Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden ist ein zentraler Hebel zur Erreichung der nationalen Klimaziele. Um Eigentümerinnen und Eigentümer bei dieser oft kapitalintensiven Aufgabe zu unterstützen, stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als zentrale Förderinstitution auf Bundesebene eine Vielzahl an Finanzierungsprodukten bereit. Diese reichen von zinsgünstigen Krediten über Tilgungszuschüsse bis hin zu direkten Zuschüssen für Einzelmaßnahmen. Die Förderlandschaft unterliegt jedoch dynamischen Veränderungen, insbesondere im Zuge der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über die aktuellen KfW-Förderprogramme, deren technische Voraussetzungen, Konditionen und die neu aufgelegte Förderung für die energetische Stadtsanierung.
Die KfW als Instrument der Energiewende
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine 1948 gegründete deutsche Förderbank, die im Auftrag der Bundesregierung handelt. Getragen wird die KfW-Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das auch für die inhaltliche Gestaltung der Programme verantwortlich ist. Das primäre Ziel der KfW im Bereich Bau und Wohnen ist die Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen, wobei der Klima- und Umweltschutz durch die Förderung von energetischen Sanierungen und energieeffizienten Neubauprojekten im Fokus steht. Die KfW unterstützt die Energiewende in Deutschland, indem sie Maßnahmen fördert, die die CO2-Emissionen im Gebäudesektor deutlich senken.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Seit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gab es immer wieder Anpassungen bei den Förderungen der KfW. Die BEG hat zum Ziel, die Förderlandschaft zu vereinfachen und die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor zu beschleunigen. Innerhalb der BEG wird unterschieden zwischen: * BEG WG (Wohngebäude): Dies umfasst Komplett-Sanierungen zu einem Effizienzhaus und Neubauten nach Effizienzhaus-Standard. * BEG EM (Einzelmaßnahmen): Dies betrifft einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen, wie den Heizungstausch.
Seit 2024 ist die KfW für die Förderung vom Heizungstausch als Einzelmaßnahme (BEG EM) verantwortlich und somit die alleinige Anlaufstelle für Zuschüsse im Bereich Heizungssanierungen.
Kreditförderungen für Komplettsanierungen und Neubau (Programm 261)
Ein Kernpfeiler der KfW-Förderung ist die Finanzierung von Sanierungen zum Effizienzhaus sowie energieeffizienter Neubauten. Das entsprechende Programm trägt die Nummer 261 und heißt "Wohngebäude – Kredit". Die KfW konzentriert sich hierbei auf die Kreditvergabe an Immobilienbesitzer, die eine Komplettsanierung vornehmen, um eine bestimmte Effizienzhausklasse zu erreichen.
Voraussetzungen für die Kreditförderung
Um eine Förderung für die Sanierung eines Altbaus (KfW 261) zu erhalten, muss das Gebäude vor dem 01.02.2002 errichtet worden sein. Ist diese Voraussetzung erfüllt, ist die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters (Energie-Effizienz-Experten) zwingend erforderlich. Der Energieberater stellt den energetischen Status Quo der Immobilie fest, wählt anhand dessen die passenden Sanierungsmaßnahmen aus und dokumentiert dies im Antrag. Im Rahmen des Programms 261 kann auch eine Förderung für die Baubegleitung in Anspruch genommen werden, sodass die Leistung des Energieberaters praktisch mitgefördert wird.
Tilgungszuschüsse und Effizienzhaus-Stufen
Ein wesentlicher Bestandteil der Kreditförderung ist der Tilgungszuschuss, der einen Teil der Kreditsumme erlässt und somit als Zuschuss gewährt wird. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe:
- Effizienzhaus 40: Maximal 24.000 Euro je Wohneinheit
- Effizienzhaus 55: Bis zu 18.000 Euro je Wohneinheit
- Effizienzhaus 70: Maximal 12.000 Euro je Wohneinheit
- Effizienzhaus 85: Bis zu 6.000 Euro je Wohneinheit
Seit Juli 2022 werden Effizienzhäuser der Stufe 100 nicht mehr gefördert.
Zusatzboni für besonders nachhaltige Maßnahmen
Um die Umstellung auf erneuerbare Energien zu beschleunigen, gewährt die KfW einen Bonus von 5 Prozent Extra-Tilgungszuschuss für die Erreichung der sogenannten EE-Klasse (Erneuerbare Energien). Voraussetzung hierfür ist der Einbau einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien, die mindestens 65 Prozent des Heizenergiebedarfs des Gebäudes deckt.
Ein weiterer Bonus in Höhe von 10 Prozent wird gewährt, wer ein Haus saniert, das bisher zu den schlechtesten 25 Prozent der Gebäude in Deutschland zählt (sogenanntes "Worst Performing Building").
