Leitfaden zur Sanierung PCB-belasteter Gebäude: Bewertung, Maßnahmen und Entsorgung

Einleitung

Polychlorierte Biphenyle (PCB) stellen aufgrund ihrer Toxizität und Persistenz ein erhebliches Gesundheitsrisiko in Innenräumen dar. Die Substanzen wurden früher weit verbreitet in Bauprodukten eingesetzt, was insbesondere in Gebäuden aus den Baujahren zwischen 1950 und 1990 zu einer relevanten Belastung führen kann. Da eine einheitliche gesetzliche Regelung für die Bewertung und Sanierung von PCB-belasteten Baustoffen bis heute fehlt, sind Eigentümer und Fachplaner auf spezifische Handlungsempfehlungen und Richtlinien angewiesen. Diese basieren vor allem auf den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Bauministerien der Länder (ARGE-BAU) sowie auf arbeits- und abfallrechtlichen Vorgaben. Der folgende Artikel fasst die notwendigen Schritte zur Gefährdungsbeurteilung, Sanierung und Entsorgung zusammen, die sich aus den vorliegenden Fachinformationen ergeben.

PCB in der Bauweise: Ursachen und Belastungsquellen

Die chemische Gruppe der PCB gehört zu den chlorierten aromatischen Kohlenwasserstoffen. Ausgangsverbindung ist das Biphenyl, bestehend aus zwei miteinander verbundenen Phenylringen, an denen bis zu zehn Chloratome gebunden sein können (Source 2). Seit den fünfziger Jahren wurde PCB in großem Umfang eingesetzt, nicht nur in geschlossenen Systemen wie Kondensatoren von Leuchtstoffleuchten, sondern vor allem als Weichmacher in offenen Anwendungen.

Zur systematischen Bewertung von Belastungen ist die Unterscheidung zwischen Primär- und Sekundärquellen entscheidend:

  • Primärquellen: Hierbei handelt es sich um Produkte, denen PCB gezielt zur Veränderung der Produkteigenschaften zugesetzt wurden. Dazu zählen beispielsweise Fugendichtungsmassen oder Beschichtungen. Diese enthalten in der Regel mehr als 0,1 Gewichtsprozent PCB und können nach bisherigen Erfahrungen deutlich erhöhte PCB-Raumluftbelastungen verursachen. Neben dem PCB-Gehalt sind das Verhältnis von kontaminierter Oberfläche zu Raumvolumen sowie die Art des PCB-Gemisches entscheidend für die resultierende Belastung (Source 2).
  • Sekundärquellen: Hierbei handelt es sich um Bauteile (z. B. Wände, Decken) oder Gegenstände (z. B. Mobiliar, Teppichböden, Gardinen), die PCB meist über längere Zeit aus der belasteten Raumluft aufgenommen haben. Diese vermögen die an der Oberfläche angelagerten PCB nach und nach wieder in die Raumluft freizusetzen. Großflächige Sekundärkontaminationen können – selbst nach vollständigem Entfernen der Primärquellen – erhöhte PCB-Raumluftkonzentrationen aufrechterhalten (Source 2).

Gesundheitliche Bewertung und toxikologische Klassifizierung

Die gesundheitliche Bewertung von PCB gestaltet sich komplex. Eine EU-Einstufung zur Kanzerogenität liegt bis heute nicht vor. In Deutschland wertet jedoch die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe PCB als Kanzerogenitätsverdachtsstoff (Kategorie 3B). In Anhang 3 zu TRGS 500 werden chlorierte Biphenyle als Stoffe ausgewiesen, die einen begründeten Verdacht auf krebserzeugendes Potenzial besitzen (MAK III B) (Source 1).

Luftgrenzwerte nach TRGS 900 (für Chlorgehalt 54 %) liegen bei einem MAK-Wert von 0,05 ppm. Für die Praxis der Materialbewertung empfehlen sich ab folgenden Schwellenwerten Raumluftuntersuchungen in Innenräumen für betroffene Gebäudebereiche (Source 1):

  • Außenfugen mit konstruktiv bedingten Luftverbindungen zu den Innenräumen: > 10.000 mg/kg
  • Fugen, Anstriche, Sonstige Primärquellen in Innenräumen: > 1.000 mg/kg
  • Großflächige Anstriche bzw. umfangreiche Sekundärkontaminationen: > 100 mg/kg

Sanierungsziele: Raumluftkonzentrationen

Da keine einheitliche Regelung existiert, stützt man sich bei der Bewertung und Sanierung auf die 1994 herausgegebene Richtlinie der ARGE-BAU. Diese gibt Empfehlungen zur Bewertung, Sanierung und Erfolgskontrolle. Das ursprüngliche Sanierungsziel war, dass die Raumluftkonzentration nach Abschluss einer Sanierung den Vorsorgewert von 300 ng/m³ PCB in der Raumluft nicht überschreitet.

Dieser Wert basierte auf dem tolerierbare resorbierte Körperdosis (TRD-Wert) von 1983 (1-3 ng/kg) des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes. Angesichts einer hohen Hintergrundbelastung in Deutschland von ca. 50 ng/kg und Tag, die den alten TRD-Wert deutlich übersteigt, wird jedoch auf Basis eines wissenschaftlichen Gutachtens (beauftragt durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW) empfohlen, den tolerierten Innenraumwert am 95-Perzentil der Innenraum-Hintergrundwerte (Räume ohne spezifische Belastungsquelle) zu orientieren. Dieser Wert liegt bei 100 ng/m³ PCB. In einigen Kommunen und Landkreisen wird dieser abgesenkte Wert derzeit als Sanierungszielwert vorgegeben (Source 1).

