Einleitung
Die Modernisierung der Heizungsanlage ist eine zentrale Maßnahme, um den Energieverbrauch eines Gebäudes zu senken und den Umstieg auf erneuerbare Energien zu vollziehen. Seit dem Jahr 2024 hat sich die Förderlandschaft für Heizungen grundlegend verändert. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde neu strukturiert, und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die primäre Verantwortung für die Zuschüsse zum Heizungstausch übernommen. Ziel der Bundesregierung ist es, den Austausch fossiler Heizsysteme durch klimafreundliche Alternativen attraktiv zu gestalten. Für Eigentümer von Bestandsgebäuden ergeben sich dadurch erhebliche finanzielle Einsparpotenziale durch Zuschüsse und günstige Darlehen. Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Förderprogramme, deren Voraussetzungen und die praktische Antragstellung basierend auf den vorliegenden Informationen.
Die neue Förderstruktur seit 2024
Die Vergabe von Fördermitteln für Heizungen wird seit 2024 zentral über die KfW abgewickelt. Dies betrifft den Bereich der Zuschüsse für den Heizungstausch in privaten Wohngebäuden. Die KfW verwaltet im Rahmen der BEG zahlreiche Förderprogramme des Bundes. Neben den Zuschüssen bietet die Bank auch günstige Darlehen für Einzelmaßnahmen oder ganzheitliche Sanierungsvorhaben an.
Das Kernprogramm für den Heizungstausch bei selbstnutzenden Eigentümern ist der „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (Programmnummer 458). Dieser Investitionszuschuss ist dafür gedacht, die Kosten für den Austausch einer alten, oft fossilen, Heizung gegen ein klimafreundliches System zu decken. Gefördert werden dabei nicht nur die Heiztechnik selbst, sondern auch Planung, Einbau und energetische Baubegleitung durch qualifizierte Energieberater.
Eine wichtige Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist das Gebäudealter. Die KfW-Heizungsförderung richtet sich an Eigentümer, die ein mindestens fünf Jahre altes Gebäude sanieren. Das Fördersegment „Heizung“ ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudesektor bündelt.
Förderfähige Heizungstechniken
Die Auswahl der förderfähigen Heizungstechniken wurde im Zuge der BEG EM-Richtlinie vom 21. Dezember 2023 zwischen KfW und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neu aufgeteilt. Die KfW fördert primär den Einbau von Anlagen, die den Wärmebedarf des Gebäudes überwiegend durch erneuerbare Energien decken.
Zu den von der KfW geförderten Heizungstechniken zählen laut den vorliegenden Informationen: * Solarthermische Anlagen * Biomasseheizungen (z. B. Holzpellet- oder Scheitholzkessel) * Elektrisch angetriebene Wärmepumpen (Luft-, Wasser- oder Sole-Wärmepumpen) * Brennstoffzellenheizungen * Wasserstofffähige Gas-Brennwertheizungen (hierbei wird nur die Investitionsmehrausgabe gefördert) * Innovative Heizungstechnik * Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
Für Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellen und innovative Heizungstechniken gilt eine besondere Bedingung: Werden diese Anlagen eingebaut oder nachgerüstet, müssen die beheizten Wohnungen nach der Sanierung zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden. Diese Vorgabe ist entscheidend, um die Förderung zu erhalten.
Die Höhe der KfW-Förderung: Grundzuschuss und Boni
Die KfW-Förderung für den Heizungstausch setzt sich aus einer Grundförderung und verschiedenen Bonus-Modellen zusammen, die die Förderquote erheblich steigern können.
Grundförderung
Die Basis bildet ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dieser Prozentsatz gilt für alle genannten förderfähigen Heizungsanlagen.
Zusätzliche Boni
Um die Förderung weiter zu erhöhen, stehen verschiedene Bonus-Angebote zur Verfügung, die kumuliert werden können:
- Wärmepumpen-Bonus (5 Prozent): Dieser Bonus wird gewährt, wenn eine Wärmepumpe eingesetzt wird, die ein natürliches Kältemittel verwendet oder wenn es sich um eine Sole-/Wasser-Wärmepumpe handelt.
