KfW 55: Förderung, Anforderungen und Umsetzung für Neubau und Sanierung

Die Energieeffizienz von Gebäuden ist ein zentraler Pfeiler der deutschen Klimaschutzstrategie und damit auch für Bauherren, Sanierer und Immobilienerwerber von großer Bedeutung. Der Standard „KfW-Effizienzhaus 55“ (EH 55) spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Er markiert ein energetisches Niveau, das deutlich über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegt und dennoch wirtschaftlich erreichbar ist. Nach einer Phase der Umstellung und Teilaussetzung der Förderungen hat die Bundesregierung die Förderung für diesen Standard – insbesondere im Neubau – wieder aufgegriffen und angepasst.

Dieser Artikel beleuchtet auf Basis der vorliegenden Informationen die technischen Anforderungen des Standards, die aktuellen Fördermöglichkeiten für Neubau und Sanierung sowie die praktischen Schritte zur Antragstellung und Umsetzung.

Das Effizienzhaus 55: Definition und energetische Anforderungen

Ein KfW-Effizienzhaus 55 zeichnet sich durch einen spezifischen Energieverbrauch aus, der nur einen Bruchteil eines Standardhauses ausmacht. Gemäß der Definition der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verbraucht ein solches Gebäude nur 55 Prozent der Primärenergie eines im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegten Referenzgebäudes.

Zusätzlich zur Primärenergie spielt die Gebäudehülle eine wesentliche Rolle. Der Transmissionswärmeverlust, also der Wärmeverlust durch die Außenhülle des Gebäudes, darf bei einem EH 55 maximal 70 Prozent des für Neubauten geltenden Grenzwertes betragen. Diese beiden Kriterien – Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust – müssen kumulativ erfüllt sein.

Für Bestandsimmobilien, die den Standard erreichen sollen, ist in der Regel eine umfassende energetische Sanierung unerlässlich. Das Gesetz oder die Förderprogramme schreiben dabei nicht vor, welche konkreten Gewerke (z. B. Dämmung, Fenstertausch, Heizungsmodernisierung) durchgeführt werden müssen. Die Wahl der Maßnahmen liegt beim Eigentümer. Entscheidend ist am Ende das Ergebnis: Das Gebäude muss die definierten energetischen Werte des Standards EH 55 nachweisen. Ein Energieberater kann hierbei eine entscheidende Rolle spielen, da er die für das spezifische Gebäude am besten geeigneten Maßnahmenkombinationen ermittelt.

Neubau: Die reaktivierte Förderung ab Dezember 2025

Die Förderpolitik für den Neubau hat in den letzten Jahren deutlichen Schwankungen unterlegen. Nachdem die Förderung für den EH 55-Standard ursprünglich eingestellt und durch den strengeren Standard EH 40 ersetzt wurde, kehrt nun eine angepasste Förderung zurück.

Ab dem 16. Dezember 2025 startet das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ der KfW neu. Die entscheidende Änderung ist die Einführung einer neuen Förderstufe, die den Standard EH 55 wieder förderfähig macht. Ziel der Maßnahme ist es, den „Bauüberhang“ – also die große Anzahl genehmigter, aber noch nicht errichteter Bauprojekte – zu verringern und den Wohnungsbau anzukurbeln. Die Bundesregierung hat für diese Maßnahme im Haushalt 800 Millionen Euro bereitgestellt.

Voraussetzungen für die Neubauförderung

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Bauherren bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • Energiestandard: Das Gebäude muss den Standard Effizienzhaus 55 erfüllen.
  • Wärmeerzeugung: Die Wärmeversorgung muss zu 100 Prozent auf Basis erneuerbarer Energien erfolgen. Ausgeschlossen sind Heizungen auf Basis von Öl oder Gas. Als förderfähige Technologien gelten unter anderem Wärmepumpen, Biogas oder Fernwärme.
  • Zeitpunkt des Antrags: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Zudem müssen Kaufverträge erst ab dem 16. Dezember 2025 geschlossen werden; eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Antragstellung ist zudem, dass bereits eine Baugenehmigung vorliegt.

Finanzielle Details des Kreditangebots

Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite, die in das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ integriert sind. Die Konditionen sind wie folgt definiert:

  • Kredithöhe: Pro Wohneinheit kann ein Kredit von bis zu 100.000 Euro beantragt werden.
  • Zinsen: Der Zinssatz wird zum Start der Förderung festgelegt und richtet sich am Kapitalmarkt aus, wird jedoch durch Bundesmittel vergünstigt. Die genaue Höhe wird von der KfW veröffentlicht.
  • Laufzeit und Zinsbindung: Die maximale Laufzeit des Kredits liegt bei 35 Jahren, die Zinsbindung bei maximal zehn Jahren.

Die Förderung ist auf die Verfügbarkeit der Mittel beschränkt und wird gewährt, solange Budget vorhanden ist.

Sanierung: Erreichung des Standards im Bestand

Während im Neubau der Fokus auf der Wiedereinführung der Förderung liegt, ist die Sanierung zum EH 55 eine etablierte Praxis. Um die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 zu erfüllen, muss eine unsanierte Bestandsimmobilie in aller Regel energetisch saniert werden.

Welche Maßnahmen sind nötig?

Das Gesetz oder die Förderprogramme schreiben keine spezifischen Gewerke vor. Die Entscheidung, welche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, obliegt dem Eigentümer. Am Ende zählt ausschließlich, dass der Effizienzhaus 55-Standard erreicht wird. In der Praxis erreichen Eigentümer diesen Standard oft durch eine Kombination aus:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Fassade, Dach, Boden)
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Modernisierung der Heizungsanlage

Ein Energieberater kann hier eine individuelle Abstimmung der Maßnahmen vornehmen und die sinnvollste Kombination für das spezifische Gebäude empfehlen.

