Neue KfW-Förderung 2021: Umfassender Leitfaden zur Sanierung von Wohneigentum

Einleitung

Die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien ist ein zentraler Baustein, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus zu erreichen. Ein signifikanter Anteil des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstoßes in Deutschland geht auf den Gebäudebereich zurück. Um Hausbesitzer und zukünftige Eigentümer sanierungsbedürftiger Wohnimmobilien bei der Modernisierung finanziell zu unterstützen, hat die Bundesregierung die Förderlandschaft grundlegend reformiert. Seit dem 01. Juli 2021 läuft die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Diese Neuregelung ersetzt die langjährigen Programme KfW 151 und 152 und führt zu wesentlichen Änderungen bei den Förderstandard, den Antragswegen und den Finanzierungsoptionen. Für Eigentümer von Altbauten, die vor dem 01. Februar 2002 beantragt wurden, ergeben sich neue, oft attraktivere Möglichkeiten der Förderung. Dieser Artikel beleuchtet detailliert die Struktur der neuen BEG, die Unterschiede zu den Vorgängerprogrammen, die neuen Kreditprodukte 261 und 262 sowie die Aufgabenteilung zwischen KfW und BAFA. Er richtet sich an Bauherren, Sanierer und Fachplaner, die sich einen umfassenden Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten verschaffen möchten.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Ein Überblick

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde im Zuge des Klimaschutzprogramms 2020 beschlossen und stellt eine Zusammenfassung und Weiterentwicklung der bisher getrennt verwalteten Förderprogramme von KfW und BAFA dar. Ziel der BEG ist es, die Förderlandschaft zu vereinfachen und den Anteil erneuerbarer Energien sowie die Energieeffizienz im Gebäudebestand zu erhöhen. Langfristig soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden bis zum Jahr 2050 um ca. 80 % im Vergleich zu 2008 gesenkt werden.

Die BEG wird in drei Hauptbereiche unterteilt, die unterschiedliche Aspekte der Sanierung und des Neubaus abdecken:

  1. BEG EM (Einzelmaßnahmen): Dieser Teil konzentriert sich auf spezifische Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik. Anträge hierfür werden direkt über das BAFA gestellt.
  2. BEG WG (Wohngebäude): Dieser Bereich umfasst die Förderung von Komplettsanierungen zum KfW-Effizienzhaus sowie den Neubau von Effizienzhäusern. Die Antragsstellung erfolgt über die KfW.
  3. BEG NWG (Nichtwohngebäude): Ähnlich wie bei den Wohngebäuden werden hier Sanierungen und Neubauten von Gewerbeimmobilien gefördert.

Ab dem 01.07.2021 sind bei der KfW Anträge auf Kreditförderung sowie Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten möglich. Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen waren bereits seit Januar 2021 über das BAFA abrufbar. Diese Trennung ist für Sanierer entscheidend: Wer eine neue Heizung einbaut oder Fenster tauscht, geht zum BAFA; wer das ganze Haus saniert, beantragt den Kredit bei der KfW.

Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zu den Vorgängerprogrammen

Der Wechsel von den Programmen KfW 151/152 zur BEG bringt fundamentale Veränderungen mit sich, die für Antragsteller von großer Bedeutung sind. Die bisherigen Programme, die bis zum 30. Juni 2021 beantragt werden konnten, wurden durch neue Standards ersetzt.

Wegfall des Standards KfW 115

Ein signifikanter Einschnitt betrifft die Förderung von Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus 115. Dieser Standard, der eine Sanierung mit einem Primärenergiebedarf von bis zu 115 % eines Neubaus erlaubte, wird im Rahmen der BEG für Sanierungen nicht mehr gefördert. Gefördert werden künftig nur noch Standards, die einen höheren Effizienzgrad aufweisen. Dies unterstreicht die ambitionierteren Zile der Bundesregierung in Hinblick auf den Klimaschutz.

Einführung des Standards KfW-Effizienzhaus 40 für Sanierungen

Als Ausgleich für den Wegfall des Standards 115 wird nun auch die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 40 gefördert. Dieser Standard war zuvor primär dem Neubau vorbehalten. Er fordert einen sehr hohen energetischen Standard, der einer extrem strengen Energieeinsparverordnung entspricht. Dies eröffnet Eigentümern, die eine tiefgreifende Sanierung anstreben, neue Finanzierungsmöglichkeiten mit höheren Tilgungszuschüssen.

Zusammenlegung von Kredit und Zuschuss

Die neue BEG ermöglicht es, Kredit- und Zuschussförderungen für Vollsanierungen und effiziente Neubauten zu kombinieren oder als Alternative zu wählen. Während man früher oft zwischen einem Kredit (KfW) und einem Zuschuss (BAFA) für Einzelmaßnahmen unterscheiden musste, bietet die KfW nun auch Zuschüsse für Effizienzhäuser an. Ziel ist es, perspektivisch einen Antrag für sämtliche Förderangebote stellen zu können, um die Bürokratie zu vereinfachen.

