Hausratversicherung bei Sanierungen: Was Eigentümer wissen müssen

Sanierungen und Umbaumaßnahmen sind komplexe Vorhaben, die nicht nur die Bausubstanz, sondern auch die finanzielle Absicherung des Eigentums betreffen. Während die Wohngebäudeversicherung als klassischer Schutz für das Haus selbst gilt, gerät die Hausratversicherung in diesem Kontext oft in den Hintergrund. Dennoch ist sie für den Schutz des persönlichen Inventars unerlässlich, insbesondere wenn das Gebäude während der Bauphase leersteht oder Umbauten die bestehenden Strukturen verändern.

Für Bauherren, Immobilienbesitzer und Handwerker stellt sich die Frage: Welche Versicherungen sind zwingend erforderlich? Wie wirken sich Sanierungen auf den bestehenden Versicherungsschutz aus? Und welche Pflichten müssen erfüllt werden, um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben? Dieser Artikel beleuchtet auf Basis vorliegender Informationen die wichtigsten Aspekte rund um die Hausratversicherung während einer Sanierung.

Die Bedeutung einer umfassenden Versicherungsabsicherung

Baustellen bergen spezifische Risiken, die über den normalen Betrieb eines Wohnhauses hinausgehen. Unvorhergesehene Ereignisse wie Wasserschäden durch beschädigte Leitungen, Brände durch Arbeiten an der Elektrik oder Diebstahl von Baumaterialien können schnell zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Eine angemessene Versicherung bietet in diesem Kontext nicht nur Schutz, sondern auch die nötige Sicherheit für den gesamten Sanierungsprozess.

Es ist von entscheidender Bedeutung, den Versicherungsschutz vor Beginn der Arbeiten zu überprüfen und an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Versicherungsexperten betonen, dass eine Sanierung das Risikoprofil eines Gebäudes grundlegend verändert. Daher müssen Bauherren ihre Versicherungsgesellschaft detailliert über das Projekt informieren.

Die Wohngebäudeversicherung: Grundausstattung und ihre Grenzen

Die Wohngebäudeversicherung gehört zur Grundausstattung jedes Immobilienbesitzers. Sie deckt in der Regel Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser und Hagel ab, sofern diese im Vertrag vereinbart sind. Je nach Vertrag kann der Schutz auch auf Elementarschäden wie Überschwemmungen oder Starkregen ausgedehnt werden.

Während der Sanierung greift die Wohngebäudeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen. Wichtig ist, dass die Sanierungsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden. Schäden, die durch eigene Fahrlässigkeit des Besitzers oder durch nicht genehmigte Sanierungsarbeiten entstehen, werden in der Regel nicht übernommen. Um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten, sollten Eigentümer folgende Punkte beachten:

  • Beratungspflicht: Vor Beginn größerer Sanierungsarbeiten muss Rücksprache mit der Versicherung gehalten werden.
  • Leerstand: Ist das Haus während der Sanierung zeitweise unbewohnt, sind Eigentümer vertraglich dazu verpflichtet, dies dem Versicherer mitzuteilen.
  • Wertanpassung: Erhöht sich durch die Sanierung der Wert des Hauses (z. B. durch einen Dachausbau) oder die Wohnfläche, muss die Versicherungssumme angepasst werden. Andernfalls droht im Schadensfall eine Unterdeckung.

Die Wohngebäudeversicherung deckt primär die Bausubstanz. Sie springt ein, wenn beispielsweise ein Wasserrohr bricht und erhebliche Schäden im Gebäude verursacht oder wenn durch unsachgemäße Handhabung von Brenngeräten während Malerarbeiten ein Brand entsteht. Sie schützt jedoch nicht das bewegliche Eigentum (Inventar) in gleichem Maße.

Die Rolle der Hausratversicherung bei Sanierungen

Die Hausratversicherung sichert das bewegliche Eigentum im Haushalt ab – also Möbel, Elektronik, Kleidung und andere Wertgegenstände. Während einer Sanierung gewinnt diese Versicherung an Bedeutung, da das Inventar besonderen Gefahren ausgesetzt ist oder vorübergehend aus dem Haus verbracht werden muss.

Pflichten bei Leerstand und Umbau

Quellen weisen darauf hin, dass Bauherren dazu verpflichtet sind, ihren Hausratversicherer zu informieren, wenn das Haus während der Sanierung unbewohnt ist. Ein unbeaufsichtigtes Gebäude stellt ein höheres Risiko dar (z. B. Einbruch, Vandalismus, unentdeckte Wasserschäden). Versicherungen können den Versicherungsschutz bei unangekündigtem Leerstand einschränken oder aufheben. Eine rechtzeitige Meldung ermöglicht es dem Versicherer, die Bedingungen anzupassen oder einen Zuschlag zu berechnen.

Auch die Errichtung eines Gerüsts an der Hausfassade muss der Hausratversicherung unverzüglich gemeldet werden. Ein Gerüst erleichtert Unbefugten den Zugang zum Gebäude und erhöht das Einbruchrisiko erheblich. Ohne Meldung kann die Versicherung im Fall eines Einbruchs die Leistung verweigern.

Schutz während der Bauphase

Während Umbaumaßnahmen kann das Inventar durch Baustaub, Feuchtigkeit oder direkte Beschädigungen gefährdet sein. Wenn Gegenstände im Haus verbleiben, sollten Eigentümer darauf achten, dass diese abgedeckt und geschützt werden. Wird das Inventar ausgelagert, greift die Hausratversicherung in der Regel nur dann, wenn die Lagerung in einem geeigneten, abschließbaren Raum erfolgt und der Versicherer über die Auslagerung informiert wurde.

