MRSA-Sanierung in der Immobilie: Ursachen für Misserfolg und professionelle Vorgehensweisen

Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) stellt eine erhebliche Herausforderung im Gesundheitswesen und damit auch für die Bewohner von Wohnimmobilien dar. Wenn eine Sanierung, also die Beseitigung der Besiedelung, im ambulanten Bereich nicht den gewünschten Erfolg bringt, ist das Handeln von Ärzten, Pflegekräften und den Betroffenen selbst gefragt. Für Eigentümer, Hausverwaltungen und Bewohner von Immobilien ist es jedoch oft unklar, welche Faktoren einen Misserfolg begünstigen und wie eine professionelle Vorgehensweise aussieht, um eine dauerhafte Sanierung zu erreichen. Dieser Artikel beleuchtet die medizinischen und organisatorischen Hintergründe einer erfolglosen MRSA-Sanierung und gibt Aufschluss über die notwendigen Schritte zur Klärung und Neuausrichtung der Behandlung.

Ursachen für einen ausbleibenden Sanierungserfolg

Eine MRSA-Sanierung im ambulanten Bereich kann aus verschiedenen Gründen scheitern. Die Ursachen sind vielfältig und reichen von Fehlern bei der Durchführung der Behandlung bis hin zu gegebenen Faktoren beim Betroffenen, die einem zuverlässigen Sanierungserfolg entgegenstehen können. Zu den personenbezogenen Faktoren, die eine Sanierung erschweren oder unmöglich machen, zählen beispielsweise eine Demenzerkrankung oder die Unfähigkeit, ein tiefes Rachengurgeln durchzuführen. Solche Einschränkungen können die korrekte Anwendung der vorgeschriebenen Desinfektionsmaßnahmen verhindern und dadurch die Wirksamkeit der Behandlung beeinträchtigen.

Neben den individuellen Voraussetzungen können auch Fehler in der Durchführung der Sanierungsbehandlung selbst den Erfolg verhindern. Die Sanierung erfordert eine präzise Einhaltung der medikamentösen und desinfizierenden Maßnahmen gemäß den gängigen Empfehlungen. Werden diese nur unzureichend befolgt, bleibt der gewünschte Erfolg aus. In solchen Fällen ist es unerlässlich, die Durchführung zu überprüfen und gegebenfalls zu korrigieren.

Vorgehensweise bei ausbleibendem Sanierungserfolg

Wenn eine MRSA-Sanierung nicht erfolgreich ist, schlagen medizinische Fachempfehlungen ein strukturiertes Vorgehen vor. Dieses beginnt mit der erneuten Abklärung des Besiedlungsstatus. Es muss geklärt werden, ob der Patient noch MRSA-positiv ist oder ob eine erneute Besiedelung stattgefunden hat. Die Diagnostik umfasst in der Regel Abstriche an den relevanten Körperstellen, wie den Nasenvorhöfen, dem Rachen, den Achseln, der Leiste oder auch Wunden. Die Erhebung des Kolonisationsstatus ist entscheidend, um die Ausgangslage für eine erneute Sanierungsbehandlung zu verstehen.

Sollte erneut eine Trägerschaft nachgewiesen werden, ist zu prüfen, ob zwischenzeitlich sanierungshemmende Faktoren aufgetreten sind. Dazu gehören beispielsweise infizierte Wunden, eine Dialysepflicht oder eine laufende antibiotische Therapie, die eine Sanierung vorübergehend unmöglich machen. Liegen solche Faktoren vor, muss die Behandlung unter Umständen verschoben oder angepasst werden. Fehlen diese Faktoren, kann eine erneute Sanierungsbehandlung eingeleitet werden.

Phasen der MRSA-Sanierung und Kontrolle

Die MRSA-Sanierung folgt einem definierten Schema, das aus mehreren Phasen besteht. Das Verständnis dieser Phasen ist auch für Laien wichtig, um die Komplexität des Prozesses nachzuvollziehen.

Phase A: Screening In dieser Phase wird geprüft, ob ein Patient ein MRSA-Risiko hat und abgestrichen werden muss. Dies ist der Fall, wenn ein MRSA-Nachweis vorliegt oder der Patient als Risikopatient gilt.

Phase B: Behandlung Bei fehlenden sanierungshemmenden Faktoren beginnt die eigentliche Sanierung. Diese besteht aus der Anwendung einer antibiotischen Nasensalbe, ggf. einer Rachenspülung oder Tabletten sowie eines desinfizierenden Shampoos oder einer Haarspülung. Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel drei bis fünf Tage und muss individuell angepasst werden.

Phase C: Pause Nach Abschluss der Behandlung folgt eine Pause. Diese ist notwendig, damit Rückstände antimikrobieller Substanzen keine fälschlicherweise negativen Abstrichergebnisse erzielen. Die Dauer dieser Phase beträgt in der Regel zwei bis vier Tage, wobei das Robert Koch-Institut (RKI) drei Tage empfiehlt.

Phase D: Erfolgskontrolle Die Überprüfung des Sanierungserfolgs erfolgt mittels kulturellem Nachweis. Im Krankenhaus werden an drei aufeinander folgenden Tagen Abstriche an allen vorher MRSA-positiven Lokalisationen durchgeführt. In der Arztpraxis reicht zunächst eine Abstrichkontrolle. Es kann auch eine teilweise „Poolung“ der Abstrichtupfer im Labor besprochen werden. Ziel ist der Nachweis, dass der Patient MRSA-frei ist.

