Die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien zum KfW-Effizienzhaus 55 stellt eine der zentralen Aufgaben für Eigentümer dar, die sowohl den Energieverbrauch senken als auch von staatlichen Förderungen profitieren möchten. Mit der Wiederaufnahme der Förderprogramme und der geplanten Neuausrichtung ab Dezember 2025 gewinnt das Thema erneut an Bedeutung. Dieser Artikel beleuchtet auf Basis der vorliegenden Fachinformationen die technischen Anforderungen, die Förderlandschaft und die notwendigen Schritte für eine erfolgreiche Sanierung.
Das KfW-Effizienzhaus 55: Definition und energetische Basis
Das KfW-Effizienzhaus 55, kurz EH 55, definiert einen spezifischen energetischen Standard für Gebäude. Der Name leitet sich aus den Anforderungen ab: Ein solches Gebäude darf maximal 55 Prozent der Primärenergie eines gesetzlichen Referenzgebäudes verbrauchen, wie es im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert ist. Zusätzlich darf der Transmissionswärmeverlust – also die Wärme, die über die Gebäudehülle verloren geht – 70 Prozent des Neubau-Grenzwertes nicht überschreiten.
Im Vergleich zum gesetzlichen Neubaustandard ist das KfW 55 Haus um 45 Prozent sparsamer. Es benötigt nur 55 Prozent der Energie eines vergleichbaren GEG-Neubaus. Mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes wurde der Standard zum Neubaustandard in Deutschland erklärt. Dennoch bleibt die Sanierung zum EH 55 eine komplexe Aufgabe, da eine unsanierte Bestandsimmobilie in aller Regel umfangreich energetisch saniert werden muss, um diese Werte zu erreichen.
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterscheidet in der Förderung zwischen verschiedenen Effizienzhaus-Standards, darunter Denkmal, 85, 70, 55 und 40. Die Zahl am Ende der Bezeichnung steht dabei immer für den Energieverbrauch im Vergleich zum GEG-Referenzgebäude. Je niedriger die Zahl, desto höher der energetische Standard und desto geringer der Energieverbrauch.
Technische Anforderungen an die Sanierung
Um die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 zu erfüllen, sind bei einer Sanierung spezifische Kriterien bezüglich des Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes einzuhalten. Die Sanierungsmaßnahmen selbst sind nicht strikt vorgeschrieben; das Gesetz definiert ein Ziel, keine Methode. Welche Gewerke kombiniert werden, obliegt dem Eigentümer, am Ende muss jedoch der Effizienzhaus 55-Standard nachgewiesen werden.
In der Praxis erreichen Eigentümer den geforderten Standard durch folgende Sanierungsmaßnahmen, die in den Quellen genannt werden:
- Umfassende Wärmedämmung: Dies betrifft meist die Dämmung der Außenwände, des Daches und des Bodens.
- Energiesparende Fenster: Der Austausch alter Fenster gegen moderne Fenster mit hoher Dämmwirkung ist zentral.
- Effiziente Heizungstechnik: Der Einbau einer Heizung, die möglichst auf erneuerbare Energien setzt, ist oft entscheidend, um den Primärenergiebedarf zu senken.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass umfassende Sanierungen immer individuell auf das Gebäude abgestimmt werden müssen. Eine "einzig richtige" Sanierung gibt es nicht. Die Kombination der Maßnahmen, die am sinnvollsten ist, kann am besten ein Energieberater beurteilen. Dies ist auch eine Voraussetzung für die Beantragung der Förderung.
Die Effizienzhaus 55 EE-Klasse
Eine besondere Förderklasse ist das Effizienzhaus 55 EE (Erneuerbare Energien). Wenn bei der Sanierung eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird und diese mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs deckt (oder mindestens 55 Prozent des Bedarfs durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden), erhalten Eigentümer einen Bonus in Höhe von 5 Prozentpunkten. Die Förderung für das Haus erhöht sich damit auf 45 Prozent.
Die Förderung im Sanierungsbereich (Bestandsgebäude)
Die finanzielle Unterstützung für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 erfolgt über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG), die am 1. Juli 2021 eingeführt wurde. Die Förderkonditionen haben sich seitdem verbessert.
Die Förderung für Sanierungen setzt sich aus einer Basisförderung und verschiedenen Bonus-Angeboten zusammen. Die Quellen geben folgende Übersicht:
- Basisförderung: 15 Prozent
- EE-Klasse (Erneuerbare Energien): 5 Prozent Bonus
- NH-Klasse (Nachhaltigkeit): 5 Prozent Bonus
- WPB- und SerSan-Bonus: 20 Prozent Bonus (kumulierbar mit EE- und/oder NH-Klasse)
Wer WPB (Wärmepumpen-Bonus) und SerSan-Bonus (Serielle Sanierung) gemeinsam in Anspruch nimmt, erhält ein Förderbonus von 20 Prozent. Insgesamt beläuft sich die Maximalförderung damit auf 40 Prozent (15 Prozent Basis + 5 Prozent EE-Klasse oder 5 Prozent NH-Klasse + 20 Prozent für WPB- und SerSan-Bonus). Der Tilgungszuschuss für die Sanierung zum KfW 55 Haus beträgt damit also 18.000 bis 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Wichtig für die Beantragung ist, dass die Mittel vor Beginn der Maßnahme zusammen mit einem Energieberater beantragt werden müssen. Dies ist über die eigene Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut möglich.
