Förderung energetischer Sanierungen in Hamburg: Ein Überblick über die Programme der IFB Hamburg

Einleitung

Die energetische Sanierung von Gebäuden ist ein zentraler Hebel für den Klimaschutz und die Reduzierung von Energiekosten. In Hamburg stellt die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB Hamburg) als Landesförderinstitut eine Vielzahl an Förderprogrammen zur Verfügung, um Eigentümer, Privatpersonen und Unternehmen bei der Modernisierung ihrer Immobilien zu unterstützen. Diese Programme zielen darauf ab, die Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu steigern und gleichzeitig den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Die Förderung durch die IFB Hamburg umfasst dabei sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Darlehen, die oft mit Angeboten des Bundes, wie denen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), kombinierbar sind. Dieser Artikel gibt einen detaillierten Überblick über die verfügbaren Fördermöglichkeiten, die Antragsprozesse und die spezifischen Anforderungen, die bei einer Sanierung in Hamburg zu beachten sind.

Förderprogramme der IFB Hamburg: Ein Modulares System

Die IFB Hamburg bietet ein flexibles, modulares Fördersystem für die energetische Modernisierung von Mietwohnungen und anderen Gebäudetypen an. Dieses System ermöglicht es Antragstellern, verschiedene Maßnahmen zu kombinieren, um eine umfassende Sanierung durchzuführen. Die Förderung setzt sich dabei aus zinsvergünstigten Darlehen, laufenden Zuschüssen und einmaligen Zuschüssen zusammen, deren Höhe von der gewählten energetischen Stufe und dem Umfang der Sanierung abhängt.

Grundmodule und Fördersegmente

Das Kernstück der Förderung für Mietwohnungen bildet die Kombination aus Grundmodulen und Ergänzungsmodule. Ein Grundmodul ist bereits ausreichend für den Förderzugang, die Kombination mehrerer Module ist jedoch möglich und für umfassende Sanierungen oft notwendig. Die Zuordnung der Förderung erfolgt in verschiedene Fördersegmente, die durch Ergänzungsmodule erweitert werden können. Instandsetzungsmaßnahmen, die für den Modernisierungserfolg notwendig sind, sind ebenfalls förderfähig.

Die Förderung selbst besteht aus einem zinsvergünstigten Darlehen mit einem laufenden monatlichen Zuschuss, der optional durch Einmalzuschüsse ergänzt werden kann. Als Gegenleistung für die Förderung müssen die Eigentümer eine Mietpreis- und Belegungsbindung für einen Zeitraum von 10, 20 oder 30 Jahren eingehen. Die Höhe des Darlehens ist abhängig vom gewählten Fördersegment und der Wohnfläche und deckt bis zu 100 % der anerkannten Bau- und Baunebenkosten ab. Die genauen Konditionen, wie Zins- und Tilgungssätze, sind bei der IFB Hamburg erhältlich und unterliegen regelmäßigen Anpassungen.

Energetische Modernisierung der Gebäudehülle

Ein zentrales Fördermodul der IFB Hamburg ist die „Energetische Modernisierung der Gebäudehülle“. Dieses Modul unterstützt sowohl einzelne als auch umfängliche Maßnahmen zur Verbesserung der thermischen Gebäudehülle. Dazu zählen beispielsweise die Wärmedämmung von Wänden, Dächern und Decken sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren. Die Basisförderung richtet sich auf die Erreichung bestimmter energetischer Standards, die in Stufen von 1 bis 5 unterteilt sind. Die Stufen repräsentieren unterschiedliche Endenergieverbrauchswerte pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) bzw. die Erreichung von IFB-Effizienzhausstandards.

Die folgende Tabelle veranschaulicht die gestaffelten Einmalzuschüsse für die energetische Modernisierung in Abhängigkeit von der erreichten Stufe, wobei zwischen zwei Förderwegen (B und C) unterschieden wird. Der Förderweg B scheint dabei die höheren Zuschüsse zu bieten.