Der EE-Bonus: Förderung für erneuerbare Energien

Besonders attraktiv ist die sogenannte Effizienzhaus 55 EE-Klasse (EE = Erneuerbare Energien). Wenn bei der Sanierung eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird, die mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs deckt, oder wenn mindestens 55 Prozent des Bedarfs durch unvermeidbare Abwärme gedeckt werden, erhält der Eigentümer einen Bonus. Dieser Bonus beträgt 5 Prozentpunkte, was die Gesamtförderung auf 45 Prozent der förderfähigen Kosten erhöhen kann. Die förderfähigen Kosten für ein KfW-Effizienzhaus 55 EE sind dabei mit maximal 150.000 Euro gedeckelt.

Als Heizungsanlagen für die EE-Klasse kommen unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermieanlagen in Betracht. Auch eine Kombination dieser Systeme ist denkbar.

Der Weg zur Förderung: Antragstellung und Ablauf

Die Beantragung von KfW-Förderungen ist an strikte Verfahren gebunden. Sowohl für Sanierungen als auch für Neubauten ist die Einbindung von Fachpersonal vorgeschrieben.

Rolle des Energieberaters

Für die Antragstellung zur Sanierung muss ein für die Antragsstellung zugelassener Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingebunden werden. Seine Aufgaben umfassen: 1. Gesamtkonzept: Er entwickelt ein Konzept zur Erreichung des Ziels. 2. Bestätigung zum Antrag: Er bescheinigt, dass die geplanten Maßnahmen die Anforderungen an die KfW 55-Stufe erfüllen. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Kreditbeantragung bei der Bank.

Finanzierungspartner und Kreditablauf

Die KfW gewährt Kredite ausschließlich über Finanzierungspartner (Banken, Sparkassen). Der Ablauf ist wie folgt: 1. Der Eigentümer stellt seinem Finanzierungspartner die Bescheinigung des Energieberaters vor und schließt einen Darlehensvertrag ab. 2. Die Bank beantragt den Förderkredit bei der KfW unter Vorlage der Beraterbescheinigung. 3. Nach einer eventuellen Nachforderung von Unterlagen erteilt die KfW eine Förderzusage.

Sobald die Förderzusage vorliegt, können Aufträge an Fachunternehmer vergeben werden. Die KfW gewährt eine Zeitspanne von 24 Monaten für die Durchführung der Sanierung. Nach Abschluss der Maßnahmen prüft der Energieberater die Umsetzung und stellt die „Bestätigung nach Durchführung“ aus. Diese wird bei der Bank eingereicht, woraufhin die KfW den Tilgungszuschuss (bei Sanierungen) gut schreibt.

Besonderheiten bei Käufern von sanierten Immobilien

Erwirbt man eine Immobilie, die bereits zum KfW-Effizienzhaus 55 saniert wurde, gelten folgende Regeln: * Keine Doppelförderung: Hat der Verkäufer bereits eine Förderung in Anspruch genommen, kann der Käufer keine weitere BEG-Förderung für diese Maßnahmen beantragen. * Übertragung von Krediten: Hat der Verkäufer einen Kredit mit Tilgungszuschuss erhalten, darf dieser Kreditvertrag auf den Käufer übertragen werden, sofern der durchleitende Finanzierungspartner zustimmt. * KfW-Wohneigentumsprogramm: In anderen Fällen kann der Käufer das personengebundene KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124) nutzen, um den Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen mit bis zu 100.000 Euro zu unterstützen. Wichtig ist, dass die energetischen Maßnahmen gesondert im Kaufvertrag ausgewiesen werden und eine Schutzklausel enthalten ist, die den Verkäufer dafür haften lässt, dass das Haus die angegebene Effizienzhaus-Stufe erfüllt.

Energiebedarf in der Praxis

Die technischen Definitionen von Primärenergie und Transmissionswärmeverlust klingen abstrakt. In der Praxis bedeutet der Standard EE 55 (bisher KfW 55) bei Sanierungen oft einen Energiebedarf von etwa 70 bis 80 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Dieser Wert ist energetisch ambitioniert und in der Umsetzung anspruchsvoll, aber mit moderner Technologie und guter Planung erreichbar.

Fazit

Der KfW-Standard 55 bleibt ein zentraler Hebel für die energetische Aufwertung von Immobilien in Deutschland. Die Wiederaufnahme der Förderung für den Neubau ab Dezember 2025 markiert eine wichtige Weichestellung, um den Wohnungsbau zu entlasten und gleichzeitig hohe Energiestandards sicherzustellen. Für Bauherren und Sanierer ergeben sich klare Vorgaben: Die Kombination aus hoher Dämmung und Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien ist der Schlüssel zum Erfolg. Obwohl die Anforderungen hoch sind und die Einbindung von Fachplanern obligatorisch ist, bieten die Förderprogramme finanzielle Unterstützung, die die Investitionskosten signifikant senken kann. Die genaue Kenntnis der Programmbedingungen und der korrekte Antragsweg sind dabei entscheidend für den Erfolg des Vorhabens.

Quellen

  1. Schwäbisch Hall - KfW 55: Anforderungen & Förderung
  2. Haufe Immobilien - Neubaustandard EH40
  3. Deutsche Wirtschafts Nachrichten - EH-55-Förderung kehrt zurück
  4. Haustechnikdialog - Neuer Standard EE-55 bei Bestandssanierungen
  5. Förderwelt - Klimafreundlicher Neubau: KfW fördert wieder Effizienzhaus-Standard 55

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