Die Unterstützung von Familien beim Erwerb von Wohneigentum und bei der Modernisierung von Bestandsimmobilien stellt eine wichtige Säule der deutschen Bau- und Wohnungspolitik dar. In den letzten Jahren hat sich hier ein Wandel vollzogen: Während das ehemalige Baukindergeld als Zuschussmodell ausgelaufen ist, wurden durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) neue Programme aufgelegt. Diese zielen nicht nur auf den Neubau ab, sondern adressieren zunehmend auch die Sanierung von Bestandsgebäuden, insbesondere im Hinblick auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Dieser Artikel beleuchtet die historische Entwicklung, die aktuellen Kreditmodelle sowie spezifische Förderungen für die energetische Sanierung, die für Eigentümer und Bauinteressierte relevant sind.
Das Baukindergeld: Ein Rückblick auf den Zuschuss
Das Baukindergeld, das im September 2018 eingefühert wurde, markierte einen Versuch, Familien mit geringem Einkommen den Zugang zum Eigenheim zu erleichtern. Es handelte sich hierbei um eine Förderung der KfW, die als Zuschuss und nicht als Rückzahlungskredit konzipiert war.
Funktionsweise und Rahmenbedingungen
Das Programm richtete sich an Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt. Die entscheidende Voraussetzung war ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von unter 60.000 Euro. Für jedes Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und für das Kindergeld bezogen wurde, gewährte der Staat einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro. Die Förderung war auf eine Gesamtdauer von zehn Jahren ausgelegt, was einer Gesamtsumme von 12.000 Euro pro Kind entsprach.
Die Mittel waren jedoch auf ein Budget von 9,9 Milliarden Euro begrenzt. Aufgrund der hohen Nachfrage und der COVID-19-Pandemie wurde der Förderzeitraum zwar bis Ende 2022 verlängert, jedoch musste für die Antragstellung eine Baugenehmigung oder ein notarieller Kaufvertrag bereits vor dem 31. März 2021 vorliegen. Da die Fördermittel vollständig ausgeschöpft waren, ist das Baukindergeld nicht mehr beantragbar.
Voraussetzungen für die Immobilie
Die Förderung galt ausschließlich für die Bildung von Wohneigentum zur Eigennutzung in Deutschland. Es musste sich um den Erstbezug handeln; der Antragsteller durfte zum Zeitpunkt der Antragstellung kein weiteres Wohneigentum besitzen. Sowohl Neubauten als auch der Kauf von Bestandsimmobilien waren förderfähig, wobei die Wohnfläche und der Hausstand (Haus oder Eigentumswohnung) keine Rolle spielten. Voraussetzung war ein Eigentumsanteil von mindestens 50 Prozent, der durch einen Grundbuchauszug nachzuweisen war.
Der Nachfolger: Wohneigentum für Familien (WEF 300)
Da das Baukindergeld als reiner Zuschuss ausgelaufen ist, wurde als Nachfolger das Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF 300) eingeführt. Im Gegensatz zum Vorgänger handelt es sich hierbei nicht um einen Zuschuss, sondern um ein zinsverbilligtes Darlehen.
Unterschiede zum Baukindergeld
Während das Baukindergeld nicht zurückgezahlt werden musste, ist das WEF-Programm ein Kredit mit vergünstigten Zinsen. Ein wesentlicher Unterschied liegt auch in den förderfähigen Objekten: Das WEF-Programm fördert ausschließlich den Neubau klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude. Der Kauf von Bestandsimmobilien ist, anders als noch beim Baukindergeld, im regulären WEF-Programm nicht vorgesehen. Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrags beträgt vier Jahre.
Einkommensgrenzen und Kredithöhe
Die Einkommensgrenzen wurden im Vergleich zum Baukindergeld angehoben. Ein Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro ist förderfähig, wobei für jedes Kind 10.000 Euro hinzugerechnet werden können. Die Kredithöhe ist abhängig von der Familiengröße und der Bauweise. Familien mit zwei Kindern können beispielsweise Kreditbeträge bis 170.000 Euro erhalten. Erhält der Neubau das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), erhöht sich der Kreditrahmen auf bis zu 220.000 Euro.
Zinsentwicklung und Konditionen
Das Programm bietet sehr attraktive Zinskonditionen, die deutlich unter dem marktüblichen Zinsniveau liegen. Im Oktober 2025 wurde der Endkundenzinssatz für eine Kreditlaufzeit von 35 Jahren und eine Zinsbindung von zehn Jahren auf 1,12 Prozent pro Jahr gesenkt (zuvor 1,71 Prozent). Zum Vergleich: Dieser Zinssatz liegt rund 2,5 Prozentpunkte unter dem aktuellen Zinssatz für vergleichbare Hausbankdarlehen. Dies führt zu erheblichen Einsparungen. Bei einem Kredit über 170.000 Euro beläuft sich die Ersparnis gegenüber einem Hausbankkredit auf etwa 30.500 Euro. Bei einem QNG-zertifizierten Neubau (Kredit 220.000 Euro) steigt die Ersparnis auf fast 40.000 Euro.
