Einleitung
Der Begriff „Sanierung“ leitet sich vom lateinischen Wort „sanare“ ab, was so viel wie „heilen“ bedeutet. Im weitesten Sinne bezeichnet er die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands oder der Leistungsfähigkeit von Objekten, Systemen oder Institutionen. Während im Bauwesen die Gebäudesanierung im Vordergrund steht, konzentriert sich der Großteil der vorliegenden Quellen auf den betriebswirtschaftlichen Kontext. Hier ist Sanierung ein Fachbegriff, der Prozesse umfasst, die auf die Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens abzielen. Im Kern geht es dabei um die Abwendung einer Insolvenz infolge von Illiquidität oder Überschuldung. Sanierungsmaßnahmen bedeuten regelmäßig eine krisenbedingte Restrukturierung der Unternehmung.
Während Sanierung im historischen Kontext über Jahrhunderte ein selbstverständlicher Teil der Baukultur war, kam es im 20. Jahrhundert, insbesondere zwischen den 1920er- und 1970er-Jahren, zu einem Paradigmenwechsel. Der Modernismus mit seinem Fortschrittsglauben setzte verstärkt auf Abriss und Neubau. Ein Umdenken erfolgte ab Mitte der 1970er Jahre, angestoßen durch die Ölkrise und ein wachsendes Bewusstsein für den Wert historischer Bausubstanz, manifestiert im Europäischen Denkmalschutzjahr 1975. Sanierung wurde fortan nicht nur als kulturelle, sondern auch als ökologische Notwendigkeit gesehen, da die Weiter Nutzung bestehender Gebäude Energie und Ressourcen im Vergleich zum Neubau spart. Im betriebswirtschaftlichen Kontext hat sich jedoch der Fokus auf die Krisenbewältigung etabliert.
Dieser Artikel beleuchtet die betriebswirtschaftliche Sanierung, ihre Ursachen, Voraussetzungen, Arten der Durchführung sowie die Prüfung von Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit und schließt mit einem kurzen Ausblick auf gerichtliche Sanierungsformen.
Begriffsabgrenzung und Abgrenzung zum Krisenmanagement
Sanierung ist definiert als ein Bündel von außergewöhnlichen Maßnahmen, die einem in Schwierigkeiten geratenen Unternehmen bei der Überwindung der Probleme helfen sollen. Das primäre Ziel ist die Sicherung einer gefährdeten oder die Wiedererlangung einer verlorenen Lebensfähigkeit des Unternehmens. Im Stadium der akuten Krise geht es um den Untergang oder die Weiterführung des Unternehmens. Eine wesentliche Abgrenzung besteht zum umfassenderen Begriff des Krisenmanagements. Krisenmanagement beinhaltet die Aufgabe, latente Krisensituationen möglichst frühzeitig zu erkennen sowie Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Bewältigung akuter Krisen zu planen und durchzuführen. Sanierung wird in der Regel dann eingeleitet, wenn die akute Krise als beherrschbar angesehen wird.
Eine weitere Abgrenzung besteht zum Turnaround. Während die Sanierung typischerweise bei bereits eingetretenen akuten Krisensituationen (Illiquidität, Überschuldung) eingeleitet wird, findet der Turnaround idealtypisch bereits vor dem Eintritt solcher Krisen statt und zielt auf eine grundlegende strategische Neuausrichtung ab.
Ursachen von Unternehmenskrisen
Eine erfolgreiche Sanierung erfordert zunächst die Erforschung der Ursachen der Krise. Die Quellen unterscheiden zwischen endogenen und exogenen Ursachen.
Endogene Ursachen
Endogene Ursachen resultieren aus internen Fehlentwicklungen des Unternehmens. Ein klassisches Anzeichen für eine sanierungsbedürftige Kapitalstruktur ist ein Missverhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital oder von langfristigem und kurzfristigem Fremdkapital. Solche strukturellen Schwächen können durch falsche Finanzierungsmaßnahmen verursacht oder verstärkt werden und führen oft zu einer dauerhaften Schieflage.