Maßnahmen und Schutz während der Sanierung

Sanierungsarbeiten unterliegen der Gefahrstoffverordnung. Bei Sanierungsarbeiten gelten die TRGS 524 „Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ sowie die Regeln für „Arbeiten in kontaminierten Bereichen“ (BGR 128, heute DGUV Regel 101-004). Die Sanierung von PCB-belasteten Baustoffen erfordert Sachkunde gemäß DGUV Regel 101-004. Zudem besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Grundsätzlich sind folgende Maßnahmenpakete zu unterscheiden:

  1. Primärquellen: Der Schwerpunkt liegt hier auf dem Ausbau der belasteten Materialien (z. B. Fugendichtungsmassen, Anstriche).
  2. Sekundärquellen: Auch hier ist der Ausbau von Wänden oder Decken oft unumgänglich. In manchen Fällen kann jedoch eine Beschichtung (Versiegelung) in Betracht gezogen werden, um die Freisetzung zu stoppen, sofern dies bautechnisch möglich ist und die Quelle dauerhaft abgedichtet werden kann. Dies ist jedoch eine Einzelfallentscheidung, die auf den vorliegenden Quellen nicht detailliert spezifiziert wird, aber als allgemeine Handlungsoption im Bereich der Sekundärkontaminationen diskutiert wird (implizit durch die Unterscheidung der Quellen).

Entsorgung und Abfallrecht

Die Entsorgung von PCB-haltigen Stoffen ist streng reguliert. Der Umgang mit PCB unterliegt der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Gemäß der Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle (PCBAbfallV) vom 26. Juni 2000 und TRGS 616 sind PCB-haltige Stoffe und Erzeugnisse mit mehr als 50 mg/kg PCB als Abfälle mit gefährlichen Stoffen (früher: besonders überwachungsbedürftige Abfälle) gemäß EU-AVV zu entsorgen.

Formal erfolgt die abfallrechtliche Einstufung von PCB-haltigen Bauabfällen weiterhin gemäß LAGA Bauschutt. Als Beurteilungskriterien dienen die Zuordnungswerte (Z-Werte) der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA): Z0, Z1.1, Z1.2, Z2 und größer Z2 (Source 1).

Die folgende Tabelle fasst die Einstufung und Verwertungsmöglichkeiten nach LAGA-Z-Werten zusammen:

LAGA-Zuordnungswert PCB-Gehalt (mg/kg) Bewertung Verwertung/Entsorgung
Z0 bis 0,02 Unbelastetes Material Normale Verwertung
Z1.1 bis 0,1 Gering belastet Unter bestimmten Rahmenbedingungen möglich (oft Verwertung)
Z1.2 bis 0,5 Mäßig belastet Kann unter Erfüllung von Bedingungen (z. B. Einbau in geschlossene Systeme) an Ort und Stelle verbleiben oder verwertet werden
Z2 bis 1,0 Belastet Kann unter Einhaltung bautechnischer Sicherheitsbestimmungen verwertet werden
> Z2 > 1,0 Stark belastet Nur Deponiebau oder abfallrechtliche Beseitigung

Entscheidend für die Praxis ist, dass die Entsorgungspraxis überwiegend zu Entsorgungsanlagen geführt hat, die für die Annahme von Bauabfällen in folgenden Konzentrationen zugelassen sind: * Bis 10 mg/kg PCB * Bis 50 mg/kg PCB * Größer 50 mg/kg PCB

Diese Anlagenzulassungen gehen über die strengen LAGA-Z-Werte hinaus und bieten praktische Lösungen für die Entsorgung von Materialien, die im Grenzbereich liegen (Source 1).

Fazit

Die Sanierung PCB-belasteter Gebäude ist ein komplexes Vorhaben, das Expertise in den Bereichen Schadstoffkunde, Arbeitsschutz und Abfallrecht erfordert. Da eine bundesweit verbindliche Sanierungsregelung fehlt, orientieren sich Fachleute an den Empfehlungen der ARGE-BAU (Sanierungsziel 100 ng/m³ bis 300 ng/m³) und den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung.

Erfolgsversprechend ist ein Vorgehen, das primär die Quellen (Primär- und Sekundärquellen) identifiziert und durch fachgerechten Ausbau oder Versiegelung beseitigt. Die Entsorgung muss zwingend nach den Vorgaben der PCBAbfallV und der LAGA erfolgen, wobei die Verwertung von Materialien bis Z2 (1 mg/kg) unter Auflagen möglich ist, während Materialien mit höheren Gehalten der Sonderentsorgung zugeführt werden müssen. Für Eigentümer bedeutet dies, vor Sanierungsbeginn zwingend eine professionelle Analyse der Raumluft und der Baumaterialien durchführen zu lassen, um die richtigen Maßnahmen abzuleiten.

Quellen

  1. asbestentsorger.de
  2. mtm.de
  3. schadstoff-kompass.de

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