Staatliche Förderung für energetische Sanierung: Programme, Konditionen und aktuelle Entwicklungen bei der KfW

Die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien ist in Deutschland ein zentraler Hebel zur Erreichung der nationalen Klimaziele. Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise, gesetzlicher Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des politischen Ziels, bis 2045 klimaneutral zu sein, steigt die Nachfrage nach staatlichen Unterstützungsgeldern deutlich an. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) spielt hierbei als zentrale Förderinstitution auf Bundesebene eine Schlüsselrolle. Sie stellt Eigentümern, Vermietern und Kommunen eine Vielzahl an Finanzierungsinstrumenten zur Verfügung, die von zinsgünstigen Krediten über Tilgungszuschüsse bis hin zu direkten Zuschüssen reichen.

Der vorliegende Artikel beleuchtet die aktuellen Förderprogramme der KfW für das Jahr 2025 und 2026. Er analysiert die technischen und finanziellen Rahmenbedingungen, die für eine Förderung erforderlich sind, und geht auf die spezifischen Unterschiede zwischen Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen ein. Basierend auf den zur Verfügung gestellten Quellen werden die Anforderungen an Antragsteller, die Höhe der Fördersummen und die notwendigen Nachweise dargestellt.

Die KfW als zentraler Akteur der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Seit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat sich die Landschaft der staatlichen Förderung stark verändert. Die KfW ist auf Bundesebene verantwortlich für die Förderung der energetischen Sanierung von Bestandsbauten sowie für den Neubau oder Kauf von Effizienzhäusern. Getragen wird die KfW-Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das auch für die inhaltliche Gestaltung der Förderung und die Zielsetzung der CO2-Senkung im Gebäudesektor verantwortlich ist (Quelle 4).

Die KfW bündelt ihre Angebote in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ziel der BEG ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen (BEG EM), die zur Steigerung der Energieeffizienz von Bestandsbauten führen, als auch Komplett-Sanierungen zu einem Effizienzhaus und Neubauten nach Effizienzhaus-Standard (BEG WG) (Quelle 4).

Im Jahr 2025 und 2026 stehen Eigentümern vielfältige staatliche Fördermittel zur Verfügung. Die Nachfrage nach diesen Mitteln ist hoch. Im ersten Quartal 2025 verzeichneten das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) und die KfW insgesamt 241.606 Anträge oder Zusagen für Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden. Dies stellt einen deutlichen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr dar, da im gesamten Jahr 2024 knapp 400.000 Anträge registriert wurden. Ein Grund für den aktuellen Zuspruch könnte die Unsicherheit über die Zukunft der Förderung sein, die Bauherren dazu bringt, schnell zuzugreifen (Quelle 3).

Förderung von Komplettsanierungen zu Effizienzhäusern

Die höchsten finanziellen Anreize bietet die KfW für Hausbesitzer, die sich für die Komplettsanierung ihrer Immobilie zu einem KfW-Effizienzhaus entschließen. Hier fließen die größten Beträge, da ein hohes Niveau an Energieeffizienz erreicht wird. Es wird berücksichtigt, dass dieses Niveau im Altbau wesentlich schwerer zu erreichen ist als im Neubau. Ein spezieller Status gilt für das KfW-Effizienzhaus Denkmal, bei dem die Anforderungen niedriger sind, um die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden zu ermöglichen (Quelle 1).

Für die Sanierung zum Effizienzhaus 40 Standard können momentan bis zu 48.000 Euro an Investitions- und Tilgungszuschüssen gewährt werden (Quelle 1). Die Höhe der Förderung ist abhängig vom erzielten Energiestandard nach der Sanierung: Je höher die Effizienz, desto höher der Zuschuss (Quelle 1).

Ein wesentliches Instrument zur Erhöhung der Fördersummen ist die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse). Wer mindestens 55 Prozent seines erforderlichen Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien abdeckt, kommt in diese Klasse. Bei einer Sanierung bedeutet dies deutlich höhere Fördersummen (Quelle 1).