Exogene Ursachen
Exogene Ursachen hingegen haben ihren Ursprung in der Unternehmensumwelt. Hierzu zählen beispielsweise Konjunktureinbrüche oder Wechselkursschwankungen, die das Unternehmen nicht oder nur schwer kontrollieren kann. Oft wirken endogene und exogene Faktoren zusammen, weshalb eine detaillierte Analyse unerlässlich ist.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sanierung
Die Aufstellung eines Sanierungsplans und die Erforschung der Ursachen sind zentrale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sanierung. Besteht jedoch keine Aussicht auf Erfolg, ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Es gibt jedoch auch Fälle vorübergehender Zahlungsunfähigkeit, in denen keine Sanierung im engeren Sinne notwendig ist. Wenn die Möglichkeit besteht, die Situation durch die Aufnahme neuer Kredite oder durch Stillhalteabkommen mit den Gläubigern zu bereinigen, kann das Unternehmen die Krise überbrücken, ohne umfassende Restrukturierungsmaßnahmen durchführen zu müssen.
Arten der Sanierungsmaßnahmen
Sanierungsmaßnahmen lassen sich grundsätzlich in drei Kategorien unterteilen: buchtechnische, finanzwirtschaftliche und leistungswirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen. In den seltensten Fällen genügen rein finanzwirtschaftliche Maßnahmen zur Sicherung der dauerhaften Lebensfähigkeit; daher ist eine weite Sichtweise und oft eine Kombination der Maßnahmen erforderlich.
Buchtechnische Sanierung
Die buchtechnische Sanierung umfasst formelle Maßnahmen der Kapitalherabsetzung. Dazu gehören: * Herabsetzung des Nennwertes der Aktien * Zusammenlegung der Aktien (Aktienzusammenlegung) * Aktieneinziehung * Auflösung offener Rücklagen und stiller Reserven
Diese Maßnahmen dienen primär der Sanierung der Eigenkapitalstruktur, indem sie Verluste ausgleichen oder das Kapitalverhältnis neu ordnen.
Finanzwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen
Die finanzwirtschaftliche Sanierung ist die Summe aller finanziellen Maßnahmen, die die Zahlungs- und Ertragsfähigkeit des Unternehmens wiederherstellen. Sie lässt sich in Maßnahmen im Bereich des Eigenkapitals und des Fremdkapitals gliedern.
Maßnahmen im Bereich des Eigenkapitals: * Kapitalerhöhung * Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung * Gewährung von Gesellschafterdarlehen * Gewährung von Nachschüssen * Zutritt neuer Gesellschafter
Maßnahmen im Bereich des Fremdkapitals: * Stundung von Verbindlichkeiten * Zinsenfreistellung (echte Stundung) * Aufnahme neuer Kredite * Reduktion von Verbindlichkeiten durch (teilweisen) Verzicht der Gläubiger (Forderungsverzicht) * Umwandlung von Gläubigerforderungen in Beteiligungen
Ein Forderungsverzicht der Gläubiger kann außerhalb eines Insolvenzverfahrens durch eine Vereinbarung oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erfolgen.
Eine Sonderform der finanzwirtschaftlichen Sanierung stellt Distressed Investing dar. Dabei handelt es sich um gezielte Veranlagungen in Titel notleidender Unternehmen (Aktien, Anleihen, Kredite). Distressed Investors bringen neben Risikokapital auch Know-how in den Sanierungsprozess ein und übernehmen eine wichtige Rolle, insbesondere im angelsächsischen Raum, aber zunehmend auch im deutschsprachigen Bereich.
Leistungswirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen
Die leistungswirtschaftliche Sanierung entspricht einer Strukturverbesserung des Unternehmens im weiteren Sinne. Das Ziel ist die nachhaltige Sicherung der Ertrags- und Finanzkraft nach Aufdeckung der Krisenursachen. Typische Maßnahmen umfassen: * Desinvestition (Verkauf von Unternehmensteilen) * Neuinvestition * Organisationsverbesserung * Implementierung von Controlling-Instrumenten * Abverkauf hoher Lagerbestände
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die operativen Strukturen zu optimieren und das Geschäftsmodell wieder profitabel zu machen.
