Die Stadt Lauchhammer befindet sich in einem umfassenden städtebaulichen Transformationsprozess, der sowohl die Beseitigung von Mißständen in historischen Siedlungsgebieten als auch die Schaffung neuer Wohn- und Lebensqualität zum Ziel hat. Für Eigentümer, Bauinteressenten und Fachplaner sind die rechtlichen Grundlagen, die Sanierungsgebiete und die konkreten Vorhaben von entscheidender Bedeutung. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen der Sanierungssatzungen, die Förderung durch die Städtebauförderung und die aktuelle Projektlandschaft in Lauchhammer, basierend auf den vorliegenden behördlichen Dokumenten und Veröffentlichungen.
Rechtliche Grundlagen der Städtebaulichen Sanierung
Die Sanierungsmaßnahmen in Lauchhammer basieren auf den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere auf § 142 BauGB. Dieser Paragraph ermöglicht es einer Gemeinde, Gebiete mit städtebaulichen Mißständen als Sanierungsgebiet festzulegen, um diese durch gezielte Maßnahmen wesentlich zu verbessern und umzugestalten.
Die Sanierungssatzung Innenstadt Lauchhammer-Mitte
Ein Kerngebiet der Sanierung ist die Innenstadt Lauchhammer-Mitte. Hier wurde am 28. Januar 1998 durch die Stadtverordnetenversammlung eine Sanierungssatzung beschlossen (Beschluß Nr. II/82/96 4.E.). Diese Satzung trat mit ihrer Bekanntmachung am 10. Februar 1998 rechtsverbindlich in Kraft.
- Geltungsbereich: Das Sanierungsgebiet umfasst ein Areal von 32,6 Ar. Der genaue Geltungsbereich ist im Lageplan vom 13. Oktober 1997 im Maßstab 1:1000 festgehalten, der Bestandteil der Satzung ist.
- Rechtsfolgen: Die Sanierung wird unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB durchgeführt. Diese Vorschriften regeln unter anderem die Verpflichtung zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, die Zuwendungen und die Überwachung durch die Gemeinde.
- Einsichtnahme: Die Sanierungssatzung und die anzuwendenden Vorschriften können in der Stadtverwaltung Lauchhammer (Weinbergstraße 15, Zimmer 212) zu den Dienstzeiten eingesehen werden.
Die Sanierungssatzung Neustadt I, II, III
Ein weiteres großes Sanierungsgebiet ist die Neustadt. Am 22. Juni 2016 beschloss die Stadtverordnetenversammlung eine neue Satzung für das Sanierungsgebiet „Neustadt I, II, III“. Dieses Gebiet umfasst eine Fläche von 101 Hektar und liegt in einem Areal, das in den 1970er Jahren als Plattenbauwohnsiedlung errichtet wurde.
- Verfahren: Auch hier wird die Sanierung im umfassenden Verfahren gemäß § 142 BauGB durchgeführt. Die rechtlichen Grundlagen basieren auf der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und dem BauGB.
- Zeitrahmen: Für die Durchführung der Sanierung wurde eine Frist von 15 Jahren festgesetzt (§ 3 der Satzung).
- Ziel: Das Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden, um die bestehenden städtebaulichen Mißstände gemäß § 136 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BauGB zu beseitigen.
Sanierungsmaßnahmen und konkrete Projekte
Die Stadt Lauchhammer, die Wohnungsgenossenschaften und die Lauchhammer Stadtentwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft (LSB) setzen die Sanierungsmaßnahmen in den festgelegten Gebieten konsequent um. Die Projekte reichen von der Sanierung von Wohngebäuden über die Aufwertung von Grünflächen bis hin zur Infrastrukturerneuerung.
Schwerpunkt Neustadt 1: Wohnungsbau und Quartiersgestaltung
Die Neustadt 1 bildet den Schwerpunkt im Stadtumbau Lauchhammer. Ziel ist es, durch die weitere Aufwertung Bauland für Eigenheime auszuweisen und die Wohnqualität zu steigern.
Das Wagner-Eck: Ein Vorzeigeprojekt
Ein zentrales Projekt ist die Sanierung des lange leerstehenden Gebäudes Wagner-Eck in der Neustadt 1. Nachdem das Gebäude jahrzehntelang leerstand, wurde im August 2022 der Notarvertrag über die Fusion der beiden Wohnungsgenossenschaften WG „Am Lauch“ und GWG unterzeichnet. Die fusionierte Genossenschaft firmiert nun als Generationswohnungsgenossenschaft Lauchhammer eG (GWG).
Am 15. April 2023 lud die GWG zu einer Baustellenbesichtigung ein, an der rund 80 Bürger und Bürgermeister Mirko Buhr teilnahmen. Die Planungen sehen vor, das Gebäude vollständig zu modernisieren: * Ausstattung: Das Objekt wird mit Aufzügen und Balkonanlagen ausgestattet. * Wohnungen: Insgesamt 38 moderne Wohnungen sollen entstehen. * Kosten und Förderung: Die Gesamtbaukosten betragen 9 Millionen Euro. Die Stadt Lauchhammer ist mit 660.000 Euro am Projekt beteiligt, das durch das Land Brandenburg gefördert wird. * Zeitplan: Die ersten Mieter sollen in gut zwei Jahren einziehen.
Quartierpark Vogelherdweg
Ein weiteres Ziel der Neustadt 1 ist die Gestaltung eines Quartierparks am Vogelherdweg. Die Stadt Lauchhammer hatte gemeinsam mit den Genossenschaften einen Architektenwettbewerb ausgelobt. Der Bebauungsplan Vogelherdweg ist inzwischen rechtskräftig. Die Erschließung erfolgt über die Städtebauförderung, und gegenwärtig laufen die Planungen.
