Die Sanierung und der Erhalt von Kirchenbauten stellen eine wachsende Herausforderung für Kirchengemeinden, Kommunen und den Denkmalschutz dar. Viele dieser Gebäude, die oft prägend für Stadtbilder und Dorfkerne sind, erreichen einen Zustand, der umfangreiche Renovierungen erfordert. Die Finanzierung dieser Maßnahmen wird jedoch durch sinkende Mitgliederzahlen und damit verbundene rückläufige Kirchensteuern immer schwieriger. Vor diesem Hintergrund entsteht die Frage, inwieweit Städte und Kommunen in die Pflicht genommen werden oder sich selbst verantwortlich fühlen, den baulichen Erhalt dieser Immobilien zu sichern. Der folgende Artikel beleuchtet die aktuellen Entwicklungen, die Notwendigkeit von Sanierungen, die Rolle von Städten und Förderprogrammen sowie die Diskussion um Umnutzung und Rückbau.
Der aktuelle Zustand der Kirchenbauten
Kirchen in Deutschland, insbesondere solche, die Jahrhunderte alt sind, stehen vor massiven Sanierungsbedarfen. Die Nordkirche beispielsweise betreut rund 2.400 Kirchen und Kapellen, von denen viele sanierungsbedürftig sind. In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein mussten aufgrund baulicher Mängel bereits neun Kirchen geschlossen werden. Auch das Wahrzeichen Hamburgs, der Hamburger Michel, weist Risse im Mauerwerk auf und befindet sich in einer umfangreichen Turmsanierung, deren Bohrkerne im Labor untersucht wurden.
In Bayern wird die Situation als besonders kritisch beschrieben. Hier müssten viele Kirchen saniert werden, doch die finanziellen Mittel der Kirchengemeinden schwinden. Ein drastisches Beispiel ist die St. Benedikt-Kirche in Ebenhausen (Kreis München). Nachdem ein Jahr lang über eine neue Nutzung diskutiert wurde – Ideen reichten von Sport über Konzerte bis hin zu Kinderbetreuung –, musste man feststellen, dass die Sanierungskosten in Millionenhöhe nicht zu stemmen waren. Die Kirche wird nun abgerissen; es ist der erste Rückbau einer katholischen Kirche in der Region seit der Nachkriegszeit. Eine Kirche in Holzkirchen wurde vor 14 Jahren zwar auch abgerissen, aber durch einen Neubau ersetzt, was sich als kostengünstiger erwies als die Sanierung des alten Gebäudes.
In Lübeck stehen die sieben Türme der Altstadtkirchen im Fokus. Die Sanierung der Innensanierung von St. Marien ist mit Kosten von 28 Millionen Euro veranschlagt und soll bis 2031 abgeschlossen sein. Am Südturm des Lübecker Doms können Arbeiten beginnen, sobald der Bewilligungsbescheid des Bundes eintrifft.
Finanzierung und die Rolle der Kommunen
Die Finanzierung von Sanierungen ist ein komplexes Geflecht aus Kirchenmitteln, Spendengeldern und öffentlichen Förderungen. Die sinkenden Kirchensteuern führen dazu, dass Kirchengemeinden oft nicht mehr in der Lage sind, die notwendigen Mittel allein aufzubringen. Daher sind Kooperationen mit Städten und Kommunen essenziell.
Kommunale Beteiligung als Aufgabe
In Lübeck hat die Bürgerschaft entschieden, die Sanierung der Altstadtkirchen zu fördern. Stadtpräsident Henning Schumann betont, dass die Sanierung eine „stadtgesellschaftliche Aufgabe“ ist, der sich die Stadt trotz angespannter Haushaltslage stellt. Er sieht die sieben Türme als integralen Bestandteil des UNESCO-Weltkulturerbes und als unverwechselbare Stadtsilhouette, die es zu bewahren gilt. Auch Bürgermeister Jan Lindenau bezeichnet die Förderung als Bekenntnis zur Bewahrung des Welterbes.
Ähnlich sieht es die Nordkirche in Mecklenburg-Vorpommern. Hier fließen Millionenbeträge öffentlicher Mittel in die Sanierung von Kirchen. Im Fall der Patronatskirchen in Rostock sind in den letzten 25 Jahren rund 21 Millionen Euro investiert worden, wovon die Kommune 6,4 Millionen und andere öffentliche Förderer 7,4 Millionen beitrugen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Güstrower Vertrag verpflichtet, Verantwortung für Gotteshäuser in Dörfern und kleinen Städten zu übernehmen und hat für die nächsten fünf Jahre 18 Millionen Euro zugesagt. Im Gegenzug muss die Nordkirche eine mindestens gleich hohe Summe selbst aufbringen.
Stiftungen und Spenden
Neben den Kommunen spielen Stiftungen eine wichtige Rolle. Die Stiftung KiBa (Kirchbauhilfe) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat seit 1999 Sanierungsvorhaben in Höhe von mehr als 40 Millionen Euro gefördert. Im aktuellen Jahr wurden bereits 1,18 Millionen Euro zugesagt. Beispiele wie die Dorfkirche in Selben (Sachsen), die den Wettbewerb „Kirche des Jahres“ gewann, zeigen, wie Sanierungen durch Spendengelder und Engagement von Kirchbauvereinen gelingen können. In Geretsried (Bayern) wurde die Sanierung der St. Nikolauskapelle (1722) durch Bürgerpatenschaften für Dachschindeln ermöglicht. Die Kosten von einer halben Million Euro teilten sich Erzdiözese, Stadt, Denkmalamt, Kirchenstiftung und die Interessengemeinschaft der Bürger.
