Die energetische Sanierung von Wohngebäuden gewinnt angesichts steigender Energiepreise und des zunehmenden Umweltbewusstseins stetig an Bedeutung. Für Eigentümer in Schleswig-Holstein stellt sich dabei häufig die Frage, welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten existieren, um diese Investitionen zu realisieren. Das Land Schleswig-Holstein sowie der Bund bieten eine Vielzahl von Förderprogrammen an, die den Umstieg auf energieeffiziente Technologien erleichtern sollen. Dieser Artikel beleuchtet die relevantesten Förderinstrumente, deren Anforderungen und die Konditionen, basierend auf den vorliegenden Informationen.
Überblick über die Förderlandschaft in Schleswig-Holstein
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) fungiert als zentrale Anlaufstelle für Eigentümer von Wohneigentum, die ihre Gebäude energetisch modernisieren möchten. Neben den Angeboten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) existieren spezifische Landesprogramme, die auf die Bedürfnisse der Bevölkerung in Schleswig-Holstein zugeschnitten sind.
Zu den genannten Programmen zählen unter anderem das Effizienzhaus-Programm der IB.SH, das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 sowie der Bürgerenergiefonds. Diese Programme richten sich an verschiedene Zielgruppen, darunter Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen.
Das Effizienzhaus-Programm der Investitionsbank Schleswig-Holstein
Dieses Landes-Programm der IB.SH richtet sich speziell an Privatpersonen, die ihr Gebäude energetisch modernisieren wollen. Ziel ist es, Gebäude zu sanieren, um den Energieverbrauch deutlich zu senken.
Förderbedingungen und -summen: Ein Kernbestandteil ist das Ergänzungsdarlehen, durch das bis zu 40 % der Gesamtkosten einer Sanierung übernommen werden können. Der maximale Förderbetrag ist auf 150.000 € gedeckelt. Geförderte Maßnahmen umfassen konkret die Dämmung von Fassaden, Dächern und Geschossdecken sowie die Modernisierung der Heizungsanlagen.
Technische Voraussetzungen: Für die Bewilligung der Förderung müssen die Sanierungsmaßnahmen zwingend den KfW-Energieeffizienzstandards entsprechen. Das bedeutet, dass das sanierte Gebäude den Jahresprimärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust um mindestens 10 % unterschreiten muss. Um die Einhaltung dieser Vorgaben sicherzustellen, ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experts vorgeschrieben. Dieser überwacht die technischen Mindestanforderungen und unterstützt bei der Antragstellung, um die bestmögliche Finanzierung zu erhalten.
Auszahlungsmodalitäten: Die Auszahlung des Darlehens erfolgt in Tranchen. Im Neubau werden 50 % der Summe zu Baubeginn und die restlichen 50 % bei Fertigstellung des Rohbaus ausgezahlt. Beim Kauf von Wohneigentum erfolgt eine einmalige Auszahlung mit Fälligkeit des Kaufpreises. Zudem ist ein Eigenanteil von 7,5 % der Gesamtkosten in Form von Eigenkapital oder Arbeitsleistung erforderlich.
Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027
Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 ist eine Initiative zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Energiewende in Schleswig-Holstein.
Zielgruppe und Fokus: Das Programm richtet sich primär an Unternehmen, Kommunen und Verbände. Es fördert Investitionen in den Ausbau von Wärmenetzen und den Einsatz erneuerbarer Energien. Konkret werden Energieerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien, Wärmespeicher und Wärmenetze unterstützt, die für eine nachhaltige Versorgung genutzt werden.
Förderhöhe: Die Zuschüsse bewegen sich zwischen 50.000 € und 1 Million € und müssen nicht zurückgezahlt werden. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können bis zu 50 % der Kosten erstattet werden. Ein besonderer Fokus liegt auf Projekten in ländlichen Regionen, um die Energiewende vor Ort voranzutreiben.
Bürgerenergiefonds
Der Bürgerenergiefonds ist ein Förderinstrument für gemeinschaftliche Energieprojekte.
Anforderungen: Die Projekte müssen von mindestens sieben Personen initiiert werden. Ziel ist die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und die Entwicklung nachhaltiger Lösungen in den Bereichen Wärmeversorgung, Stromerzeugung und Mobilität.
Geförderte Maßnahmen: Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeffizienz in bestehenden Infrastrukturen sowie die Installation nachhaltiger Heizsysteme und Stromerzeugungsanlagen (z. B. Solar- oder Windenergie).
Förderhöhe und Voraussetzungen: Die finanzielle Unterstützung kann bis zu 200.000 € betragen, sofern die Gesamtkosten des Projekts mindestens 10.000 € erreichen. Besonders relevant ist diese Förderung für Projekte im Bereich der Stadtsanierung und im Zusammenhang mit Wohneigentum. Voraussetzung ist der Nachweis, dass die Projekte zur CO₂-Einsparung führen und in Zusammenarbeit mit einem Energieeffizienz-Experten umgesetzt werden, um die technische Machbarkeit zu gewährleisten.
Bundesförderung und ergänzende Programme
Neben den Landesprogrammen spielen die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und Programme der KfW eine zentrale Rolle.
KfW-Programm 432: Energetische Stadtsanierung
Das Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung" der KfW (Programm 432) bietet die Chance, Quartiere umfassend zu betrachten. Es bezuschusst integrierte Konzepte und das Sanierungsmanagement.
Förderhöhe: Der Zuschuss der KfW beträgt bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben. Für finanzschwache Kommunen besteht die Möglichkeit eines erhöhten Fördersatzes von bis zu 90 %.