Für diese Komplettsanierungen stellt die KfW das Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ zur Verfügung. Die maximale Kreditsumme wurde zum 24. Januar 2020 auf 120.000 Euro pro Wohneinheit erhöht. Neben dem niedrigen Zinssatz bei langer Laufzeit ist vor allem der Tilgungszuschuss interessant, der eine Rückzahlung eines Teils des Kredits darstellt (Quelle 1). Der Tilgungszuschuss richtet sich nach der erreichten Energieeffizienz-Stufe des Gebäudes und kann zwischen 5 % und 25 % der Kreditsumme variieren (Quelle 6).

Förderung von Einzelmaßnahmen

Nicht jeder Eigentümer plant eine Komplettsanierung. Für gezielte Eingriffe zur Energieeinsparung bietet die KfW ebenfalls Förderungen an, wobei sich das Angebot in den letzten Jahren jedoch verändert hat.

Heizungstausch

Der Austausch alter Heizsysteme ist eine der effektivsten Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen und wird daher besonders gefördert. Die Heizungsförderung ist im ersten Quartal 2025 besonders gefragt; allein im Jahr 2024 wurden 76.596 Maßnahmen zur Wärmeerzeugung gefördert (Quelle 3).

Seit 2024 ist die KfW alleine für die Zuschussförderung für den Heizungstausch (KfW 458) verantwortlich. Zuvor war das Bafa hierfür zuständig. Daneben werden Heizungssanierungen von der KfW auch anteilig an den Kosten einer Komplettsanierung (KfW 261) oder eines Neubaus (KfW 297) mitgefördert (Quelle 4).

Der Heizungstausch profitierte im Zuge der BEG-Reform von zwei spezifischen Förderprogrammen: dem Klimageschwindigkeitsbonus mit 50.003 geförderten Maßnahmen und dem Effizienz-Bonus mit 49.812 Maßnahmen (Quelle 3). Diese spezifischen Boni zeigen, dass die Politik gezielt auf den schnellen Austausch ineffizienter Systeme setzt.

Dämmung und Fenster

Die KfW fördert Dämmungen aller Art, von der Kellerdämmung über Geschossdeckendämmungen und Fassadendämmungen bis hin zur Dachdämmung. Hierbei sind auch die Nebenkosten notwendiger Zusatzarbeiten förderfähig, wie beispielsweise die Neueindeckung eines Daches, Reparaturen am Dachstuhl sowie Putz- und Malerarbeiten (Quelle 4).

Ebenfalls gefördert wird die Installation von besonders gut isolierenden Fenstern. Meist handelt es sich dabei um dreifach verglaste Fenster, wobei auch einige wenige zweifach verglaste Fenster die Voraussetzungen erfüllen können. Auch neue Türen mit sehr guter Isolierung und die Anschaffung von zentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind förderfähig (Quelle 4, Quelle 5).

Allerdings ist zu beachten, dass diese Maßnahmen (Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung) seit 2022 nur noch anteilig im Rahmen einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW 261) oder eines Neubaus (KfW 297) förderfähig sind. Für die reine Zuschussförderung dieser Einzelmaßnahmen war bis 2023 das Bafa zuständig; die genaue aktuelle Zuschusslage für isolierte Fenster als Einzelmaßnahme (ohne Heizungstausch) ist in den Quellen nicht vollständig einheitlich dargestellt, da die BEG EM (Einzelmaßnahmen) Reformen stattfanden. Es ist jedoch klar, dass der Fokus der KfW-Förderung stark auf Komplettsanierungen und Heizungen gelegt wurde.

Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432)

Ein spezielles Programm richtet sich nicht an private Eigentümer, sondern an Kommunen und deren Partner: Das Programm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432). Dieses Programm wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Ende 2023, das Konsequenzen für den gesamten Bundeshaushalt hatte, gestoppt, nimmt aber im Jahr 2025 den Betrieb wieder auf (Quelle 2).

Ziel des Programms ist es, Kommunen beim klimagerechten Umbau von Stadtquartieren zu unterstützen, um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Es fördert Konzepte für energetische Sanierungen und für die Dekarbonisierung der Energieversorgung im Quartier sowie ein Sanierungsmanagement, das die Umsetzung begleitet (Quelle 2).