Sanierung von Wohnblöcken und Verkehrsflächen
Neben den Großprojekten laufen auch kleinere, aber bedeutsame Maßnahmen: * Wohnblock Richard-Wagner-Straße: Ein Schwerpunkt für die nächsten zwei bis drei Jahre ist die Sanierung eines Wohnblocks in der bereits sanierten Richard-Wagner-Straße. * Straßensanierungen: In Planung sind die Sanierungen von drei Straßen: Vogelherdweg (Neustadt 1), Freifrau-von-Löwendal Straße (Lauchhammer-Ost) und Steinstraße (Lauchhammer-West).
Innenstadtsanierung und denkmalgeschützte Gebäude
Die Innenstadt Lauchhammer-Mitte ist ebenfalls Gegenfortlaufender Sanierungsmaßnahmen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Orangerie im Schlosspark. Die Sanierung wird in diesem Jahr weiter fortgesetzt. Während der Westturm bereits fertiggestellt ist, sollen die Arbeiten am Ostturm Ende des zweiten Halbjahres abgeschlossen sein.
Ein großes Ärgernis, das in der Innenstadt immer wieder thematisiert wird, sind die leerstehenden städtischen Gebäude, insbesondere in der Wilhelm-Pieck-Straße 1 und der Kleinleipischer Straße 8. Beide Objekte stehen seit Jahrzehnten leer. Nach erfolgten Ausschreibungen gibt es nun Kaufinteressenten, was eine positive Entwicklung für die Innenstadtsanierung darstellt.
Weitere Sanierungs- und Infrastrukturprojekte
Die Aktivitäten beschränken sich nicht nur auf die genannten Gebiete. Die LSB (Lauchhammer Stadtentwicklungs- und Beteiligungsgesellschaft) hat eine Vielzahl von Projekten in der gesamten Region realisiert oder plant diese. Dazu gehören: * Infrastruktur: Sanierung und Neubau von Ver- und Entsorgungsleitungen (z.B. SW-Kanal Großkoschen, TW-Leitungen in Klettwitz, Hosena, Großkmehlen). * Öffentliche Einrichtungen: Umbau und Sanierung von Kitas (z.B. Kita „Weltendecker“ in Kroppen), Erneuerung von Außenanlagen an Schulen (Oberschule Finsterwalde). * Gewerbe und Industrie: Neubau von Lagerhallen (MERANUS), Sanierung von Bürogebäuden (ASB). * Freiraumgestaltung: Platzgestaltung am Stadthafen Senftenberg, Verkehrsgarten in Tettau, Sanierung von Friedhofsanlagen (Zaunanlage am Friedhof in Peickwitz).
Ein besonderes Projekt ist der Sanitärtrakt inklusive Umkleiden zwischen der Kegelbahn und dem Spielleuteheim in Lauchhammer-Ost. Der Rohbau ist bereits abgeschlossen, und die Übergabe an die Vereine ist für den Frühjahr geplant.
Förderung und Zusammenarbeit
Voraussetzung für den weiteren erfolgreichen Stadtumbau ist die enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt, den Wohnungsgenossenschaften und dem Land Brandenburg. Die Fusion der Genossenschaften wurde bereits als Schlüssel für die weitere Entwicklung identifiziziert und im August 2022 notariell beurkundet.
Die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen erfolgt über die Städtebauförderung des Landes Brandenburg. Die Stadt Lauchhammer ist finanziell beteiligt, wie das Beispiel Wagner-Eck zeigt (660.000 Euro). Die geplanten Sanierungen der Straßen (Vogelherdweg, Freifrau-von-Löwendal Straße, Steinstraße) werden ebenfalls über die Städtebauförderung finanziert.
Herausforderungen und Perspektiven
Trotz der Fortschritte gibt es weiterhin Herausforderungen. Die Sanierung des Kuthteiches durch die LMBV (Lausitzer Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft) ist noch ausstehend. Auch das Projekt Transformation 1535° wird als Thema der Ausführungen von Bürgermeister Mirko Buhr genannt, was auf weiteren Handlungsbedarf hindeutet.
Die städtebauliche Entwicklung in Lauchhammer ist ein langfristiger Prozess. Die rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Sanierungssatzungen schaffen die notwendige Verbindlichkeit und geben Planungssicherheit. Die konkreten Projekte, insbesondere in der Neustadt und der Innenstadt, zeigen jedoch, dass die Sanierung bereits greifbare Ergebnisse liefert und die Lebensqualität in der Stadt nachhaltig verbessern soll.
Fazit
Lauchhammer befindet sich in einer Phase der städtebaulichen Erneuerung, die auf soliden rechtlichen Grundlagen basiert. Die Sanierungssatzungen für die Innenstadt und die Neustadt bieten den Rahmen für gezielte Maßnahmen zur Beseitigung von Mißständen und zur Schaffung neuer Wohn- und Lebensqualität. Die Projekte, insbesondere die Sanierung des Wagner-Ecks und die Gestaltung des Quartierparks am Vogelherdweg, zeigen, dass die Stadt und ihre Partner bereit sind, in die Zukunft zu investieren. Für Eigentümer und Bauinteressenten bedeutet dies: Die Sanierungsgebiete bieten Chancen durch Förderung und eine aufgewertete Infrastruktur. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar geregelt und können in der Stadtverwaltung eingesehen werden. Die Transformation Lauchhammers ist ein laufender Prozess, der sowohl für die Stadtentwicklung als auch für die private Immobilienwirtschaft von Bedeutung ist.