Die neuen KfW-Programme 261 und 262: Ersatz für 151/152

Die Programme KfW 151 (Komplettsanierung) und KfW 152 (Einzelmaßnahmen) wurden zum 01. Juli 2021 eingestellt. Sie wurden durch die Programme KfW 261 (Wohngebäude – Kredit) und KfW 262 (Wohngebäude – Zuschuss) ersetzt. Diese neuen Programme bieten deutliche Vorteile gegenüber den Vorgängern:

  • Höhere Maximalförderung: Die maximale Darlehenssumme wurde erhöht. Während beim KfW 151 noch 120.000 Euro pro Wohneinheit möglich waren, liegen die Grenzen bei den neuen Programmen in der Regel höher, um den gestiegenen Kosten für hochwertige Sanierungen gerecht zu werden.
  • Zusätzliche Effizienzklasse: Durch die Einführung des Standards KfW 40 wurde das Spektrum der förderfähigen Häuser erweitert.
  • Erhöhter Zuschuss für Baubegleitung: Die Kosten für die notwendige Expertise eines Energieeffizienz-Experten werden attraktiver bezuschusst.

Vergleich der alten und neuen Konditionen

Um die Unterschiede zwischen dem alten Programm KfW 151 und dem neuen Kredit 261 zu verdeutlichen, lohnt ein Blick auf die technischen Voraussetzungen und Konditionen.

Merkmal KfW 151 (Alt, bis 30.06.2021) KfW 261 (Neu, ab 01.07.2021)
Förderstandard KfW 55, 70, 85, 100, 115 KfW 40, 45, 55, 70, 85, 100 (115 entfällt)
Referenzwert Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 GEG (Gebäudeenergiegesetz) / aktueller Stand
Maximaler Kredit 120.000 € pro Wohneinheit Erhöht (Details variierten je nach Markteinführung)
Tilgungszuschuss Bis zu 40 % der Darlehenssumme Bis zu 45 % (je nach Effizienzhaus-Standard)
Baubegleitung Zuschuss bis 4.000 € Erhöhter Zuschuss

Das alte Programm KfW 152, das Einzelmaßnahmen wie Wärmedämmung, Fenstertausch oder Heizungsmodernisierung förderte, entfällt vollständig. Diese Maßnahmen werden nun ausschließlich über die BAFA-Förderung im Rahmen der BEG EM (Einzelmaßnahmen) abgedeckt, sofern sie im Bestand durchgeführt werden.

Förderfähige Maßnahmen und technische Anforderungen

Die Förderung ist an strikte technische Vorgaben geknüpft, deren Einhaltung durch einen Energieeffizienz-Experten bestätigt werden muss.

Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 261/262)

Um einen Kredit oder Zuschuss für eine Komplettsanierung zu erhalten, muss das Gebäude nach den Sanierungsmaßnahmen die Anforderungen eines KfW-Effizienzhauses erfüllen. Dies bedeutet, dass der Primärenergiebedarf des sanierten Gebäudes einen festgelegten Prozentsatz des zulässigen Höchstwertes eines vergleichbaren Neubaus nicht überschreiten darf. * KfW 40: Der strengste Standard, der nun auch für Sanierungen verfügbar ist. * KfW 55 bis 100: Die Klassiker der Sanierung, die weiterhin gefördert werden.

Die Berechnung erfolgt nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die EnEV abgelöst hat.

Einzelmaßnahmen (BAFA - BEG EM)

Für die direkte Förderung von Einzelmaßnahmen durch das BAFA sind folgende Bereiche vorgesehen: * Wärmedämmung: Von Wänden, Dächern und Geschossflächen. * Fenster und Türen: Erneuerung von Fenstern und Außentüren. * Heizungstechnik: Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, Optimierung bestehender Heizungsanlagen. * Lüftungstechnik: Einbau oder Erneuerung von Lüftungsanlagen. * Smart Home & Sommerlicher Wärmeschutz: Förderung von intelligenter Gebäudesteuerung und Maßnahmen gegen Überhitzung.

Wichtig ist hierbei die Abgrenzung: Während die KfW für die "Hülle" und die Gesamtsanierung zuständig ist, fokussiert sich das BAFA auf die Technik im Inneren des Gebäudes und einzelne Komponenten.

Antragsverfahren und Rolle des Energieeffizienz-Experten

Ein zentraler Unterschied zur alten Förderung liegt in der Notwendigkeit eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Für fast alle Förderungen im Rahmen der BEG ist die Einbindung eines solchen Experten zwingend erforderlich.