Umnutzung und Profanierung als Alternativen
Wenn Sanierungen zu teuer sind oder die Gebäude nicht mehr benötigt werden, rücken Umnutzung und Profanierung in den Fokus. Architekturhistoriker schätzen, dass bis 2033 jedes vierte bis fünfte Gotteshaus betroffen sein könnte.
Potenziale der Umnutzung
Der evangelische Stadtdekan Bernhard Liess sieht in der Umnutzung von Kirchen enormes Potenzial für die städtische Gesellschaft, die nach neuen Räumen sucht. Kirchen könnten zu Veranstaltungs- oder Konzerräumen umfunktioniert werden und so weit in den Stadtraum hineinwirken. Stadtbaurätin Elisabeth Merk (München) betont, dass eine Kirche ein Gebäude ist, „da kann man drin wohnen, da kann man ganz viel drin machen“. Sie hält es für kaum vorstellbar, dass man mit einer Kirche gar nichts Vernünftiges anfangen kann. Mischnutzungen, bei denen die sakrale Funktion teilweise erhalten bleibt, sind denkbar. In Glonn (Bayern) wird die Kirche bereits für Deutschkurse und Repair-Cafés genutzt.
Herausforderungen bei der Umnutzung
Trotz der Potenziale gibt es rechtliche und organisatorische Hürden. Wenn eine Kirche profaniert (entwidmet) wird, muss kirchenrechtlich sichergestellt sein, dass mit ihr „würdig“ umgegangen wird. Diese Definition stellt eine juristische Herausforderung dar, insbesondere bei Mischnutzungen. Die katholische Kirche zeigt sich hierbei oft weniger offen als die evangelische.
Ein weiteres Problem ist die rechtliche Situation der Grundstücke. Viele Kirchengrundstücke sind als „Gemeinwohlbedarf Religion“ gewidmet. Wenn Kirchen Flächen veräußern wollen, muss der Gemeinwohlaspekt aufgehoben werden, was zu einer normalen Marktentwicklung und enormen Bodenpreissteigerungen führt. Stadtbaurätin Merk schlägt vor, dass Kirchen im Gegenzug für eine Aufweichung der Widmung andere Bereiche querfinanzieren, etwa Wohnungsbau für kirchliche Mitarbeitende. Sie plädiert dafür, Liegenschaftspolitik von Kirchen in Kombination mit städtischen Bedürfnissen zu denken und auch Genossenschaftsmodelle zu prüfen.
Notwendigkeit des Abrisses
Nicht immer ist eine Umnutzung sinnvoll. Stadtbaurätin Merk merkt an, dass es für die Kirche als Institution auch die Möglichkeit geben muss, Gebäude aus den 1950er- oder 1960er-Jahren aufzugeben, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, nicht unter Denkmalschutz stehen und „aus bautechnischer Sicht nicht mehr zu retten sind“. In solchen Fällen muss man einen Bau abreißen, um eine andere Nutzung der Fläche zu ermöglichen.
Die Bedeutung von Denkmalschutz und Planungssicherheit
Generalkonservator Mathias Pfeil (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege) warnt in Diskussionen vor „zu viel Kreativität“. Er fordert, dass die Umgestaltung von kirchlichem Raum nicht allein Sache der Kirchen sein soll, sondern dass sich Politik, Denkmalschutz und Gesellschaft dazuschalten müssen.
Gleichzeitig ist Planungssicherheit für die Bauausführung entscheidend. In Lübeck wird die Entscheidung der Bürgerschaft zur Förderung als bedeutender Beitrag gewertet, der Planungssicherheit für die Sanierungsarbeiten an St. Marien und dem Dom gibt. Die Arbeiten an St. Marien beginnen voraussichtlich noch in diesem Jahr und sollen bis 2031 abgeschlossen sein. Am Südturm des Doms wartet man auf den Bewilligungsbescheid des Bundesamtes für Kultur und Medien (BKM).
Fazit
Die Sanierung von Kirchenbauten ist eine drängende Aufgabe, die weit über den reinen Erhalt religiöser Stätten hinausgeht. Es geht um den Schutz des architektonischen Erbes, um die Gestaltung von Stadtbildern und um die Schaffung neuer Nutzungsformen für die Gesellschaft. Da die Kirchengemeinden aufgrund finanzieller Engpässe oft allein überfordert sind, wird die Zusammenarbeit mit den Kommunen immer wichtiger. Städte wie Lübeck, Rostock oder Geretsried zeigen, wie solche Partnerschaften aussehen können – sei es durch direkte Finanzierungsbeteiligung, Vermittlung von Fördergeldern oder das Ermöglichen von Bürgerbeteiligung.
Gleichzeitig erfordert der Umgang mit diesen Bauten Flexibilität. Wo Sanierung möglich und sinnvoll ist, sollte sie mit allen Kräften betrieben werden. Wo das nicht der Fall ist, müssen Mut zu Umnutzungen und im Notfall auch zu Rückbauten bestehen, um neue, zukunftsfähige Entwicklungen zu ermöglichen. Die Diskussion darüber, wer letztlich die Verantwortung trägt – Kirche, Stadt oder Staat –, wird uns noch lange begleiten. Fest steht jedoch, dass der Erhalt dieses kulturellen Erbes eine gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe ist.
Quellen
- Lübecker Bürgerschaft beschließt Förderung der Sanierung von St. Marien und Dom
- Kirche: Umnutzung München, Denkmalschutz
- Stiftung unterstützt Sanierung von Kirchtürmen und Dorfkirchen
- Historische Kirchen müssen saniert werden: Aktuell der Hamburger Michel
- Damit die Kirche im Dorf bleibt: Stadt und Land sagen Hilfe zu
- Weniger Gläubige, großer Sanierungsbedarf: Was wird aus Bayerns Kirchen?