Seit dem 1. März 2024 bietet die KfW zudem eine Zinsbindung von 20 Jahren an, was Planungssicherheit gewährleistet.
Sanierung von Bestandsgebäuden: Das Programm „Jung kauft alt“
Ein spezifischer Aspekt der aktuellen Förderlandschaft, der für die Sanierung relevant ist, ist das Programm „Jung kauft alt“. Dieses Programm zielt auf Familien mit Kindern ab, die Bestandsgebäude kaufen und sanieren möchten.
Förderungsvoraussetzungen
Das Programm richtet sich an Familien mit mindestens einem Kind und gilt seit September 2024. Die Einnahmenvoraussetzungen entsprechen denen des WEF-Programms (Einkommensgrenzen von 90.000 Euro plus 10.000 Euro pro Kind). Der Fokus liegt auf der Sanierung von Bestandsgebäuden, die den niedrigen Energieeffizienzklassen F, G oder H angehören.
Sanierungsverpflichtung und Kredithöhe
Eine zentrale Bedingung ist die Verpflichtung, das Gebäude innerhalb von 54 Monaten nach Kreditzusage auf den Standard „Effizienzhaus 70 EE“ zu sanieren. Dieser Standard bedeutet eine deutliche Verbesserung der Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Die Kredithöhe ist analog zum WEF-Programm gestaffelt: Familien mit einem Kind können bis zu 100.000 Euro erhalten, während Familien mit drei oder mehr Kindern einen Kredit bis zu 150.000 Euro beanspruchen können.
Kombination von Förderungen und Sanierungsmaßnahmen
Für Bauherren und Sanierer stellt sich oft die Frage, ob verschiedene Fördermittel miteinander kombiniert werden können. Die Quellenlage bestätigt, dass eine Kombination mit anderen KfW-Förderprogrammen grundsätzlich möglich ist. Zudem können regionale Förderungen, wie das bayrische Baukindergeld, mit den Bundesprogrammen kombiniert werden.
Nutzung in der Finanzierung
Ein wichtiger Hinweis für die Finanzierungsplanung betrifft die Zeitpunkte der Auszahlung. Das Baukindergeld sowie die neuen Kreditprogramme werden erst nach Abschluss des Vorhabens (Bau oder Kauf) und nach Einzug ausgezahlt oder laufen als Darlehen an. Das Baukindergeld konnte daher nicht als Eigenkapital für die Baufinanzierung genutzt werden. Banken konnten lediglich mit der Aussicht auf den Erhalt der Förderung arbeiten. Bei den neuen Kreditprogrammen handelt es sich um eine Finanzierung, die direkt bei der Baufinanzierung eingebunden wird.
Weitere Sanierungsprogramme der KfW
Neben den genannten Programmen für Familien existieren weitere Förderungen, die sich speziell an Sanierungsmaßnahmen richten. Dazu gehören Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren, zum altersgerechten Umbauen sowie zum Einbruchschutz im Bestand. Diese sind in der Regel mit den Krediten für Familien kombinierbar, sofern die jeweiligen Konditionen der einzelnen Programme eingehalten werden.
Fazit: Ausreichende Förderung für Familien und Sanierer?
Die Förderlandschaft hat sich vom direkten Zuschuss (Baukindergeld) hin zu zinsgünstigen Kreditmodellen (WEF und „Jung kauft alt“) entwickelt. Für Familien, die einen Neubau planen, bietet das WEF-Programm durch die deutlich gesenkten Zinsen im Jahr 2025 eine erhebliche finanzielle Entlastung, die über das reine Darlehen hinausgeht.
Für die Sanierung von Bestandsimmobilien, insbesondere für energetische Altbausanierungen, stellt das Programm „Jung kauft alt“ eine gezielte Unterstützung dar. Die Verpflichtung zur Erreichung des Effizienzhausstandards 70 EE fördert die Nachhaltigkeit im Bestand. Die Fördersummen sind so gestaffelt, dass sie sowohl kleineren Familien als auch größeren Haushalten eine Finanzierung ermöglichen.
Abschließend lässt sich sagen, dass die staatliche Unterstützung für den Bau und Kauf von Wohneigentum sowie für die Sanierung nach wie vor umfangreich vorhanden ist, sich jedoch in ihrer Struktur gewandelt hat. Der Fokus liegt nun stärker auf Krediten mit günstigen Konditionen und auf energetischen Standards, was den Anforderungen an modernes, nachhaltiges Wohnen Rechnung trägt.