Die Aufgaben des Experten

Der Experte (gelistet im Verzeichnis der Deutschen Energie-Agentur, www.energie-effizienz-experten.de) ist nicht nur für die offizielle Bestätigung der technischen Standards nach Abschluss der Sanierung verantwortlich. Er übernimmt auch die Baubegleitung während der Maßnahme. Das bedeutet, er prüft die Planung, begleitet die Ausführung und stellt sicher, dass die förderfähigen Technologien fachgerecht verbaut werden. Diese Baubegleitung wird von der KfW mit einem Zuschuss gefördert, dessen Höhe in den neuen Programmen im Vergleich zu den alten (max. 4.000 €) gestiegen ist.

Ablauf der Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt getrennt nach den Zuständigkeiten:

  1. KfW (Kredit 261 / Zuschuss 262): Vor Beginn der Sanierung muss der Antrag online bei der KfW gestellt und eine Zusage eingeholt werden. Erst danach dürfen die Arbeiten beginnen. Die Auszahlung erfolgt nach Nachweis der Sanierung und Vorlage der Bestätigung des Energieeffizienz-Experten.
  2. BAFA (BEG EM): Für Einzelmaßnahmen (z.B. Heizungstausch, Dämmung) ist das BAFA zuständig. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls online über das BAFA-Portal. Auch hier ist oft die Vorabinvestition durch den Eigentümer nötig, gefolgt von der Antragstellung und Auszahlung des Zuschusses.

Finanzierungskombinationen und Ergänzungsprodukte

Die energetische Sanierung erfordert oft hohe Investitionen, die über die reine Förderung hinausgehen. Die KfW bietet daher Ergänzungskredite an, um Finanzierungslücken zu schließen.

Ergänzungskredit (KfW 167)

Wenn Eigentümer eine BAFA-Förderung für den Heizungstausch nutzen, können sie offene Finanzierungslücken über den Ergänzungskredit KfW 167 schließen. Dieser Kredit ist an keine spezifischen Effizienzstandards gebunden, sondern dient der reinen Finanzierung der förderfähigen Maßnahme, für die bereits ein BAFA-Zuschuss bewilligt wurde.

Weitere förderfähige Komponenten

Auch wenn der Fokus auf der Sanierung liegt, bleiben spezifische KfW-Programme für ergänzende Technologien bestehen, die nicht direkt unter die BEG fallen: * Brennstoffzellen-Heizgeräte (Programm 433): Hohe Zuschüsse für innovative Heiztechnik. * Photovoltaik und Solarstromspeicher (Programm 270): Zinsgünstige Darlehen für die Stromerzeugung auf dem eigenen Dach. * Ladestationen für Elektroautos (Programm 440): Förderung der Infrastruktur für die E-Mobilität.

Ausblick: Vereinfachung bis 2023

Die aktuelle Situation mit zwei Antragsstellen (KfW und BAFA) ist ein Übergangszustand. Laut Planung der Bundesregierung soll die Förderlandschaft bis 2023 weiter vereinfacht werden. Das Ziel ist ein "One-Stop-Shop", bei dem Sanierer einen einzigen Ansprechpartner für alle Förderangebote – sowohl Zuschüsse als auch Darlehen – haben. Bis dahin müssen Antragsteller jedoch die aktuelle Trennung zwischen BAFA (Einzelmaßnahmen/Zuschuss) und KfW (Vollsanierung/Kredit/Zuschuss) beachten.

Fazit

Die Umstellung auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) per 01. Juli 2021 markiert einen Wendepunkt in der deutschen Sanierungsförderung. Für Eigentümer von Bestandsimmobilien ergeben sich neue, attraktive Perspektiven, insbesondere durch die Einführung des Standards KfW 40 für Sanierungen und die Erhöhung der maximalen Fördersummen. Gleichzeitig entfällt der Standard KfW 115, was eine Verschärfung der energetischen Anforderungen signalisiert.

Die Trennung der Antragswege – BAFA für Einzelmaßnahmen und KfW für Komplettsanierungen – erfordert eine genaue Planung. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist nun obligatorisch und stellt sicher, dass Sanierungen fachgerecht und zielführend umgesetzt werden. Für Bauherren bedeutet dies: Wer saniert, muss sich frühzeitig über die neuen Programme 261 und 262 informieren, die Unterschiede zu KfW 151/152 kennen und die Antragswege korrekt wählen. Nur so können die vollen Potenziale der staatlichen Unterstützung genutzt und ein energieeffizientes, zukunftssicheres Zuhause geschaffen werden.

Quellen

  1. Finanzierung mit Kopf
  2. Hausunion Süd
  3. Vergleich.de
  4. Effizienzhaus Online
  5. BAFA

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