Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Bonusförderung und Gesamtsanierung im Vergleich

Einführung

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden stellt Eigentümer vor komplexe Entscheidungen. Neben der technischen Umsetzung sind die finanziellen Förderungen ein entscheidender Faktor. Ein zentrales Instrument zur Planung ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser standardisierte Beratungsleitfaden, entwickelt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dient dazu, Sanierungsmaßnahmen entweder schrittweise oder als Gesamtsanierung in einem Zug zu planen.

Ein häufig diskutiertes Thema ist der sogenannte „iSFP-Bonus“. Dabei handelt es sich um eine Erhöhung der Förderquote um 5 Prozentpunkte bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen, die im iSFP verankert sind. Eine zentrale Fragestellung für Hausbesitzer ist dabei, ob dieser Bonus auch dann greift, wenn eine Sanierung nicht über Jahre verteilt, sondern direkt in einem Zug zum Effizienzhaus erfolgt. Die zur Verfügung gestellten Quellen beleuchten die Voraussetzungen, die Berechnungsgrundlagen und die Unterschiede zwischen den Sanierungsstrategien.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) als Planungsinstrument

Der iSFP ist mehr als nur ein Bericht; er ist ein standardisiertes Instrument, das den Arbeitsalltag von Energieberatern strukturiert und Eigentümern eine fundierte Entscheidungsgrundlage bietet. Er wurde zwischen 2015 und 2017 von der Deutschen Energie-Agentur (dena), dem Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) und dem Passivhaus Institut (PHI) entwickelt.

Ziele und Nutzen des iSFP

Das primäre Ziel des iSFP ist die Effizienzsteigerung von Gebäuden, um die Klimaziele zu erreichen. Er bietet Eigentümern einen Überblick über Sanierungsmaßnahmen, Kosten und die zeitliche Reihenfolge der Umsetzung. Ein entscheidender Vorteil ist die Vermeidung teurer Fehlentscheidungen. Ohne einen solchen Plan neigen Eigentümer dazu, zuerst eine neue Heizung einzubauen und erst später die Gebäudehülle zu dämmen. Das Ergebnis ist oft eine Überdimensionierung der Heizungsanlage. Der iSFP legt fest, dass zuerst die Verluste (durch Dämmung) reduziert und erst danach die Anlagentechnik (Heizung) erneuert wird.

Der iSFP ist für zehn Jahre gültig und wird vom BAFA mit bis zu 80 % der Beratungskosten gefördert. Für Ein- und Zweifamilienhäuser liegt der Richtwert bei bis zu 1.300 Euro, für Mehrfamilienhäuser bei bis zu 1.700 Euro, wobei ein Zuschuss für Erläuterungen von bis zu 500 Euro hinzukommen kann.

Inhaltliche Anforderungen

Damit der iSFP als Grundlage für Förderungen dienen kann, muss er den detaillierten BAFA-Förderrichtlinien entsprechen. Er muss eine Schritt-für-Schritt-Sanierung und/oder eine Gesamtsanierung in einem Zug zu einem KfW-Effizienzhaus umfassen. Zudem sind Angaben zum Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf, CO2-Emissionen, Energiekosten, geschätzten Gesamtinvestitionskosten und Instandhaltungskosten erforderlich.

Der iSFP-Bonus: Förderung für Einzelmaßnahmen

Der iSFP-Bonus ist eine finanzielle Anreizregelung, die die Förderung bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen erhöht.

Funktionsweise der Bonusregelung

Wird eine Sanierungsmaßnahme auf Grundlage eines iSFP umgesetzt, erhöht sich der Zuschuss gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um 5 Prozentpunkte. Dies gilt für Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie Dämmung von Außenwänden oder Dachflächen sowie den Austausch von Türen und Fenstern. Hier steigt die Förderung von 15 % auf 20 %. Bei Anlagentechnik beträgt der Zuschuss pauschal 20 %, hier gibt es keinen zusätzlichen iSFP-Bonus.

Ein wesentlicher Vorteil des iSFP ist zudem die Erhöhung der förderfähigen Kostenobergrenze. Ohne iSFP liegt diese bei 30.000 Euro pro Wohneinheit, mit iSFP verdoppelt sie sich auf 60.000 Euro. Dies ermöglicht eine maximale Förderung (ohne Erneuerbare-Energien-Maßnahmen) von bis zu 12.000 Euro anstelle von 4.500 Euro.

Voraussetzungen für den Bonus

Für den Erhalt des iSFP-Bonus ist es zwingend erforderlich, dass die Sanierung schrittweise durchgeführt wird. Eine zentrale Bedingung ist, dass die Baustelle zwischenzeitlich unterbrochen wird. Wird der Bonus beantragt und alle Arbeiten dennoch in einem Zuge umgesetzt, kommt es laut BMWK mindestens zur Rückabwicklung der Förderung. Der Bonus dient explizit der Unterstützung von Etappensanierungen, nicht der Komplettsanierung in einem Zug.

Gesamtsanierung in einem Zug vs. Schritt-für-Schritt-Sanierung

Die Entscheidung zwischen einer Gesamtsanierung und einer schrittweisen Sanierung beeinflusst nicht nur die Planung, sondern auch die Art der Förderung und die Anwendung des iSFP-Bonus.

