KfW-Förderung für Sanierung: Wenn nur eine Außenwand stehen bleibt

Die energetische Sanierung alter Gebäude ist ein zentraler Baustein für den Klimaschutz in Deutschland und für viele Eigentümer eine finanzielle Herausforderung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet hierfür umfangreiche Förderprogramme an. Doch gerade bei Altbauten, die oft einen hohen Sanierungsbedarf aufweisen, stellt sich häufig die Frage, wie weit die Sanierung gehen darf, um noch förderfähig zu sein. Ein besonders komplexes Szenario ist der sogenannte "Erweiterungsbau" oder eine Kernsanierung, bei der nur noch geringe Teile der alten Bausubstanz erhalten bleiben. Ein Anwender fragt beispielsweise, ob die KfW-Förderung Nr. 261 auch dann greift, wenn nur noch eine Außenwand eines alten Hauses steht und der Rest neu gebaut wird. Dieser Artikel beleuchtet auf Basis der vorliegenden Informationen die Rahmenbedingungen der aktuellen KfW-Förderungen und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), um Klarheit über die Förderfähigkeit solcher Vorhaben zu schaffen.

Das Förderumfeld: KfW und BEG

Die KfW ist Deutschlands größte Förderbank und ein entscheidender Akteur bei der Finanzierung von energetischen Sanierungen. Mit einem jährlichen Fördervolumen im zweistelligen Milliardenbereich unterstützt sie Privatpersonen und Unternehmen. Die Förderprogramme sind jedoch einem steten Wandel unterworfen, um sich an aktuelle Klimaschutzziele anzupassen. So wurden in den letzten Jahren einige Programme eingestellt, während neue, oft an die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angelehnte Modelle entstanden sind.

Die BEG selbst ist das zentrale Förderinstrument des Bundes und gliedert sich in verschiedene Bereiche. Relevant für Sanierungen sind vor allem die BEG EM (Einzelmaßnahmen) und die BEG WG (Wohngebäude). Die BEG EM fördert einzelne Bauleistungen wie den Heizungstausch oder die Dämmung der Gebäudehülle. Die BEG WG hingegen zielt auf die ganzheitliche Sanierung zu einem Effizienzhaus ab. Für Eigentümer ist es wichtig zu wissen, dass viele der ehemaligen KfW-Programme, wie die klassischen Programme 261, 262 oder 430, in die BEG überführt wurden oder durch deren Strukturen ersetzt wurden. Die verfügbaren Mittel sind oft als Kredite mit Tilgungszuschüssen oder als direkte Zuschüsse gestaltet. Ein Tilgungszuschuss reduziert dabei die Summe, die am Ende tatsächlich zurückgezahlt werden muss, was eine sehr attraktive Form der Förderung darstellt.

Abgrenzung zwischen Sanierung und Neubau

Die entscheidende Frage bei einem Vorhaben, bei dem nur noch eine Wand des alten Gebäudes steht, ist die Definition des Vorhabens. Wird es als Sanierung oder als Neubau klassifiziert? Diese Einordnung ist nicht nur für den Laien schwierig, sondern auch rechtlich komplex. Die Förderfähigkeit von KfW-Maßnahmen ist an den Status des Gebäudes geknüpft. Es gibt keine explizite Regelung in den KfW-Materialien, die eine "Ein-Wand-Sanierung" pauschal als förderfähig einstuft.

Die Entscheidung, ob ein Vorhaben als Sanierung oder Neubau gilt, hängt maßgeblich von der baurechtlichen Einordnung ab. Diese erfolgt durch die zuständige Baubehörde im Rahmen des Bauantrags oder der Bauanzeige. Eine Sanierung liegt rechtlich in der Regel dann vor, wenn die Grundstruktur und vor allem die Grundfläche des bestehenden Gebäudes weitgehend erhalten bleiben. Bei einem Vorhaben, bei dem nur eine Außenwand stehen bleibt, ist die rechtliche Einordnung als Sanierung äußerst fraglich und im Einzelfall zu prüfen.

Sollte keine baurechtliche Einholung notwendig sein oder eine klare Zuordnung fehlen, entscheiden im Förderwesen die beauftragten Architekten oder Energieeffizienz-Experten im Einzelfall. Diese Fachleute sind für die Beantragung von Fördermitteln ohnehin obligatorisch. Sie müssen eine Fachplanung und Baubegleitung durchführen und am Ende bestätigen, dass die Maßnahmen den Vorgaben entsprechen. Ihre Einschätzung zur Einstufung des Vorhabens ist daher entscheidend für die Förderfähigkeit. Ein reiner Erhalt von nur einer Wand erscheint jedoch nicht ausreichend, um die Kontinuität des Gebäudes zu wahren, die für eine Sanierungsförderung Voraussetzung ist.