Stufe Beschreibung Einmalzuschuss (Förderweg B) Einmalzuschuss (Förderweg C)
Stufe 1 Endenergie ≤ 90 kWh/m²a 290 €/m² 240 €/m²
Stufe 2 Endenergie ≤ 75 kWh/m²a 340 €/m² 280 €/m²
Stufe 3 IFB-Effizienzhaus-70 im Bestand 400 €/m² 330 €/m²
Stufe 4 IFB-Effizienzhaus-55 im Bestand 490 €/m² 390 €/m²
Stufe 5 IFB-Effizienzhaus-40 im Bestand 560 €/m² 470 €/m²

Zusätzlich zu den oben genannten Zuschüssen für die energetische Modernisierung können Bonusförderungen beantragt werden. Eine solche Bonusförderung ist beispielsweise für sogenannte „Worst Performing Buildings“ vorgesehen, also Gebäude mit besonders schlechter Energieeffizienz, wenn durch die Sanierung der Standard eines Effizienzgebäudes 70EE (EG70 EE) erreicht wird. Ebenso wird die Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen durch eine zusätzliche Bonusförderung unterstützt. Auch Maßnahmen an der Gebäudehülle, die im Rahmen einer umfassenden Modernisierung zu einem Effizienzgebäude führen, können gefördert werden.

Ergänzungsmodule und weitere förderfähige Maßnahmen

Neben der Modernisierung der Gebäudehülle bietet die IFB Hamburg eine Reihe von Ergänzungsmodulen, die die Sanierung ergänzen und den Komfort sowie die Nachhaltigkeit der Immobilie steigern. Diese umfassen unter anderem: - Energieberatung und Erstellung der Energiebilanz: Die Beratung durch eine:n Energie-Effizienz-Expert:in nach DIN V 18599 wird gefördert, unabhängig davon, ob eine Sanierungsmaßnahme folgt. Die maximale Fördersumme beträgt 11.000 € je Gebäude. - Energetische Qualitätssicherung: Die Begleitung der Planung, Bauausführung und Fertigstellung durch eine:n unabhängige:n Sachverständige:n wird mit einem Zuschuss von bis zu 6.000 € je Gebäude gefördert. - Machbarkeitsstudie „Serielles Sanieren“: Für die Grundlagenermittlung und Prüfung der Umsetzbarkeit einer seriellen Sanierung kann ein Zuschuss von bis zu 50.000 € je Gebäude beantragt werden. - Barrierefreier Umbau: Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden gefördert, um die Wohnungsanpassung für den demografischen Wandel zu erleichtern. - Ladestationen für E-Autos: Der Einbau von Wallboxen mit Lastmanagement kann bezuschusst werden, sofern die Kosten pro Stellplatz oder Mieter abgerechnet werden können. - Ambient-Assisted-Living (AAL): Vorbereitungen von Wohnungen für Pflege- und Reha-Technologien werden unterstützt. - Erneuerbare Energien: Die Modernisierung von Heizungsanlagen wird im Rahmen der Hamburger Heizungsförderung und unter Beachtung des § 17 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (Hmb-KliSchG) gefördert. - Erhalt von Backsteinfassaden: Spezielle Programme im Stadtteil Dulsberg fördern die denkmalgerechte Sanierung von Backsteinfassaden.

Diese Ergänzungsmodule können mit den Grundmodulen kombiniert werden, um eine umfassende und zukunftssichere Sanierung zu realisieren.

Förderung für Nichtwohngebäude

Die IFB Hamburg fördert nicht nur die Sanierung von Wohngebäuden, sondern auch von gewerblichen Immobilien. Für Nichtwohngebäude existieren spezifische Module, die auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten sind. Die Förderung umfasst die energetische Modernisierung der Gebäudehülle, die Umsetzung von Effizienzgebäudestandards und die Energieberatung. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es erhöhte Zuschusssätze. So erhöht sich der Zuschuss für kleine Unternehmen um 20 Prozentpunkte und für mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte. Auch hier sind Zuschussobergrenzen pro Gebäude definiert (z. B. 11.000 € für Energieberatung, 6.000 € für Qualitätssicherung). Die Förderung von Nichtwohngebäuden kann ebenfalls mit Bundesmitteln, etwa im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), kombiniert werden.

