IDW S 6: Ein Leitfaden für Sanierungskonzepte in der Unternehmenskrise

Die wirtschaftliche Landschaft ist einem stetigen Wandel unterworfen. Volatile Märkte, regulatorischer Druck, Margenerosion und ein zunehmender Fachkräftemangel stellen Unternehmen vor immense Herausforderungen. Gerade im Bau- und Renovierungssektor, wo hohe Investitionen und komplexe Projektsteuerungen an der Tagesordnung sind, kann es schnell zu einer akuten Schieflage kommen. In solchen Momenten ist ein strukturiertes Sanierungskonzept nicht nur wünschenswert, sondern unverzichtbar, um operative und finanzielle Stabilität wiederherzustellen. Ein entscheidender Standard in diesem Kontext ist der „IDW S 6“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer.

Dieser Artikel beleuchtet den IDW S 6 Standard, dessen Anforderungen und die Bedeutung für Unternehmen in der Krise. Er richtet sich an Bauunternehmer, Projektentwickler und alle, die im Bauwesen mit finanziellen Restrukturierungen konfrontiert sind.

Die Bedeutung des IDW S 6 Standards

Der „IDW S 6“ ist ein Gutachtenstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW). Er definiert die Anforderungen, die an ein Sanierungskonzept zu stellen sind, wenn dieses als Grundlage für ein Sanierungsgutachten dient. Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich hierbei nicht um einen Prüfungsstandard im Sinne des § 2 Abs. 1 Wirtschaftsprüferordnung handelt, sondern um einen Gutachtenstandard. Er gibt die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer wieder und dient als Vorlage für finanzierende Banken, Finanzinstitute und andere Kapitalgeber.

Der Standard wurde jüngst novelliert. Der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) hat am 22. Juni 2023 eine überarbeitete Fassung verabschiedet, die vom IDW Hauptfachausschuss am 13. Oktober 2023 gebilligt wurde. Diese ersetzt die vorherige Version vom 16. Mai 2018. Die Aktualisierungen beinhalten nicht nur technische Verweise, sondern auch Klarstellungen, die die wachsende Relevanz von Nachhaltigkeitsaspekten und Cyberrisiken in der Sanierungsplanung adressieren.

Rechtlicher Rahmen und Zielsetzung

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat zentrale Aspekte für Sanierungskonzepte definiert. Der IDW S 6 konkretisiert diese Urteile unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Das Ziel ist die Schaffung der Grundlagen für ein schlüssiges und erfolgsversprechendes Sanierungskonzept.

Sanierungskonzepte gemäß IDW S 6 werden für verschiedene Zwecke erstellt: * Als Grundlage für Finanzierungsentscheidungen in Krisensituationen. * Zur Entlastung von Gläubigern, die einer Teilzahlungsvereinbarung zustimmen. * Zur Vermeidung strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Haftung der Geschäftsführer (Organe).

Ein nach IDW S 6 erstelltes Konzept bietet rechtssichere Strategien zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Stabilität. Für die Geschäftsführung stellt es zudem ein zentrales Element zur Absicherung ihrer Haftung und Verantwortlichkeit dar.

Kernelemente eines IDW S 6 Sanierungskonzepts

Ein Sanierungskonzept, das den Anforderungen des IDW S 6 genügt, muss bestimmte Kernelemente aufweisen. Diese sind in der aktuellen Neufassung von 2018 (Stand 16.05.2018) definiert und bilden die Struktur des Gutachtens.

Die zentralen Bestandteile sind: 1. Auftragsgegenstand und -umfang: Eine klare Beschreibung der vereinbarten Leistungen. 2. Basisinformationen: Darlegung der wirtschaftlichen und rechtlichen Ausgangslage des Unternehmens in seinem Umfeld. Dies umfasst die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 3. Krisenanalyse: Analyse des Krisenstadiums und der Krisenursachen des Unternehmens. 4. Insolvenzgefährdung: Untersuchung, ob eine Insolvenzgefahr vorliegt. 5. Leitbild: Darstellung des Leitbilds und des Geschäftsmodells des sanierten Unternehmens. 6. Maßnahmen: Darstellung der Maßnahmen, um die Insolvenzgefahr abzuwenden, die Unternehmenskrise zu bewältigen und das Leitbild zu erreichen. 7. Integrierter Unternehmensplan: Ausarbeitung eines integrierten Unternehmensplans (Finanzplan). 8. Sanierungsfähigkeit: Zusammenfassende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens.

Diese Elemente sind zwingend erforderlich, um die Sanierungsfähigkeit fundiert zu beurteilen.

Die Phasen der Sanierung: Bestandsaufnahme und Analyse

Die Erstellung eines Sanierungskonzepts beginnt mit einer intensiven initialen Bestandsaufnahme. Hierbei wird die finanzielle Lage durch strukturierte Gespräche mit der Geschäftsführung und relevanten Stakeholdern analysiert. Ziel ist es, ein umfassendes Bild der aktuellen Situation zu zeichnen.