Sanierungsprüfung: Analyse von Würdigkeit und Fähigkeit
Vor der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen ist eine sorgfältige Prüfung erforderlich. Die Sanierungsprüfung dient dazu, Aussagen über die künftige Leistungsfähigkeit des Unternehmens und die Zweckmäßigkeit der geplanten Maßnahmen zu treffen. Sie lässt sich in drei aufeinanderfolgende Teilprüfungen unterteilen, die eine systematische Analyse ermöglichen.
Sanierungsfähigkeit
Die Sanierungsfähigkeit beurteilt die objektive Möglichkeit, ein Unternehmen durch Maßnahmen wieder gesund zu machen. Sie wird größtenteils auf Basis objektiv messbarer Fakten beurteilt. Eine Voraussetzung für Sanierungsfähigkeit ist, dass die Krise beherrschbar ist und grundsätzlich Aussicht auf Erfolg besteht.
Sanierungswürdigkeit
Während die Sanierungsfähigkeit auf objektiven Fakten basiert, tritt bei der Beurteilung der Sanierungswürdigkeit die persönliche Interessenlage der Sanierungsbeteiligten hinzu. Die Sanierungswürdigkeit wird dominant von subjektiven, wenn auch teilweise ökonomisch berechenbaren, Überlegungen bestimmt. Hier sind Faktoren wie das Unternehmensimage, noch wirksame Wettbewerbsvorteile (z.B. durch Patente oder Lizenzen) und das vorhandene Klima zwischen den Sanierungsbeteiligten entscheidend.
Sanierungswürdigkeit ist gegeben, wenn über die Sanierungsfähigkeit hinausgehende Anforderungen der Beteiligten erfüllt werden. Letztlich kann die Frage, ob ein Unternehmen sanierungswürdig ist, nur durch die jeweilig Betroffenen aufgrund ihrer subjektiven Risikoneigung beantwortet werden. Expertensysteme können hierbei den menschlichen Experten unterstützen, indem sie Routineaufgaben übernehmen, ihn aber nicht vollständig ersetzen.
Gerichtliche Sanierungsformen
Obwohl gerichtliche Sanierungsverfahren heute in der Regel als vorrangiges Ziel die Unternehmensfortführung anstreben, kann sich im Rahmen des Sanierungsprozesses auch die Notwendigkeit zur Liquidation des betroffenen Unternehmens ergeben. Das Insolvenzrecht bietet hierfür die Rahmenbedingungen. Die gerichtlichen Sanierungsformen dienen dazu, unter Aufsicht des Gerichts eine Lösung für das Unternehmen zu finden, die entweder die Fortführung auf einer gesicherten Basis ermöglicht oder die Abwicklung in geordneten Bahnen gewährleistet.
Fazit
Sanierung ist ein komplexer Prozess, der weit über reine Finanzspritzen hinausgeht. Sie beginnt mit der exakten Diagnose der Krisenursachen, die endogen (interne Fehlentwicklungen) oder exogen (Umweltfaktoren) sein können. Eine erfolgreiche Sanierung erfordert einen strukturierten Ansatz, der buchtechnische, finanzwirtschaftliche und leistungswirtschaftliche Maßnahmen kombiniert. Während buchtechnische Maßnahmen der Kapitalstruktur dienen, zielen finanzwirtschaftliche Maßnahmen auf die Wiederherstellung der Liquidität und leistungswirtschaftliche Maßnahmen auf die Sicherung der Ertragskraft ab.
Vor der Umsetzung ist eine fundierte Sanierungsprüfung unerlässlich, um die Sanierungsfähigkeit (objektive Machbarkeit) von der Sanierungswürdigkeit (subjektive Attraktivität für Beteiligte) zu unterscheiden. Letztlich bleibt die Entscheidung für oder gegen eine Sanierung eine Frage der Risikobereitschaft der involvierten Parteien. In kritischen Fällen greifen gerichtliche Sanierungsverfahren, die zwar primär die Fortführung anstreben, jedoch auch die geordnete Liquidation als Ultima Ratio vorsehen.