Hausschwamm in der Immobilie: Finanzielle Hürden und Lösungswege bei Sanierungskosten

Ein Befall mit Hausschwamm stellt für Eigentümer von Immobilien eine der ernsthaftesten Bedrohungen dar, die nicht nur die Bausubstanz, sondern auch die finanzielle Stabilität massiv gefährden kann. Dieser holzzerstörende Pilz kann innerhalb weniger Jahre tragende Holzkonstruktionen so stark schädigen, dass die Bewohnbarkeit des Gebäudes auf dem Spiel steht. Wenn der Befall festgestellt wird, stellt sich oft unmittelbar die drängende Frage: Wer trägt die enormen Kosten für die Sanierung, und was passiert, wenn die finanziellen Mittel hierfür nicht ausreichen? Die Antwort auf diese Frage ist komplex und hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, darunter die Ursache des Befalls, die Bestimmungen der Gebäudeversicherung, rechtliche Verpflichtungen und steuerliche Möglichkeiten. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Finanzierung einer Hausschwammsanierung und aufgezeigte Handlungsoptionen für betroffene Eigentümer.

Was ist Hausschwamm und welche Gefahren gehen von ihm aus?

Hausschwamm (Serpula lacrymans) ist ein Pilz, der sich bevorzugt in feuchtem Holz ansiedelt. Laut den vorliegenden Informationen sind besonders Dachgebälk, hölzerne Zwischendecken und Fachwerkkonstruktionen betroffen. Die Gefahr des Hausschwamms liegt in seiner zerstörerischen Wirkung auf die Holzstruktur. Der Pilz zersetzt das Holz so stark, dass es seine Stabilität und Tragfähigkeit verliert. Dies kann innerhalb weniger Jahre zu einer erheblichen Schwächung der Bausubstanz führen, im schlimmsten Fall bis hin zum Einsturz von Dächern oder Zwischendecken.

Neben dem eigentlichen Hausschwamm werden in der Praxis auch andere Schadpilze als „Schwamm“ bezeichnet, die ebenfalls Bauschäden verursachen können. Eine Besonderheit des Hausschwamms ist seine Fähigkeit, über Jahre in trockenem Zustand zu überleben und bei erneuter Feuchtigkeitseinwirkung sofort wieder zu wachsen. Das mikroskopisch feine Pilzgeflecht breitet sich oft weit über den sichtbaren Befall hinaus in das scheinbar unversehrte Holz aus. Ist auch Putz oder Mauerwerk befallen, ist eine großflächige Entfernung notwendig. Eine Sanierung erfordert daher immer die Beseitigung des gesamten befallenen Materials, da nur so eine Wiederkehr des Pilzes verhindert werden kann. Die Kosten für eine fachgerechte Sanierung bewegen sich regelmäßig im fünfstelligen Euro-Bereich.

Tragen Gebäudeversicherungen die Kosten für die Hausschwammsanierung?

Eine der ersten Anlaufstellen bei der Frage der Kostenübernahme ist die Gebäudeversicherung. Die Antwort, ob die Versicherung die Sanierungskosten übernimmt, ist jedoch nicht pauschal mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten, sondern hängt entscheidend von der individuellen Versicherungspolice und der Ursache des Befalls ab.

Grundsätzlich gilt: Die Gebäudeversicherung springt nur dann ein, wenn die Feuchtigkeit, die den Schwammbefall ausgelöst hat, auf ein versichertes Ereignis zurückzuführen ist. Ein klassisches Beispiel hierfür ist ein Rohrbruch. Wurde die Feuchtigkeit durch einen solchen versicherten Schaden verursacht und sieht der Versicherungstarif keine explizite Ausschlussklausel für Schäden durch Hausschwamm vor, kann eine Kostenübernahme möglich sein.

Es gibt jedoch auch Versicherungstarife, die den Schwammbefall ausdrücklich vom Versicherungsschuss ausschließen. In solchen Fällen muss der Versicherungsnehmer damit rechnen, dass die Versicherungsgesellschaft die Zahlung verweigert. Andererseits gibt es Tarife, die sogenannte Allmählichkeitsschäden abdecken, unter die Hausschwamm unter Umständen subsumiert werden kann. Eine vorherige Prüfung der Versicherungsbedingungen ist daher unerlässlich.

Ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Aktenzeichen 16 U 3/15) hat hier eine wichtige Klarstellung gebracht: Eine Gebäudeversicherung, die Schäden durch Hausschwamm und Hausbockkäfer umfasst, muss umfangreichen Versicherungsschutz gewährleisten. Dieser Schutz besteht nicht nur für die Vertragslaufzeit, sondern für den gesamten Befall mit dem holzzerstörenden Pilz, sobald dieser auftritt. Dies unterstreicht die Wichtigkeit, eine Versicherung zu wählen, die solche Schäden explizit einschließt.