Ab sofort können Kommunen, kommunale Unternehmen und weitere Akteure Förderanträge bei der KfW stellen. Im Rahmen des Programms erhalten sie Zuschüsse von bis zu 75 %; in Haushaltsnotlagen sind sogar bis zu 90 % der Kosten möglich. Insgesamt stehen für das Programm im Jahr 2025 und – vorbehaltlich des Haushaltes 2026 – jeweils 75 Millionen Euro zur Verfügung (Quelle 2).

Alternative zur KfW-Förderung: Steuerliche Förderung

Neben den direkten Finanzierungsinstrumenten der KfW gibt es die Möglichkeit der steuerlichen Förderung. Für Einzelmaßnahmen, wie z. B. die Wärmedämmung, die auch von der KfW als förderfähig eingestuft sind, kann ein Steuerbonus in Anspruch genommen werden. Hausbesitzer können für einen befristeten Zeitraum mit maximal 20 % der Aufwendungen von der Steuer absetzen, verteilt auf drei Jahre (Quelle 1).

Die steuerliche Förderung umfasst Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Wärmedämmung von Wänden, Decken und Dächern), den Austausch von Fenstern und Außentüren, den Einbau einer Lüftungsanlage sowie die Erneuerung bzw. Optimierung einer Heizungsanlage. Die förderfähige Summe beträgt maximal 40.000 Euro pro Wohneinheit über drei Jahre (20 % von maximal 200.000 Euro Investitionssumme) (Quelle 1).

Wichtig ist hierbei eine entscheidende Einschränkung: Der Hausbesitzer muss sich zwischen Steuervorteilen und KfW-Förderung entscheiden. Eine Kombination beider Fördermaßnahmen ist für dieselbe Maßnahme nicht möglich (Quelle 1).

Technische Anforderungen und Nachweise

Die Inanspruchnahme von Förderungen ist an klare technische Vorgaben und Nachweispflichten geknüpft. Diese dienen der Sicherstellung der Qualität und der Erreichung der energieeffizienztechnischen Ziele.

Dämmung und technische Mindeststandards

Für die förderfähige Dämmung von Bauteilen wie Dachflächen, Wänden oder Geschossdecken müssen technische Anforderungen erfüllt und nachgewiesen werden. Empfohlen wird für einen effizienten baulichen Wärmeschutz eine Hochleistungsdämmung, wie Sanierungslösungen mit PU-Dämmung (Polyurethan). Diese reduziert den Wärmedurchgang auf ein Minimum und erfüllt die Anforderungen an die Förderung oft mit schlankeren Aufbauten im Vergleich zu herkömmlichen Dämmstoffen (Quelle 1).

Unterschiedliche Nachweise je nach Förderweg

Der Nachweis der Fachgerechtheit unterscheidet sich je nach gewähltem Förderinstrument: * Steuerbonus: Hierfür reicht die Fachunternehmererklärung des ausführenden Handwerkers. * KfW-Förderung: Hier ist eine Energieberatung durch einen zertifizierten Energieberater Pflicht. Der Energieberater erstellt den Sanierungsfahrplan und überwacht die fachgerechte Durchführung (Quelle 1).

Zusätzlich zu den klassischen Dämmmaßnahmen wird auch die Nutzung des individuellen Sanierungsfahrplan Bonus gefördert. Im ersten Quartal 2025 profitierten insgesamt 25.146 Maßnahmen von diesem Bonus (Quelle 3). Dies unterstreicht die Bedeutung einer professionellen Planung.

Antragsverfahren und Qualifizierung

Die Beantragung der Förderung erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Um sicherzustellen, dass die Sanierung qualifiziert durchgeführt wird, stellt ein Baubegleiter sicher, dass die Anforderungen der KfW eingehalten werden. Für die Baubegleitung werden durch die KfW-Förderung 50 % der Kosten übernommen, maximal 4.000 Euro. Wird aber parallel ein KfW-Kredit oder Zuschuss nicht komplett ausgenutzt, kann die Förderung für die Baubegleitung auf bis zu 90 %, also 7.200 Euro, steigen (Quelle 1). Im Bereich der BEG-Einzelmaßnahmen für Nichtwohngebäude wurden 3.217 Anträge und Zusagen für Fachplanung und Baubegleitung registriert, was das Interesse an professioneller Begleitung auch im gewerblichen Bereich zeigt (Quelle 3).