Die schrittweise Sanierung (Etappe für Etappe)

Dieser Weg ist der klassische Anwendungsfall für den iSFP-Bonus. Eigentümer, die aufgrund finanzieller oder organisatorischer Gründe nicht alle Maßnahmen auf einmal durchführen können, profitieren hier doppelt: Sie erhalten einen detaillierten Fahrplan, der sicherstellt, dass spätere Maßnahmen (z.B. Dämmung) nicht durch vorherige (z.B. Heizungstausch) konterkariert werden, und sie erhalten den finanziellen Bonus für jede umgesetzte Etappe. Ein Szenario, das oft diskutiert wird, ist der Verzicht auf den Bonus, um eine schnelle Sanierung zum Effizienzhaus zu erreichen. Ein Nutzer berichtet von der Planung einer Sanierung zum EH 70, bei der der Kunde zeitnah alle Maßnahmen treffen möchte. Er fragt sich, ob er dafür „bestraft“ wird, wenn er nicht noch ein Jahr mit Dachfenstern wartet, nur um den Bonus zu kassieren. Hier zeigt sich der Konflikt zwischen schnellem Sanierungswunsch und förderpolitischen Anreizen.

Die Gesamtsanierung in einem Zug

Wird eine Gesamtsanierung in einem Zug durchgeführt, um einen Effizienzhaus-Standard (z.B. EH 85 oder EH 70) zu erreichen, greift die Regelung des iSFP-Bonus für Einzelmaßnahmen nicht, da es keine unterbrochene Baustelle gibt. Allerdings ist der iSFP auch für die Gesamtsanierung sinnvoll. Er dient als technisches Konzept, um zu errechnen, welche Maßnahmen notwendig sind, um den Zielstandard zu erreichen. Zudem ist der iSFP oft Voraussetzung, um überhaupt in die Förderprogramme der KfW oder BEG zu kommen.

Bei der Berechnung der Förderung für eine Gesamtsanierung in einem Zug werden die Gesamtkosten herangezogen. Es erfolgt eine Aufteilung: Ein Teil der Kosten entfällt auf die Anlagentechnik (z.B. Wärmepumpe), der andere auf die Gebäudehülle. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Bei Gesamtkosten von 65.812 Euro für ein Effizienzhaus 85 beträgt der Tilgungszuschuss 30 %. Davon entfallen 23.500 Euro auf die Anlagentechnik. Die förderfähige Summe für die Gebäudehülle berechnet sich dann aus den Gesamtkosten abzüglich der Anlagentechnik (65.812 € - 23.500 € = 42.312 €). Auf diesen Betrag werden 30 % Tilgungszuschuss gewährt (ca. 12.694 €). Hinzu kommen separate Förderungen für die Solaranlage und Brennwertheizung (in diesem Beispiel 7.050 €). Die Gesamtförderung für die Sanierung in einem Zug beläuft sich hier auf 19.743 €.

Der Weg zum Förderantrag

Seit dem 1. Juli 2023 hat sich die Antragsstellung für private Eigentümer geändert. Früher musste der Energieberater den Antrag stellen und den Zuschuss mit dem Honorar verrechnen. Nun müssen private Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften den Antrag selbst beim BAFA stellen und erhalten den Zuwendungsbescheid. Eine Ausnahme ist die direkte Auszahlung des Zuschusses an das Beratungsunternehmen, sofern dieses damit einverstanden ist und der Antragsteller so nicht in Vorleistung treten muss.

Fazit

Die Entscheidung, ob ein iSFP-Bonus bei einer Gesamtsanierung in einem Zug greift, ist eindeutig: Nein. Der Bonus von 5 Prozentpunkten ist explizit an eine schrittweise Sanierung mit unterbrochener Baustelle gekoppelt. Wer sein Haus in einem Zug zu einem Effizienzhaus sanieren möchte, profitiert nicht von dieser spezifischen Bonusregelung, sondern nutzt den iSFP primär als Planungsinstrument für die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung des Effizienzhaus-Standards.

Für Eigentümer, die eine Etappensanierung planen, ist der iSFP jedoch unverzichtbar. Er sorgt für die richtige Reihenfolge der Maßnahmen und erschließt durch den Bonus und die Verdopplung der förderfähigen Kostenobergrenze erhebliche finanzielle Vorteile. Unabhängig von der gewählten Strategie bleibt der iSFP das zentrale Instrument, um Fehlinvestitionen zu vermeiden und eine energetisch sinnvolle Modernisierung sicherzustellen.

Quellen

  1. Energie-Fachberater - Expertenrat iSFP-Bonus
  2. Geb-Info Forum - Frage zu Förderungen
  3. Energie-Experten - Sanierungsfahrplan
  4. Leuchter - Gesamtsanierung in einem Zug
  5. Energieberatung Lange - ISFP Blog
  6. Wohnglück - Individueller Sanierungsfahrplan
  7. Gebäudeforum - ISFP Realisieren

Ähnliche Beiträge