Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Planung, Förderung und die Umsetzung in einem Zug

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden ist eine zentrale Aufgabe für Eigentümer in Deutschland, um den Klimazielen gerecht zu werden und die eigenen Betriebskosten zu senken. Ein entscheidendes Instrument in diesem Prozess ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser standardisierte Beratungsleitfaden bietet Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern einen strukturierten Überblick über Sanierungsmöglichkeiten, Kosten und zeitliche Abfolgen. Besonders relevant für die Praxis ist die Frage, wie Sanierungen geplant und gefördert werden, wenn sie nicht schrittweise, sondern als Gesamtsanierung in einem Zug durchgeführt werden. Der vorliegende Artikel beleuchtet auf Basis der vorliegenden Fachinformationen die Erstellung, den Nutzen und die finanziellen Aspekte des iSFP unter besonderer Berücksichtigung der „Sanierung in einem Zug“.

Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein standardisiertes Instrument, das im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entwickelt wurde. Die Entwicklung erfolgte in der Zeit von 2015 bis 2017 durch die Deutsche Energie-Agentur (dena), das Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) sowie das Passivhaus Institut (PHI) (Quelle 1).

Im Vergleich zu einem herkömmlichen Beratungsbericht dient der iSFP dazu, die Ergebnisse der Energieberatung systematisch und inhaltlich hochwertig zu strukturieren. Er ersetzt das aufwendige Verfassen und Gestalten individueller Ergebnisberichte und erleichtert Energieberaterinnen und -beratern den Arbeitsalltag. Für Eigentümer bietet er eine klar verständliche Übersicht über den energetischen Zustand des Gebäudes und mögliche Sanierungsmaßnahmen (Quelle 1, 2).

Der iSFP eignet sich sowohl für die Planung einer Gesamtsanierung in einem Zug als auch für eine Schritt-für-Schritt-Sanierung. Er dient als Vorbereitung auf zukünftige Maßnahmen, ersetzt jedoch nicht die notwendige Genehmigungs- oder Ausführungsplanung (Quelle 2).

Ziele und Nutzen des Instruments

Die Treiber für eine Sanierung sind vielfältig. Zwar steht oft die Energieeinsparung im Vordergrund, doch spielen auch Wohnkomfort, Wohngesundheit, barrierefreier Umbau und der Ausbau von Wohnflächen eine wichtige Rolle. Eine kompetente, ganzheitliche Beratung ist hierfür der Grundstein. Der iSFP bietet Eigentümern einen ersten Überblick über Sanierungsmaßnahmen, Kosten und die zeitliche Reihenfolge der Umsetzung (Quelle 2).

Ein entscheidender Vorteil des iSFP ist seine Standardisierung. Er sorgt für eine inhaltlich hochwertige und kommunikativ gut strukturierte Energieberatung. Die Ergebnisse werden in zwei Dokumenten ausgegeben: „Mein Sanierungsfahrplan“ und „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“. Diese Dokumente sind so aufbereitet, dass sie für Bauherren leicht verständlich sind und einen langfristigen Überblick ermöglichen (Quelle 2).

Erstellung und Voraussetzungen

Die Erstellung eines iSFP darf grundsätzlich von jedem zertifizierten Gebäude-Energieberater durchgeführt werden. Soll der iSFP gefördert werden, ist eine BAFA-Zulassung des Energieberaters erforderlich. Die Berechnungen erfolgen in einer Bilanzierungssoftware, die die Ausgabe der Dokumente als PDF-Datei über ein integriertes iSFP-Druckmodul ermöglicht (Quelle 1, 2).

Für die Förderung der Beratung selbst kann ein Zuschuss beim BAFA beantragt werden. Dieser beträgt 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, gedeckelt auf höchstens 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Seit dem 1. Juli 2023 müssen private Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften den Antrag selbst beim BAFA stellen (Quelle 1, 3).

Der iSFP muss den detaillierten BAFA-Förderrichtlinien entsprechen. Dazu gehören Angaben zum Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf, CO2-Emissionen, Energiekosten, geschätzten Gesamtinvestitionskosten, Instandhaltungskosten und Fördermöglichkeiten des Bundes. Zudem muss das Konzept eine Schritt-für-Schritt-Sanierung und/oder eine Gesamtsanierung in einem Zug zu einem KfW-Effizienzhaus umfassen (Quelle 3).

Sanierung in einem Zug vs. Schritt-für-Schritt

Grundsätzlich lässt sich der iSFP für zwei grundsätzliche Vorgehensweisen nutzen:

  1. Gesamtsanierung in einem Zug: Hierbei wird das Gebäude systemisch saniert, um direkt einen hohen Effizienzstandard wie ein KfW-Effizienzhaus zu erreichen.
  2. Schritt-für-Schritt-Sanierung: Diese Variante zeigt, wie das Haus über einen längeren Zeitraum mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen saniert wird, um den Primärenergiebedarf schrittweise zu verringern (Quelle 3).

Beide Varianten sind technisch und planerisch möglich. Der iSFP dient in beiden Fällen als Leitfaden, um die Sanierung fundiert zu planen und zu finanzieren.

Förderung der Sanierung

Für die energetische Sanierung stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Für eine Sanierung zum Effizienzhaus (in einem Zug) kann das KfW-Programm 261 genutzt werden. Dieses bietet Darlehen (120.000 bis 150.000 Euro pro Wohneinheit) sowie Tilgungszuschüsse von 5 bis 25 Prozent. Alternativ kann die Förderung von Einzelmaßnahmen genutzt oder beide Programme kombiniert werden, wobei eine Doppelförderung zu vermeiden ist (Quelle 4).