Für Antragsteller, die Schwierigkeiten bei der Auswahl des richtigen Handwerkers haben, gibt es Unterstützung. Qualifizierte Plattformen bieten Zugang zu einem geprüften Handwerkernetzwerk, um sicherzustellen, dass die Sanierungsmaßnahmen professionell und gemäß den technischen Anforderungen der KfW umgesetzt werden. Dies ist entscheidend, um die Förderfähigkeit zu gewährleisten (Quelle 6).

Neue Antragswege

Seit dem 01.01.2024 ist die KfW alleine für die Zuschussförderung für den Heizungstausch (KfW 458) verantwortlich. Zuvor war das Bafa zuständig. Diese Konzentration bei der KfW soll die Antragstellung für Verbraucher vereinfachen (Quelle 4).

Aktuelle Marktsituation und Zukunftsprognosen

Die Nachfrage nach Sanierungsförderungen steigt deutlich. Neben den bereits genannten Zahlen aus dem ersten Quartal 2025 zeigt sich das Bild einer dynamischen Entwicklung. Im Jahr 2024 gab es insgesamt knapp 400.000 Anträge, wobei knapp die Hälfte erst im letzten Quartal eingereicht wurde (Quelle 3). Dies deutet darauf hin, dass Unsicherheiten über die zukünftige Ausgestaltung der Förderungen (Stichwort: Haushaltsplan 2026) die Investoren bewegen.

Politisch ist eine stabile Förderlandschaft für 2025 und 2026 geplant, wobei die Programme für die energetische Stadtsanierung mit einem Volumen von jeweils 75 Mio. Euro für 2025 und 2026 (vorbehaltlich Haushaltsbeschluss) gesichert erscheinen (Quelle 2).

Für private Eigentümer bleibt die Empfehlung, die individuelle Situation zu prüfen. Die KfW-Förderung ist oft attraktiver als Steuervorteile, insbesondere bei hohen Investitionssummen, da hier Tilgungszuschüsse (echtes Geldgeschenk) greifen (Quelle 1). Die Konditionen für Kredite sind bei der KfW in der Regel günstiger als am freien Markt, was die Finanzierung von Sanierungen erleichtert (Quelle 6).

Fazit

Die energetische Sanierung von Immobilien ist durch die KfW-Förderprogramme finanziell attraktiv gestaltet. Für das Jahr 2025 und 2026 stehen Eigentümern und Kommunen umfangreiche Mittel zur Verfügung, um den Gebäudebestand an die Anforderungen der Energiewende anzupassen.

Zentraler Hebel ist die Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus, die mit hohen Tilgungszuschüssen und zinsgünstigen Krediten bis zu 120.000 Euro dotiert ist. Auch Einzelmaßnahmen, insbesondere der Heizungstausch, werden stark gefördert, wobei die KfW die alleinige Zuständigkeit für Zuschüsse übernommen hat.

Für Investoren bleibt zu beachten, dass eine Kombination von KfW-Förderung und steuerlicher Förderung für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen ist. Die Wahl des richtigen Förderwegs erfordert daher eine detaillierte Analyse der individuellen Gegebenheiten. Zudem sind die technischen Anforderungen hoch: Eine Energieberatung und Baubegleitung sind für die KfW-Förderung meist zwingend erforderlich, garantieren aber auch eine hohe Qualität der Sanierung und eine nachhaltige Energieeinsparung. Angesichts der gestiegenen Nachfrage und der politischen Zielsetzung bis 2045 ist mit einer weiteren Etablierung dieser Förderprogramme zu rechnen.

Quellen

  1. Bau-Welt
  2. Solarserver
  3. Gebäudeinfo
  4. Renewa
  5. Portimmo
  6. Enter

Ähnliche Beiträge