Die energetische Sanierung von Gebäuden gewinnt angesichts steigender Energiepreise und der gesetzlichen Klimaschutzziele immer mehr an Bedeutung. Für Eigentümer von Immobilien in Berlin stellt die Investitionsbank Berlin (IBB) in Kooperation mit der KfW Bankengruppe umfangreiche Förderprogramme zur Verfügung, die den Umstieg auf energieeffiziente Standards wirtschaftlich attraktiv gestalten. Dieser Artikel beleuchtet die Details der Förderprogramme, die Voraussetzungen für eine Förderung sowie die spezifischen Konditionen, die aktuell für Eigentümer, Vermieter und Investoren in Berlin gelten.
Die Ziele und Rahmenbedingungen der IBB-Förderung
Das Hauptanliegen des Förderprogramms „IBB Energetische Gebäudesanierung“ ist es, die Sanierung von Wohnungen in Berlin im Hinblick auf die Energieeffizienz zu fördern. Hierfür werden zinsgünstige Darlehen vergeben, deren Mittel von der KfW Bankengruppe und der Investitionsbank Berlin (IBB) stammen. Ein zentrales Ziel ist die Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen des Gebäudesektors, um die gesetzlichen Klimaschutzziele des Landes Berlin zu erreichen. Rund 40 % der CO2-Emissionen entstehen im Gebäudesektor, was die Dringlichkeit der Sanierung von Altbauten unterstreicht. Allein in Berlin wurden knapp 39 % der Gebäude vor 1948 errichtet, sodass eine energetische Sanierung von großer Bedeutung ist.
Die Förderung richtet sich in erster Linie an private Gebäudeeigentümer von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern (einschließlich großer Mietshäuser) sowie von Gewerbeeinheiten oder Bürogebäuden. Zudem werden kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter und Investoren sowie Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung angesprochen. Ein entscheidendes Kriterium ist der Investitionsstandort: Die Förderung ist ausschließlich für Projekte vorgesehen, die in Berlin durchgeführt werden. Eine Förderung von Projekten im Ausland ist ausgeschlossen.
Förderfähige Maßnahmen und Sanierungsarten
Das Programm unterscheidet zwischen verschiedenen Sanierungsarten und -umfängen, die gefördert werden können. Grundsätzlich müssen die zu sanierenden Gebäude mindestens fünf Jahre alt sein, was durch den Zeitpunkt des Bauantrags oder der Bauanzeige nachgewiesen wird.
Eine zentrale Fördermaßnahme ist die Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus 85 oder besser. Hierbei wird das gesamte Gebäude auf einen hohen energetischen Standard gebracht. Die Sanierung von Baudenkmälern wird ebenfalls explizit gefördert, was den Erhalt historischer Bausubstanz mit modernen Energiestandards vereinbar macht. Darüber hinaus ist der Ersterwerb eines neu energetisch sanierten Wohngebäudes förderfähig, ebenso wie die Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen (z. B. Gewerbeflächen) in Wohnflächen.
Neben den umfassenden Sanierungen zum Effizienzhaus können auch einzelne energetische Maßnahmen bezuschusst werden. Dazu zählen beispielsweise: * Wärmedämmung von Wänden und Dachflächen * Erneuerung von Fenstern und Außentüren * Einbau von Heizungs- und Lüftungsanlagen * Einbau von digitalen Systemen zur Optimierung des Energieverbrauchs oder zur smarten Steuerung technischer Anlagen
Nicht gefördert werden Boardinghäuser, Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser.
Die Höhe der Förderung und spezifische Konditionen
Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten, die durch die IBB zusätzlich subventioniert werden. Die genaue Höhe der Förderung ist vom Umfang der Maßnahme abhängig.
Für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus beträgt die maximale Förderhöhe bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Für einzelne energetische Maßnahmen liegt die Obergrenze bei 60.000 Euro pro Wohneinheit. Diese Darlehen können mit variablen Laufzeiten und bis zu 5 Tilgungsfreijahren beantragt werden, was die finanzielle Belastung in der Anfangsphase reduziert.
Ein entscheidender Vorteil der IBB-Förderung ist die Zinssubvention. Die IBB subventioniert den KfW-Zinssatz um bis zu 0,6 % p.a. für Einzelmaßnahmen und um bis zu 1,0 % p.a. für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Diese Zinsreduktion wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Der Zinssatz richtet sich nach dem am Tag der Zusage der KfW gültigen Produktzinssatz oder dem bei Antragseingang bei der KfW günstigeren Produktzinssatz.
Zusätzlich besteht bei der Sanierung zum Effizienzhaus die Möglichkeit eines Tilgungszuschusses von bis zu 45 %, was bedeutet, dass ein Teil des Kredits nicht zurückgezahlt werden muss und somit Geld gespart wird.
Besonderheiten der aktuellen Zinsaktion
Die Investitionsbank Berlin hat eine zeitlich begrenzte Zinsaktion für ihre Förderprogramme gestartet. Bis zum 18. November 2024 haben Immobilieneigentümer die Chance, von einem um bis zu 1,0 % reduzierten Zinssatz zu profitieren. Für Einzelmaßnahmen im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung beträgt die Zinsreduktion in diesem Zeitraum bis zu 0,6 % p.a. Diese Aktion soll zusätzliche Anreize schaffen, in die Modernisierung zu investieren.
