Die energetische Sanierung von Gewerbeimmobilien, kommunalen Liegenschaften und anderen Nichtwohngebäuden (NWG) gewinnt angesichts steigender Energiepreise und gesetzlicher Vorgaben stetig an Bedeutung. Für Investoren, Unternehmen und Kommunen stellt sich dabei oft die Frage nach den verfügbaren finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten. Ein zentraler Akteur in diesem Bereich ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verschiedene Programme anbietet. Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Fördermöglichkeiten für die Sanierung von Nichtwohngebäuden basierend auf den zur Verfügung gestellten Informationen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Grundlage für die meisten Förderungen bildet die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgelegt wird und für alle Wohn- und Nichtwohngebäude gilt. Der Geltungszeitraum der aktuellen Förderung ist der 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2030. Zielgruppe der BEG NWG (Nichtwohngebäude) sind Investoren, zu denen unter anderem Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen zählen.
Das Themenfeld der BEG umfasst: * Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden. * Energetische Fachplanung und Baubegleitung. * Nachhaltigkeitszertifizierung.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung. Dies geschieht in der Regel durch einen Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln sowie einen Teilschuldenerlass (Tilgungszuschuss). Für kommunale Antragsteller besteht zusätzlich die Möglichkeit, einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss) zu beantragen.
KfW-Programme für die Sanierung von Nichtwohngebäuden
Die KfW unterscheidet bei der Förderung von Nichtwohngebäuden zwischen der Sanierung bestehender Gebäude und dem klimafreundlichen Neubau. Für die Sanierung sind vor allem zwei Aspekte entscheidend: Das Baujahr des Gebäudes und der zu erreichende Effizienzstandard.
Voraussetzungen förderfähiger Gebäude
Gefördert werden bestehende Nichtwohngebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Die Maßnahmen müssen zu einer Effizienzgebäudestufe 70 oder besser führen. Auch der Kauf eines bereits sanierten Effizienzgebäudes ist förderfähig, sofern die energetischen Maßnahmen im Kaufvertrag transparent ausgewiesen sind.
Das Programm KfW 263 – Komplettsanierung zum Effizienzgebäude
Das zentrale Programm für umfassende Sanierungen von Nichtwohngebäuden ist das Programm KfW 263. Es richtet sich an Kommunen, Unternehmen und freie Träger. * Fördergegenstand: Umfassende Sanierung zum Effizienzgebäudestandard. Dies umfasst typischerweise Maßnahmen an Dach, Fassade sowie die Modernisierung der Anlagentechnik. Besonders hervorzuheben ist die Förderung von Tageslichtsystemen, da diese einen wesentlichen Beitrag zur Energieeffizienz leisten können. * Förderumfang: Der Kredit beträgt bis zu 2.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche (NGF), maximal jedoch 10 Millionen Euro pro Vorhaben. * Tilgungszuschuss: Es wird ein Tilgungszuschuss gewährt, der je nach Effizienzstandard variieren kann und bis zu 35 % betragen kann. Zudem gibt es Boni für besondere Standards. * Besonderheiten: Architekten übernehmen bei diesem Programm die integrale Planung, Nachweise und Baubegleitung. Diese Leistungen sind direkt förderfähig.
Zusatzförderung für Fachplanung und Baubegleitung
Ein entscheidender Punkt bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden ist die professionelle Planung und Begleitung. Die KfW bietet hierfür im Rahmen des Kredits 263 eine spezifische Förderung an. * Fördergegenstand: Planung und Umsetzungsbegleitung energetischer Maßnahmen. * Förderumfang: 10 € pro Quadratmeter NGF, maximal 40.000 Euro. Davon sind 50 % tilgungsfähig. * Integration: Die Planungskosten sind im Kredit integriert, Architektenleistungen können über das Projektbudget förderfähig sein.
Spezielle Förderungen und Kombinationsmöglichkeiten
Neben den Hauptprogrammen gibt es spezielle Regelungen und ergänzende Förderungen, die den Förderumfang erweitern können.