Kreditkonditionen
Die Konditionen für die KfW-Kredite orientieren sich am Kapitalmarkt und werden laufend angepasst. Für das Programm "Altersgerecht umbauen" (Kredit Nr. 159), welches oft in Kombination mit Sanierungen betrachtet wird, beträgt der effektive Jahreszins beispielsweise 2,51 Prozent (Stand der Quellenangabe). Die maximale Kredithöhe hierbei beträgt bis zu 50.000 Euro, unabhängig vom Alter der Antragsteller. Die Laufzeiten reichen von 4 bis 30 Jahre, wobei die Zinsbindung zwischen 4 und 10 Jahren gewählt werden kann.
Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Nicht jede Sanierung erfordert eine Komplettsanierung. Für gezielte Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Hier können Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden.
Verantwortlichkeiten seit 2024
Seit dem 01.01.2024 ist die KfW allein für die Zuschussförderung für den Heizungstausch (Programmnummer 458) verantwortlich. Dies bedeutet, dass Anträge auf direkte Zuschüsse für neue Heizungen nun direkt bei der KfW gestellt werden.
Für alle anderen Einzelmaßnahmen bleibt das BAFA die richtige Anlaufstelle. Dazu gehören unter anderem: * Dämmung der Gebäudehülle (Keller, Geschossdecken, Fassaden, Dach) * Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren * Sommerlicher Wärmeschutz * Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage * Einbau von Heiztechnik auf Basis von erneuerbaren Energien (sofern nicht über KfW 458 gefördert) * Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Einzelmaßnahme und den Investitionskosten. Es ist wichtig zu beachten, dass die KfW-Förderung für Dämmungen, Fenster, Türen und Lüftungsanlagen seit 2022 nur noch anteilig im Rahmen einer Komplettsanierung (KfW 261) oder eines Neubaus (KfW 297) förderfähig ist. Die reine Zuschussförderung für diese Maßnahmen obliegt dem BAFA.
Ergänzungskredit
Wenn ein Zuschuss vom BAFA bewilligt wurde, können Antragsteller zudem den Ergänzungskredit (KfW 358/359) der KfW beantragen. Dieser bietet eine zinsgünstige Finanzierung des Eigenanteils.
Neustart für das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432)
Ein bedeutender Meilenstein für die Quartierssanierung ist die Wiederaufnahme des Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432). Das Programm war Ende 2023 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gestoppt worden, das Konsequenzen für den gesamten Bundeshaushalt hatte. In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) nimmt die KfW das erfolgreiche Programm nun wieder auf.
Ziel des Programms ist es, Kommunen und ihre Partner beim klimagerechten Umbau von Stadtquartieren zu unterstützen und damit zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 beizutragen. Gefördert werden Konzepte für energetische Sanierungen und für die Dekarbonisierung der Energieversorgung im Quartier sowie ein Sanierungsmanagement, das die Umsetzung dieser Konzepte begleitet. Ab sofort können Kommunen, kommunale Unternehmen und weitere Akteure Förderanträge bei der KfW stellen.
Förderkonditionen und Anpassungen
Im Rahmen des Programms erhalten Antragsteller Zuschüsse von bis zu 75%. In Haushaltsnotlagen sind sogar bis zu 90% der Kosten förderfähig. Insgesamt stehen für das Programm im Jahr 2025 und – vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltes 2026 – jeweils 75 Millionen Euro zur Verfügung.
Das Programm bleibt in seiner bewährten Grundstruktur mit den Bausteinen Konzeptförderung und Sanierungsmanagement erhalten, wurde aber punktuell angepasst: * Erhöhter Fördersatz: Es wurde ein erhöhter Fördersatz von 90% für finanzschwache Kommunen eingeführt. * Integrierte Quartierskonzepte: Für integrierte Quartierskonzepte wurde ein Förderhöchstbetrag von 200.000 Euro pro Quartier eingeführt. * Sanierungsmanagement: * Verlängerung des Förderzeitraums im Sanierungsmanagement auf bis zu fünf Jahre ohne zusätzliche Antragstellung. * Einführung von jährlichen Zwischenberichten. * Anhebung des Förderhöchstbetrags auf 400.000 Euro für fünf Jahre. * Anhebung des Sachkostenanteils von 20% auf bis zu 30%.
Kommunen, die bis zum 15.11.2023 eine Zusage für ein erstmaliges Sanierungsmanagement von bis zu drei Jahren erhalten haben, haben die Möglichkeit, für das betreffende Quartier eine maximal zweijährige Verlängerung nach neuen Förderbedingungen zu beantragen. Das Programm fördert Maßnahmen wie serielles Sanieren, Nahwärmenetze und Abwärmenutzung.
Technische Vorgaben und Fördervoraussetzungen
Die Vergabe von KfW-Fördermitteln ist streng an technische Vorgaben geknüpft. Um die CO2-Emissionen deutlich zu senken, wird eine Förderung nur dann gewährt, wenn sich der energetische Status Quo der Immobilie durch die geförderte Maßnahme deutlich verbessert.
Für jedes Gewerk macht die KfW strenge technische Vorgaben, die erfüllt werden müssen. Ein Beispiel ist die Dämmung einer Außenwand im Rahmen einer Einzelmaßnahme: Hier darf der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) 0,20 Watt pro Quadratmeter und Grad Kelvin (W/(m²*K)) nicht überschreiten. Für Effizienzhäuser sind die Grenzwerte je nach Effizienzhaus-Standard noch strenger.
