Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden gewinnt angesichts steigender Energiepreise und klimapolitischer Zielvorgaben stetig an Bedeutung. Ein oft unterschätztes, aber hochwirksames Potenzial liegt in der Optimierung der Gebäudehülle durch den Austausch oder die Sanierung von Dachoberlichtern wie Lichtbändern und Lichtkuppeln. Diese Bauteile sind nicht nur für den Lichteintrag entscheidend, sondern beeinflussen maßgeblich den Energiebedarf eines Gebäudes. Der vorliegende Artikel beleuchtet die technischen Grundlagen, die förderrechtlichen Rahmenbedingungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die praktische Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an Tageslichtsystemen in Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Die Bedeutung von Tageslichtsystemen in der energetischen Gesamtsanierung
Tageslichtsysteme, darunter Lichtkuppeln und Lichtbänder, sind integraler Bestandteil der thermischen Gebäudehülle. Ihre Effizienz beeinflusst den Heizenergiebedarf sowie den Verbrauch von künstlichem Licht. Laut einer Information des Fachverbands Tageslicht und Rauchschutz (FVLR) senken moderne Dachoberlichter den Bedarf an künstlichen Lichtquellen und tragen zur Dämmung beheizter Räume bei, was die Heizkosten senkt (Source [1]).
In der Sanierungspraxis wird die Relevanz dieser Komponenten durch die Förderrichtlinien der KfW unterstrichen. Seit dem 1. Juli fördert die KfW die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, wobei auch Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden förderfähig sind. Dazu zählen explizit die Sanierung alter oder die Nachrüstung mit neuen Lichtkuppeln und Lichtbändern (Source [1]).
Technische Anforderungen und Sanierungskonzepte
Für eine erfolgreiche Sanierung ist die Einhaltung technischer Mindestanforderungen zwingend. Diese sind in KfW-Merkblättern definiert und betreffen vor allem den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert).
U-Werte und Konstruktion
Nach den Vorgaben der KfW dürfen Lichtkuppeln und Lichtbänder in beheizten Räumen einen U-Wert von 1,5 W/m²K nicht überschreiten. Einschalige oder zweischalige Dachoberlichter weisen oft U-Werte jenseits von 2,5 W/m²K auf und erfüllen diese Anforderung nicht. Daher müssen mindestens drei- oder vierschalige Dachoberlichter, beispielsweise mit Stegmehrfachplatten, verbaut werden (Source [1]).
Sanierung vs. Austausch
Die Entscheidung zwischen einer Komplettsanierung und einem Teilaustausch hängt vom Schadensumfang und den energetischen Zielvorgaben ab. Anbieter wie die ESL-prolux GmbH bieten spezifische Sanierungskonzepte an (Source [4]):
- Sanierungskonzept für defekte Lichtbänder: Bei Beschädigungen der Verglasung durch UV-Strahlung, Hagelschlag oder chemische Einwirkungen kann die Verglasung ausgetauscht werden. Dies ist eine kostengünstige Lösung, die den Austausch des gesamten Lichtbandes vermeidet. Die neue Verglasung erfolgt mit zugelassenen Materialien nach EN 13501-1:2007 und A1:2010 und kann optional mit UV-Protect-Verglasung ausgestattet werden.
- Sanierungskonzept für Lichtkuppeln und NRWG (Nicht-Rauch-Wärme-Abzugsgeräte): Lichtkuppeln werden im Laufe der Zeit porös, undicht oder durch äußere Einflüsse zerstört. Eine energetische Sanierung ermöglicht U-Werte bis zu 0,9 W/m²K und Durchsturzsicherheit bis 1200 Joule. Zusätzliche Vorteile sind eine extrudierte Heat-Stop-Aussenschale, die die Wärmeeinstrahlung um 49 % reduziert (Source [4]).
Förderlandschaft der KfW: Finanzielle Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen
Die KfW bietet eine vielschichtige Förderlandschaft, die von zinsgünstigen Krediten bis hin zu Tilgungszuschüssen reicht. Wichtig ist, dass Anträge vor Beginn der Maßnahme gestellt werden müssen.
Förderung für Wohngebäude (Programm 261)
Für die umfassende energetische Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus bietet die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG) Kredite bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss variiert je nach Effizienzhausstandard (EH 85 bis EH 40) zwischen 5 % und 20 % (Source [2]). Zusätzliche Boni können realisiert werden: * 5 % mehr für Erfüllung der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) oder Nachhaltigkeit-Klasse (NH-Klasse). * 10 % zusätzlich für die Sanierung eines Worst Performing Buildings (WPB). * 15 % mehr für serielle Sanierungen (Source [2]).
Für Einzelmaßnahmen, zu denen die Optimierung der Gebäudehülle (einschließlich Tageslichtsysteme) zählt, können Zuschüsse beantragt werden. Für Wohngebäude beträgt der Zuschuss 15 %, maximal 4.500 € je Wohneinheit und Kalenderjahr. Mit einem Sanierungsfahrplan (iSFP) sind bis zu 20 % Zuschuss möglich (maximal 12.000 € je Wohnung und Kalenderjahr) (Source [3]).