Die Klimafreundliche Sanierung (KFN)
Das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) startete am 01.03.2023 und gilt auch für Nicht-Wohngebäude. Ein Effizienzgebäude 40 ist Voraussetzung für eine mögliche KFN-Förderung. Es wird unterschieden zwischen: * Klimafreundliches Nicht-Wohngebäude (KFNWG): Der maximale Kredit liegt bei 1.500 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben. * Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG (KFNWG-Q): Der maximale Kredit liegt bei 2.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben.
Denkmalschutzregelung
Sanierungen unter Denkmalschutz erfordern eine besondere Abstimmung. Die Förderung entspricht weitgehend der regulären BEG-Förderung. Einzelmaßnahmen werden über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), umfassendere Sanierungen über die KfW mit Tilgungszuschuss unterstützt. Zusätzlich sind die Fachplanung und Baubegleitung mit bis zu 50 % der Kosten förderfähig (max. 10.000 € pro Wohneinheit bzw. 40.000 € pro Projekt). Wichtig ist, dass die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde vor Antragstellung erfolgt und dokumentiert wird.
Einzelmaßnahmen über BAFA (BEG EM)
Für Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik und Tageslichtsystemen in Wohn- und Nichtwohngebäuden kann auch das BAFA zuständig sein. Hier beträgt der Zuschuss 15 %. Erhöht sich der Zuschuss auf 20 %, wenn ein Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wurde. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme durch einen Energieeffizienz-Experten (dena) gestellt werden.
Staatliche Förderung von Ländern und Kommunen
Neben den bundesweiten Förderungen bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Programme an. Diese können energetische Sanierungen finanziell ergänzen, beispielsweise durch zusätzliche Zuschüsse für Dämmung, Heizung, Lüftungssysteme oder die Erstellung eines Sanierungsfahrplans. Auch kommunale Förderungen, wie Stadtteilfonds oder Klimaboni, können attraktive Zuschüsse bieten.
Neustart der "Energetischen Stadtsanierung"
Ein bedeutender Impuls für Kommunen ist der Neustart des Förderprogramms "Energetische Stadtsanierung" (KfW 432). Nach einem Förderstopp am Ende des Jahres 2023 nimmt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Zusammenarbeit mit der KfW das Programm wieder auf. Ziel ist es, Kommunen und ihre Partner beim klimagerechten Umbau von Stadtquartieren zu unterstützen und damit zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 beizutragen. Das Programm fördert Konzepte für energetische Sanierungen und für die Dekarbonisierung der Energieversorgung im Quartier sowie ein Sanierungsmanagement.
Wichtige Hinweise und Dynamik der Förderprogramme
Die Informationen zu den Förderkonditionen entsprechen dem Stand von Juli 2025. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sich Bauherren und Investoren vor jeder Planung tagesaktuell informieren. Die Bundesregierung hat bereits weitreichende Änderungen angekündigt, die kurz- oder mittelfristig in Kraft treten können. Die Förderprogramme und gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), entwickeln sich sehr dynamisch weiter.
Für eine umfassende Sanierung ist in der Regel eine Beratung durch einen zertifizierten Energieberater notwendig. Diese Beratung ist oft Voraussetzung dafür, dass eine Maßnahme förderfähig wird. Der Energieberater unterstützt bei der Erstellung des Plans zur Erreichung des Effizienzhaus-Standards und bei der Antragstellung.
Fazit
Die Förderlandschaft für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden ist vielfältig und bietet attraktive Möglichkeiten zur Finanzierung. Zentrale Anlaufstellen sind die KfW-Programme, insbesondere KfW 263 für Komplettsanierungen und KfW 262 für Einzelmaßnahmen. Ergänzt werden diese durch Programme wie KFN und spezielle Regelungen für den Denkmalschutz. Die Wiederaufnahme des Programms "Energetische Stadtsanierung" stärkt zudem die Kommunen bei der Transformation ihrer Quartiere. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Förderprogramme ist eine laufende Information über aktuelle Änderungen unerlässlich, um die bestmögliche Förderung für das eigene Vorhaben zu sichern.