Sollte ein versicherter Schaden (z.B. Rohrbruch) den Befall ausgelöst haben, ist es ratsam, den Befall schnellstmöglich der Gebäudeversicherung zu melden. Allerdings ist zu beachten, dass Versicherungen nur die notwendigen Sanierungsarbeiten übernehmen, die zur Beseitigung des unmittelbaren Schadens erforderlich sind. Eine darüber hinausgehende Modernisierung oder ein „Neubau“ wird in der Regel nicht finanziert.

Rechtliche Verpflichtungen und Haftung bei Hausschwamm

Neben der Versicherung gibt es weitere rechtliche Aspekte, die bei einem Hausschwammbefall eine Rolle spielen können, insbesondere wenn es um die Frage geht, wer für die Kosten aufkommt.

Sanierungspflicht von Eigentümergemeinschaften

Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist eine wichtige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20) relevant. Der BGH hat entschieden, dass Eigentümergemeinschaften eine Sanierungspflicht treffen. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn ein Sanierungsstau vorliegt, der durch mangelnde Instandhaltung oder Überalterung verursacht wurde. Die Sanierungspflicht umfasst die notwendige Instandsetzung zur Beseitigung von baulichen Mängeln, nicht jedoch bauliche Veränderungen zur Modernisierung. Diese Pflicht zur Instandhaltung der Bausubstanz ist für alle Eigentümer bindend.

Haftung bei Immobilienverkauf

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Haftung im Falle eines Verkaufs einer bereits befallenen Immobilie. Verkauft eine Partei eine Immobilie wissentlich mit Hausschwamm, ohne den Käufer darüber zu informieren, muss der Verkäufer für die Sanierungskosten aufkommen. Dies gilt als arglistige Täuschung. Allerdings kann die Haftungssumme in manchen Fällen weniger als die vollen Sanierungskosten betragen, wie ein Gerichtsfall aus dem Jahr 2014 andeutet.

Für Käufer von Immobilien gilt daher die dringende Empfehlung, vor Vertragsabschluss eine gründliche Bauwerksdiagnostik durchzuführen, um einen potenziellen Befall frühzeitig zu erkennen.

Steuerliche Möglichkeiten zur Kostensenkung

Wenn weder die Versicherung zahlt noch ein Dritter haftet, können Eigentümer unter Umständen steuerliche Entlastung in Anspruch nehmen. Die Aufwendungen für die Beseitigung eines Hausschwammbefalls können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu einem Gebäude aus dem Jahr 1900, das mit Echtem Hausschwamm befallen war, hat die Kriterien hierfür konkretisiert. Die Sanierungskosten können als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn:

  1. Das Gebäude durch ein unverschuldetes, außergewöhnliches Ereignis beschädigt wurde: Der BFH sah die bevorstehende Unbewohnbarkeit des Gebäudes durch den Schwammbefall als ein solches unabwendbares Ereignis an. Wichtig ist, dass kein Verschulden des Eigentümers vorliegt. Das Unterlassen einer allgemein zugänglichen und üblichen Versicherung kann als Verschulden gewertet werden, wobei der BFH hier eine mögliche Rechtsprechungsänderung andeutet.
  2. Der Befall nicht durch Baumängel verursacht wurde: Baumängel sind nicht unüblich und daher nicht mit ungewöhnlichen Ereignissen wie Hochwasser oder in diesem Fall einem unentdeckt gebliebenen Schwammbefall vergleichbar.
  3. Keine realisierbaren Ersatzansprüche gegen Dritte bestehen: Es darf keine Möglichkeit geben, die Kosten von einem anderen (z.B. einen früheren Eigentümer oder eine Versicherung) ersetzt zu bekommen.
  4. Die Sanierung in einem angemessenen Rahmen bleibt: Die sanierten Gegenstände dürfen in Größe und Ausstattung nicht erheblich über das Notwendige und Übliche hinausgehen.
  5. Die Gegenwertlehre beachtet wird: Beim Austausch gesundheitsgefährdender Gegenstände des existenznotwendigen Bedarfs steht die Erlangung eines Gegenwerts dem Abzug nicht entgegen. Der sich aus der Erneuerung ergebende Vorteil („Neu für Alt“) ist jedoch anzurechnen.

Für die steuerliche Anerkennung ist es entscheidend, vor der Sanierung ein Gutachten eines Sachverständigen einzuholen, das die Notwendigkeit und die Ursache des Befalls dokumentiert und dem Finanzamt vorgelegt werden kann.