Ergänzend dazu wird oft ein Independent Business Review (IBR) gefordert. Dabei handelt es sich um ein externes, unabhängiges Kurzgutachten. Ein IBR liefert eine Bewertung der kurzfristigen Finanzlage und der Fortführungsfähigkeit aus Sicht externer Kapitalgeber. Es ist eine sinnvolle Ergänzung zum IDW S 6, insbesondere wenn kurzfristige Finanzierungsentscheidungen vorbereitet werden oder die Plausibilität bestehender Planungen überprüft werden soll.

Im Zentrum der Analyse steht die Identifikation der Krisenursachen. Eine oberflächliche Ursachenanalyse ist ein häufiger Fehler, der die erfolgreiche Unternehmenssanierung gefährden kann. Die Analyse muss tiefgreifend sein, um die wahren Probleme zu identifizieren, die zur Schieflage geführt haben.

Die drei Ebenen der Sanierungsfähigkeit

Nach der Rechtsprechung des BGH und dem IDW S 6 wird die Sanierungsfähigkeit auf drei Ebenen beurteilt:

1. Fortführungsfähigkeit (Stufe 1)

Die erste Stufe verlangt eine positive insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose. Das Unternehmen muss im Sanierungszeitraum durchfinanziert sein. Es darf also keine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegen, die nicht innerhalb des Planungszeitraums beseitigt werden kann.

2. Wettbewerbsfähigkeit (Stufe 2)

Eine bloße Fortführung reicht nicht aus. Es wird eine „durchgreifende Sanierung“ gefordert, die die Wiederherstellung der Rentabilität der unternehmerischen Tätigkeit zum Ziel hat. Das Unternehmen muss im Wettbewerb aus eigener Kraft bestehen können. Nach IDW S 6 ist ein Unternehmen dann wettbewerbsfähig, wenn es dauerhaft fortgeführt werden kann. Dies bezieht sich nicht nur auf das Mitarbeiter- und Produkt-/Dienstleistungspotenzial, sondern auch auf die Wandlungs- und Adaptionsfähigkeit an externe Entwicklungen. Hier greifen auch die neuen Anforderungen an Nachhaltigkeit. Die Anforderungen der Digitalisierung sowie die Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Corporate Governance-Kriterien (ESG) sind zu berücksichtigen.

3. Finanzierbarkeit (Stufe 3)

Die Wettbewerbsfähigkeit setzt voraus, dass das Unternehmen am Markt finanzierbar ist. Ohne Zugang zu notwendigem Kapital ist auch die beste Sanierungsstrategie nicht umsetzbar.

Modernisierung und Umsetzung: Digitalisierung und ESG

Die aktuelle Fassung des IDW S 6 integriert explizit moderne Herausforderungen. Digitalisierung wird als zentraler Bestandteil moderner Sanierungskonzepte genannt. Sie verbessert Effizienz, Steuerbarkeit und Zukunftsfähigkeit. Im Baugewerbe bedeutet dies oft die Implementierung moderner Projektmanagement-Tools, digitaler Bauantragsverfahren oder vernetzter Logistikprozesse.

Ebenso neu betont werden Cyberrisiken und Nachhaltigkeitsaspekte. Ein Unternehmen, das in der Krise ist, muss auch prüfen, ob seine Prozesse gegen Cyberbedrohungen gesichert sind und ob es seinen Verpflichtungen in Bezug auf ESG nachkommen kann. Für Bauunternehmen kann dies bedeuten, dass ökologische Baustoffe, energieeffiziente Gebäude oder soziale Arbeitsbedingungen in die Sanierungsplanung einfließen müssen, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.

Zudem wird klargestellt, dass bei der Darstellung des geplanten Sanierungsablaufs auch steuerrechtliche Aus- und Folgewirkungen zu berücksichtigen sind. Die steuerliche Optimierung der Sanierungsmaßnahmen ist ein wichtiger Punkt, um die Finanzierbarkeit sicherzustellen.

Kriterien für ein erfolgreiches Sanierungskonzept

Ein Konzept auf dem Papier reicht nicht aus. Für den Erfolg in der Praxis nennt die zur Verfügung gestellte Literatur fünf Kriterien, die ein Sanierungskonzept erfüllen sollte: 1. Objektivität und Nachvollziehbarkeit: Der Aufbau muss logisch und transparent sein. 2. Umfassende Analyse: Sowohl die Ursachen der Krise als auch die Potenziale des Unternehmens müssen detailliert analysiert werden. 3. Konkrete und realistische Maßnahmen: Vage Absichtserklärungen reichen nicht; es müssen handfeste, umsetzbare Schritte definiert werden. 4. Erfüllung rechtlicher Anforderungen: Das Konzept muss den Vorgaben des IDW S 6 und der BGH-Rechtsprechung entsprechen. 5. Tragfähigkeit und Umsetzung: Das Konzept muss von den Beteiligten mitgetragen und konsequent umgesetzt werden.

