafermarkt in Flensburg ist ein Paradebeispiel für die städtebauliche Erneuerung in einer historisch gewachsenen Struktur. Das Vorhaben, einen veralteten Einkaufskomplex aus den 1980er-Jahren durch ein modernes, gemischt genutztes Quartier zu ersetzen, folgt den Prinzipien der Städtebauförderung: Stärkung von Zentren, Nutzung brachliegender Flächen und Schaffung nachhaltiger Wohn- und Versorgungsstrukturen.

Während die Planungen und Genehmigungen weit fortgeschritten sind – gestützt durch die Empfehlung des Gestaltungsbeirats und bestehende Abbruch- sowie Baugenehmigungen – hängt die Realisierung maßgeblich von den privaten Investoren ab. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Ausgleichszahlungen nach dem Baugesetzbuch, regeln die Kostenverteilung zwischen der öffentlichen Hand und den privaten Eigentümern.

Für Bauinteressenten, Immobilieneigentümer und Bewohner Flensburgs unterstreicht das Projekt am Hafermarkt die Bedeutung strategischer Stadtsanierung. Durch die Kombination aus Einzelhandel, Wohnraum und moderner Infrastruktur wie E-Mobilität wird der Standort zukunftsfähig ausgerichtet und bleibt ein zentraler Knotenpunkt mit reicher Geschichte und Tradition.

Quellen

  1. Neues Quartierszentrum Hafermarkt - Öffentliche Versammlung im Rathaus
  2. Der Hafermarkt - schon immer ein wichtiger Knotenpunkt Flensburgs
  3. Flensburg Hafermarkt: Geschäftshaus wartet seit 10 Jahren auf Abriss
  4. Sanierung von Stadtteilen

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