Der iSFP-Bonus und das Problem der „Sanierung in einem Zug“

Ein zentraler Diskussionspunkt in der Praxis ist der sogenannte „iSFP-Bonus“. Dieser Bonus beträgt 5 Prozent und wird im Zusammenhang mit der Sanierung zum Effizienzhaushaus diskutiert.

Die vorliegenden Informationen zeigen eine deutliche Einschränkung für Eigentümer, die eine Sanierung in einem Zug durchführen möchten. Voraussetzung für den iSFP-Bonus ist, dass die Sanierung schrittweise durchgeführt wird und die Baustelle zwischenzeitlich unterbrochen wird. (Quelle 5).

Wenn ein Eigentümer den Bonus beantragt und alle Arbeiten dennoch in einem Zuge umsetzen lässt, kommt es laut Bekanntgabe des BMWK mindestens zur Rückabwicklung der Förderung. Dies führt in der Praxis zu Unklarheiten und Kritik. Wie in Quelle 6 von einem Planer dargelegt, werden bei der Finanzplanung für eine Sanierung zum EH 70 (Effizienzhaus 70) die 5 Prozent iSFP-Bonus miteinkalkuliert. Erfolgt die Sanierung jedoch in einem Zuge (z.B. um den Kunden schneller zu einer voll funktionsfähigen Immobilie zu verhelfen), entfällt der Bonus. Der Planer in Quelle 6 kritisiert, dass der Kunde, der zeitnah alle Maßnahmen trifft (und z.B. Dachfenster nicht über Jahre hinauszögert), bestraft werde.

Kritische Bewertung der Quellenlage: Die Information zum Wegfall des iSFP-Bonus bei einer Sanierung in einem Zug wird in der Quelle 5 explizit durch das BMWK bestätigt. Quelle 6 bestätigt die Praxisrelevanz und die Verunsicherung bei Planern und Eigentümern. Es liegt hier eine klare Vorgabe der Förderpolitik vor, die von der technischen Möglichkeit der Sanierung in einem Zug (Quelle 4) abweicht. Eigentümer und Planer müssen daher strikt unterscheiden: * Sanierung in einem Zug (z.B. für EH 70): Nutzt KfW-Förderung (Programm 261), aber keinen iSFP-Bonus. * Sanierung schrittweise: Kann den iSFP-Bonus (5%) nutzen, erfordert aber Unterbrechungen der Baustelle.

Inhaltliche Anforderungen und Umsetzungshilfen

Ein iSFP, der eine Gesamtsanierung in einem Zug darstellt oder eine Schritt-für-Schritt-Sanierung plant, muss hohe qualitative Ansprüche erfüllen. Die Rahmenbedingungen für die Erstellung sind standardisiert. Das Handbuch zum iSFP wurde entsprechend den Formulierungen des GEG (Gebäudeenergiegesetz) und der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) aktualisiert (Quelle 2).

Für die Praxis stehen Energieberatern Hilfsmittel zur Verfügung: * Kurzanleitung iSFP: Beschreibt den Weg in 7 Schritten zum Plan. * Checkliste iSFP: Dient als Arbeitshilfe zur Datenaufnahme vor Ort (Quelle 2).

Diese Werkzeuge gewährleisten, dass die Berechnungen und Empfehlungen auf einem einheitlichen Niveau erfolgen. Die Dokumente bieten dem Eigentümer eine langfristige Orientierung, ersetzen aber – wie bereits erwähnt – nicht die Fach- und Werkplanung für die konkrete Ausführung (Quelle 2).

Fazit

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein unverzichtbares Instrument zur Planung energetischer Sanierungen. Er strukturiert den Beratungsprozess, bietet Eigentümern Transparenz über Kosten und Maßnahmen und ist die Voraussetzung für bestimmte Förderungen.

Besonders hervorzuheben ist die Unterscheidung zwischen einer Sanierung in einem Zug und einer schrittweisen Sanierung. Während technisch und planerisch beide Wege gangbar sind und der iSFP beide abbilden kann, hat dies gravierende Auswirkungen auf die staatliche Förderung. Wer eine Sanierung in einem Zug (z.B. zum KfW-Effizienzhaus) durchführt, kann zwar auf das KfW-Programm 261 zurückgreifen, verliert aber den Anspruch auf den iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent. Dieser Bonus ist ausschließlich an eine schrittweise Umsetzung mit Baustellenunterbrechung geknüpft.

Für Eigentümer und Bauherren bedeutet dies: Die Entscheidung zwischen einer schnellen, umfassenden Sanierung und einer schrittweisen Vorgehensweise muss nicht nur energetisch und terminlich, sondern explizit auch förderrechtlich abgewogen werden. Eine frühzeitige Beratung durch einen zertifizierten Energieberater, der die aktuellen BAFA- und KfW-Richtlinien kennt, ist hierbei essenziell, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und den Sanierungsweg optimal zu gestalten.

Quellen

  1. Energie-Experten.org
  2. Gebäeudeforum.de
  3. Wohnglueck.de
  4. Energie-Fachberater.de
  5. Energie-Fachberater.de
  6. Geb-Info.de

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