Förderung für Nichtwohngebäude (Programm 263)
Für Nichtwohngebäude (NWG) wie Büros, Schulen oder Gewerbebauten bietet die KfW im Programm 263 Kredite bis zu 2.000 Euro pro m² Nettogrundfläche (NGF), maximal 10 Millionen Euro pro Projekt (Source [2]). Zuschüsse für energetisch wirksame Tageslichtsysteme (Lichtkuppeln, Flachdachfenster, Lichtbänder) sind förderfähig, wenn sie zur Effizienz der Gebäudehülle beitragen (Source [2]).
Ein spezifischer Zuschuss für den Einbau neuer Lichtkuppeln, Flachdachfenster und Lichtbänder beträgt aktuell 15 % der Kosten, maximal 75 € je m² Nettogrundfläche des Bauvorhabens (Source [3]). Für die Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden auf einen Effizienzstandard (inkl. Dach, Fassade, Technik, Tageslicht) im Programm 263 sind Tilgungszuschüsse bis zu 35 % möglich (Source [2]).
Besondere Förderprogramme: Energetische Stadtsanierung (KfW 432)
Das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) wurde wiederaufgenommen. Es unterstützt Kommunen und ihre Partner beim klimagerechten Umbau von Stadtquartieren. Gefördert werden Konzepte für energetische Sanierungen und Dekarbonisierung der Energieversorgung sowie Sanierungsmanagement. Zuschüsse belaufen sich auf bis zu 75 %, in Haushaltsnotlagen sogar bis zu 90 % (Source [5]). Das Programm umfasst auch integrierte Quartierskonzepte und eine Verlängerung des Förderzeitraums im Sanierungsmanagement auf bis zu fünf Jahre (Source [5]).
Planung, Antragstellung und Durchführung
Die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen an Lichtbändern und Lichtkuppeln erfordert eine sorgfältige Planung und die Einbindung von Fachpersonal.
Notwendigkeit von Experten und Sachverständigen
Bereits bei der Antragsstellung muss die Einhaltung technischer Mindestanforderungen durch einen Sachverständigen bestätigt werden. Zudem ist für die Antragstellung im Rahmen der BEG oft die Begleitung durch eine/n Energieeffizienz-Experten/in aus der dena-Expertenliste erforderlich (Source [2], Source [3]). Eine qualifizierte Fachkraft sollte hinzugezogen werden, um die Projektplanung hinsichtlich Konstruktion, Gebäudestatik und Materialauswahl zu unterstützen (Source [1]).
Förderfähige Kosten
Alle anfallenden Kosten für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen werden gefördert. Dazu gehören Planungs- und Materialkosten sowie die Einbaukosten. Nach Durchführung der Maßnahmen prüft ein Sachverständiger den fach- und fristgerechten Einsatz der Mittel (Source [1]). Im Programm 263 sind auch Fachplanung und Baubegleitung förderfähig (Source [2]).
Investitionsobergrenzen
Für Investitionen in energetisch wirksame Tageslichtsysteme gelten Obergrenzen. Förderfähig sind Investitionen von bis zu 500 Euro pro m² Nettogrundfläche (NGF), mit einer Maximalgrenze von 5 Millionen Euro pro Vorhaben (Source [2]).
Zusammenfassung der Fördersätze und Konditionen
Um die verschiedenen Möglichkeiten übersichtlich darzustellen, folgt eine Zusammenfassung der in den Quellen genannten Fördersätze:
| Maßnahme / Programm | Förderart | Fördersatz / Höhe | Hinweise |
|---|---|---|---|
| Einzelmaßnahmen NWG (Lichtkuppeln/Bänder) | Zuschuss | 15 %, max. 75 €/m² | Fördertitel „BEG NWG“ (Source [3]) |
| Einzelmaßnahmen WG (Gebäudehülle) | Zuschuss | 15 %, max. 4.500 €/WE | Mit iSFP bis 20 %, max. 12.000 €/WE (Source [3]) |
| Komplettsanierung NWG (Programm 263) | Kredit + Zuschuss | Kredit bis 2.000 €/m², Zuschuss bis 35 % | Inkl. Tageslichtsysteme (Source [2]) |
| Umfassende Sanierung WG (Programm 261) | Kredit + Zuschuss | Kredit bis 150.000 €/WE, Zuschuss 5–20 % | Effizienzhausstandard EH 85 bis EH 40 (Source [2]) |
| Fachplanung & Baubegleitung | Zuschuss | 50 % des Honorars | Max. 10.000 € (Einfamilienhaus) bis 40.000 € (Mehrfamilienhaus) (Source [2]) |
| Energetische Stadtsanierung (Quartiere) | Zuschuss | Bis 75 % (finanzschwache Kommunen bis 90 %) | Programm 432, Sanierungsmanagement (Source [5]) |
Fazit
Die Sanierung von Lichtbändern und Lichtkuppeln stellt eine effiziente Einzelmaßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden dar. Durch die Reduzierung des Wärmedurchgangs und die Optimierung des Tageslichteintrags lassen sich signifikante Einsparungen bei den Heiz- und Stromkosten erzielen. Die KfW-Förderprogramme bieten hierfür attraktive finanzielle Anreize in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten.
Für eine erfolgreiche Umsetzung ist die Einhaltung der technischen Vorgaben, insbesondere der U-Werte von maximal 1,5 W/m²K, entscheidend. Die Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachplanern und Energieeffizienz-Experten ist für die Antragstellung und die fachgerechte Ausführung unerlässlich. Angesichts der dynamischen Entwicklung der Förderlandschaft, insbesondere im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, wird empfohlen, sich vor Projektbeginn tagesaktuell zu informieren.