Die Förderung im Neubau: Wiederaufnahme und Bedingungen
Nach einem Förderstopp im Jahr 2022 wurde die KfW 55-Förderung für Neubauten in Teilen wieder aufgenommen. Ziel der Maßnahme ist es, den Bau neuer Wohnungen zu fördern und bereits geplante, aber noch nicht begonnene Bauvorhaben voranzubringen.
Ab dem 16. Dezember 2025 können Eigentümer die neue Förderstufe "Effizienzhaus 55 – Wohngebäude" beantragen. Die Förderung wird in das bestehende KfW-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" integriert. Die Wiederaufnahme der Förderung ist befristet und soll den stockenden Neubau ankurbeln. Die Bundesregierung hat dafür 800 Millionen Euro bereitgestellt.
Anforderungen an Neubauten
Für Neubauten gelten spezielle Bedingungen, die über die rein energetischen Anforderungen hinausgehen:
- Technische Mindestanforderungen: Das Gebäude muss die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen.
- Heizungsart: Das Gebäude darf nicht mit Öl oder Gas beheizt werden. Die Förderung setzt voraus, dass die Neubauten ausschließlich auf Basis Erneuerbarer Energien beheizt werden.
- Baugenehmigung: Zum Antragszeitpunkt muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen. Bei nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben ist die Kenntnis der zuständigen Bauaufsicht sowie die Berechtigung zum Baubeginn erforderlich.
- Niedrigpreissegment: Im Neubau fördert der Staat das Effizienzhaus 55 nur, wenn Bauherren Anforderungen an ein Gebäude im Niedrigpreissegment erfüllen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Wohnfläche bezogen auf die Wohnräume nicht zu groß ist und die Kosten des Bauwerks nicht zu hoch ausfallen. Neben den technischen Vorgaben gelten also auch soziale und wirtschaftliche Bedingungen.
Finanzielle Konditionen im Neubau
Über das KfW-Programm 296 können Bauherren ein zinsgünstiges Darlehen beantragen. Die Konditionen sind wie folgt:
- Kredithöhe: Pro Wohneinheit ist ein Kredit bis zu 100.000 Euro möglich.
- Auszahlung: Der Kredit wird zu 100 Prozent ausgezahlt.
- Abruffrist: Das Geld kann innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden. Eine Verlängerung um 24 Monate ist gegen Bereitstellungsprovision möglich.
- Laufzeit und Zinsbindung: Die Laufzeit des Kredits liegt bei höchstens 35 Jahre, die Zinsbindung bei maximal zehn Jahre.
- Zinsen: Der Zinssatz wird zum Start festgelegt und orientiert sich am Kapitalmarkt. Er wird aus Bundesmitteln vergünstigt, solange Mittel vorhanden sind.
- Vorfälligkeitsentschädigung: Bei vollständiger vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Es ist geplant, die Neuaufnahme der EH55-Förderung für Neubauten über das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297,298)" umzusetzen.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung und Umsetzung
Unabhängig davon, ob es sich um eine Sanierung oder einen Neubau handelt, gibt es verbindliche Regeln für die Antragstellung und Durchführung:
- Antragszeitpunkt: Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden. Kaufverträge für Grundstücke sind erst ab dem 16. Dezember 2025 zulässig. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
- Energieberater: Die Zusammenarbeit mit einem Energieberater ist für Sanierungen zwingend erforderlich, um den Antrag zu stellen und die Maßnahmen zu planen.
- Kumulierung: Die verschiedenen Bonus-Modelle (EE, NH, WPB, SerSan) können kombiniert werden, um die maximale Förderquote von 40 Prozent zu erreichen.
- Kreditinstitute: Die Anträge für Sanierungen werden über die Hausbank oder andere Kreditinstitute gestellt. Für kommunale Gebietskörperschaften gibt es die Möglichkeit, die Förderung in Form eines Zuschusses direkt bei der KfW zu beantragen.
Fazit
Die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 ist eine lohnende Investition in die Zukunft, sowohl in Bezug auf Energiekosteneinsparungen als auch im Hinblick auf den Klimaschutz. Die technischen Anforderungen sind klar definiert: Der Primärenergiebedarf muss im Vergleich zum Referenzgebäude gesenkt werden, was durch eine Kombination aus Dämmung, modernen Fenstern und effizienter Heizungstechnik erreicht wird.
Die Förderlandschaft ist komplex, aber attraktiv. Für Bestandsgebäude stehen bis zu 40 Prozent Tilgungszuschuss zur Verfügung, wenn verschiedene Bonus-Programme genutzt werden. Für Neubauten im Niedrigpreissegment öffnet sich das Förderfenster ab Dezember 2025 wieder, um den Wohnungsbau anzukurbeln. Entscheidend für den Erfolg ist die frühzeitige Einbindung eines Energieberaters und die Einhaltung der Antragsfristen vor Baubeginn. Wer die Vorgaben beachtet, kann eine umfangreiche finanzielle Unterstützung für eine nachhaltige energetische Modernisierung erhalten.
Quellen
- Schwäbisch Hall - KfW 55: Anforderungen & Förderung
- LBS - KfW 55 / KfW 44
- Heizung.de - KfW 55 Haus: Anforderungen und Förderung
- Intelligent Heizen - Effizienzhaus 55: Neue KfW-Förderung
- KfW - Pressemitteilung: Abbau des Bauüberhangs im Wohnungsbau
- Deutsche Wirtschafts Nachrichten - EH 55-Förderung kehrt zurück