- Emissionsminderungs-Zuschlag (2.500 Euro): Dieser Zuschlag ist speziell für den Einbau von Heizkesseln für feste Biomasse vorgesehen. Voraussetzung ist, dass der Kessel nicht mehr als 2,5 mg/m³ Staub ausstößt.
- Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20 Prozent): Dieser Bonus ist besonders attraktiv und kann die Förderquote massiv erhöhen. Er wird unter folgenden Bedingungen gewährt:
- Der Antragsteller ist selbstnutzender Eigentümer (nutzt die Immobilie oder eine Wohnung darin selbst).
- Es erfolgt der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Gas-, Biomasse-, Kohle- oder Stromheizung. Wichtig ist hier das Wort „funktionstüchtig“; die alte Heizung muss also noch betriebsfähig sein, um den Bonus zu erhalten.
- Es handelt sich um Gaszentral- und Biomasseheizungen, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllen (die Details hierzu sind in den Quellen nicht vollständig spezifiziert, aber die Forderung nach einem Austausch funktionstüchtiger Systeme ist klar).
Durch die Kombination der Grundförderung (30 %) und des Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20 %) kann die Förderquote bereits auf 50 Prozent steigen. Hinzu können weitere Boni treten. Laut einem der vorliegenden Berichte können sich die Zuschüsse dadurch auf über 70 Prozent der förderfähigen Kosten belaufen. Als maximale Zuschusshöhe für die Heizungsförderung gelten 120.000 Euro pro Wohneinheit.
BAFA-Förderung: Ergänzende Maßnahmen und Optimierung
Obwohl die KfW nun für die Heizungszuschüsse zuständig ist, bleibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein wichtiger Ansprechpartner für spezifische Förderbereiche. Das BAFA konzentriert sich seit 2024 auf zwei Segmente:
- Errichtung, Umbau oder Erweiterung von Gebäudenetzen: Wenn Sie einen eigenen Wärmenetzanschluss errichten oder erweitern, können Sie hier Zuschüsse erhalten.
- Heizungsoptimierung: Das BAFA fördert sämtliche Maßnahmen zur Optimierung bestehender Anlagen in Bestandsgebäuden. Dies umfasst beispielsweise hydraulische Abgleiche oder den Austausch von Pumpen.
Die Förderung bei der Heizungsoptimierung beträgt 15 Prozent. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Zuschuss auf 20 Prozent. Anrechnungsfähig sind Kosten in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Für den Bereich „Emissionsminderung von Biomasseheizungen“ gibt es laut BAFA sogar eine Förderung von 50 Prozent.
Kombinationsmöglichkeiten und Ergänzungskredite
Eine effiziente Finanzierung einer Sanierung besteht oft aus der Kombination verschiedener Programme.
Kombination von KfW und BAFA
Es ist grundsätzlich möglich, die Förderungen von KfW und BAFA zu kombinieren. Dies gilt auch rückwirkend, wenn bereits 2023 eine BAFA-Förderung beantragt wurde. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass sich der EE-Bonus (Erneuerbare-Energien-Bonus) bei der KfW-Förderung für Heizung und Sanierung in dieser Konstellation nicht in Anspruch nehmen lässt.
Der KfW-Ergänzungskredit (Programm 358/359)
Neben den Zuschüssen bietet die KfW seit 2024 einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit an. Dieses Programm (Nummer 358 und 359) ist speziell dazu gedacht, Kosten zu decken, die nach Abzug der KfW-Zuschüsse oder BAFA-Zuschüsse noch offen sind. Der Ergänzungskredit dient also der Finanzierung der Eigenbeteiligung oder nicht förderfähiger Kostenanteile.
Voraussetzung für die Beantragung des Ergänzungskredits ist, dass der Antragsteller bereits eine Förderzusage der KfW oder einen BAFA-Bescheid für die gleiche Maßnahme erhalten hat. Der Kredit steht selbstnutzenden Wohneigentümern zur Verfügung. Die Konditionen (Zinsen, Laufzeit) hängen vom Einkommen, der geplanten Maßnahme und der gewählten Laufzeit ab.
