Energetische Stadtsanierung: Leitfaden für Kommunen und Eigentümer zur Förderung durch KfW und BEG

Die energetische Sanierung von Stadtquartieren und Gebäuden stellt eine zentrale Herausforderung und zugleich eine große Chance für den Klimaschutz in Deutschland dar. Angesichts steigender Energiepreise und der gesetzlichen Verpflichtung zur Klimaneutralität bis 2045 gewinnen Programme zur energetischen Stadtsanierung und zur Förderung energieeffizienter Gebäude enorm an Bedeutung. Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Fördermöglichkeiten, insbesondere das Programm "Energetische Stadtsanierung" (KfW 432) sowie die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG), und gibt Aufschluss über die Antragstellung, Förderhöhen und Inhalte der geförderten Maßnahmen.

Das Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung" (KfW 432)

Nach einer Pause Ende 2023 wurde das Förderprogramm "Energetische Stadtsanierung" (KfW 432) im November 2025 wieder aufgenommen. Es ist ein zentrales Instrument des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), um Kommunen beim klimagerechten Umbau von Stadtquartieren zu unterstützen.

Zielsetzung und Bedeutung

Das Programm zielt darauf ab, die Umsetzung der Wärmeplanung voranzubringen und den Gebäudebestand fit für die Zukunft zu machen. Es dient nicht nur der CO2-Reduktion, sondern berücksichtigt auch Maßnahmen zur Klimaanpassung, den Ausbau von Stadtgrün und den Einsatz digitaler Technologien. Durch die Förderung soll die Entwicklung nachhaltiger Quartiere mit hoher Lebensqualität gefördert werden.

Förderberechtigte und Antragstellung

Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Unternehmen, Stadtwerke und Wohnungsunternehmen. Die Antragstellung für den Zuschuss "Energetische Stadtsanierung" ist ab dem 26. November 2025 wieder direkt bei der KfW möglich. Für die Anmeldung und Verwaltung der Förderung nutzt die KfW das Zuschussportal. Sollten Nutzer Probleme bei der Anmeldung haben, bietet die KfW Hilfe über ein Online-Formular zur Freischaltung an. Auch für Änderungen oder Löschungen von Accounts im Kundenportal "Meine KfW" stehen Online-Formulare zur Verfügung.

Förderhöhen und Finanzierungsvolumen

Für das Jahr 2025 stehen 75 Millionen Euro zur Verfügung. Ebenso ist eine Bereitstellung von 75 Millionen Euro für das Jahr 2026 geplant, vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses. Die Förderung erfolgt als Zuschuss: * Standard-Fördersatz: Bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. * Finanzschwache Kommunen: In Haushaltsnotlagen ist eine Förderung von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.

Inhalte der Förderung: Zwei Bausteine

Das Programm "Energetische Stadtsanierung" ist in zwei wesentliche Bausteine gegliedert, die sowohl die Planung als auch die Umsetzung abdecken.

Baustein A: Integriertes Quartierskonzept

Gefördert wird die Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts. Dieses Konzept muss detaillierte Auskunft über folgende Aspekte geben: * Ausgangsanalyse: Identifikation der größten Energieverbraucher im Quartier, Analyse von Potenzialen für Energieeinsparung und -effizienz sowie die Definition der Zielenergiebilanz nach der Sanierung. * Maßnahmen: Konkrete Ausgestaltung der geplanten Sanierungsmaßnahmen. * Bewertung: Darstellung der Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit. * Steuerung: Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure sowie Erfolgskontrolle. * Kommunikation: Information, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit.

Das Konzept muss zeigen, wie kommunale Gebäude und Versorgungssysteme energieeffizienter gemacht, erneuerbare Energien eingesetzt sowie grüne Infrastruktur und klimafreundliche Mobilität ausgebaut werden sollen. Zudem wird der Einsatz digitaler Technologien in diesen Bereichen gefördert.

Baustein B: Sanierungsmanagement

Neben dem Konzept wird ein begleitendes Sanierungsmanagement gefördert. Dieses unterstützt die Umsetzung der Konzepte in die Praxis. Ein entscheidender Vorteil der Wiederaufnahme des Programms ist die Verlängerung des Förderzeitraums für das Sanierungsmanagement auf bis zu fünf Jahre. Zudem wurde der Höchstbetrag für dieses Management auf 400.000 Euro aufgestockt. Dies ermöglicht es qualifiziertes Personal zu engagieren, um die Lösungen zügig umzusetzen.

Ergänzende förderfähige Maßnahmen

Das Programm unterstützt auch städtebauliche, denkmalpflegerische, wohnungswirtschaftliche und soziale Maßnahmen. Ziel ist es, quartiersbezogene Energieversorgung zu dekarbonisieren und die Wärmewende zu beschleunigen. Gefördert werden sowohl Sach- als auch Personalausgaben.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Neben dem spezifischen Programm zur Stadtsanierung existiert mit der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) ein breiteres Förderinstrument, das im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 kontinuierlich weiterentwickelt wird und auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) basiert.