Phase E: Kontrollabstriche Da bekannt ist, dass sich bis zu 50 Prozent der Sanierten innerhalb eines Jahres wiederbesiedeln, sind regelmäßige Kontrollabstriche notwendig. Im ambulanten Bereich erfolgen diese zwischen dem 3. und 6. Monat und wenn möglich 12 Monate nach der Sanierung. Erst nach 12 Monaten mit negativen Abstrichen gilt eine Person als MRSA-frei, behält aber eine positive MRSA-Anamnese.

Medizinische und organisatorische Rahmenbedingungen

Die Durchführung von MRSA-Sanierungen im ambulanten Sektor ist an klare Vorgaben geknüpft. Ärztinnen und Ärzte benötigen für die Diagnostik und ambulante Eradikationstherapie von MRSA-Risikopatienten eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Diese Genehmigung basiert auf der Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA, die sowohl fachliche als auch organisatorische Voraussetzungen regelt.

Zu den fachlichen Anforderungen gehören eine Zusatzweiterbildung „Infektiologie“ oder die Teilnahme an einer entsprechend anerkannten Fortbildung. Die KBV bietet hierfür eine spezielle CME-Fortbildung an, die „Diagnostik und ambulante Eradikationstherapie von MRSA-Risikopatienten, MRSA-besiedelten und MRSA-infizierten Patienten“.

Organisatorisch ist die Teilnahme an einem sektorenübergreifenden MRSA-Netzwerk unter Einbeziehung des öffentlichen Gesundheitsdienstes erforderlich. In diesen Netzwerken finden Fallkonferenzen oder regionale Netzwerkkonferenzen statt, in denen Themen wie die aktuelle Resistenzlage, die zahlenmäßige Entwicklung von MRSA-Infektionen und regionale Besonderheiten erörtert werden. Die Teilnahme an solchen Konferenzen ist für die Ärzte abrechnungsfähig, sofern die Konferenz von der KV genehmigt wurde.

Abrechnung und Vergütung der Leistungen

Die Abrechnung der diagnostischen und therapeutischen Leistungen erfolgt über ein spezielles Gebührenordnungspositions-System (GOP) im EBM-Abschnitt 30.12. Für die Laborleistungen (GOP 30954 und 30956) ist eine separate Genehmigung für den Abschnitt 32.3.10 erforderlich.

Eine Übersicht der relevanten GOPs zeigt die Bandbreite der abrechnungsfähigen Leistungen:

  • Erhebung des MRSA-Status (GOP 30940): 38 Punkte (1x im Behandlungsfall)
  • Behandlung und Betreuung eines Risikopatienten (GOP 30942): 128 Punkte (1x im Behandlungsfall, höchstens 1x je Sanierungsbehandlung)
  • Aufklärung und Beratung (GOP 30944): Details sind in der Quelle nicht vollständig ausgeführt.
  • Abklärungs-Diagnostik einer Kontaktperson (GOP 30946): 30 Punkte (1x im Behandlungsfall)
  • Teilnahme an einer MRSA-Fall- und/oder regionalen Netzwerkkonferenz (GOP 30948): 86 Punkte (1x im Behandlungsfall)
  • Bestätigung einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e) (GOP 30950): 19 Punkte (1x am Behandlungstag, höchstens 2x im Behandlungsfall)
  • Ausschluss einer MRSA-Besiedelung durch Abstrich(e) (GOP 30952): 19 Punkte (1x am Behandlungstag, höchstens 2x im Behandlungsfall)
  • Gezielter MRSA-Nachweis auf chromogenem Selektivnährboden (GOP 30954): 51 Punkte
  • Nachweis der Koagulase und/oder des Clumpingfaktors (GOP 30956): Details sind in der Quelle nicht vollständig ausgeführt.

Zudem sind Ärzte verpflichtet, den Patienten ein Merkblatt zu MRSA auszuhändigen. Informationen und Materialien hierfür bieten Netzwerke wie das MRE-Netzwerk NRW an.

Fazit

Eine erfolglose MRSA-Sanierung ist ein komplexes Problem, das eine strukturierte und fachlich fundierte Reaktion erfordert. Die Ursachen für den Misserfolg können sowohl in der Person des Betroffenen (z.B. kognitive Einschränkungen) als auch in der Art der Durchführung der Behandlung liegen. Für eine erneute Sanierung ist eine sorgfältige Diagnostik und die Klärung eventueller sanierungshemmender Faktoren unerlässlich. Der Prozess folgt einem klar definierten Mehrphasenmodell, das Screening, Behandlung, Pause, Erfolgskontrolle und langfristige Nachsorge umfasst. Für Ärzte ist die Durchführung an Qualifizierungs- und Zertifizierungsvoraussetzungen sowie die Einbindung in regionale Netzwerke gebunden. Für Patienten und Angehörige bedeutet dies, dass eine erfolgreiche Sanierung Geduld, Disziplin und die enge Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Arzt erfordert.

Quellen

  1. MRE-Netzwerk Mittelhessen
  2. KBV - MRSA

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