Kombination mit Bundesförderungen (KfW und BAFA)

Ein entscheidender Vorteil der Hamburger Förderprogramme ist die grundsätzliche Kombinierbarkeit mit Fördermaßnahmen des Bundes. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für energieeffiziente Sanierungen, die zum Erreichen eines KfW-Effizienzhausstandards führen. Ein niedrigerer Standard führt dabei zu besseren Förderkonditionen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt energetische Beratungen und gewährt Zuschüsse für konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Wärmedämmung, Fenstertausch oder Heizungsoptimierung. Besonders hervorzuheben ist der iSFP-Bonus, der bei Umsetzung von im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgeschlagenen Maßnahmen zusätzlich 5 % auf die Zuschussförderung des BAFA gewährt. Eine frühzeitige Abstimmung mit der IFB Hamburg und den Bundesförderstellen ist essenziell, um eine optimale Förderkombination zu realisieren.

Antragsprozess und wichtige Hinweise

Der Weg zur Förderung erfordert eine sorgfältige Planung und Einhaltung von Fristen. Der Förderantrag muss zwingend vor dem Beginn der Sanierungsmaßnahme bei der IFB Hamburg gestellt und bewilligt werden. Als Beginn der Maßnahme gilt laut den Förderrichtlinien der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages, also die Auftragsvergabe. Reine Planungsleistungen, die nicht in den genannten Zeitpunkt fallen, sind davon ausgenommen. Ein Verstoß gegen diese Regelung, also der Beginn der Arbeiten ohne vorherige Förderzusage, führt zum Ausschluss der Förderung.

Für die Antragstellung stehen unterschiedliche Wege zur Verfügung. Bei verschiedenen Förderprogrammen der IFB Hamburg können die Anträge online gestellt werden. Um den Prozess zu vereinfachen, bietet die Stadt Hamburg zudem eine kostenlose Erstberatung durch die sogenannten Energielotsen an, bei der ein Beratungstermin vereinbart werden kann. Für eine detaillierte Klärung der individuellen Fördermöglichkeiten wird frühzeitig Kontakt mit der IFB Hamburg empfohlen. Die IFB Hamburg berät auch zu den spezifischen Anforderungen der Förderrichtlinien, den technischen Voraussetzungen und den Verpflichtungen, die mit einer Förderung einhergehen, wie beispielsweise die Mietpreis- und Belegungsbindung. Die Anerkennung der Förderwürdigkeit durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ist für bestimmte Programme eine Voraussetzung.

Fazit

Die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB Hamburg) stellt mit ihren vielfältigen Förderprogrammen ein zentrales Instrument zur Unterstützung der energetischen Sanierung in der Hansestadt dar. Das modulare Fördersystem ermöglicht eine hohe Flexibilität und erlaubt es Eigentümern, Sanierungsmaßnahmen individuell auf die Bedürfnisse ihrer Immobilie abzustimmen – vom Austausch der Fenster über eine umfassende Dämmung bis hin zum barrierefreien Umbau und der Installation von Ladesäulen. Die Kombination aus zinsgünstigen Darlehen, laufenden und einmaligen Zuschüssen sowie die grundsätzliche Kompatibilität mit Bundesprogrammen der KfW und des BAFA schaffen ein attraktives Förderpaket, das die wirtschaftliche Tragbarkeit von Sanierungen erheblich verbessert.

Für eine erfolgreiche Förderung ist jedoch die Einhaltung der formalen Anforderungen entscheidend. Insbesondere der Zeitpunkt der Antragstellung vor Auftragsvergabe ist eine unverzichtbare Voraussetzung. Eine frühzeitige Beratung durch die Energieberatung der Stadt Hamburg oder direkter Kontakt mit der IFB Hamburg sind daher unerlässlich, um die bestmögliche Förderung zu erhalten und Fehler im Antragsprozess zu vermeiden. Durch die Inanspruchnahme dieser Förderungen können Eigentümer nicht nur zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Hamburg beitragen, sondern auch die Energieeffizienz und den Wert ihrer Immobilie nachhaltig steigern.

Quellen

  1. Energieberatung Hamburg
  2. Moin Zukunft Hamburg
  3. Hamburg.de - Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
  4. IFB Hamburg - Förderprogramm Modernisierung Nichtwohngebäude
  5. Bode GmbH - Förderung der Stadt Hamburg
  6. IFB Hamburg - Umfassend modernisieren
  7. IFB Hamburg - Umfassende Modernisierung von Mietwohnungen (Mod B)

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