Zusätzliche Absicherungen für Bauherren

Eine Sanierung erfordert oft mehr als nur die Anpassung der bestehenden Wohn- und Hausratversicherung. Je nach Umfang der Arbeiten können weitere Policen notwendig sein.

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung deckt im Alltag Schäden an Dritten ab. Bei Sanierungen greift sie oft nur für kleinere Projekte mit einer Bausumme bis zu 100.000 Euro. Wer größere Sanierungsmaßnahmen plant, sollte zusätzlich eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abschließen. Überschreitet die Bausumme die in der vorhandenen Privathaftpflichtversicherung versicherte Summe, entfällt der Versicherungsschutz für das Bauvorhaben oftmals komplett. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die Dritten (z. B. Handwerkern oder Nachbarn) während der Bauphase entstehen.

Die Bauleistungsversicherung

Eine Bauleistungsversicherung bietet Schutz für Schäden, die während der Bauphase am Bauwerk selbst entstehen. Dies umfasst oft den Diebstahl von Baumaterialien, Vandalismus oder Schäden durch unsachgemäße Handhabung. Die Versicherung springt ein, egal ob die Schäden zulasten des Bauherren oder des jeweiligen Bauunternehmers gehen. Das bedeutet, die am Bau beteiligten Firmen und Handwerker sind in der Regel mitversichert. Beispiele für versicherte Schäden sind: * Diebstahl: Entwendung bereits installierter, aber noch nicht abgenommener Bauteile (z. B. Heizkessel, Türen). * Vandalismus: Mutwillige Beschädigung von Baumaterialien oder bereits verbauten Elementen.

Unfallversicherungen

Auf Baustellen besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Die Bauhelferunfallversicherung deckt Unfälle von beschäftigten Hilfskräften ab. Wichtig ist, alle Bauhelfer bei der BG BAU zu melden, damit der Versicherungsschutz greift. Als Bauherren und deren Partner sind Sie selbst jedoch nicht durch die Bauhelferunfallversicherung geschützt. Es wird empfohlen, eine private Unfallversicherung abzuschließen, um auch das eigene Risiko abzusichern.

Checkliste: Versicherungen vor dem Sanierungsstart

Um sicherzustellen, dass keine Lücken im Versicherungsschutz entstehen, sollten Eigentümer vor Baubeginn systematisch vorgehen. Folgende Maßnahmen sind auf Basis der verfügbaren Informationen zu prüfen und umzusetzen:

  1. Wohngebäudeversicherung informieren: Melden Sie die geplanten Sanierungsmaßnahmen Ihrem Versicherer.
  2. Hausratversicherung aktualisieren: Melden Sie vorübergehenden Leerstand, ein Gerüst an der Hausfassade und Wohnflächenveränderungen unverzüglich.
  3. Private Haftpflichtversicherung prüfen: Klären Sie, ob kleinere Sanierungsmaßnahmen mitversichert sind.
  4. Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen: Dies ist bei größeren Sanierungsvorhaben dringend empfohlen.
  5. Bauleistungsversicherung prüfen: Zum Schutz des Bauwerks und der Materialien vor Diebstahl und Vandalismus.
  6. Unfallversicherungen klären: Melden Sie Bauhelfer bei der BG BAU und schützen Sie sich selbst privat gegen Unfälle.
  7. Dokumentation: Führen Sie eine lückenlose Dokumentation der Sanierungsarbeiten (Bilder, Videos, schriftliche Berichte). Diese ist im Schadensfall entscheidend, um die Qualität und Art der durchgeführten Arbeiten nachzuweisen.

Risiken und Ausschlüsse

Versicherungsschutz ist nicht grenzenlos. Versicherungen schließen oft Schäden aus, die durch unsachgemäße Bauarbeiten, mangelnde Wartung oder nicht genehmigte Materialien entstehen. Wenn Eigentümer selbst Hand anlegen, ohne professionelle Handwerker zu beauftragen, kann dies den Versicherungsschutz gefährden. Es ist ratsam, professionelle Handwerker zu beauftragen und die Nutzung von nicht genehmigten Materialien zu vermeiden.

Ein unbestätigter Bericht legt nahe, dass Versicherungen bei Schäden, die während der Sanierung auftreten, genau prüfen, ob die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Vernachlässigt der Eigentümer die Pflicht zur Meldung von Risiken (z. B. Leerstand), kann dies zum vollständigen Entfall des Versicherungsschutzes führen.

Fazit

Die Frage, welche Versicherungen während einer Sanierung notwendig sind, ist nicht trivial. Es gibt zahlreiche Faktoren und Ausschlüsse zu berücksichtigen. Die Hausratversicherung ist dabei ein essenzieller Baustein, um das persönliche Eigentum zu schützen, erfordert aber die Einhaltung von Meldepflichten bezüglich Leerstand und baulichen Veränderungen.

Eine Sanierung verändert das Risikoprofil eines Gebäudes massiv. Bauherren sollten daher niemals ohne vorherige Absprache mit ihren Versicherern beginnen. Die Kosten für zusätzliche Policen wie die Bauherrenhaftpflicht- oder Bauleistungsversicherung sind in der Regel überschaubar im Vergleich zu den potenziellen Schadenssummen. Eine proaktive Vorgehensweise, die Überprüfung aller bestehenden Verträge und der Abschluss fehlender Policen stellen sicher, dass das Eigentum während der Bauphase und danach optimal abgesichert ist. Vorsicht ist hier besser als Nachsicht.

Quellen

  1. Blick.de: Sanieren mit Plan – diese Versicherungen braucht man
  2. Versicherungsvergleich1.com: Wohngebäudeversicherung während Sanierung
  3. Wohngebäudeheld.de: Wann greift die Wohngebäudeversicherung bei Sanierungen?
  4. Easycredit.de: Hausumbau – Welche Versicherungen brauche ich?

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