Da die technischen Fördervoraussetzungen so umfangreich und vielfältig sind, empfiehlt es sich, sich vorab direkt bei der KfW oder auf deren Internetseite zu informieren. Auch die Einbindung eines Energieberaters ist für die meisten Programme (außer der Heizungsförderung) zwingend erforderlich, um die korrekte Auswahl und Dokumentation der Maßnahmen sicherzustellen.
Weitere Förderprogramme der KfW
Neben den genannten Kernprogrammen bietet die KfW weitere Unterstützung, die unter Umständen mit der Sanierungsförderung kombinierbar ist. Ob eine Kombination möglich ist, hängt von der jeweiligen Maßnahme ab. Handelt es sich um dieselbe bauliche Maßnahme, ist eine Kombination normalerweise nicht möglich. Eine persönliche Nachfrage bei der KfW wird empfohlen.
Ein Beispiel für ein weiteres Programm ist der Kredit Nr. 159 „Altersgerecht umbauen“. Dieser fördert Maßnahmen zur Barrieren-Reduzierung und Einbruchsicherheit, wie zum Beispiel: * Wege von und zu Gebäuden * Gestaltung des Eingangsbereichs und des Wohnungszugangs * Überwindbarkeit von Treppen und Stufen * Umbau und Größenanpassung von Wohnräumen sowie Fluren * Altersgerechter Badumbau * Nachrüstung von Tür- und Fensterantrieben sowie Sicherheits- und Notrufsystemen (Smart-Home-Förderung) * Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung
Die maximale Kredithöhe beträgt hier bis zu 50.000 Euro. Die Laufzeiten variieren von 4 bis 30 Jahre, wobei die Zinsbindung zwischen 4 und 10 Jahren gewählt werden kann. Die Auszahlung des Kredits ist ab Kreditzusage 12 Monate möglich, eine Verlängerung auf 36 Monate ist möglich.
Alternativen zur KfW-Förderung
Neben der KfW gibt es weitere Anlaufstellen für Fördermittel. Die bereits erwähnte BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen ist die wichtigste Alternative. Zudem gibt es auf Landes- und Kommunalebene oft weitere Förderprogramme, die in Kombination mit den Bundesprogrammen genutzt werden können.
Ein spezieller Aspekt ist das Wohngeld. Im Zuge der Anpassungen im Förderwesen wurde das Wohngeld als direkte Zuschussförderung für energetische Sanierungen gestrichen. Stattdessen wurden die Heizkostenzuschüsse im Wohngeld erhöht, um die Belastungen durch steigende Energiepreise abzufedern.
Fördermittelbeantragung und Beratung
Die Beantragung von Fördermitteln ist komplex und erfordert genaue Kenntnis der Voraussetzungen und Fristen. Da die Förderungen zweckgebunden sind und ausschließlich der Steigerung der Energieeffizienz dienen, ist eine sorgfältige Planung unerlässlich.
Ein zertifizierter Energieberater ist für die meisten Sanierungsprojekte (außer Heizungstausch) der erste Ansprechpartner. Er erstellt den energetischen Statusbericht, plant die Sanierungsmaßnahmen und unterstützt bei der Antragstellung. Die Kosten für die Energieberatung und Baubegleitung sind oft selbst förderfähig, entweder als Teil der Komplettsanierung (KfW 261) oder als Einzelmaßnahme (BAFA).
Es ist ratsam, die Fördermittelberatung in Anspruch zu nehmen, da sich die Konditionen und Programme regelmäßig ändern. Ein aktueller Stand ist entscheidend, um die bestmögliche Finanzierung zu erhalten. Auch wenn die KfW und das BAFA über ein bestimmtes Jahresbudget verfügen, das bei Erschöpfung nicht mehr ausgeschöpft werden kann, ist eine frühzeitige Planung wichtig.
Fazit
Die KfW-Förderung ist ein unverzichtbares Werkzeug für die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Deutschland. Mit dem Programm 261 „Wohngebäude – Kredit“ bietet sie eine umfassende Finanzierung für Komplettsanierungen, die durch Tilgungszuschüsse attraktiv gestaltet wird. Für gezielte Einzelmaßnahmen, insbesondere den Heizungstausch, ist die KfW nun ebenfalls die erste Anlaufstelle für Zuschüsse. Für alle anderen Einzelmaßnahmen bleibt das BAFA zuständig.
Die Wiederaufnahme des Programms „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) stärkt die Förderung von Quartierslösungen und kommunalen Projekten und unterstreicht das Engagement für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Trotz der Komplexität der Fördervoraussetzungen und der dynamischen Entwicklung der Förderlandschaft bleibt die KfW ein zentraler Partner für Eigentümer, Kommunen und Unternehmen auf dem Weg zu einem energieeffizienten und klimaneutralen Gebäudebestand. Eine frühzeitige Einbindung von Fachexperten und die Nutzung der Beratungsangebote sind der Schlüssel zum Erfolg.