KfW-Programme für Sanierungen

Traditionell hat die KfW Programme zur Sanierung angeboten, die oft an bestimmte Effizienzhaus-Stufen gekoppelt waren. Die Programme 261 (Kredit für Effizienzhäuser) und 262 (Kredit für Effizienzhäuser mit Tilgungszuschuss) waren hierbei zentral. Diese Programme wurden jedoch im Zuge der BEG-Umstellung angepasst und teils ersetzt. Aktuell werden Sanierungen überwiegend durch die BEG gefördert, wobei die KfW weiterhin die Kreditvergabe und die Abwicklung der Tilgungszuschüsse übernimmt. Die Förderung erfolgt entweder als zinsverbilligter Kredit, oft ergänzt durch einen Tilgungszuschuss, oder als direkter Zuschuss, wie es bei der BEG EM der Fall ist.

Für Einzelmaßnahmen, die nicht die gesamte Gebäudehülle oder die Heizung betreffen, gibt es ebenfalls Förderungen. Dazu zählen Maßnahmen an der Gebäudehülle wie die Dämmung von Fassade, Dach oder Kellerdecken, der Einbau hochenergetischer Fenster und Außentüren sowie die Optimierung der Heizungsanlage. Diese werden im Rahmen der BEG EM als Zuschuss gefördert. Für den Heizungstausch, insbesondere den Ersatz von Gas-, Öl- oder Nachtspeicherheizungen durch erneuerbare Energien wie Wärmepumpen oder Holzheizungen, gibt es attraktive Zuschüsse. Auch der Ergänzungskredit der KfW als optionale Finanzierung ist hier vorgesehen.

Wichtig ist, dass die Förderung von Einzelmaßnahmen und die Förderung zu einem Effizienzhaus nicht für dieselbe bauliche Maßnahme kombiniert werden können. Zudem ist die Antragstellung vor Beginn der Maßnahme zwingend erforderlich. Ein Rückwirkender Antrag ist nicht möglich.

Das Szenario: Nur eine Wand bleibt stehen

Beim spezifischen Fall, dass nur eine Außenwand eines alten Hauses steht und der Rest neu gebaut wird, stellt sich die Frage nach der Förderfähigkeit nach dem aktuellen Stand der Materialien differenziert dar. Ein direktes Statement, dass dieses Vorhaben unter die KfW-Förderung Nr. 261 fällt, wird in den Quellen nicht explizit bestätigt. Vielmehr wird auf die baurechtliche Einordnung verwiesen.

Wenn ein Gebäude bis auf eine Wand abgerissen und neu aufgebaut wird, handelt es sich aus baurechtlicher Sicht in der Regel um einen Neubau. Ein Neubau ist jedoch grundsätzlich auch förderfähig, allerdings über andere Programme als eine Sanierung. Der Neubau eines Effizienzhauses kann über die KfW und die BEG Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN) gefördert werden. Die Konditionen und Anforderungen (z. B. Effizienzhaus-Standard 40 NH) sind hier anders geregelt als bei einer Sanierung.

Die Information, dass eine Maßnahme förderbar sein kann, "sofern ausschließlich in der Erweiterung keine neuen Wohneinheiten entstehen", deutet zwar auf eine gewisse Flexibilität hin, ändert aber nichts an der grundlegenden Definition, ob das Bauwerk als Sanierung oder Neubau gilt. Eine Sanierung erfordert eine Erhaltungssubstanz, die über eine einzelne Wand hinausgeht. Die Entscheidung liegt letztlich bei den beteiligten Architekten oder Energieeffizienz-Experten, die im Einzelfall prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für eine Sanierungsförderung vorliegen.

Einflussfaktoren und Voraussetzungen

Unabhängig von der Art des Vorhabens (Sanierung oder Neubau) gibt es generelle Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Fördermittel zu erhalten.

  1. Alter des Gebäudes: Die meisten Förderprogramme, insbesondere für Sanierungen, gelten nur für Gebäude, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sind.
  2. Energieeffizienz-Experte: Für fast alle relevanten Förderungen ist die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten (nach § 214 EnWG) zwingend. Dieser erstellt den Sanierungsfahrplan, bestätigt die geplanten Maßnahmen und führt die Baubegleitung durch. Seine Arbeit wird ebenfalls gefördert (z. B. mit einem Tilgungszuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung).
  3. Antragstellung vor Beginn: Die Antragstellung muss zwingend vor dem Beginn der förderfähigen Maßnahmen erfolgen. Als Beginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Selbst Handwerkerangebote, die vor dem Antrag eingeholt werden, können die Förderung gefährden.
  4. Technische Mindestanforderungen: Die durchgeführten Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen der jeweiligen Förderrichtlinie erfüllen. Für eine Sanierung zum Effizienzhaus bedeutet dies beispielsweise das Erreichen einer bestimmten Effizienzhaus-Stufe (z. B. EH 55, EH 40). Für Einzelmaßnahmen gelten spezifische Anforderungen an U-Werte, Systemeffizienz etc.
  5. Nachweisführung: Nach Abschluss der Arbeiten muss der Energieeffizienz-Experte bestätigen, dass die Maßnahmen gemäß den Vorgaben durchgeführt wurden. Erst auf Basis dieser Bestätigung erfolgt die Auszahlung der Fördermittel (Zuschuss oder Tilgungszuschuss). Die Auszahlung erfolgt oft in Tranchen, begleitet durch den Fortschritt der Sanierung.