Anwendungsbereich

Die BEG zielt auf die Förderung energieeffizienter Gebäude in Deutschland ab. Sie umfasst sowohl klimafreundlichen Neubau als auch die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Zudem unterstützt sie den Einbau effizienter Wärmeerzeuger und den Anschluss an Wärmenetze.

Förderprodukte der KfW im Rahmen der BEG

Die KfW bietet im Rahmen der BEG verschiedene Förderprodukte an, die als direkte Zuschüsse oder als Kredite (ggf. mit Tilgungszuschuss) ausgezahlt werden. * Effizienzhaus/ Effizienzgebäude: Gefördert wird der Bau oder die Sanierung zu einem Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude. * Baubegleitung: Zusätzlich können Fördermittel für eine qualifizierte Baubegleitung beantragt werden.

Abgrenzung zur Stadtsanierung (KfW 432)

Während die BEG primär auf einzelne Gebäude oder Wärmeerzeuger abzielt, fokussiert sich das Programm "Energetische Stadtsanierung" (KfW 432) auf die quartiersbezogene Planung und Umsetzung. Es ist explizit auf die Unterstützung von Kommunen und deren Partnern ausgerichtet, um übergeordnete Konzepte zur Dekarbonisierung und Klimaanpassung zu entwickeln und umzusetzen.

Praktische Hinweise zur Antragstellung und Verwaltung

Für die Beantragung von Fördermitteln ist es wichtig, die richtigen Kanäle und Prozesse zu kennen. Die KfW hat ihre Infrastruktur für die Verwaltung der Zuschüsse weiterentwickelt.

Nutzung des Zuschussportals

Die Kommunikation und Verwaltung der Förderung "Energetische Stadtsanierung" erfolgt über das Zuschussportal der KfW. Für Nutzer, die Schwierigkeiten bei der Anmeldung haben, stellt die KfW ein Online-Formular zur Freischaltung des Zugangs bereit. Ebenso können Accounts im Zuschussportal oder im Kundenportal "Meine KfW" über Online-Formulare geändert oder gelöscht werden.

Sicherheit und Verdachtsfälle

Im Zusammenhang mit Fördermitteln besteht immer das Risiko von Missbrauch. Die KfW weist darauf hin, dass bei Verdachtsfällen strafbaren Handelns oder Verstößen gegen regulatorische Anforderungen (z. B. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) ein Hinweis gegeben werden kann. Für solche Meldungen oder allgemeine Beschwerden zur Förderung stehen spezifische Kontaktmöglichkeiten und ein externer Ombudsmann zur Verfügung, die den Hinweis streng vertraulich behandeln.

Zusammenfassung der aktuellen Förderlandschaft

Die Wiederaufnahme des Programms "Energetische Stadtsanierung" markiert einen wichtigen Schritt zur Beschleunigung der kommunalen Wärmewende. Durch hohe Förderquoten (bis zu 75 % bzw. 90 %) und die Möglichkeit, Konzepte und Management über mehrere Jahre zu finanzieren, werden die Hürden für Kommunen gesenkt, umfangreiche Sanierungen in Quartieren anzupacken.

Parallel dazu bleibt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das zentrale Instrument für private Eigentümer und Unternehmen, die Einzelmaßnahmen an Gebäuden oder den Neubau energieeffizienter Häuser planen. Die Kombination aus quartiersbezogener Planung (KfW 432) und gezielter Einzelbauförderung (BEG) bildet ein breites Spektrum an Unterstützungsmöglichkeiten für die energetische Transformation des Gebäudebestands in Deutschland.

Fazit

Die energetische Sanierung von Gebäuden und Quartieren ist unverzichtbar für den Klimaschutz und die Sicherung der Energieversorgung. Mit dem Programm "Energetische Stadtsanierung" (KfW 432) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stehen leistungsfähige und attraktive Förderinstrumente zur Verfügung. Kommunen profitieren von hohen Zuschüssen für die quartiersweise Dekarbonisierung und das Sanierungsmanagement, während private Eigentümer und Bauherren durch die BEG Unterstützung für Effizienzhäuser und moderne Wärmeerzeuger erhalten. Die Nutzung dieser Fördermittel erfordert zwar administrative Anstrengungen, lohnt sich aber durch die erhebliche Kostenreduktion und die Beitrag zum Klimaschutz. Die frühzeitige Information über Antragsverfahren, Fristen und förderfähige Maßnahmen ist dabei entscheidend für den Erfolg.

Quellen

  1. BMWSB Pressemitteilung
  2. Bauletter
  3. KfW Pressemitteilung
  4. KfW Bundesförderung für effiziente Gebäude
  5. KfW Förderprodukte Bestandsimmobilie
  6. KfW Energetische Stadtsanierung (432)
  7. KfW Energieeffizient sanieren
  8. KfW Kontakt

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