Strategien zur Kostensenkung und Wahl der Fachfirma

Die hohen Kosten einer Hausschwammsanierung führen oft zu der Frage, wie man diese senken kann. Eine Möglichkeit, Kosten zu sparen, liegt in der Art und Weise der Sanierung selbst. Experten raten dazu, nicht immer die radikalste Methode zu wählen, die darin besteht, jedes Mycel restlos zu entfernen. Stattdessen kann es ausreichen, die Pilze restlos zu bekämpfen und sicherzustellen, dass eventuell verbliebene Mycele keine Feuchtigkeit mehr finden, um erneut zu wachsen. Hier kann das Einholen von zwei unterschiedlichen Meinungen von Gutachtern oder Sanierungsfirmen zu erheblichen Kosteneinsparungen führen.

Ein weiterer entscheidender Faktor für den langfristigen Erfolg und die Kostenkontrolle ist die Wahl der ausführenden Firma. Eine unsachgemäße Sanierung durch eine unseriöse Firma kann dazu führen, dass der Hausschwamm nicht vollständig entfernt wird und nach einiger Zeit erneut ausbricht. Dies würde zu weiteren, zusätzlichen Kosten führen. Daher ist eine sorgfältige Auswahl einer qualifizierten und erfahrenen Fachfirma unerlässlich.

Was tun, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen?

Der SEARCH QUERY „kann hausschwamm sanierung nicht bezahlen“ zielt auf die prekäre Situation ab, in der sich viele Eigentümer befinden. Die vorliegenden Informationen geben hierfür einige Hinweise, auch wenn eine direkte „Rettungs“-Option nicht explizit beschrieben wird.

Für Eigentümergemeinschaften (WEG) stellt die fehlende Zahlungsfähigkeit eines einzelnen Eigentümers ein Problem dar. Die Gemeinschaft ist jedoch zur Sanierung verpflichtet. Die beste Vorsorge ist hier eine vorausschauende Planung durch eine gut gefüllte Erhaltungsrücklage. Sollte ein Miteigentümer die Kosten nicht zahlen können oder wollen, muss die Gemeinschaft Wege finden, die Finanzierung sicherzustellen, um die Sanierung nicht aufschieben zu müssen. Detaillierte Lösungswege für diesen Fall sind in den vorliegenden Quellen nicht explizit aufgeführt, aber die Verpflichtung der Gemeinschaft zur Sanierung ist klar.

Für einzelne Eigentümer, die vor den Kosten stehen, bleibt die Prüfung aller oben genannten Optionen: * Prüfung der Gebäudeversicherung auf mögliche Leistungen. * Prüfung von Haftungsansprüchen gegenüber Dritten (z.B. Voreigentümer bei arglistiger Täuschung). * Antrag auf Anerkennung der Kosten als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer. * Einholung von kostengünstigeren Sanierungskonzepten durch Vergleich mehrerer Angebote und Sanierungsstrategien.

Sollten alle diese Wege nicht zum Erfolg führen, bleibt oft nur der Weg der privaten Finanzierung über Kredite. Eine Insolvenz des Eigentümers ist eine denkbare, aber nicht näher behandelte Konsequenz. Eine direkte staatliche Unterstützung für die Sanierung von Hausschwamm wird in den Quellen nicht erwähnt.

Fazit

Ein Hausschwammbefall ist ein ernstes Problem, das eine schnelle und fachgerechte Sanierung erfordert, um die Bausubstanz und die Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten. Die Finanzierung dieser Sanierung ist jedoch eine komplexe Angelegenheit. Die Gebäudeversicherung kann unter bestimmten Umständen einspringen, insbesondere wenn ein versicherter Schaden die Ursache war und der Tarif den Befall nicht ausschließt. Rechtlich können Verkäufer bei Kenntnis des Befalls haftbar gemacht werden, und Eigentümergemeinschaften sind zur Sanierung verpflichtet. Steuerliche Entlastung durch die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung ist unter engen Voraussetzungen möglich. Um die Kosten zu senken, ist die Wahl einer seriösen Fachfirma und eine sorgfältige Planung der Sanierungsmaßnahmen entscheidend. Stehen Eigentümer vor der Unmöglichkeit, die Kosten zu tragen, müssen sie alle rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten prüfen, um eine Lösung zu finden.

Quellen

  1. Verivox: Hausschwammbefall: Zahlt jetzt die Gebäudeversicherung?
  2. Fachanwaltsuche: Hausschwammbefall – ein Fall für die Versicherung?
  3. Transparent Beraten: Hausschwamm – Was zahlt die Versicherung?
  4. Haufe: Sanierung eines mit Echtem Hausschwamm befallenen Gebäudes bei Gefahr der Unbewohnbarkeit
  5. Matera: Eigentümer kann Sanierung nicht zahlen
  6. Frag-einen-Anwalt: Immobilie gekauft, nachträglich Hausschwamm bekannt gegeben
  7. Gutachter Knepper: Schäden durch echten Hausschwamm – Ein Albtraum für Hauskäufer

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