Hier zeigt sich die Notwendigkeit von erfahrenen Restrukturierungsmanagern. Sie übernehmen oft operative Verantwortung und agieren pragmatisch und zielorientiert. Die Kombination aus methodischer Strenge, wirtschaftlicher Kompetenz und aktiver Umsetzungsbegleitung entscheidet über den Erfolg.

Unterschied: IDW S 6 vs. „Angelehnte“ Konzepte

Ein häufiges Problem am Markt sind Sanierungskonzepte, die als „angelehnt an IDW S 6“, „in Anlehnung an“ oder „orientiert an“ bezeichnet werden. Das Institut der Wirtschaftsprüfer warnt eindringlich vor solchen Bezeichnungen.

Ein Sanierungskonzept, das nur „angelehnt“ ist, bietet laut IDW ein hohes und regelmäßig kaum vertretbares Risiko. Solche Konzepte können Lücken aufweisen und dienen möglicherweise dazu, die Anforderungen der BGH-Rechtsprechung zu umgehen (Exkulpation). Besonders problematisch sind sogenannte „Restrukturierungsgutachten“. Da eine Restrukturierung immer nur ein Teil der Sanierung ist, fehlt hier oft der umfassende Blick. Nur ein reines Sanierungsgutachten nach IDW S 6 bietet den größtmöglichen Schutz für Geschäftsführer und Finanzierer.

Die Rolle der Ersteller

Wer darf ein IDW S 6 Sanierungsgutachten erstellen? Neben Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit spezialisierten Sanierungsabteilungen sind es auch auf Unternehmenssanierung spezialisierte Unternehmensberatungen, Sanierungsberater und Interim Manager. Wichtig ist, dass die Ersteller über ausreichende Sachkunde verfügen.

Neben fachlicher Qualifikation sind methodische und intellektuelle Fähigkeiten sowie hohe soziale Kompetenz und Führungsqualitäten erforderlich. Nach BGH-Rechtsprechung muss die Beurteilung der Ausgangslage und die Prognose der Durchführbarkeit durch einen unvoreingenommenen, branchenkundigen Fachmann erfolgen, dem die üblichen Buchhaltungsunterlagen zeitnah vorliegen.

Zusammenarbeit mit Experten und Managern

Die Erstellung des Konzepts ist der erste Schritt. Entscheidend ist jedoch die Umsetzung. Hier kommen Restrukturierungsmanager ins Spiel, die oft im Rahmen von Interim-Management-Lösungen (wie von Bridge Imp angeboten) die operative Verantwortung übernehmen. Sie begleiten den Prozess von der Konzepterstellung bis zur Implementierung. Ihre Aufgabe ist es, die strategischen Ziele des Sanierungskonzepts in operative Realität umzusetzen und die Akzeptanz bei allen Beteiligten (Mitarbeitern, Gläubigern, Kapitalgebern) zu sichern.

Fazit

Der IDW S 6 ist weit mehr als nur ein formaler Standard. Er ist das zentrale Instrument zur Sicherung der Unternehmensfortführung in wirtschaftlichen Krisen. Für Unternehmen im Bau- und Renovierungssektor, die mit finanziellen Engpässen oder strukturellen Problemen kämpfen, bietet er einen klaren Rahmen, um eine realistische und rechtssichere Strategie zu entwickeln.

Ein solches Konzept muss die drei Stufen der Sanierungsfähigkeit – Fortführung, Wettbewerbsfähigkeit und Finanzierbarkeit – adressieren und dabei moderne Herausforderungen wie Digitalisierung und ESG berücksichtigen. Die Qualität des Konzepts hängt maßgeblich von einer tiefgehenden Ursachenanalyse und einer realistischen Maßnahmenplanung ab. Wichtig ist, dass keine Kompromisse bei der Bezeichnung „IDW S 6“ gemacht werden. Nur ein standardkonformes Gutachten bietet die notwendige Sicherheit für Geschäftsführung und Kapitalgeber. Letztlich ist die professionelle Umsetzung durch erfahrene Manager der Schlüssel, um die Sanierung vom Papier in die Praxis zu übertragen und den dauerhaften Erfolg des Unternehmens zu sichern.

Quellen

  1. Bridge Imp - Sanierungskonzept
  2. IDW - Standard zu Sanierungskonzepten IDW S-6 verabschiedet
  3. TWI-MP - IDW S6
  4. EbnerStolz - IDW S-6 Anforderungen Sanierungskonzepte

Ähnliche Beiträge