Verknüpfung der Anforderungen: Das Programm verknüpft Anforderungen an die energetische Gebäudesanierung, effiziente Energieversorgungssysteme und den Ausbau erneuerbarer Energien mit städtebaulichen und wohnungswirtschaftlichen Fragestellungen.
Aktueller Stand (Stand der Quelle): Es ist wichtig zu beachten, dass das Programm am 26.11.2025 mit leicht veränderten Konditionen wieder gestartet ist. Eine Ko-Förderung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) ist aktuell nicht möglich, da die Richtlinie zum 30.11.2023 ausgelaufen ist. Ebenso ist die Ko-Förderung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) momentan ausgesetzt, da keine Mittel zur Verfügung stehen.
Klima-Geschwindigkeitsbonus und steuerliche Vorteile
Ergänzend zu den Darlehen und Zuschüssen existieren weitere finanzielle Anreize.
Klima-Geschwindigkeitsbonus: Für den Austausch veralteter Heizsysteme kann ein „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ von bis zu 20 % gewährt werden. Zudem existiert ein zusätzlicher finanzieller Anreiz für Haushalte mit geringerem Einkommen. Diese Boni sind kombinierbar, wobei der maximale Fördersatz bei 70 % der Kosten bis zu 30.000 Euro liegen kann.
Steuerliche Ermäßigung: Als Alternative zur Zuschussförderung bietet sich die steuerliche Ermäßigung an. Diese beträgt bis zu 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, und ist auf maximal 40.000 Euro pro Wohnhaus gedeckelt.
Unterstützung bei Eigenleistung: Ein weiterer relevanter Teil des Förderkonzepts ist die Unterstützung von Materialkosten bei Eigenleistung.
Komplettsanierungen und Maximalförderungen
Eine energetische Komplettsanierung von Wohngebäuden ermöglicht den Zugang zu den höchsten Förderungen.
KfW-Förderkredite: Das KfW-Programm bietet für Sanierungen zum Effizienzhaus Förderkredite von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit. Der Höhepunkt dieser Förderung sind die Tilgungszuschüsse, die vom erreichten Effizienzhaus-Standard abhängen. Diese Zuschüsse reduzieren die Kreditsumme, ohne dass sie zurückgezahlt werden müssen.
Sonstige Programme und aktuelle Rahmenbedingungen
Die Förderlandschaft unterliegt ständigen Veränderungen, die Eigentümer beachten müssen.
Antragsstopps und Ausnahmen
Nach Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2024 können wieder Anträge für bestimmte Programme gestellt werden. Allerdings gilt für andere Programme der KfW weiterhin ein Antrags- und Bewilligungsstopp. Betroffen sind davon unter anderem der Investitionszuschuss für altersgerechte Umbauten und die Förderung genossenschaftlichen Wohnens.
Rolle der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Die IB.SH fördert nicht nur Sanierungen, sondern auch den Neubau, den Kauf oder die Modernisierung von Immobilien in Schleswig-Holstein. Ergänzend zu den Zuschussprogrammen kann hierbei ein günstiges Darlehen gewährt werden, um die Finanzierung abzusichern.
Strategisches Vorgehen bei der Antragstellung
Um von den vielfältigen Fördermöglichkeiten optimal zu profitieren, ist ein informiertes und strategisches Vorgehen entscheidend.
Beratung und Planung
Profunde Beratung und strategische Planungsansätze sind notwendig, um die komplexen Anforderungen der verschiedenen Programme zu erfüllen. Die Zusammenarbeit mit einem Energieeffizienz-Experten ist für viele Förderungen (wie das Effizienzhaus-Programm oder den Bürgerenergiefonds) verpflichtend. Dieser stellt sicher, dass alle technischen Mindestanforderungen erfüllt werden.
Kombination von Fördermitteln
Die Kombination verschiedener Förderungen, wie zum Beispiel des Klima-Geschwindigkeitsbonus mit anderen Zuschüssen, kann den Fördersatz erhöhen (bis zu 70 % der Kosten). Es ist jedoch notwendig, die Konditionen der einzelnen Programme genau zu prüfen, da Ko-Förderungen durch das Land (MEKUN, MIKWS) teilweise ausgesetzt oder ausgelaufen sind.
Ansprechpartner
Für Fragen zu Fördermitteln stehen die IB.SH sowie die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WT.SH) zur Verfügung. Auch das EE.SH-Team und die Fördermittel-Scouts der IB.SH bieten persönliche Beratung an.
Fazit
Die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Schleswig-Holstein ist eine zentrale Maßnahme zur Erfüllung von Klimazielen und zur Senkung der Energiekosten. Das Land und der Bund bieten ein breites Spektrum an Förderinstrumenten, die von Darlehen über Zuschüsse bis hin zu steuerlichen Vorteilen reichen.
Das Effizienzhaus-Programm der IB.SH bildet dabei das Kernstück für Privatpersonen, mit dem bis zu 40 % der Sanierungskosten finanziert werden können, sofern die technischen Voraussetzungen (10 % Unterschreitung der KfW-Werte) erfüllt werden. Für größere Vorhaben und Quartierskonzepte bieten die KfW-Programme und der Bürgerenergiefonds zusätzliche Potenziale.
Trotz der aktuellen Änderungen in der Förderlandschaft – wie dem Auslauf von Ko-Förderungen des Landes oder temporären Antragsstopps – bleibt das Instrumentarium attraktiv. Die Nutzung dieser Förderungen erfordert jedoch eine sorgfältige Planung, die Einbindung von Experten und die Kenntnis der aktuellen Richtlinien. Nur so kann das volle Potenzial der finanziellen Unterstützung ausgeschöpft und eine nachhaltige Wertsteigerung der Immobilie erreicht werden.