Die demografische Entwicklung und der Wunsch, möglichst lange im eigenen Zuhause zu bleiben, stellen Immobilieneigentümer vor neue Herausforderungen. Barrieren im Treppenhaus, enges Türrahmenprofil oder eine ungünstige Badplanung können im Alter zu erheblichen Einschränkungen führen. Um Eigentümern, Mietern und Wohnungsgenossenschaften den altersgerechten Umbau zu erleichtern, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) umfangreiche Förderprogramme an. Im Zentrum stehen dabei die Programme KfW 159 (Kredit) und KfW 455 (Investitionszuschuss).
Dieser Artikel beleuchtet die Konditionen, förderfähigen Maßnahmen und technischen Anforderungen der KfW-Förderung „Altersgerecht Umbauen“ basierend auf den aktuell verfügbaren Informationen.
Das Förderprogramm KfW 159: Kredit für den barrierefreien Umbau
Das Kernprogramm für den altersgerechten Umbau ist der Kredit KfW 159. Dieses Programm richtet sich an Eigentümer, Mieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsunternehmen, unabhängig vom Alter des Antragstellers. Ziel des Programms ist es, Barrieren zu reduzieren, Wohnflächen flexibel zu gestalten und den Einbruchschutz zu verbessern.
Konditionen und Laufzeiten
Die Konditionen des Kredits sind vergleichsweise attraktiv, bieten aber im Vergleich zu anderen KfW-Darlehen eine spezifische Besonderheit bei der Bereitstellungsprovision. Die wichtigsten Konditionen im Überblick:
- Maximaler Kreditbetrag: 50.000 € pro Wohneinheit.
- Zinssatz: Der Zinssatz ist variabel und liegt je nach Laufzeit und Dauer der Zinsbindung zwischen 2,26 % und 3,35 % (Stand: 24.11.2025).
- Bereitstellungsprovision: Anders als bei vielen anderen KfW-Darlehen wird für den nach 12 Monaten noch nicht abgerufenen Kreditbetrag eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat berechnet.
- Mindestlaufzeit: 4 Jahre.
Das Programm bietet flexible Laufzeitvarianten, die es ermöglichen, tilgungsfreie Jahre einzuplanen, was die Liquidität in der Anfangsphase des Projekts schont. Die Varianten sind abhängig von der Gesamtlaufzeit:
- Bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit: 1 bis 2 tilgungsfreie Jahre.
- Bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit: 1 bis 3 tilgungsfreie Jahre.
- Bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit: 1 bis 5 tilgungsfreie Jahre.
- Vollständige Tilgung zum Laufzeitende: Bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit.
Eine Besonderheit ist, dass Sondertilgungen innerhalb der Sollzinsbindung nur gegen Vorfälligkeitsentgelt möglich sind. Zudem besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung; die KfW entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Investitionszuschuss KfW 455
Ergänzend zum Kredit kann der Investitionszuschuss KfW 455 (in der Quelle auch als „Reaktiviert: Investitionszuschuss KfW 455“ bezeichnet) beantragt werden. Dieser Zuschuss wird maximal in Höhe von 6.250 € pro Wohneinheit gewährt. Der Zuschuss eignet sich insbesondere für Maßnahmen, die nicht vollständig über einen Kredit finanziert werden müssen, aber dennoch eine erhebliche Investition darstellen.
Förderfähige Maßnahmen und technische Anforderungen
Die KfW definiert in ihren Merkblättern und Anlagen genau, welche Maßnahmen förderfähig sind. Die Förderung umfasst sowohl Einzelmaßnahmen als auch das Erreichen des Standards „Altersgerechtes Haus“.
Einzelmaßnahmen
Die Programme KfW 159 und 455 finanzieren eine breite Palette von Umbaumaßnahmen, die miteinander kombiniert werden können. Dazu gehören:
- Wohnumfeld und Wege: Umbaumaßnahmen auf Wegen zu Gebäuden und im Wohnumfeld. Dazu zählen beispielsweise die Anlage von Abstellplätzen für Rollstühle oder Kinderwagen.
- Zugangsbereich: Maßnahmen am Wohnungszugang und Eingang, wie Überdachungen zum Wetterschutz und zur Verbesserung des Einbruchschutzes.
- Treppenüberwindung: Die Überwindung von Treppen und Stufen, beispielsweise durch den Einbau von Treppenliften.
- Raumgestaltung: Raumaufteilung und Schwellenabbau. Dies umfasst die Verbreiterung von Türrahmen und den Abbau von Schwellen in Innenräumen.
- Badumbau: Maßnahmen im Badbereich, wie der Einbau ebenerdiger Duschkabinen.
- Orientierung und Unterstützung: Hilfssysteme und Bedienelemente am Haus, wie Gegensprechanlagen, Stütz- und Haltesysteme sowie Assistenzsysteme zur Sicherheit, Orientierung und Kommunikation.
- Mehrgenerationenwohnen: Bau oder Umgestaltung von Gemeinschaftsräumen.