Antragstellung und Voraussetzungen
Die Antragstellung für die IBB-Förderung erfolgt direkt bei der Investitionsbank Berlin. Es ist wichtig, den Antrag vor Beginn des Vorhabens einzureichen. Als Vorhabensbeginn wird der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen definiert. Eine wichtige Ausnahme besteht jedoch: Erfolgt ein dokumentiertes Beratungsgespräch im Vorfeld, können Liefer- und Leistungsverträge geschlossen werden, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein Kreditförderantrag abgeschlossen sein muss.
Für die Antragstellung ist der ausgefüllte Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen bei der IBB einzureichen. Über die Kreditvergabe wird nach einer Objekt- und Bonitätsprüfung entschieden. Der Kreditvertrag wird zwischen dem Antragsteller und der IBB geschlossen. Die Abruffrist für die Auszahlung beträgt 12 Monate nach Kreditzusage.
Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
Eine energieeffiziente Sanierung erfordert eine fundierte Fachplanung und qualifizierte Begleitung bei der Errichtung. Daher schreibt die KfW vor, dass im Rahmen der Planung, Antragstellung und Durchführung ein Energieeffizienz-Experte oder eine Energieeffizienz-Expertin eingebunden wird. Anerkannte Experten sind in der Liste unter www.energie-effizienz-experten.de in den Kategorien für „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ zu finden.
Die Beauftragung eines solchen Experten ist förderfähig. Die Baubegleitung kann mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und einem Tilgungszuschuss gefördert werden. Dies stellt sicher, dass die Sanierungsmaßnahmen fachgerecht geplant und umgesetzt werden, um den gewünschten Energieeffizienzstandard zu erreichen.
Sicherheiten und Kreditvergabe
Für den Kredit sind grundsätzlich bankübliche Sicherheiten erforderlich. Die Form und der Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen vereinbart. Es gelten die jeweils aktuellen Merkblätter und technischen Mindestanforderungen der KfW. Die Konditionen der KfW und der IBB können sich ändern, daher ist es ratsam, sich vor Antragstellung aktuell zu informieren.
Ergänzende Förderprogramme: Effiziente GebäudePLUS und altersgerechtes Wohnen
Neben dem Kernprogramm „IBB Energetische Gebäudesanierung“ existieren weitere relevante Förderangebote. Das Programm „Effiziente GebäudePLUS“ fördert die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden in Berlin. Die Förderung umfasst je nach Maßnahme bis zu 40 % der förderfähigen Kosten und ist in fünf Module unterteilt, wobei Module zwei und fünf ausschließlich für Wohngebäude vorgesehen sind.
Ein weiteres Programm, „IBB Altersgerecht Wohnen“, legt den Fokus auf barrierefreien Umbau. Dieses Programm fördert Maßnahmen wie den barrierearmen Umbau von Badezimmern oder die Gestaltung von barrierearmen Auf- und Zugängen. Ziel ist es, sichere und komfortable Lebensräume für ältere Menschen zu schaffen. Auch für dieses Programm gilt eine Zinssubvention von bis zu 0,6 % p.a. auf den KfW-Zinssatz.
Kontaktaufnahme und Beratung
Interessenten werden geraten, sich frühzeitig mit der IBB in Verbindung zu setzen. Die Kundenbetreuung beantwortet Detailfragen zum Programm und unterstützt gerne bei der Antragstellung. Die Kontaktdaten der Investitionsbank Berlin, Abteilung Immobilien- und Stadtentwicklung, sind:
Investitionsbank Berlin Immobilien- und Stadtentwicklung Bundesallee 210, 10719 Berlin Telefon: 030/2125-2662 Telefax: 030/2125-4300 E-Mail: [email protected]
Zudem stehen weitere Informationen und die Antragsunterlagen unter www.ibb.de/energetische-gebaeudesanierung zur Verfügung.
Fazit
Die Förderprogramme der Investitionsbank Berlin in Kooperation mit der KfW bieten umfangreiche und attraktive Möglichkeiten zur Finanzierung energetischer Sanierungen in Berlin. Durch zinsgünstige Darlehen, hohe Förderbeträge bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für Effizienzhäuser und zusätzliche Zinssubventionen wird die Sanierung von Altbauten wirtschaftlich attraktiv. Die explizite Förderung von Einzelmaßnahmen, Komplettsanierungen, Baudenkmalen und sogar dem Ersterwerb sanierter Immobilien ermöglicht es einer breiten Zielgruppe, von den Angeboten zu profitieren. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten stellt die Qualität der Umsetzung sicher. Angesichts der aktuellen Zinsaktion bis November 2024 und der dringenden Notwendigkeit, den Gebäudebestand energetisch zu modernisieren, stellen diese Programme einen wesentlichen Baustein für die Erreichung der Klimaziele und die Steigerung der Lebensqualität in Berlin dar.
Quellen
- IBB Energetische Gebäudesanierung - Fördersuche
- IBB Energetische Gebäudesanierung - Ressource Deutschland
- Programm Effiziente GebäudePLUS - Umwelt.ekbo.de
- Richtlinie IBB Energetische Gebäudesanierung - Förderdatenbank
- IBB mit neuer Zinsaktion - BBU
- IBB Energetische Gebäudesanierung - Effizienzhaus - IBB
- Pressemitteilung Energetische Stadtsanierung - BMWSB