Weitere Förderprogramme
Über das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ werden vergünstigte Darlehen für Erneuerbare-Energien-Anlagen vergeben. Dies umfasst neben Photovoltaik und Windkraft auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Biogasanlagen. Auch Wärme-/Kältenetze und -speicher sowie Flexibilisierungsmaßnahmen werden hier gefördert.
Für eine ganzheitliche Sanierung, bei der nicht nur die Heizung erneuert wird, existiert das Förderprogramm 261/262. Hier vergibt die KfW günstige Darlehen mit Tilgungszuschuss. Die Kosten der neuen Heizung lassen sich auch hier anrechnen. Ein Pendant dazu ist das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (297/298) für besonders effiziente Gebäude.
Praktische Antragsschritte
Die Beantragung der Förderung erfordert eine sorgfältige Planung und Einhaltung der Reihenfolge. Die KfW hat einen fünfstufigen Prozess definiert, den Antragstellern befolgen müssen:
- Bestätigung zum Antrag einholen: Vor der eigentlichen Antragstellung muss ein zugelassener Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen eine „Bestätigung zum Antrag“ ausstellen. Dieses Dokument enthält Angaben zur geplanten Heizung, den förderfähigen Gesamtkosten und bestätigt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Für die Beantragung ist eine 15-stellige BzA-ID erforderlich, die in diesem Schritt erhalten wird.
- Liefer- oder Leistungsvertrag schließen: Ein Vertrag mit dem Handwerker oder Lieferanten muss geschlossen werden. Wichtig: Der Vertrag tritt erst in Kraft, wenn eine Förderzusage der KfW vorliegt. Aus dem Vertrag muss das voraussichtliche Umsetzungsdatum hervorgehen. Die KfW stellt hierfür eine Musterformulierung zur Verfügung.
- Zuschuss online bei der KfW beantragen: Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal „Meine KfW“. Hier wird das Produkt „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) ausgewählt. Die benötigte Bestätigung zum Antrag (inklusive der BzA-ID) muss hochgeladen werden.
- Förderung bewilligen lassen: Nach der Einreichung prüft die KfW den Antrag. Bei Bewilligung erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid.
- Maßnahme umsetzen und Nachweise erbringen: Nach der Bewilligung hat der Antragsteller 36 Monate Zeit, die Heizungsmodernisierung umzusetzen. Nach Abschluss der Arbeiten müssen alle Nachweise (z. B. Rechnungen) spätestens sechs Monate nach der letzten Rechnung bei der KfW eingereicht werden.
Wechsel von BAFA zur KfW
Sollte sich die Planung ändern und man ursprünglich eine BAFA-Förderung anstreben, ist ein Wechsel zur KfW grundsätzlich möglich – jedoch nur, wenn noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde. Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Regelung: Wer auf eine BAFA-Zusage verzichtet, muss sechs Monate warten, bevor für dasselbe Vorhaben ein KfW-Antrag gestellt werden kann.
Fazit
Die staatliche Förderung für den Heizungstausch ist seit 2024 umfangreich und attraktiv gestaltet. Der Schwerpunkt liegt auf der KfW, die Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt. Entscheidend für die maximale Förderhöhe ist die Nutzung von Bonus-Modellen, insbesondere der Klima-Geschwindigkeits-Bonus beim Austausch funktionstüchtiger alter Heizungen. Ergänzend bietet das BAFA Förderungen für Heizungsoptimierungen und Gebäude-netze an. Die Finanzierungslücke kann durch den KfW-Ergänzungskredit geschlossen werden. Für eine erfolgreiche Antragstellung ist die frühzeitige Einbindung eines Energieeffizienz-Experten und die Einhaltung der vorgegebenen Prozessschritte unerlässlich. Da die Förderpolitik dynamischen Änderungen unterliegt, wird eine frühzeitige Antragstellung empfohlen.