Zudem ist der Umbau von beheizten Nicht-Wohnflächen (z. B. Gewerbegebäuden) zu barrierearmen Wohnflächen förderfähig. Ebenso kann der Kauf von bereits umgebautem Wohnraum finanziert werden, sofern die Arbeiten in den letzten 12 Monaten durchgeführt wurden und im Kaufvertrag extra ausgewiesen sind.
Einbruchschutz und Smart Home
Neben der Barrierefreiheit fördern die Programme auch Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes. Dazu zählen einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren. Auch Anpassungen im Bereich Smart Home können Teil der Förderung sein, um die Sicherheit und den Komfort im Alter zu erhöhen.
Technische Mindestanforderungen und Standard „Altersgerechtes Haus“
Für eine erfolgreiche Förderung ist entscheidend, dass die Maßnahmen den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen. Diese sind in den Anlagen zu den Merkblättern der KfW detailliert aufgeführt. Die KfW definiert einen Standard „Altersgerechtes Haus“. Dieser Standard umfasst ein Paket von Maßnahmen, die eine Wohnung oder ein Haus altersgerecht machen, barrierereduzierte Wohn- und Schlafzimmer, Küchen und Bäder sowie Zugänge umfassen.
Die Arbeiten müssen zwingend von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Eine Eigenleistung ist im Rahmen der KfW-Förderung in der Regel nicht vorgesehen, da die Qualitätssicherung durch qualifizierte Fachkräfte gewährleistet sein muss.
Antragsverfahren und Voraussetzungen
Der Weg zur Förderung erfordert eine sorgfältige Planung und Einhaltung von Fristen.
Wer wird gefördert?
Förderungsberechtigt sind: * Natürliche Personen (Eigentümer und Mieter), altersunabhängig. * Wohnungseigentümergemeinschaften. * Wohnungsunternehmen. * Genossenschaften (Erwerb von Genossenschaftsanteilen ist förderfähig).
Auch der Erwerb von umgebautem Wohnraum ist förderfähig, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtige Fristen und Ablauf
Ein entscheidender Punkt beim Antragsverfahren ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Der Antrag für eine Immobilienfinanzierung mit KfW-Förderung muss vor Beginn des Vorhabens oder spätestens unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags beim Darlehensgeber eingereicht werden. Beginnen die Arbeiten vor der Antragstellung, erlischt der Förderanspruch.
Da die KfW nicht als direkter Darlehensgeber agiert, wird das Darlehen über eine durchleitende Bank, Sparkasse oder Versicherung ausgezahlt. Interessenten sollten daher frühzeitig einen Beratungstermin mit einem Sachverständigen vereinbaren, um die Machbarkeit und Förderfähigkeit des Vorhabens zu prüfen.
Kombinationsmöglichkeiten
Das Programm Altersgerecht Umbauen (KfW 159) kann ideal mit anderen wohnwirtschaftlichen KfW-Programmen kombiniert werden. Besonders erwähnt wird die Kombination mit dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ (KfW 261, KfW 262). Dies ermöglicht eine ganzheitliche Sanierung, die sowohl den Energieverbrauch senkt als auch die Wohnqualität im Alter sichert.
Ein spezielles Aktionsangebot („KfW-Rabatt“) bietet bis zu 0,20 % Rabatt auf die Kreditzinsen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: * Kauf oder Neubau mit einer Mindestdarlehenssumme von 100.000 €. * Mindestkreditsumme für das KfW-Darlehen: 25.000 €. * Zinsbindung des Bankdarlehens von mindestens 5 Jahren. * Maximale Finanzierungssumme beträgt 90 % des Kaufpreises.
Ergänzende Förderungen durch Pflegekassen und Sozialämter
Neben den KfW-Programmen können Eigentümer unter bestimmten Bedingungen auch Zuschüsse von Pflegekassen und Sozialämtern erhalten. Diese Unterstützung ist auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beschränkt und setzt voraus, dass eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Sozialgesetzgebung vorliegt. Diese Quellen der Finanzierung können die KfW-Förderung sinnvoll ergänzen, sollten aber separat geprüft werden.
Fazit
Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Kredit 159 und Zuschuss 455) bietet eine umfassende und finanziell attraktive Möglichkeit, Immobilien zukunftssicher zu gestalten. Mit einem Volumen von bis zu 50.000 € pro Wohneinheit und einem Zuschuss von bis zu 6.250 € können erhebliche Barrieren abgebaut und der Wohnkomfort signifikant erhöht werden.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der frühzeitigen Planung. Antragsteller müssen die Arbeiten vor Beginn beantragen und sicherstellen, dass diese von Fachunternehmen nach den technischen Mindestanforderungen der KfW durchgeführt werden. Die Vielfalt der förderfähigen Maßnahmen – vom Treppenlift über den Badumbau bis hin zum Einbruchschutz – erlaubt eine individuelle Anpassung an die persönlichen Bedürfnisse. Durch die Kombination mit anderen Programmen lässt sich eine ganzheitliche Modernisierung erreichen, die sowohl ökologischen als auch altersgerechten Standards gerecht wird.