Förderung von Denkmälern und Sonderfällen

Besonders bei Altbauten, die unter Denkmalschutz stehen, gibt es Besonderheiten zu beachten. Für denkmalgeschützte Gebäude gelten die Mindestanforderungen der KfW oft niedriger als für nicht-denkmalgeschützte Gebäude. Der Erhalt der historischen Substanz hat Vorrang, was die Anforderungen an Dämmung oder Fenster vereinfachen kann. Auch hier ist eine persönliche Rücksprache mit der KfW und eine frühzeitige Einbindung eines Energieberaters empfehlenswert.

Für barrierereduzierende Maßnahmen gibt es eigene Förderprogramme, wie den Kredit 159 "Altersgerecht umbauen" oder den Investitionszuschuss KfW 455-B. Diese können unter Umständen mit den energetischen Sanierungsförderungen kombiniert werden, sofern es sich um unterschiedliche bauliche Maßnahmen handelt. Eine Kombination für dieselbe Maßnahme ist in der Regel nicht möglich.

Alternativen zur KfW-Förderung

Neben der KfW gibt es weitere Förderstellen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet ebenfalls Zuschüsse für energetische Sanierungen an, insbesondere für Dämmungen, Fenster und Anlagentechnik (außer Heizung). Auch die KfW-Heizungsförderung ist ein eigenständiges Feld. Die BAFA-Förderung kann eine Alternative oder Ergänzung zur KfW-Förderung sein, wobei eine Kombination für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen ist. Die Förderlandschaft ist dynamisch, weshalb die Nutzung aktueller Hilfsmittel wie eines ZuschussGuides empfohlen wird, um stets die aktuellsten Förderungen zu erhalten.

Zusammenfassung der Vorgehensweise bei einer Kernsanierung mit Erweiterung

Für den spezifischen Fall der Kernsanierung, bei der nur eine Außenwand stehen bleibt, lässt sich folgende Vorgehensweise aus den Informationen ableiten:

  1. Prüfung der Baurechtlichkeit: Zunächst muss im Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde geklärt werden, ob das Vorhaben als Sanierung oder Neubau eingestuft wird. Dies ist der entscheidende rechtliche Rahmen.
  2. Konsultation eines Energieeffizienz-Experten: Unabhängig von der baurechtlichen Einordnung ist ein Energieeffizienz-Experte notwendig. Dieser prüft die förderrechtliche Einordnung und erstellt den Sanierungsfahrplan, sofern eine Sanierung in Betracht kommt.
  3. Antragstellung bei KfW/BAFA: Basierend auf der Einschätzung der Fachleute und der baurechtlichen Lage muss der Antrag auf Förderung gestellt werden. Handelt es sich um eine Sanierung, kommen die BEG-Programme (Kredit mit Tilgungszuschuss oder Zuschuss) in Frage. Handelt es sich um einen Neubau, muss auf die Programme für klimafreundlichen Neubau zurückgegriffen werden.
  4. Durchführung und Nachweis: Die Arbeiten werden nach den förderrechtlichen Vorgaben durchgeführt und vom Experten abgenommen.

Eine pauschale Aussage, dass eine Sanierung mit nur einer stehengebliebenen Wand förderfähig ist, kann nicht getroffen werden. Die Quellen legen nahe, dass dies eher die Ausnahme ist und der Fokus auf der Erhaltung der Bausubstanz liegt. Die Entscheidung liegt im Detail der Planung und der Abstimmung mit den zuständigen Stellen.

Fazit

Die KfW-Förderung und die Bundesförderung für effiziente Gebäude bieten wertvolle Unterstützung für energetische Sanierungen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der sorgfältigen Planung und der frühzeitigen Einbindung von Fachleuten. Bei Vorhaben, die am Rande des Neubaus liegen, wie dem Erhalt nur einer einzigen Außenwand, ist die Förderfähigkeit im Sinne einer Sanierung stark eingeschränkt und rechtlich sowie förderrechtlich nur im individuellen Fall zu klären. Die Definition als Neubau ist wahrscheinlicher, eröffnet aber alternative Förderwege. Für Eigentümer bedeutet dies: Lassen Sie sich umfassend von Energieeffizienz-Experten beraten, prüfen Sie die baurechtliche Einordnung und stellen Sie Anträge vor Vertragsabschluss. Nur so kann die Finanzierung des Vorhabens gesichert und die maximale Förderung ausgeschöpft werden.

Quellen

  1. energie-fachberater.de
  2. energie-innovative.de
  3. sanieren.haus
  4. vaillant.de
  5. wohnen-in-suedwestfalen.de
  6. enwendo.de

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